Tamara Schögl
B-Führerschein in Österreich [Ausbildung, Prüfung, Kosten]

B-Führerschein in Österreich [Ausbildung, Prüfung, Kosten]

Wie man einen B-Führerschein bekommt, welche Voraussetzungen es gibt und was man sonst noch wissen sollte, erfahrt ihr hier.

Zuletzt aktualisiert am 20.11.2023

Wer in Österreich ein Auto – genauer gesagt einen Pkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen – fahren möchte, benötigt einen Führerschein der Klasse B. Wie man diesen bekommt, welche Voraussetzungen es gibt, welche Fahrzeuge man damit lenken darf und was man sonst noch über den B-Führerschein in Österreich wissen sollte, erfahrt ihr hier.

Der B-Führerschein wird in Österreich im EU-weit einheitlichen Scheckkartenformat ausgegeben.
Der B-Führerschein wird in Österreich im EU-weit einheitlichen Scheckkartenformat ausgegeben. © Bild: Tamara Schögl

In welchem Alter kann man den B-Führerschein machen?

Das Mindestalter für den Erhalt des B-Führerscheins beträgt 18 Jahre. Das bedeutet, dass man die praktische Fahrprüfung frühestens am 18. Geburtstag ablegen darf. Mit der Ausbildung kann man schon sechs Monate früher beginnen.

Es gibt allerdings auch die vorgezogene Lenkberechtigung der Klasse B („L17“): Diese kann man frühestens im Alter von 17 Jahren erhalten, mit der Ausbildung kann allerdings schon im Alter von 15,5 Jahren begonnen werden.

Alle Informationen zur vorgezogenen Lenkberechtigung der Klasse B („L17“) findet ihr hier im Überblick.

Welche Voraussetzungen gibt es für den Erwerb eines Führerscheins der Klasse B?

Um die Lenkberechtigung der Klasse B zu erlangen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Der Bewerber / die Bewerberin muss das Mindestalter (siehe oben) erreicht haben.
  • Die theoretische und die praktische Ausbildung (siehe unten) müssen absolviert werden.
  • Die theoretische und die praktische Prüfung müssen erfolgreich abgelegt werden.
  • Eine Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen im Umfang von 6 Stunden muss absolviert werden.
  • Ein ärztliches Gutachten, das zum Zeitpunkt der Erteilung nicht älter als 18 Monate ist, muss vorgelegt werden.

Welche Ausbildung muss man für den B-Führerschein absolvieren?

Die Ausbildung für die Lenkberechtigung der Klasse B umfasst folgende Punkte:

  • Theoretische Ausbildung: 20 Unterreichseinheiten Basisunterricht für alle Klassen und ein klassenspezifischer Teil im Umfang von 12 Unterreichseinheiten
  • Praktische Ausbildung: Mindestens 18 Fahrstunden in folgender Aufteilung: 3 Unterrichtseinheiten Vorschulung, 3 Unterrichtseinheiten Grundschulung, 6 Unterrichtseinheiten Hauptschulung, 5 Unterrichtseinheiten Perfektionsschulung (einschließlich 3 Unterrichtseinheiten Sonderschulung), 1 Unterrichtseinheit Prüfungsvorbereitung
  • Nach dem erstmaligen Erhalt der Lenkberechtigung der Klasse B muss eine zweite Ausbildungsphase absolviert werden. Diese umfasst eine Perfektionsfahrt, ein eintägiges Fahrsicherheitstraining, sowie eine weitere Perfektionsfahrt. Weitere Informationen zur zweiten Ausbildungsphase gibt’s hier.

Übungsfahrten

Im Rahmen der Führerscheinausbildung für die Klasse B ist es auch möglich, Übungsfahrten mit einer berechtigten Begleitperson als Hauptschulung durchzuführen. Dafür muss ein spezieller Antrag in der Fahrschule gestellt und von der zuständigen Behörde bewilligt werden.

Nach dem Erhalt des Bewilligungsbescheids wird die praktische Hauptschulung in Form von Übungsfahrten im Ausmaß von mindestens 1.000 Kilometern innerhalb Österreichs absolviert, die Protokollierung in einem Fahrtenbuch ist dabei verpflichtend. Anschließend folgt eine Beobachtungsfahrt mit einem Fahrlehrer und der Begleitperson. Die Perfektionsschulung und die Prüfungsvorbereitung als Abschluss der praktischen Ausbildung erfolgen in der Fahrschule.

Der Bewerber muss mindestens 17,5 Jahre alt sein, ein ärztliches Gutachten vorweisen können und den Nachweis über die Durchführung der theoretischen und praktischen Grundschulung sowie der theoretischen Einweisung in einer Fahrschule erbringen.

