Tamara Schögl
Führerschein in Österreich

Führerschein in Österreich

Von verschiedenen Führerscheinklassen bis zum Vormerksystem: Wissenswertes rund ums Thema Führerschein findet ihr hier im Überblick.

Zuletzt aktualisiert am 20.11.2023

Der Führerschein ist quasi die Eintrittskarte zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr. Wie man zur Lenkberechtigung für Auto, Motorrad und Co. kommt und was man sonst noch über das Thema wissen sollte, haben wir hier für euch zusammengefasst.

B-Führerschein

Um ein Auto (Pkw mit höchstzulässigem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen) lenken zu dürfen, braucht man einen Führerschein der Klasse B. Um diesen zu erhalten, muss man mindestens 18 Jahre alt sein – außer, man entscheidet sich für die vorgezogene Lenkberechtigung der Klasse B („L17“ – siehe unten.)

Die Ausbildung für den B-Führerschein umfasst folgende Punkte:

  • Theoretische Ausbildung: 20 Unterreichseinheiten Basisunterricht für alle Klassen & 12 Unterrichtseinheiten klassenspezifischer Teil
  • Praktische Ausbildung: Mindestens 18 Fahrstunden – davon 3 Unterrichtseinheiten Vorschulung, 3 Unterrichtseinheiten Grundschulung, 6 Unterrichtseinheiten Hauptschulung, 5 Unterrichtseinheiten Perfektionsschulung (einschließlich 3 Unterrichtseinheiten Sonderschulung), 1 Unterrichtseinheit Prüfungsvorbereitung
  • Theoretische Prüfung
  • Praktische Prüfung in vier Teilen
  • Nach dem erstmaligen Erhalt der Lenkberechtigung der Klasse B muss eine zweite Ausbildungsphase absolviert werden. Diese umfasst eine Perfektionsfahrt, ein eintägiges Fahrsicherheitstraining, sowie eine weitere Perfektionsfahrt

» Alle Detailinformationen zum B-Führerschein in Österreich findet ihr hier – inklusive Voraussetzungen, Ausbildung, Prüfung, Kosten und mehr. 

L17

Der so genannte „L17“ ist die vorgezogene Lenkberechtigung der Klasse B. Wie der Name schon sagt, kann man diese schon ab dem 17. Geburtstag (statt ab dem 18.) erhalten. Dafür muss man aber auch eine umfangreichere Ausbildung – inklusive Übungsfahrten in einem Privat-Pkw im Ausmaß von mindestens 3.000 Kilometern – absolvieren.

» Die detaillierten Informationen zum L17 in Österreich findet ihr hier.

Motorrad-Führerschein (Klassen A, A1, A2 & Code 111)

Wer in Österreich Motorradfahren möchte, kann zwischen verschiedenen Führerschein-Klassen „wählen“. Für welche man sich entscheiden sollte hängt einerseits von der Art des Motorrads, andererseits von der Person die es lenken möchte ab.

Man kann die einzelnen Klassen im Direkt- oder im Stufenzugang erwerben – letzteres bringt einige Erleichterungen.

» Mehr Infos dazu und alles, was man sonst noch über den Motorrad-Führerschein wissen muss, haben wir hier für euch zusammengefasst.

Diese Führerscheinklassen berechtigen zum Lenken eines Motorrads:

Klasse A

Die Klasse A ist meist gemeint, wenn jemand ganz allgemein vom „Motorradschein“ spricht – ist sie in den Führerschein eingetragen, darf man nämlich Motorräder ohne Leistungsbeschränkung fahren. Dafür gibt es aber eine Altersbeschränkung (24 Jahre bzw. 20 Jahre, wenn man die Klasse A im Stufenzugang erwirbt).

» Alle Informationen zum Führerschein der Klasse A gibt’s hier – inklusive Voraussetzungen, Ausbildung und Kosten.

Klasse A1

Der Führerschein der Klasse A1 berechtigt zum Lenken von Motorrädern mit einem Hubraum bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von maximal 11 kW bzw. 15 PS. Ausgestellt wird er frühestens zum 16. Geburtstag.

» Alle Informationen zum Führerschein der Klasse A1 findet ihr hier im Überblick.

Klasse A2

Ein A2-Führerschein der Klasse A2 berechtigt zum Lenken von Motorrädern mit bis zu 35 kW (48 PS). Ausgestellt wird er frühestens zum 18. Geburtstag.

» Weitere Informationen rund um den A2-Führerschein findet ihr hier – inklusive Voraussetzungen, Ausbildung und Kosten.

Code 111

Leichtmotorräder bis zu einem Hubraum von 125 ccm bzw. einer Motorleistung von bis zu 11 kW darf man in Österreich auch mit dem Code 111 lenken. Um ihn in den Führerschein eintragen lassen zu können, muss man keine Prüfung ablegen, sondern lediglich eine praktische Schulung (mindestens 6 Unterreichseinheiten) ablegen.

Dabei genießt Österreich eine Sonderstellung: Der Code 111 wird nur in wenigen anderen Ländern akzeptiert. Hierzulande kann man mit dieser Option aber für wenige hundert Euro zumindest ein „kleines“ Motorrad fahren.

» Alle Details zum Code 111 in Österreich – und wie man ihn bekommt – findet ihr hier.

Mopedführerschein (Klasse AM)

Wer ein Moped – also ein „Motorfahrrad mit bis zu 50 ccm Hubraum und maximal 45 km/h zugelassener Bauartgeschwindigkeit“ fahren möchte, kann das schon im Alter von 15 Jahren tun – sofern er oder so einen Führerschein der Klasse AM besitzt.

» Alle Informationen zum Mopedführerschein gibt’s hier.

