
So funktioniert das Vormerksystem (Punkteführerschein) in Österreich
Das Österreichische Vormerksystem kennt unterschiedliche Vormerkdelikte, die im Führerscheinregister eingetragen werden. Die Delikte und Strafen im Überblick.
Inhaltsverzeichnis
Seit 1. Juli 2005 gilt in Österreich das so genannte Vormerksystem (der sogenannte Punkteführerschein). Dieses kennt unterschiedliche Vormerkdelikte, die im Führerscheinregister eingetragen werden. Hier findet ihr alle Delikte und die Strafen bzw. Rechtsfolgen.
Die Vormerkdelikte, Strafen und Rechtsfolgen in Österreich
Alkohol am Steuer
- Überschreiten der 0,1 Promille-Grenze bei C- und D-Führerscheinbesitzern
- Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz mit einem Blutalkoholgehalt von 0,5 bis 0,79 Promille. Zusätzlich zur Vormerkung droht eine Geldstrafe von 300 bis 3.700 Euro.
- Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz mit einem Blutalkoholgehalt von 0,1 bis 0,49 Promille bei Lenkern der Klassen C und D. Zusätzlich zur Vormerkung droht eine Geldstrafe von 36 bis 2.180 Euro (Klasse C) bzw. 363 bis 2.180 Euro (Klasse D).
Hier geht’s zu unserem Online-Promillerechner
Gefährdung eines Fußgängers am Schutzweg
Zusätzlich zur Vormerkung droht eine Geldstrafe von 72 bis 2.180 Euro.
Nichtbeachtung des Zeichens “Halt” (Stopptafel)
Überfahren einer Stopptafel, wenn dadurch vorrangberechtigte Verkehrsteilnehmer zu riskanten Manövern (plötzliches Bremsen, Ausweichen) gezwungen und so gefährdet werden. Zusätzlich zur Vormerkung droht eine Geldstrafe bis 2.180 Euro.
Nichtbeachtung einer roten Ampel
Überfahren einer roten Ampel, wenn dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Zusätzlich zur Vormerkung droht eine Geldstrafe bis 2.180 Euro.
Befahren des Pannenstreifens
Wenn dadurch Einsatzfahrzeuge behindert werden. Bei der Bildung einer Rettungsgasse ist das Befahren des Pannenstreifens aber erlaubt! Zusätzlich zur Vormerkung droht eine Geldstrafe bis 2.180 Euro.
Befahren der Rettungsgasse
Mit mehrspurigem Kfz oder wenn Einsatzfahrzeuge behindert werden, auch mit einspurigem Kfz. Die Folge: Vormerkung und Geldstrafe von 72 bis 2.180 Euro.
Tipp: Einen Überblick über alle Verkehrsstrafen in Österreich gibt unser Bußgeldrechner.
Missachtung eines Fahrverbots in Tunnelanlagen
Die Beförderung unerlaubten Gefahrguts in Tunnelanlagen – Verstoß gegen die Tunnelverordnung oder die Bestimmungen zur Gefahrgutbeförderung. Zusätzlich zur Vormerkung droht eine Geldstrafe von bis zu 726 Euro.
Falsches Verhalten an Eisenbahnkreuzungen
Etwa das Befahren der Kreuzung trotz Schranken und/oder akustischer/optischer Warnsignale, Befahren der Kreuzung, obwohl aufgrund der Verkehrssituation ein vollständiges Übersetzen eventuell nicht möglich ist. Zusätzlich zur Vormerkung droht eine Geldstrafe bis 726 Euro.
Gefährdung durch falsche Beladungssicherung oder technischem Zustand
Lenken eines Kfz, dessen technischer Zustand oder Beladung eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer darstellt. Zusätzlich zur Vormerkung droht eine Geldstrafe von 72 bis 2.180 Euro.
Kindersicherung
Falsche Sicherung eines mitfahrenden Kindes. Zusätzlich zur Vormerkung droht eine Geldstrafe bis 5.000 Euro.
Missachtung des Sicherheitsabstands
Zu geringer Sicherheitsabstand zwischen 0,2 und 04 Sekunden. Zusätzlich zur Vormerkung droht eine Geldstrafe bis zu 726 Euro. Ist der Sicherheitsabstand noch geringer als 0,2 Sekunden, wird der Führerschein für mindestens 6 Monate entzogen.
Neben den Vormerkdelikten gibt es in Österreich auch noch die so genannten Führerscheinentzugsdelikte und Verwaltungsstrafen.
Häufige Fragen zum Führerschein Vormerksystem in Österreich
Die erste Vormerkung im Führerscheinregister bleibt für 2 Jahre bestehen.
Begeht der betroffene Lenker innerhalb dieser 2 Jahre kein weiteres Delikt, verfällt die Vormerkung.
Wird während der 2 Jahre allerdings ein weiteres Vormerkdelikt eingetragen, verlängert sich der Beobachtungszeitraum auch für die erste Vormerkung auf 3 Jahre.
Beim ersten Vergehen bleibt es bei einer Vormerkung im Führerscheinregister.
Beim zweiten Vergehen werden Maßnahmen gesetzt, etwa ein muss dann ein Verhaltenstraining absolviert werden.
Beim dritten Vormerkdelikt innerhalb von zwei Jahren wird dem betroffenen Lenker der Führerschein für mindestens 3 Monate entzogen.
Es gibt die Möglichkeit gegen eine Vormerkung (Strafbescheid) Rechtsmittel einzulegen. Erst mit der Rechtskraft des Strafbescheids wird dann die Vormerkung gültig.