Tamara Schögl
Scheckkartenführerschein: Beantragung, Kosten, Gültigkeit

Scheckkartenführerschein: Beantragung, Kosten, Gültigkeit

Wie man den Scheckkartenführerschein bekommt, wie lange er gilt und wie viel er kostet – alle Infos gibt’s hier im Überblick.

Veröffentlicht am 31.01.2024

Der rosa Papierführerschein ist in Österreich (fast) Geschichte: Seit 2006 werden Führerscheine hierzulande nur mehr im robusten, kompakten Scheckkartenformat ausgegeben. Papierführerscheine behalten vorerst (siehe unten) zwar auch weiterhin ihre Gültigkeit, eine Verpflichtung zum Umtausch besteht noch nicht – trotzdem entschieden sich viele Autofahrer:innen aufgrund der leichteren Handhabbarkeit dafür. Was man über den Scheckkartenführerschein wissen sollte, haben wir in diesem Artikel für euch zusammengefasst.

Aussehen des Scheckkartenführerscheins

Für die gesamte Europäische Union gilt seit 2013 ein einheitliches Führerscheinmuster. Wie ein Scheckkartenführerschein demnach auszusehen hat, ist in den Bestimmungen zum EG-Muster des Führerscheins der Europäischen Union festgelegt.

Das so genannte „Scheckkartenformat“ ist das in der Norm ISO/IEC 7810 definierte ID-1-Format, in dem unter anderem Bankomat- und Kreditkarten, Personalausweise, die e-Card oder eben auch der Führerschein ausgegeben werden.

Die Maße betragen 85,60 (+0,05/−0,06) Millimeter x 53,98 (+0,12/−0,13) Millimeter, die Ecken sind abgerundet. Die Karte besteht aus Polycarbonat und verfügt über diverse fälschungssichere Merkmale.

Auf der Vorderseite des Scheckkartenführerscheins finden sich unter anderem der Name sowie das Unterscheidungszeichen des ausstellenden EU-Mitgliedsstaats; persönliche Informationen sowie ein Lichtbild und die Unterschrift des Inhabers; sowie die Führerscheinnummer, die Gültigkeit, das Ausstellungsdatum sowie die Bezeichnung der ausstellenden Behörde.

Der Scheckkartenführerschein ist nach EU-weit einheitlichen Vorgaben gestaltet.
Ein Scheckkartenführerschein, der vor 2013 ausgegeben wurde (hinten) sowie die neue Variante mit Gültigkeitsdatum nach EU-weit einheitlichen Vorgaben (vorne). © Bild: autorevue online

Auf der Rückseite des Scheckkartenführerscheins finden sich unter anderem die Fahrzeugklassen, die der Führerscheininhaber zu lenken berechtigt ist, inklusive Gültigkeitsdatum; sowie gegebenenfalls Zahlencodes für etwaige Zusatzangaben oder Einschränkungen.

Scheckkartenführerschein: Beantragung, Kosten, Gültigkeit
© Bild: autorevue online

Beantragung

Wer ab 2006 einen Führerschein in Österreich bekommen hat, hat die Fahrerlaubnis ohnehin bereits im Scheckkartenformat, da seither nur mehr dieses ausgegeben wird.

Wer ein neues Exemplar benötigt, beispielsweise beim Umtausch eines alten Papierführerscheins, nach Ablauf der Gültigkeit oder zur Eintragung einer neuen Fahrzeugklasse, kann den Antrag darauf bei einer Führerscheinbehörde stellen. In Wien ist das das Verkehrsamt, in Städten mit Landespolizeidirektion ebenjene, in Städten ohne LPD bzw. Gemeinden die Bezirkshauptmannschaft, in Krems und Waidhofen an der Ybbs der Magistrat, und in Rust die LPD Burgenland.

Um einen neuen Scheckkartenführerschein zu beantragen, benötigt man Folgendes:

  • Einen amtlichen Lichtbildausweis (etwa einen Reisepass oder Personalausweis)
  • Den alten Führerschein
  • Ein Portrait-/Passfoto im Format 35 mm x 45 mm
  • Bei Namensänderung Urkunden, die diese belegen
  • Meldebestätigung (kann auch durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister ersetzt werden)

Beim Umtausch muss der alte Führerschein bei der Behörde abgegeben werden. Das kann entweder direkt bei der Beantragung passieren – in diesem Fall erhält man bis zur Zustellung des neuen Scheckkartenführerscheins per Post einen auf vier Wochen befristeten vorläufigen Führerschein – oder bei der persönlichen Abholung des neuen Dokuments, die etwa fünf bis zehn Tage nach der Beantragung erfolgen kann.

Gültigkeit

Seit 2013 ist die Gültigkeit von neu ausgestellten Scheckkartenführerscheinen in Österreich auf 15 Jahre befristet. Das Datum, bis zu dem der Führerschein gültig ist, ist auf der Vorderseite unter dem Punkt 4b ersichtlich. Bis dahin muss das Dokument gegen einen neuen Scheckkartenführerschein ausgetauscht werden.

Scheckkartenführerscheine, die vor dem 19. Jänner 2013 ausgestellt wurden, sowie Papierführerscheine behalten ihre Gültigkeit (wenn diese nicht aus anderen Gründen vorher erlischt) bis zum 19. Jänner 2033, sofern das Foto noch eindeutig erkennbar ist und die relevanten Daten noch lesbar sind. Bis dahin müssen sie in neue Scheckkartenführerscheine umgetauscht werden.

Kosten

Die Ausstellung eines Scheckkartenführerscheins kostet 49,50 Euro.

Wechsel vom Papier- auf den Scheckkartenführerschein

Bei gültigen, unbefristeten Papierführerscheinen besteht bis zum 19. Jänner 2033 keine Umtauschverpflichtung (siehe oben). Sie können aber freiwillig gegen Scheckkartenführerscheine umgetauscht werden.

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