Elke Mayr
L17-Führerschein: Ablauf, Voraussetzungen & Kosten

L17-Führerschein: Ablauf, Voraussetzungen & Kosten

L17 in Österreich: Wie bekommt man den L17-Führerschein, welche Voraussetzungen gibt es und wie viel kostet die Ausbildung?

Zuletzt aktualisiert am 14.09.2023

Will man nicht bis zum 18. Geburtstag auf den B-Führerschein warten, kann man sich für die L17-Ausbildung entscheiden: Mit ihr kann bereits im Alter von 15,5 Jahren begonnen werden. Der L17-Führerschein selbst wird dann – wie der Name schon sagt – frühestens ab dem 17. Geburtstag ausgestellt. Diese vorgezogene Lenkberechtigung gibt es nur für die Klasse B.

Der L17-Führerschein erfreut sich in Österreich steigender Beliebtheit: Im Jahr 2022 wurden laut Statistik Austria 30. 916 dieser Lenkberechtigungen erteilt. Das sind zwar nur um 0,2% mehr als 2021 – trotzdem ist es die höchste Zahl an L17-Neuerwerbungen seit 2006. Insgesamt haben bereits 37% der B-Führerschein-Neulinge eine L17-Ausbildung gemacht, das ist mehr als jede:r dritte. Die Ausbildung erfreut sich in den ländlichen Gebieten deutlich größerer Beliebtheit als in der Stadt.

Voraussetzungen für den L17-Führerschein

  • Um die Ausbildung in der Fahrschule beginnen zu können, muss man mindestens 15,5 Jahre alt sein.
  • Bei der Antragstellung für die Ausbildungsfahrten müssen eine oder zwei Begleitpersonen angegeben werden, mit denen die L17-Ausbildungsfahrten durchgeführt werden.
  • Die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten wird ebenfalls benötigt.
  • Ein ärztliches Gutachten muss vorgelegt werden.

Ablauf der L17-Ausbildung

Für die vorgezogene Lenkberechtigung der Klasse B sind mehrere Schritte notwendig. Der Weg zum L17-Führerschein umfasst folgende Etappen:

Antragstellung und Grundausbildung in der Fahrschule

Um mit der L17-Ausbildung beginnen zu können, muss in einer Fahrschule ein Antrag auf die „vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B“ gestellt werden. Danach kann mit der Grundausbildung begonnen werden.

Die Grundausbildung in der Fahrschule besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und umfasst im Detail folgende Punkte:

  • Theoretische Schulung mit 32 Unterrichtseinheiten
  • Praktische Schulung mit 12 Unterrichtseinheiten
Bei den Ausbildungsfahrten mit Begleitperson für den L17-Führerschein müssen mindestens 3.000 km absolviert werden.
© Bild: istockphoto.com / mladenbalinovac
Bei den Ausbildungsfahrten mit Begleitperson für den L17-Führerschein müssen mindestens 3.000 km absolviert werden. © Bild: istockphoto.com / mladenbalinovac

Ausbildungsfahrten mit L17-Schild

Antragstellung

Erst nach der absolvierten Grundausbildung kann ein Antrag auf die Durchführung von Ausbildungsfahrten gestellt werden. Dafür werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ärztliches Gutachten
  • Nachweis über die Durchführung der theoretischen und praktischen Grundschulung sowie der theoretischen Einweisung in einer Fahrschule
  • Angabe von einer oder zwei geeigneten Begleitpersonen
  • Schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten, sofern kein Erziehungsberechtigter als Begleitperson angegeben wird
  • Zulassungsschein des Ausbildungsfahrzeugs sowie ggf. Bestätigung des Zulassungsbesitzers

Die Begleitpersonen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Besitz des B-Führerscheins seit mindestens 7 Jahren
  • Fahrpraxis in den drei Jahren vor Antragstellung
  • Keine Bestrafung wegen eines Entzugsdelikts und keine zwei zu berücksichtigenden Vormerkungen in den drei Jahren vor Anstragstellung
  • Die Begleitperson muss in einem Naheverhältnis zum Bewerber stehen und die Ausbildungsfahrten unentgeltlich durchführen.

Der Antrag kostet 35,10 Euro.

Nach der Antragstellung in der Fahrschule entscheidet die Standortbehörde darüber, ob die Genehmigung zur Durchführung von L17-Ausbildungsfahrten erteilt wird. Nach positiver Erledigung wird dem Bewerber der Bewilligungsbescheid zugestellt.

Fahrzeug für die Ausbildungsfahrten

Nach dem Erhalt des Bewilligungsbescheides kann mit den Ausbildungsfahren für den L17-Führerschein begonnen werden.

