Tamara Schögl
Ablauf der praktischen Fahrprüfung für den Führerschein (Klasse B)

Ablauf der praktischen Fahrprüfung für den Führerschein (Klasse B)

Was sind die Grundvoraussetzung um zur praktischen Führerscheinprüfung antreten zu können? Und aus welchen vier Teilen besteht die Fahrprüfung? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Christian Gaisböck
Zuletzt aktualisiert am 29.11.2023

Die Nervosität bei Führerscheinanwärter:innen steigt, wenn der letzte und entscheidende Teil der Führerscheinprüfung ansteht: Die praktische Fahrprüfung.

Kandidat:innen, die wissen, was im Detail auf sie zukommt, sind hier klar im Vorteil. Welche Voraussetzung man für die Prüfungsfreigabe erfüllen muss und aus welchen vier Teilen die praktische Führerscheinprüfung besteht, erfahrt ihr hier.

Für alle, die es ganz genau wissen wollen: ihr findet hier auch das offizielle, amtliche Prüfungsprotokoll für die Klasse B als Download.

Die Voraussetzungen für die Prüfungsfreigabe zur praktischen Fahrprüfung

Mindestalter, theoretische Prüfung oder auch eine Bestätigung, dass die Verkehrszuverlässigkeit gegeben ist: Das und noch einiges mehr zählt zu den Grundvoraussetzungen, um überhaupt zur praktischen Fahrprüfung zugelassen zu werden. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind im Führerscheingesetz § 10 Abs. 2 zu finden. Unter anderem ist dort sinngemäß festgehalten:

  • Mindestalter: Ein Antreten zur Fahrprüfung ist frühestens an dem Geburtstag möglich, an dem das Mindestalter für die Klasse B erreicht wird. Bei der vorgezogenen Lenkberechtigung für die Klasse B (L17-Führerschein) ist das der 17. Geburtstag, ansonsten der 18. Geburtstag.
  • Abgeschlossene Ausbildung: Die theoretische Ausbildung (Kursbesuch) sowie die vorgesehenen Fahrstunden müssen vollständig absolviert sein.
  • Die theoretische Führerscheinprüfung muss erfolgreich absolviert werden, um eine Prüfungsfreigabe für die praktische Prüfung zu erhalten. Zudem muss diese Prüfung nicht länger als 18 Monate vor Prüfungsantritt erfolgreich abgeschlossen worden sein.
  • Ein Erste-Hilfe-Kurs muss rechtzeitig vor dem praktischen Teil der Fahrprüfung absolviert werden und eine Bestätigung darüber der Fahrschule vorgelegt werden.
  • Auch eine ärztliche Bestätigung, die die Verkehrszuverlässigkeit bestätigt, ist vor dem Prüfungsantritt zwingend erforderlich.
  • Am Prüfungstag selbst muss sich jede:r Prüfungskandidat:in durch einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass) ausweisen können.
Ein nach bestandener Fahrprüfung ausgestellter Führerschein.
© Bild: CC0

Ablauf und Prüfungsteile der praktischen Fahrprüfung

Bei der praktischen Fahrprüfung geht es darum, dass festgestellt wird, ob ein:e Führerscheinanwärter:in ein Auto so beherrscht, dass niemand gefährdet wird, die Vorschriften im Straßenverkehr kennt und beachtet, umweltbewusst und ökonomisch fährt und auch Grundwissen zur Überprüfung des Fahrzeuges hat. Diese Fähigkeiten werden bei der praktischen Fahrprüfung in vier Teilen durch den/die Prüfer:in getestet und im Prüfungsprotokoll festgehalten (Prüfungsprotokoll hier als Download):

Teil A: Überprüfungen am Fahrzeug

Zumindest drei Fragen über das Fahrzeug warten auf jede:n Führerscheinanwärter:in beim ersten Teil der Prüfung, und zwar aus diesem Themenpool:

  • Fragen zur Handhabung der Bedienungseinrichtungen
  • Kontrollen der Vorschriftsmäßigkeit und Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges

Im Zuge dieser Fragen müssen beispielsweise die Bereifung, die Bremse, Beleuchtung oder Warneinrichtungen überprüft werden. Expertenwissen ist dafür nicht notwendig, jedoch ein gewisses Grundverständnis davon, welche Teile und wie ein Fahrzeug vor Fahrtantritt überprüft wird.