Die Begleitperson muss in einem besonderen Naheverhältnis zum Bewerber stehen, seit mindestens sieben Jahren im Besitz eines B-Führerscheins sein und Fahrpraxis in der Klasse B in den drei Jahren vor der Antragstellung haben. Zudem darf keine Bestrafung wegen eines Entzugsdelikts und keine zwei zu berücksichtigenden Vormerkungen in den drei Jahren vor der Antragstellung erfolgt sein.

Als Übungsfahrzeug können ein oder mehrere Privatfahrzeuge genutzt werden, die besonderen Anforderungen entsprechen müssen. Während der Übungsfahrten muss der Wagen vorn und hinten mit blauen Tafeln mit der weißen „L-„Aufschrift sowie Tafeln mit der Aufschrift „Übungsfahrt“ gekennzeichnet werden.

Theoretische Prüfung

Die theoretische Prüfung für den B-Führerschein muss in der Fahrschule am PC abgelegt werden (Computerprüfung). Sie besteht je Modul aus bis zu 40 Multiple-Choice-Fragen mit vorgegebenen Antwortmöglichkeiten. Für das Basismodul (Grundwissen) und das klassenspezifische Modul B können also bis zu 80 Fragen gestellt werden. Wer bereits einen anderen Führerschein (außer AM) besitzt, muss nur mehr das klassenspezifische Modul absolvieren.

Alle möglichen Fragen sind österreichweit gleich, damit alle Führerscheinanwärter die gleichen Chancen haben. Um die Theorieprüfung positiv abzuschließen, müssen 80% der möglichen Maximalpunktezahl erreicht werden. Dabei wird jedes Modul einzeln gewertet.

Die behördlichen Prüfungskosten betragen 5,50 Euro je Modul. Wer also das Basismodul (Grundwissen) sowie das klassenspezifische Modul B (Pkw) absolvieren will, muss dafür eine Gebühr in Höhe von 11 Euro zahlen.

Alle Informationen zur theoretischen Führerscheinprüfung für die Klasse B findet ihr hier im Überblick.

Praktische Prüfung

Um zur praktischen Prüfung antreten zu können, muss zuerst die theoretische Prüfung erfolgreich absolviert werden. Die praktische Fahrprüfung muss innerhalb von 18 Monaten nach der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Eine Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen muss rechtzeitig vor der praktischen Prüfung absolviert und die Bestätigung der Fahrschule vorgelegt werden. Auch eine ärztliche Bestätigung über die Verkehrstüchtigkeit ist verpflichtend. Am Prüfungstag selbst muss sich jeder Prüfungskandidat durch einen amtlichen Lichtbildausweis ausweisen können.

Die Prüfung erfolgt mit einem zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeug der Klasse B – das kann sowohl ein Fahrschulfahrzeug als auch das private Übungsfahrzeug sein. Wenn die praktische Fahrprüfung mit einem Auto mit Automatikgetriebe abgelegt wird, wird die Lenkberechtigung auf solche Fahrzeuge eingeschränkt.

Die praktische Fahrprüfung gliedert sich in vier Teile auf:

Alle Informationen zu den einzelnen Teilen der praktischen Fahrprüfung für die Klasse B erhaltet ihr per Klick auf die obenstehenden Punkte.

Alle Informationen zur praktischen Fahrprüfung für die Klasse B findet ihr hier im Überblick.

Wie bekommt man den B-Führerschein?

Nach der erfolgreich absolvierten praktischen Fahrprüfung erhält der Bewerber / die Bewerberin einen vorläufigen Führerschein sowie ein Kostenblatt mit Zahlschein vom Prüfer / der Prüferin. Nach der Entrichtung der angegebenen Gebühren wird die Herstellung des Scheckkartenführerscheins bei der Österreichischen Staatsdruckerei veranlasst. Die Zustellung erfolgt per Post.

Zweite Ausbildungsphase / Mehrphasenausbildung

Nach dem erstmaligen Erwerb eines B-Führerscheins muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Erhalt des Führerscheins die zweite Ausbildungsphase durchlaufen werden. Diese umfasst zwei Perfektionsfahrten, die von Fahrschulen unter der Anleitung eines Ausbilders abgehalten werden müssen, sowie ein Fahrsicherheitstraining. Dieses kann nicht nur in der Fahrschule, sondern auch z.B. bei ÖAMTC oder ARBÖ absolviert werden.

  • Die erste Perfektionsfahrt muss im Zeitraum von zwei bis vier Monaten nach dem Erwerb der Lenkberechtigung abgehalten werden.
  • Das Fahrsicherheitstraining inkl. verkehrspsychologischem Gruppengespräch muss im Zeitraum von drei bis neun Monaten nach dem Erwerb der Lenkberechtigung abgehalten werden.
  • Die zweite Perfektionsfahrt muss im Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten nach dem Erwerb der Lenkberechtigung abgehalten werden.