Das dafür genutzte Fahrzeug (Pkw bzw. Kombi) muss entsprechend gekennzeichnet werden, wofür die Begleitperson Sorge zu tragen hat. Erforderlich sind:

  • Hellblaue Schilder mit weißer „L17“-Aufschrift (160 mm x 160 mm) sowie weiße Tafeln mit schwarzer Aufschrift „Ausbildungsfahrt“, die vorne und hinten am Fahrzeug gut sichtbar angebracht werden müssen.
  • Auch kombinierte Schilder sind zulässig.
  • Es können auch mehrere Fahrzeuge als Ausbildungsfahrzeuge verwendet werden. Diese müssen aber alle entsprechend gekennzeichnet werden.
  • Es wird empfohlen, die Fahrer im Bereich der L17-Fahrten noch vor Ausbildungsbeginn bei der Versicherung zu melden.

Ausbildungsfahrten für den L17-Führerschein

Die Ausbildungsfahrten mit Begleitperson im Privat-Pkw umfassen insgesamt mindestens 3.000 Kilometer, verteilt über einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen. Über alle Fahrten muss ein Protokoll geführt werden, das sowohl von dem Bewerber als auch von der Begleitperson unterzeichnet wird.

Die Ausbildungsfahrten für den L17-Führerschein werden durch begleitende Schulungen in der Fahrschule ergänzt. Nach 1.000 bzw. 2.000 absolvierten Kilometern findet je eine Schulung statt, an der sowohl der Bewerber als auch die Begleitperson teilnehmen müssen.

Die begleitenden Schulungen umfassen einen praktischen Teil (Ausbildungsfahrt) sowie ein individuelles Gespräch mit einem Fahrlehrer.

Nach 3.000 absolvierten Kilometern wird die Perfektionsschulung in der Fahrschule abgehalten, diese umfasst einen theoretischen Teil mit 6 Unterrichtseinheiten sowie einen praktischen Teil mit 3 Unterrichtseinheiten.

Während der L17-Ausbildungsfahren müssen zudem folgende Punkte beachtet werden:

  • Bei den Ausbildungsfahrten muss der Führerschein der Begleitperson sowie der Bewilligungsbescheid und ein amtlicher Lichtbildausweis des Bewerbers mitgeführt werden.
  • Sowohl für den Bewerber als auch für die Begleitperson gilt eine Promillegrenze von 0,1.
  • L17-Ausbildungsfahrten dürfen nur in Österreich stattfinden.

Prüfung

  • Die theoretische Prüfung kann bereits nach dem Abschluss der theoretischen Schulung abgelegt werden. Die Kosten für die theoretische Prüfung betragen 11 Euro.
  • Der Antritt zur praktischen Prüfung ist frühestens am 17. Geburtstag möglich. Die Kosten für die praktische Prüfung betragen 60 Euro.
  • Der Zeitraum zwischen der theoretischen und der praktischen Prüfung darf nicht länger als 18 Monate betragen, ansonsten verfällt die Theorieprüfung.
  • Die praktische Prüfung kann entweder mit einem Fahrschul-Auto oder mit dem privaten L17-Ausbildungsfahrzeug abgelegt werden, sofern dieses viertürig ist und eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 100 km/h aufweist.
  • Ebenso wie die L17-Ausbildungsfahrten kann auch die praktische Prüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe absolviert werden. In diesem Fall ist die Lenkberechtigung aber auf Fahrzeuge mit dieser Getriebeart beschränkt.

Ausstellung und Gültigkeit des L17-Führerscheins

Nach der erfolgreich absolvierten praktischen Fahrprüfung erhält der Kandidat den vorläufigen Führerschein, der von beiden Seiten unterschrieben werden muss, ein Kostenblatt mit Zahlschein für die Verfahrenskosten und eventuell ein Merkblatt über die eingetragenen Codes.

Der vorläufige Führerschein ist vier Wochen lang in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig. Wenn die auf dem Kostenblatt angegebenen Gebühren bezahlt wurden, wird der Scheckkartenführerschein erstellt. Die Kosten dafür betragen 60,50 Euro.

Nachdem der Führerschein ausgestellt wurde, darf der Inhaber auch ohne Begleitperson fahren und das Auto muss nicht mehr gekennzeichnet sein.

Der L17-Führerschein ist drei Jahre lang, aber jedenfalls bis zum 21. Geburtstag ein Probeführerschein.

Die Mehrphasenausbildung muss innerhalb des ersten Jahres nach Erteilung der Lenkberechtigung absolviert werden.