Hier haben wir alle Details zu Teil A der praktischen Fahrprüfung für euch zusammengefasst.

Teil B: Übungen im verkehrsfreien Raum

Bei mindestens drei von sieben möglichen Übungen muss im zweiten Teil der Prüfung gezeigt werden, dass man ein langsam fahrendes Auto im Griff hat. Diese Übungen werden auf einem Parkplatz durchgeführt. Immer geprüft werden dabei die Parklücke sowie das Umkehren. Details zu allen in Frage kommenden Manövern findet ihr auch im amtlichen Prüfungsprotokoll (Gibt’s hier als pdf-File zum Download).

Hier haben wir alle Details zu Teil B der praktischen Fahrprüfung für euch zusammengefasst.

Fahranfänger oder Fahrschüler bei der praktischen Fahrprüfung.
© Bild: CC0

Teil C: Fahren im Verkehr

Im Hauptpunkt der Führerscheinprüfung muss man während einer mind. 25 Minuten dauernden Übungsfahrt zeigen, dass man den Anforderungen im Straßenverkehr wirklich gewachsen ist. Der/die Prüfer:in sitzt dabei immer auf der Rückbank (meist hinter dem Beifahrersitz) – und achtet beispielsweise auf folgendes:

  • Richtiges Verhalten vor der Abfahrt: Sitz richtig einstellen, Spiegel einstellen und angurten – erst dann wird der Motor gestartet.
  • Kann die Spur gehalten und der Fahrstreifen ordnungsgemäß gewechselt werden?
  • Richtige Tempogestaltung (Einhalten von Beschränkungen, Abbremsen usw.)
  • Regelkonformes Übersetzen bei Kreuzungen sowie richtiges Verhalten beim Ein-/Abbiegen.
  • Rücksichtsvolles und richtiges Verhalten gegenüber Radfahrern, Kindern und Fußgängern im Straßenverkehr.
  • Auch auf eine ökonomische Fahrweise wird geachtet.
  • Beachtung und richtige Deutung von Verkehrszeichen: Ist die Fahrtrichtung z.B. durch eine Einbahnmarkierung oder ein „Einfahrt verboten“-Schild vorgegeben, muss das selbst bemerkt werden.

Hier haben wir alle Details zu Teil C der praktischen Fahrprüfung für euch zusammengefasst.

Teil D: Besprechen von erlebten Situationen

Der vierte und letzte Teil des Prüfungsprotokolls ist nicht zwingend vorgesehen. Hat der/die Prüfer:in aber noch Zweifel, können nach der Prüfungsfahrt bei einem Gespräch die zuvor erlebten Verkehrssituationen nochmals abgefragt werden, z.B. wie man sich einer bestimmten Situation richtig/besser verhalten hätte sollen.

Hier haben wir alle Details zu Teil D der praktischen Fahrprüfung für euch zusammengefasst.

Häufige Fragen zur praktischen Fahrprüfung

Darf ein:e Prüfer:in während der Prüfungsfahrt „Fallen stellen“?

Gut zu wissen: Prüfer:innen dürfen den Führerscheinanwärter:innen (per Gesetz!) keine „Fallen“ stellen – also z.B. nicht dazu auffordern, gegen eine Einbahn zu fahren. Auch werden während der Prüfungsfahrt keine Fragen an den Prüfling gestellt

Wann erfährt man das Prüfungsergebnis der Fahrprüfung?

Unmittelbar nach Ende der Fahrprüfung erfährt man, ob man diese bestanden hat. Ist das der Fall, erhält man einen vorläufigen Führerschein (samt Kostenblatt und Erlagschein), mit dem man ab sofort ein Auto lenken darf. Dieser vorläufige Führerschein muss in Gegenwart des Prüfers/der Prüferin unterzeichnet werden.

Wie lange gilt der vorläufige Führerschein?

Achtung: Ein vorläufiger Führerschein gilt nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis innerhalb Österreichs und für maximal 4 Wochen. Den „echten“ Führerschein erhält man nach Entrichtung der behördlichen Gebühren per Post zugesandt. Der vorläufige Führerschein verliert ab Zustellung des dauerhaften Führerscheines per sofort seine Gültigkeit.

Themen