![Motorrad-Führerschein in Österreich [Klassen A1, A2 und A]](https://files.fairu.app/9da12e90-99c2-4bb1-987b-790f3bb02edb/motorrad-1.jpg?width=2560&quality=75)
A1, A2, A, Stufenmodell oder Direkteinstieg? Wer einen Motorrad-Führerschein machen möchte, hat dazu mehrere Möglichkeiten.
Wer in Österreich Motorradfahren möchte, hat dazu mehrere Möglichkeiten. Diese haben sowohl mit der Art des Motorrads als auch mit der Person, die es lenken möchte, zu tun. Alles Wissenswerte rund um den Motorrad-Führerschein in Österreich gibt's hier im Überblick.
Egal, welche Art von Motorrad man fährt: Ein guter Helm gehört zur Pflichtausstattung. Hier findet ihr unseren ausführlichen Ratgeber rund ums Thema Motorradhelme.
Motorrad-Führerschein: Die unterschiedlichen Klassen in Österreich
Diese Führerscheinklassen ermächtigen zum Lenken eines Motorrads:
Führerscheinklasse A1
Wer einen Führerschein der Klasse A1 besitzt, darf Motorräder mit einem Hubraum bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW bzw. 15 PS lenken. Das Verhältnis von Leistung zu Eigengewicht dieser Leichtmotorräder darf maximal 0,1 kW pro Kilogramm betragen. Auch dreirädrige Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 15 kW (20 PS) Motorleistung dürfen mit einem Führerschein der Klasse A1 gelenkt werden.
Die Ausbildung kann frühestens im Alter von 15,5 Jahren begonnen werden, der Führerschein wird aber erst ab dem 16. Geburtstag ausgestellt.
Führerscheinklasse A2
Ein Führerschein der Klasse A2 berechtigt seine:n Inhaber:in zum Lenken von Motorrädern mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW (48 PS) sowie einem maximalen Verhältnis von Leistung zu Eigengewicht von 0,2 kW pro Kilogramm. Handelt es sich um ein gedrosseltes Motorrad, darf dieses nur von einem Fahrzeug mit maximal der doppelten Motorleistung abgeleitet sein.
Die Ausbildung kann frühestens im Alter von 16 Jahren begonnen werden, sofern gleichzeitig eine L17-Ausbildung gemacht wird (ansonsten mit 17,5 Jahren). Die praktische Fahrprüfung kann aber erst ab dem 18. Geburtstag abgelegt werden.
Führerscheinklasse A
Mit dem Motorrad-Führerschein der Klasse A dürfen Motorräder ohne Leistungsbeschränkung sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge auch über 15 kW / 20 PS gefahren werden. Die Klasse A umfasst auch die Lenkberechtigung für die Klassen A1, A2 und AM (Moped).
Das Mindestalter für einen Führerschein der Klasse A beträgt 24 Jahre, mit der Ausbildung darf sechs Monate vor dem 24. Geburtstag begonnen worden.
Ausnahme: Wer bereits seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer Lenkberechtigung der Klasse A2 ist, darf den "A-Schein" schon früher machen (Stufenzugang). In diesem Fall ist der Ausbildungsbeginn ab einem Alter von 19,5 Jahren möglich.
Achtung: Wenn die Prüfung mit einem Motorrad mit Automatikgetriebe abgelegt wird, ist auch der Führerschein auf Automatik-Motorräder beschränkt!


© Beigestellt
Führerschein der Klasse B mit eingetragenem Code 111
Österreich ist eines der wenigen europäischen Länder, in denen man Motorroller und Bikes bis zu einem Hubraum von 125 ccm bzw. einer Motorleistung von bis zu 11 kW auch mit dem Führerschein der Klasse B lenken darf, sofern der Code 111 darin eingetragen ist.
