Das Vormerksystem (Punkteführerschein) in Österreich und alle Vormerkdelikte
Das Österreichische Vormerksystem kennt unterschiedliche Vormerkdelikte, die im Führerscheinregister eingetragen werden. Die Delikte und Strafen im Überblick.
Seit 1. Juli 2005 gilt in Österreich das Vormerksystem (der sogenannte Punkteführerschein). Dieses kennt unterschiedliche Vormerkdelikte, die im Führerscheinregister eingetragen werden.
Hier findet ihr alle Vormerkdelikte im Überblick.
Was passiert bei der Begehung eines oder mehrerer Vormerkdelikte?
Beim 1. Mal: Vormerkung
Wird das erste Mal ein Vormerkdelikt begangen, kommt es zu einer Vormerkung im Führerscheinregister für zwei Jahre – unabhängig von einer verhängten Verwaltungsstrafe, einer etwaigen Entziehung der Lenkberechtigung oder sonstiger angeordneter Maßnahmen (§30a, Führerscheingesetz).
Bei „Wohlverhalten“ der Person wird die Vormerkung nach dem Ablauf der zwei Jahre nicht mehr berücksichtigt.
Wird innerhalb dieser Zeitspanne allerdings ein weiteres Vormerkdelikt eingetragen, verlängert sich der Beobachtungszeitraum auch für das erste Vormerkdelikt auf drei Jahre.
Beim 2. Mal: Maßnahme
Wird innerhalb von zwei Jahren ein zweites Vormerkdelikt begangen, verlängert sich nicht nur der Beobachtungszeitraum auf drei Jahre (siehe oben), sondern die Behörde ordnet auch eine besondere Maßnahme an. Eine solche Maßnahme kann etwa eine Nachschulung, eine Perfektionsfahrt oder ein Fahrsicherheitstraining sein.
Die Kosten für die Teilnahme an der angeordneten Maßnahme trägt der Führerscheinbesitzer selbst.
Beim 3. Mal: Führerscheinentzug
Wird innerhalb des Beobachtungszeitraums zum dritten Mal ein Vormerkdelikt begangen, wird der Führerschein für mindestens drei Monate entzogen.
Über Ausländische Lenker wird mit dem dritten Vormerkdelikt ein Fahrverbot in Österreich verhängt.
Alle Vormerkdelikte, Strafen und Rechtsfolgen in Österreich
Alle Vormerkdelikte gemäß §30a des Führerscheingesetzes im Überblick (Stand: August 2023):
Alkohol am Steuer
- Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz mit einem Blutalkoholgehalt von 0,5 bis 0,79 Promille. Zusätzlich zur Vormerkung droht eine Geldstrafe von 300 bis 3.700 Euro.
- Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz mit einem Blutalkoholgehalt von 0,1 bis 0,49 Promille bei Lenkern der Klassen C und D. Zusätzlich zur Vormerkung droht eine Geldstrafe von 36 bis 2.180 Euro (Klasse C) bzw. 363 bis 2.180 Euro (Klasse D).
Weitere Informationen rund ums Thema Alkohol am Steuer findet ihr hier.
Gefährdung eines Fußgängers am Schutzweg
Die Gefährdung eines Fußgängers auf einem Schutzweg zählt ebenfalls zu den Vormerkdelikten. Zusätzlich zur Vormerkung droht eine Geldstrafe von 72 bis 2.180 Euro.
Nichtbeachtung des Zeichens „Halt“ (Stopptafel)
Das Überfahren einer Stopptafel, wenn dadurch vorrangberechtigte Verkehrsteilnehmer zu riskanten Manövern (z.B. plötzliches Bremsen, Ausweichen) gezwungen und so gefährdet werden, zählt ebenfalls zu den Vormerkdelikten.
Zusätzlich zur Vormerkung droht eine Geldstrafe bis 2.180 Euro.
Nichtbeachtung einer roten Ampel
Überfahren einer roten Ampel, wenn dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.
Zusätzlich zur Vormerkung droht eine Geldstrafe bis 2.180 Euro.
Befahren des Pannenstreifens
Das Befahren des Pannenstreifens wird zum Vormerkdelikt, wenn dadurch Einsatzfahrzeuge behindert werden.
Zusätzlich zur Vormerkung droht in diesem Fall eine Geldstrafe bis 2.180 Euro.
