
Spezielle Eintragungen im Führerschein werden mittels Zahlencodes im Format xx.xx getätigt. Diese Codes haben innerhalb der EU bzw. in den EWR-Staaten eine einheitliche Bedeutung, um auch bei Fahrten im Ausland korrekt zugeordnet werden zu können.
Zahlen bzw. Codes im Führerschein
Die Zahlencodes im Führerschein sind in verschiedene Abschnitte gegliedert.
Die ersten beiden Ziffern beziehen sich immer auf eine bestimmte Kategorie, etwa "01" für die Korrektur des Sehvermögens.
Die letzten beiden Ziffern sind der so genannte Untercode und liefern weitere Details. So bezeichnet etwa der Code "01.01" die Brillenpflicht, der Code "01.02" die Kontaktlinsenpflicht beim Autofahren.


Die Codes im Führerschein sind in §2 der Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung ersichtlich. Einige der häufigsten Codes findet ihr hier im Überblick:
Codes 01. bis 03. – Lenker, medizinische Gründe
Die Codes 01. bis 03. im Führerschein beziehen sich auf den Lenker und geben an, welche medizinischen Hilfsmittel dieser beim Lenken des entsprechenden Kraftfahrzeugs zu nutzen hat. Die Codes und Untercodes aus dem Abschnitt "medizinische Gründe" haben folgende Bedeutungen:
Code 01. | Korrektur des Sehvermögens und/oder Augenschutz |
01.01 | Brille |
01.02 | Kontaktlinse(n) |
01.05 | Augenschutz |
01.06 | Brillen oder Kontaktlinsen |
01.07 | Spezifische optische Hilfe |
Achtung: Die Codes regeln genau, welche Sehhilfe genutzt werden muss. Beim eingetragenen Code 01.01 ist es also nicht erlaubt, anstelle einer Brille Kontaktlinsen beim Fahren zu verwenden. Wenn Brillen oder Kontaktlinsen optional verwendet werden dürfen, muss im Führerschein der Code 01.06 eingetragen sein.
Codes, die mit 02. beginnen, beziehen sich auf Hörprothesen oder Kommunikationshilfen. Die 03.-Codes verpflichten den Fahrer zum Tragen von Prothese(n) oder Orthese(n) der Gliedmaßen.
Code 10. bis 50. – diverse Fahrzeuganpassungen
Die Codes 10. bis 50. beziehen sich auf verschiedene Fahrzeuganpassungen. Durch die Untercodes werden die Anpassungen in den einzelnen Kategorien weiter spezifiziert. Diese Codes haben laut Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung folgende Bedeutungen:
- Code 10.: Angepasste Schaltung
- Code 15.: Angepasste Kupplung
- Code 20.: Angepasste Bremsvorrichtungen
- Code 25.: Angepasste Beschleunigungsvorrichtung
- Code 31.: Anpassungen und Sicherungen der Pedale
- Code 32.: Kombinierte Beschleunigungs- und Betriebsbremsvorrichtungen
- Code 33.: Kombinierte Betriebsbrems-, Beschleunigungs- und Lenkvorrichtungen
- Code 35.: Angepasste Bedienvorrichtungen
- Code 40.: Angepasste Lenkung
- Code 42.: Angepasste Einrichtung für die Sicht nach hinten/zur Seite
- Code 43.: Sitzposition des Fahrzeugführers
- Code 44.: Anpassungen an Krafträdern
Codes 61. bis 69. – begrenzte Verwendung
Die Codes 61. bis 69. beziehen sich auf verschiedene Einschränkungen in der Verwendung. Sie haben laut Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung folgende Bedeutungen:
- Code 61.: Beschränkung auf Fahrten bei Tag (z.B. eine Stunde nach Sonnenaufgang und eine Stunde vor Sonnenuntergang)
- Code 62.: Beschränkung auf Fahrten in einem Umkreis von … km vom Wohnsitz oder innerorts in …/innerhalb der Region …
- Code 63.: Fahren ohne Beifahrer
- Code 64.: Beschränkt auf Fahrten mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als … km/h
- Code 65.: Fahren nur mit Beifahrer, der im Besitz eines Führerscheins von mindestens der gleichwertigen Klasse sein muss
- Code 66.: Ohne Anhänger
- Code 67.: Fahren auf Autobahnen nicht erlaubt
- Code 68.: Kein Alkohol
- Code 69.: Beschränkt auf Fahrzeuge mit einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre ("Alkolock") gemäß EN 50436.
Codes 70. bis 79. – Verwaltungsangelegenheiten
Die Codes 70. bis 79. beziehen sich auf Verwaltungsangelegenheiten, etwa der Code 78., der den Führerschein auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe beschränkt.
Codes 104. bis 120. – nur in Österreich dültig
Die Codes 104. bis 120. gelten im Gegensatz zu den anderen nur in Österreich. Dazu zählt etwa der Code 111, mit dem man hierzulande Roller und Motorräder bis 125 ccm mit dem B-Führerschein fahren darf, oder der Code 110 (Verlängerung der Probezeit).