Wenn nicht alle vorgeschriebenen Module innerhalb von 12 Monaten nach dem Erhalt der Lenkberechtigung absolviert werden, erhält der/die Inhaber*in ein Erinnerungsschreiben und vier Monate Nachfrist. Wird die zweite Ausbildungsphase auch innerhalb dieser Nachfrist nicht absolviert, verlängert sich die Probezeit um ein Jahr und es gibt erneut vier Monate Nachfrist. Wird die zweite Ausbildungsphase auch innerhalb der zweiten Nachfrist nicht vollständig absolviert, wird der Führerschein entzogen. In bestimmten Fällen (etwa bei nachgewiesener schwerer Erkrankung oder Schwangerschaft) kann die Behörde vom Führerscheinentzug absehen.

Welche Fahrzeuge darf man mit dem B-Führerschein in Österreich lenken?

Eine Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt in Österreich zum Lenken folgender Fahrzeuge:

  • Kfz mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen und höchstens 8 Plätzen für beförderte Personen (außer dem Lenker)
  • Ziehen eines leichten Anhängers mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg
  • Ziehen eines schweren Anhängers mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die höchstzulässige Gesamtmasse von Anhänger + Kfz nicht mehr als 3.500 kg beträgt
  • Sofern der Code 111 in den Führerschein eingetragen ist: Krafträder der Klasse A1
  • Sofern der Code 120 in den Führerschein eingetragen ist: Kfz mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 bis maximal 4.250 kg ohne Anhänger, die elektrisch angetrieben und für den Gütertransport eingesetzt werden.
  • Sofern der Code 96 in den Führerschein eingetragen ist: Kfz der Klasse B mit einem Anhänger mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, bei einer höchstzulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (Kfz + Anhänger) von mehr als 3.500 bis maximal 4.250 kg
  • Ab 21 Jahren: Dreirädrige Kraftfahrzeuge für den Verkehr in Österreich, sofern die Lenkberechtigung ab dem 19. Jänner 2013 erworben wurde
  • Wurde die Lenkberechtigung der Klasse B vor dem 19. Jänner 2013 erworben, umfasst sie auch dreirädrige Kraftfahrzeuge mit oder ohne leichtem Anhänger sowohl in Österreich als auch im EU-/EWR-Ausland.

Achtung bei Fahrten ins Ausland: Hier können die Bestimmungen abweichen, beispielsweise bei den eingetragenen Codes 111 und 120 ist das der Fall. Daher sollte man sich vor dem Fahrtantritt immer über die Gültigkeit im jeweiligen Land informieren.

Wie viel kostet der B-Führerschein?

Die Kosten für die Ausbildung variieren je nach Fahrschule – und das mitunter sehr stark, wie auch eine Untersuchung der Arbeiterkammer Oberösterreich aus dem Jahr 2022 aufzeigt. Beim B-Führerschein wurden Preisdifferenzen bis zu 751 Euro festgestellt. Je nach Fahrschule bewegen sich die Preise ungefähr zwischen 1.200 und 2000 Euro. Ein umfassender Vergleich der Angebote kann sich also definitiv bezahlt machen.

Zur Ausbildung in der Fahrschule (inkl. Perfektionsfahrten und Fahrsicherheitstraining) kommen die Kosten für die ärztliche Untersuchung (35 Euro), die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und die Prüfgebühren (5,50 Euro je Modul für die Theorieprüfung / 60 Euro für die Fahrprüfung). Die behördliche Erteilungsgebühr beträgt 60,50 Euro. Gegebenenfalls kommen auch noch weitere Kosten dazu, etwa für die Bewilligung von Übungs- bzw. Ausbildungsfahrten.

FAQ: Häufige Fragen zum B-Führerschein in Österreich

In welchem Alter kann man den Führerschein der Klasse B bekommen?

Die praktische Fahrprüfung kann man frühestens am 18. Geburtstag ablegen, mit der Ausbildung darf man aber schon sechs Monate davor beginnen. Wer den B-Führerschein schon früher haben möchte, kann eine L17-Ausbildung machen – alle Infos dazu gibt’s hier.

Welche Ausbildung muss man für den B-Führerschein absolvieren?

Die Ausbildung für den B-Führerschein umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil, eine theoretische und eine praktische Prüfung sowie – nach dem erstmaligen Erhalt der Lenkberechtigung der Klasse B – eine zweite Ausbildungsphase. Alle Informationen zur Ausbildung für den B-Führerschein findet ihr hier.

Wie viel kostet der B-Führerschein in Österreich?

Die Kosten für die Ausbildung in der Fahrschule variieren je nach Anbieter und Art der Ausbildung, grob kann man zwischen 1.200 und 1.900 Euro dafür einkalkulieren. Dazu kommen die Kosten für die ärztliche Untersuchung (35 Euro), die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und die Prüfgebühren (5,50 Euro je Modul für die Theorieprüfung / 60 Euro für die Fahrprüfung). Die behördliche Erteilungsgebühr beträgt 60,50 Euro. Gegebenenfalls kommen auch noch weitere Kosten dazu, etwa für die Bewilligung von Übungs- bzw. Ausbildungsfahrten.