Probeführerschein: Alle Infos [Dauer, Alkoholgrenze, Verstöße]
Was ist ein Probeführerschein, welche Bestimmungen gelten und wie werden Verstöße geahndet?
Wer in Österreich einen Probeführerschein bekommt, wie lange die Probezeit dauert und wie Verstöße geahndet werden, erfahrt ihr hier.
Was ist ein Probeführerschein?
Der Probeführerschein wurde in Österreich im Jahr 1992 eingeführt, um die Unfallrisiken für Führerscheinneulinge durch strengere Bestimmungen zu reduzieren.
Wird gegen diese Bestimmungen verstoßen, kann die „Lenkberechtigung für Anfänger:innen“ verlängert und eine Nachschulung angeordnet werden. Die Bestimmungen bezüglich des Probeführerscheins sind in §4 des Führerscheingesetzes geregelt.
Wie lange gilt der Probeführerschein?
Jeder Führerschein (ausgenommen Klasse F und Klasse AM) ist seit 2017 wenigstens in den ersten drei Jahren ein Probeführerschein.
Die Probezeit kann auch länger ausfallen: Bei den Klassen L17 und A1 dauert sie jedenfalls bis zum 21. Geburtstag der jeweiligen Führerscheinbesitzer:innen. Zudem kann die Probezeit nach bestimmten Verstößen verlängert werden (siehe unten).
Die Probezeit wird nicht in den Führerschein nicht eingetragen, außer bei einer Verlängerung der Probezeit. Sie ist also direkt am Führerschein üblicherweise nicht ersichtlich.
Ausnahmen
Prinzipiell ist jeder neue Führerschein (ausgenommen Klasse AM und Klasse F) ein Probeführerschein. Es gibt allerdings noch weitere Ausnahmen:
- Für Personen, die nach dem Entzug oder dem Ablauf einer befristeten Lenkberechtigung einen neuen Führerschein bekommen, gilt die Probezeit-Regelung nicht erneut.
- Auch wenn eine Lenkberechtigung auf weitere Klassen ausgedehnt wird, kommt die Probezeit nicht erneut zum Tragen.
Welche Bestimmungen gelten für Probeführerschein-Inhaber?
Alkoholgrenze
In der Probezeit gilt eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille. Wird ein:e Lenker:in mit Probeführerschein mit mehr als 0,1 Promille erwischt, wird eine Nachschulung angeordnet. Zudem wird die Probezeit um ein Jahr verlängert.
Schwere Verstöße
Zudem gibt es eine Reihe weiterer Delikte, die bei Probeführerschein-Inhaber:innen als schwerer Verstoß geahndet werden und eine Nachschulung sowie die Verlängerung der Probezeit zur Folge haben:
- Fahrerflucht
- Fahren gegen die zulässige Fahrtrichtung
- Überholen unter gefährlichen Umständen
- Nichtbefolgen von Überholverboten
- Vorrangverletzung
- Überfahren von „Halt“-Zeichen
- Handynutzung am Steuer (neu seit 2017)
- Fahren auf der falschen Richtungsfahrbahn auf Autobahnen
- Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 20 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 40 km/h auf Freilandstraßen
- Fahrlässige Körperverletzung bzw. Tötung beim Lenken eines Kraftfahrzeuges
Begeht der/die Inhaber:in eines Probeführerscheins innerhalb der dritten Verlängerung der Probezeit einen neuerlichen Verstoß, ist die Abklärung der gesundheitlichen Eignung mittels eines amtsärztlichen Gutachtens abzuklären sowie eine verkehrspsychologische Untersuchung vorgesehen. Gegebenenfalls kann auch die Lenkberechtigung entzogen werden.
Was umfasst die Nachschulung?
Ein Verstoß in der Probezeit gegen eines der oben angeführten Delikte führt nicht nur zu einer Verlängerung der Probezeit um ein weiteres Jahr, auch eine Nachschulung ist dann verpflichtend.
Die Nachschulung besteht in der Regel aus mindestens vier Sitzungen sowie einer Fahrstunde mit Fahrlehrer:in inklusive Nachbesprechung mit einem Verkehrspsychologen. Die Kosten sind, neben einer allfälligen Strafe für das ursprüngliche Delikt, ebenso von den Probeführerschein-Inhaber:innen selbst zu tragen.
FAQ: Häufige Fragen zum Probeführerschein
Der Probeführerschein ist quasi eine „Lenkberechtigung für Anfänger“ – durch die strengeren Bestimmungen, die für die Inhaber:innen gelten, sollen die Unfallrisiken für Fahrneulinge reduziert werden.
Im Prinzip ist jeder neue Führerschein (außer bei den Klassen F und AM) zumindest in den ersten 3 Jahren ein Probeführerschein.
Die Probezeit beginnt allerdings nicht neu zu laufen, wenn der Führerschein nach dem Entzug oder Ablauf einer befristeten Lenkberechtigung neu ausgestellt wird oder wenn der Führerschein auf weitere Klassen ausgedehnt wird.
Außer bei den Klassen F und AM ist jeder neue Führerschein mindestens 3 Jahre lang ein Probeführerschein.
Die Probezeit kann aber auch länger ausfallen. Bei der Klasse A1 oder einem L17-Führerschein dauert sie jedenfalls bis zum 21. Geburtstag der Führerscheinbesitzer:innen. Zudem kann die Probezeit nach bestimmten Verstößen verlängert werden.
Strengere Bestimmungen sollen die Risiken für Führerscheinneulinge reduzieren. So gilt zum Beispiel eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille. Zudem gibt es noch weitere Delikte, die in der Probezeit als schwerer Verstoß geahndet werden und eine Nachschulung sowie die Verlängerung der Probezeit zur Folge haben. Eine Liste dieser schweren Verstöße findet ihr hier.
In der Probezeit gilt eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille. Bei mehr als 0,1 Promille wird eine Nachschulung angeordnet. Zudem wird die Probezeit um ein Jahr verlängert.