Hinweis: Bei der Bildung einer Rettungsgasse ist das Befahren des Pannenstreifens aber erlaubt!
Befahren der Rettungsgasse
Seit 1.9.2019 ist auch das Befahren der Rettungsgasse mit mehrspurigen Kfz ein Vormerkdelikt. Das selbe gilt für das Befahren der Rettungsgasse mit einspurigen Kfz, wenn dadurch Einsatzfahrzeuge, Fahrzeuge des Straßendienstes, der Straßenaufsicht oder des Pannendienstes behindert werden.
Neben der Vormerkung droht eine Geldstrafe von 72 bis 2.180 Euro.
Alle Informationen zur Rettungsgasse in Österreich findet ihr hier.
Unerlaubtes Gefahrgut im Tunnel
Die Beförderung unerlaubten Gefahrguts in Tunnelanlagen sowie ein Verstoß gegen die Verordnung über Beschränkungen für Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern in Autobahntunneln zählen ebenfalls zu den Vormerkdelikten. Zusätzlich zur Vormerkung droht eine Geldstrafe von bis zu 726 Euro.
Auch interessant: Weitere Informationen zum richtigen Fahrverhalten im Tunnel findet ihr hier.
Falsches Verhalten an Eisenbahnkreuzungen
Etwa das Befahren der Kreuzung trotz Schranken und/oder akustischer/optischer Warnsignale oder das Befahren der Kreuzung, obwohl aufgrund der Verkehrssituation ein vollständiges Übersetzen eventuell nicht möglich ist. Zusätzlich zur Vormerkung droht eine Geldstrafe bis 726 Euro.
Tipp: Einen Überblick über alle Verkehrsstrafen in Österreich gibt unser Bußgeldrechner.
Gefährdung durch falsche Beladungssicherung oder technischem Zustand
Auch das Lenken eines Kfz, dessen technischer Zustand oder nicht ausreichend gesicherte Beladung eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer darstellt, ist ein Vormerkdelikt. Zusätzlich zur Vormerkung droht eine Geldstrafe von 72 bis 2.180 Euro.
Wie man verschiedene Arten von Ladung im Auto richtig sichert, haben wir hier für euch zusammengefasst.
Falsche Kindersicherung
Die falsche Sicherung eines mitfahrenden Kindes kann ebenfalls zu einer Vormerkung führen. Zusätzlich droht eine Geldstrafe bis 5.000 Euro.
Was ihr über die ordnungsgemäße Kindersicherung im Auto wissen müsst, erfahrt ihr hier.
Missachtung des Sicherheitsabstands
Zu geringer Sicherheitsabstand kann ebenfalls zur Vormerkung führen – und zwar dann, wenn mit technischen Messgeräten festgestellt wurde, dass der Sicherheitsabstand zwischen 0,2 Sekunden und weniger als 0,4 Sekunden betragen hat.
Zusätzlich zur Vormerkung droht eine Geldstrafe bis zu 726 Euro. Ist der Sicherheitsabstand noch geringer als 0,2 Sekunden, wird der Führerschein für mindestens 6 Monate entzogen.
Neben den Vormerkdelikten gibt es in Österreich auch noch die so genannten Führerscheinentzugsdelikte und Verwaltungsstrafen.
Häufige Fragen zum Führerschein-Vormerksystem und den Vormerkdelikten in Österreich
Die erste Vormerkung im Führerscheinregister bleibt für 2 Jahre bestehen.
Begeht der betroffene Lenker innerhalb dieser 2 Jahre kein weiteres Delikt, verfällt die Vormerkung.
Wird während der 2 Jahre allerdings ein weiteres Vormerkdelikt eingetragen, verlängert sich der Beobachtungszeitraum auch für die erste Vormerkung auf 3 Jahre.
Beim ersten Vergehen bleibt es bei einer Vormerkung im Führerscheinregister.
Beim zweiten Vergehen werden Maßnahmen gesetzt, etwa ein muss dann ein Verhaltenstraining absolviert werden.
Beim dritten Vormerkdelikt innerhalb von zwei Jahren wird dem betroffenen Lenker der Führerschein für mindestens 3 Monate entzogen.
Es gibt die Möglichkeit gegen eine Vormerkung (Strafbescheid) Rechtsmittel einzulegen. Erst mit der Rechtskraft des Strafbescheids wird dann die Vormerkung gültig.