Auch ein Mopedauto kann man mit dem Führerschein der Klasse AM fahren - sofern auch die Praxisschulung damit absolviert wurde.
Auch ein Mopedauto kann man mit dem Führerschein der Klasse AM fahren – sofern auch die Praxisschulung damit absolviert wurde. © Bild: Tamara Schögl

Probeführerschein

1992 wurde der Probeführerschein eingeführt – die Unfallrisiken für Führerscheinneulinge sollen durch strengere Bestimmungen reduziert werden. Diese sind in §4 des Führerscheingesetzes geregelt.

Die Probezeit wurde 2017 verlängert, somit ist jeder Führerschein (ausgenommen Klasse F und Klasse AM) zumindest in den ersten drei Jahren ein Probeführerschein. Unter Umständen auch länger: Bei den Klassen L17 und A1 dauert die Probezeit jedenfalls bis zum 21. Geburtstag.

Wird gegen die geltenden Regelungen verstoßen, kann der Probeführerschein zudem verlängert und eine Nachschulung angeordnet werden.

» Welche Verstöße zu einer Verlängerung der Probezeit führen – und was man sonst noch über den Probeführerschein wissen muss – erfahrt ihr hier.

Scheckkartenführerschein

Bis zum Jahr 2006 wurde der Führerschein in Österreich (auch) als „rosa Zettel“ – also auf Papier – ausgegeben. Seither gibt es das Dokument nur mehr im Scheckkartenformat.

Wer noch einen Papierführerschein hat, muss diesen vorerst auch nicht umtauschen – wenn das Foto noch eindeutig erkennbar und die relevanten Daten lesbar sind, behält der „rosa Zettel“ seine Gültigkeit bis 19. Jänner 2033. Spätestens dann muss er aber in einen Scheckkartenführerschein umgetauscht werden.

Die Kosten für die Ausstellung betragen 49,50 Euro.

» Was man über den Scheckkartenführerschein wissen sollte, erfahrt ihr in diesem Artikel.

Digitaler Führerschein

Seit Oktober gibt es in Österreich auch einen digitalen Führerschein: Seit Oktober 2022 ist es möglich, die Lenkberechtigung bei etwaigen Kontrollen einfach via App am Smartphone vorzuzeigen.

Um den digitalen Führerschein zu nutzen, benötigt man auch eine so genannte ID Austria samt dazugehöriger App – eine Weiterentwicklung der Handysignatur bzw. Bürgerkarte.

Hat man den digitalen Führerschein einmal aktiviert, muss man den physischen Führerschein – also die Scheckkarte bzw. den „rosa Zettel“ – nicht mehr bei jeder Fahrt mitführen.

» Alle Infos zum digitalen Führerschein – samt Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Aktivierung findet ihr hier.

Internationaler Führerschein

Wer im Ausland ein Kraftfahrzeug lenken möchte, sollte sich im Vorfeld darüber informieren, ob dort ein internationaler Führerschein benötigt wird. Dabei handelt es sich um ein Zusatzdokument, das zusätzlich zum eigenen (österreichischen) Führerschein mitgeführt werden und bei einer etwaigen Kontrolle vorgezeigt werden muss.

Den internationalen Führerschein sollte man sich rechtzeitig vor Reiseantritt in Österreich ausstellen lassen. Zur Ausstellung in Österreich sind der ARBÖ, der ÖAMTC, der VCÖ sowie Fahrschulen berechtigt.

» Wichtige Informationen rund um den internationalen Führerschein findet ihr hier im Überblick.

Punkteführerschein

„Punkteführerschein“ ist eine Bezeichnung für das so genannte Vormerksystem in Österreich. Gemeint ist damit, dass es hierzulande verschiedene Vormerkdelikte gibt, die – sofern man bei deren Begehung erwischt wird – ins Führerscheinregister eingetragen werden. Diese Eintragung bleibt für eine bestimmte Zeit aufrecht.

Bei der mehrmaligen Begehung eines solchen Vormerkdelikts innerhalb eines gewissen Zeitraums muss man mit härteren Strafen. Wird man zum dritten Mal erwischt, droht sogar der Führerscheinentzug. Zusätzlich zur Vormerkung kann man außerdem noch eine Geldstrafe auferlegt bekommen.

Zu den Vormerkdelikten zählen unter anderem das Lenken oder die Inbetriebnahme eines Kfz mit einem Blutalkoholgehalt von 0,5 bis 0,79 Promille, das Befahren der Rettungsgasse oder die Gefährdung durch falsche Beladungssicherung oder technischen Zustand des Fahrzeugs.

» Alle Vormerkdelikte sowie weitere Informationen zum Punkteführerschein haben wir in diesem Artikel für euch aufgelistet.

Statistik: Führerscheine in Österreich

2022 wurden in Österreich 154.974 Führerscheine ausgestellt, wie die Statistik Austria berichtet. Das sind um 7 Prozent weniger als im Jahr davor.

Ein besonders starker Rückgang um 15% wurde beim B-Führerschein im „regulären“ Erwerb (also mit frühestens 18 Jahren) verzeichnet. Hingegen erfreut sich der L17 weiterhin steigender Beliebtheit: 30.916 vorgezogene Lenkberechtigungen der Klasse B wurden im Jahr 2022 ausgestellt. Das entspricht 37% aller ausgestellten B-Scheine.

Der Mopedschein verliert an Popularität: 2022 wurden 27.876 Lenkberechtigungen der Klasse AM ausgestellt. Das sind 5% weniger als 2021 und so wenige wie überhaupt noch nie zuvor in der Geschichte dieser Führerscheinklasse im Jahr 2013. 31 Prozent aller 15-Jährigen machen den Mopedschein – in der Steiermark sogar 43%, in Wien nur 2%.

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