Achtung: Die L17-Lenkberechtigung wird außerhalb Österreichs nur in Deutschland, England, Nordirland und Dänemark anerkannt. Ab dem 18. Geburtstag gilt der Führerschein dann überall, wo der „normale“ B-Schein auch gilt.

Kosten für den L17-Führerschein

Die Kosten für den L17-Führerschein setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen. Die folgenden sind gesetzlich festgelegt:

  • Ärztliches Gutachten: 35 Euro
  • Antrag auf Durchführung der Ausbildungsfahrten: 35,10 Euro
  • Theoretische Prüfung: 11 Euro
  • Praktische Prüfung: 60 Euro
  • Führerschein-Erteilungsgebühr: 60,50 Euro

Dazu kommen die Kosten für die Ausbildung in der Fahrschule. Diese können von Anbieter zu Anbieter stark variieren.

Ein gründlicher Preisvergleich im Vorfeld zahlt sich jedenfalls aus: Wie eine Untersuchung der AKOÖ im Sommer 2022 ergeben hat, liegen die Preise für den L17-Führerschein bei verschiedenen oberösterreichischen Fahrschulen zwischen 1.199 und 1.841 Euro, das ist eine Differenz von 642 Euro.

FAQ: Häufige Fragen zum L17-Führerschein

Ab welchem Alter kann man den L17-Führerschein machen?

Mit der L17-Ausbildung kann bereits im Alter von 15,5 Jahren begonnen werden, der Führerschein selbst wird aber erst ab dem 17. Geburtstag ausgestellt.

Was braucht man, um mit der L17-Ausbildung zu beginnen?

Zuerst muss in einer Fahrschule der Antrag auf die so genannte „vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B“ gestellt werden. Dafür braucht man ein ärztliches Gutachten sowie die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.

Welche Schritte umfasst die L17-Ausbildung?

Die Grundausbildung in der Fahrschule umfasst einen theoretischen Teil im Ausmaß von 32 Unterrichtseinheiten sowie einen praktischen Teil im Ausmaß von 12 Unterrichtseinheiten. Danach folgen die Ausbildungsfahrten mit L17-Schild, und abschließend stehen die theoretische und die praktische Prüfung auf dem Programm.

Was sind die Ausbildungsfahrten mit L17-Schild?

Mit den Ausbildungsfahrten mit L17-Schild kann nach der absolvierten Grundausbildung begonnen werden. Dafür muss wieder ein Antrag gestellt werden, bei dem eine oder zwei Begleitpersonen genannt werden. Gemeinsam mit diesen Begleitpersonen werden nach dem Erhalt des Bewilligungsbescheides Übungsfahrten in einem geeigneten Fahrzeug durchgeführt. Diese Ausbildungsfahrten im Privat-Pkw umfassen insgesamt mindestens 3.000 Kilometer, verteilt auf einen zeitraum von mindestens zwei Wochen. Über die Fahrten muss ein Protokoll geführt werden. Parallel dazu finden begleitende Schulungen in der Fahrschule statt.

Welche Fahrzeuge sind für die Ausbildungsfahrten geeignet?

Das Fahrzeug, mit dem die Ausbildungsfahrten absolviert werden, muss mit hellblauen Schildern mit weißer „L17“-Aufschrift sowie weißen Tafeln mit der schwarzen Aufschrift „Ausbildungsfahrt“ hinten und vorne gekennzeichnet werden. Geeignet sind Pkw, die mit einem Führerschein der Klasse B gelenkt werden dürfen.

Welche Promillegrenze gilt während der L17-Ausbildungsfahrten?

Sowohl für den Bewerber als auch für die Begleitperson gilt eine Promillegrenze von 0,1.

Wie läuft die Prüfung ab?

Die theoretische Prüfung kann bereits nach dem Abschluss der theoretischen Schulung abgelegt werden. Der Antritt zur praktischen Prüfung ist nach den absolvierten Ausbildungsfahrten, frühestens am 17. Geburtstag möglich. Zwischen der theoretischen und der praktischen Prüfung dürfen maximal 18 Monate liegen.

Wie viel kostet der L17-Führerschein?

Die Kosten für den L17-Führerschein setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen:
* Ärztliches Gutachten: 35 Euro
* Antrag auf Durchführung der Ausbildungsfahrten: 35,10 Euro
* Theoretische Prüfung: 11 Euro
* Praktische Prüfung: 60 Euro
* Führerschein-Erteilungsgebühr: 60,50 Euro
* Dazu kommen die Kosten für die Ausbildung in der Fahrschule. Diese können je nach Anbieter variieren – ein gründlicher Preisvergleich im Vorfeld zahlt sich jedenfalls aus.

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