![A2-Führerschein [Ausbildung, Prüfung, Kosten]](https://files.fairu.app/9da15179-3fde-4847-8388-c08a71bcaf1b/a2-fuehrerschein.jpg?width=2560&quality=75)
Der A2-Führerschein berechtigt zum Lenken von Motorrädern mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW (48 PS). Alle Informationen dazu haben wir hier für euch zusammengefasst.
Wer in Österreich Motorrad fahren möchte, braucht einen entsprechenden Führerschein. Es gibt verschiedene Führerscheinklassen, die zum Lenken eines Motorrads berechtigen: A1, A2 und A. Außerdem gibt es noch die Klasse AM ("Mopedführerschein") sowie den Code 111, der in den B-Schein eingetragen werden kann und den Inhaber zum Lenken von Motorrollern und Bikes bis 125 ccm berechtigt.
In diesem Artikel findet ihr alle Informationen zum A2-Führerschein. Über die anderen Klassen erfahrt ihr in unserem Motorrad-Schwerpunkt mehr.
Welche Motorräder darf man mit dem A2-Führerschein fahren?
Ein Führerschein der Klasse A2 berechtigt zum Lenken von Motorrädern mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW (48 PS) sowie einem maximalen Verhältnis von Leistung zu Eigengewicht von 0,2 kW pro Kilogramm. Das heißt, dass ein Motorrad mit 48 PS mindestens 175 Kilogramm schwer sein muss. Handelt es sich um ein gedrosseltes Motorrad, darf dieses nur von einem Fahrzeug mit maximal der doppelten Motorleistung abgeleitet sein.
Achtung: Wird die Prüfung mit einem Motorrad mit Automatikgetriebe abgelegt, ist auch die Lenkberechtigung auf diese Art von Motorrädern beschränkt!
In welchem Alter kann man den A2-Führerschein machen?
Mit der Ausbildung zum A2-Führerschein kann man frühestens im Alter von 16 Jahren beginnen, wenn gleichzeitig eine L17-Ausbildung absolviert wird. Ansonsten ist der Ausbildungsbeginn erst mit 17,5 Jahren möglich.
Die praktische Fahrprüfung kann man allerdings in beiden Fällen frühestens im Alter von 18 Jahren ablegen.
Welche Ausbildung muss absolviert werden?
Der A2-Führerschein kann - ebenso wie der A-Schein - entweder direkt oder im so genannten “Stufenzugang” erworben werden. Das funktioniert folgendermaßen:
A2-Führerschein im Stufenzugang
Das Stufenmodell erleichtert den Aufstieg in die nächsthöhere Führerscheinklasse, also von A1 auf A2 und von A2 auf A. Eine theoretische Ausbildung und Prüfung muss im Stufenzugang nicht mehr abgelegt werden. Die Voraussetzungen sind:
- der Vorbesitz der niedrigeren Führerscheinklasse (in diesem Fall A1) für mindestens zwei Jahre
- die Absolvierung der zweiten Ausbildungsphase
- sieben Praxisstunden oder eine praktische Prüfung


Direkteinstieg zum in die Führerscheinklasse A2
Besitzt man keinen A1-Führerschein, kann der A2-Führerschein im Direkteinstieg erworben werden. Dafür muss man folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Das Mindestalter muss erreicht sein
- Ein ärztliches Gutachten, das die Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen nachweist und nicht älter als 18 Monate ist, muss vorgelegt werden
- Die theoretische und die praktische Ausbildung müssen absolviert werden
- Die theoretische und die praktische Prüfung müssen erfolgreich abgelegt werden
- Ein Erste-Hilfe-Kurs im Umfang von 6 Stunden muss absolviert werden
Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung für den A2-Führerschein umfasst
- Den Basisunterricht für alle Klassen von Lenkberechtigungen im Umfang von mindestens 20 Unterrichtseinheiten und
- den klassenspezifischen Teil im Umfang von sechs Unterrichtseinheiten.
- Besitzt man bereits einen B-Führerschein, muss man nur mehr den klassenspezifischen Teil absolvieren.
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung für die Führerscheinklasse A2 umfasst
- mindestens 14 Unterrichtseinheiten mit einem Fahrlehrer, davon mindestens 10 im öffentlichen Verkehr
Prüfung
- Die theoretische Prüfung wird am Computer abgehalten. Multiple-Choice-Fragen müssen beantwortet werden.
- Die praktische Prüfung umfasst Überprüfungen am Fahrzeug, Übungen im verkehrsfreien Raum, das Fahren im Verkehr sowie das Besprechen von erlebten Situationen.
- Wird ein Prüfungsteil nicht bestanden, ist eine Wiederholung frühestens nach 14 Tagen möglich.
Zweite Ausbildungsphase
Nach der Erteilung des Führerscheins muss die zweite Ausbildungsphase absolviert werden. Diese umfasst
- ein Fahrsicherheitstraining (6 Unterrichtseinheiten) mit verkehrspsychologischem Teil und Gefahrenwahrnehmungstraining(3 Unterrichtseinheiten) innerhalb von 2 bis 12 Monaten nach Erwerb der Lenkberechtigung sowie
- eine Perfektionsfahrt innerhalb von 4 bis 14 Monaten nach Erwerb der Lenkberechtigung.
- Eine Prüfung ist in der zweiten Ausbildungsphase nicht mehr erforderlich.