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Führerschein "aus dem Internet" kaufen

Führerschein „aus dem Internet“ kaufen

Den Führerschein im Internet kaufen? Das ist möglich – aber nicht empfehlenswert: Sowohl Verkäufern und Käufern drohen hohe Strafen.

Zuletzt aktualisiert am 08.09.2022

Schon mehrmals wurden Fälscherwerkstätten ausgeforscht, die (plump) gefälschte Führerscheine an interessierte Abnehmer über dubiose Internetportale vertreiben. Führerscheine „aus dem Internet“ boomen offensichtlich, das zeigt die steigende Anzahl solcher einschlägiger Webseiten, die „Originalführerscheine“, aber auch Wohnsitznachweise und andere benötigte Dokumente zum Verkauf anbieten.

Spoiler: Nein, das Erwerben eines solchen gefälschten Dokumentes ist nicht legal – und es kann richtig teuer und unangenehm werden. Alle Infos zum Thema Führerscheinkauf hier.

Führerschein-Angebote über Facebook und einschlägige Websites

Wir liefern Personalausweise, Reisepass und Führerschein“ (gesehen auf „https://eintragfuehrerschein.com/fuhrerschein-kaufen.html“). Für so manchen Autofahrer, der durch einen Führerscheinentzug ausgebremst wurde oder noch nie einen besessen hat, klingt ein solches Angebot verlockend – und tatsächlich finden sich offensichtlich genügend Interessenten und Abnehmer, dass sich solche Geschäftspraktiken lohnen.

» Mehr dazu: Alle Infos zum B-Führerschein in Österreich

Günstige Führerscheinangebote

So findet man auf diversen Webseiten Führerscheine aller Klassen im Angebot, den Autoführerschein (bzw. eine billig aussehende Fälschung davon) gibt´s über die oben angeführte Seite z.B. für 1.500 Euro.

Aber auch über Facebook werden Führerscheine beworben. Die Abwicklung und Kontaktaufnahme ist recht einfach, im Grunde braucht es nur ein wenig Vertrauen in die Geschäftspartner (Vorkasse, anonym per Wester Union), Foto und Unterschriftenprobe werden z.B. über Whatsapp geschickt. Wer sich bis zu diesem Punkt noch nicht gefragt hat, ob an der Nummer „Führerscheinkauf im Ausland/Internet“ eventuell doch etwas faul sein könnte, kommt aus psychologischer Sicht wohl ohnehin nicht für einen legal erworbenen Führerschein in Frage.

Die Argumente der Fälscher

Die Anbieter solcher Führerscheine versuchen, potentielle, aber noch zweifelnde Kunden mit der Veröffentlichung von Gerichtsurteilen zu überzeugen, aus denen das etwas verkürzte Fazit abgeleitet wird: „Führerscheine aus EU-Staaten sind in der ganzen Union gültig – somit auch z.B. Führerscheine aus Ungarn.“

Die Rechtslage für Führerscheine aus dem Ausland

Dass gefälschte Dokumente auch durch Gerichtsurteile, die sich auf legal erworbene Führerscheine/Dokumente beziehen, nicht gültig werden, sollte jedem Autofahrer einleuchten.

Tatsächlich gab es aber vor einigen Jahren (scheinbare) Schlupflöcher und Grauzonen, mit denen versucht wurde, einen Führerscheinentzug in Österreich zu umgehen – durch einen Führerschein, der (legal) in einem anderen EU-Land erworben wurde. Und tatsächlich:

Schlupfloch für Führerscheine aus dem Ausland?

Führerscheine aus EU-Staaten sind in der ganzen Union gültig. Damit ist aber auch schon wieder Schluss mit „Schlupfloch“, denn: Damit ein in z.B. Ungarn erworbener Führerschein in Österreich wirklich gültig ist, muss man zumindest sechs Monate in Ungarn gelebt haben. Und:

  • Da die jeweiligen Behörden, die u.a. für die Ausstellung eines Führerscheines  zuständig sind, mittlerweile in Österreich (bzw. dem jeweiligen EU-Land) Infos einholen müssen, ob und wieso jemand (k)einen Führerschein hat, ist es auf legalen Weg absolut nicht mehr möglich, einen Führerscheinentzug in Österreich zu umgehen – alle EU-Staaten müssen sich an von anderen EU-Staaten verhängte Sperrfristen, bis eine neue Fahrerlaubnis ausgestellt werden kann, halten.
  • Ganz abgesehen davon, dass ein Führerschein selbstredend ohnehin nur dann gültig ist, wenn dieser auch legal (!) erworben wurde – und das ist bei den diversen dubiosen Anbietern im Netz wohl kaum der Fall.
  • Dazu kommt, dass man als Österreicher mit einem ungarischen Führerschein (warum auch immer  jemand einen solchen haben möchte) bei einer Kontrolle ohnehin auffällig wird und die Sachlage genau überprüft wird.

Diese Strafen drohen bei Herstellen und Verwenden einer gefälschten Urkunde

  • Das österreichische Strafgesetzbuch besagt schon unter § 223 sinngemäß, dass die Herstellung von gefälschten Urkunden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen bestraft wird.
  • Da es sich bei einem Führerschein aber um eine „besonders geschützte Urkunde“ handelt, kommt der verschärfte § 224 zur Anwendung: „Fälschung besonders geschützter Urkunden“
  • Darin ist eine Geldstrafe nicht mehr vorgesehen, dafür aber eine Freiheitsstrafe. Wichtiger Zusatz im Gesetzestext (sinngem.): Nicht nur für die Herstellung von Fälschungen, auch der bloße Gebrauch von falschen Urkunden zieht eine Haftstrafe in selber Höhe nach sich.
  • Damit ist aber „nur“ das Thema „Dokumentenfälschung“ abgetan – die Strafe für das Fahren ohne gültigen Führerschein wird selbstredend extra bemessen.
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