Lediglich die Absolvierung einer praktischen Schulung im Ausmaß von mindestens sechs Unterrichtseinheiten und die anschließende Eintragung des Codes 111 in den B-Schein ist dafür notwendig. Dafür muss der/die Besitzer:in seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung für die Klasse B sein und darf sich nicht mehr in der Probezeit gemäß § 4 des Führerscheingesetzes befinden.
Alle detaillierten Informationen zum Code 111 in Österreich haben wir in einem eigenen Artikel für euch zusammengefasst.
Von A1 zu A2 zu A: Das Stufenmodell für den Motorrad-Führerschein
Der Erwerb der Führerscheinklassen A2 und A ist entweder direkt oder im "Stufenzugang" möglich. Das Stufenmodell erleichtert den Aufstieg in die nächsthöhere Klasse. Die Voraussetzungen sind:
der Vorbesitz der niedrigeren Führerscheinklasse für mindestens zwei Jahre
die Absolvierung der zweiten Ausbildungsphase
sieben Praxisstunden oder eine praktische Prüfung.
Eine theoretische Prüfung muss nicht mehr abgelegt werden.
Um die Lenkberechtigung der gewünschten Klasse direkt (also nicht im Stufenzugang) zu erlangen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Bewerber:innen müssen das Mindestalter (siehe oben) erreicht haben.
Ein ärztliches Gutachten, das die Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen nachweist und nicht älter als 18 Monate ist, muss vorgelegt werden.
Die theoretische und die praktische Ausbildung müssen absolviert werden.
Die theoretische und die praktische Prüfung müssen erfolgreich abgelegt werden.
Ein Erste-Hilfe-Kurs im Umfang von 6 Stunden muss absolviert werden.
Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung für die Führerscheinklassen A1, A2 und A umfasst:
Den Basisunterricht für alle Klassen von Lenkberechtigungen im Umfang von mindestens 20 Unterrichtseinheiten sowie
den klassenspezifischen Teil im Umfang von sechs Unterrichtseinheiten.
Wer bereits einen Führerschein der Klasse B besitzt, muss nur mehr den klassenspezifischen Teil absolvieren.
Werden die Klassen A & B gemeinsam gemacht, gilt der Basisunterricht für beide Klassen und muss daher nur einmal absolviert werden.
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung für die Führerscheinklassen A1, A2 und A umfasst:
mindestens 14 Unterrichtseinheiten mit Fahrlehrer:in, davon mindestens 10 im öffentlichen Verkehr
Achtung: Führerscheinwerber:innen ab 39 Jahren müssen mindestens 16 praktische Unterrichtseinheiten absolvieren.
Prüfung
Die theoretische Prüfung wird am Computer abgehalten. Multiple-Choice-Fragen müssen beantwortet werden.
Die praktische Prüfung umfasst Überprüfungen am Fahrzeug, Übungen im verkehrsfreien Raum, das Fahren im Verkehr sowie das Besprechen von erlebten Situationen.
Wird ein Prüfungsteil nicht bestanden, ist eine Wiederholung frühestens nach 14 Tagen möglich.
Achtung: Wird die Prüfung mit einem Motorrad mit Automatikgetriebe abgelegt, ist auch die Lenkberechtigung auf diese Art von Motorrädern beschränkt!
Zweite Ausbildungsphase
Nach der Erteilung des Motorrad-Führerscheins muss die zweite Ausbildungsphase absolviert werden. Diese umfasst:
ein Fahrsicherheitstraining (6 Unterrichtseinheiten) mit verkehrspsychologischem Teil und Gefahrenwahrnehmungstraining (3 Unterrichtseinheiten) innerhalb von 2 bis 12 Monaten nach Erwerb der Lenkberechtigung sowie
eine Perfektionsfahrt innerhalb von 4 bis 14 Monaten nach Erwerb der Lenkberechtigung.
Eine Prüfung ist in der zweiten Ausbildungsphase nicht mehr erforderlich.
Wer bereits über einen Führerschein verfügt und nachträglich den Motorrad-Führerschein macht, der muss sich den Code in den Führerschein eintragen lassen. Weiter Informationen dazu findet man hier.