Autofahren in Italien: Das ist zu beachten [2024]
Mitführpflichten, Alkoholbestimmungen, Geschwindigkeitsbegrenzungen: Was man wissen sollte, wenn man in Italien mit dem Auto unterwegs ist.
Vor jeder Autofahrt im oder ins Ausland sollte man sich über die dort geltenden Verkehrsregeln informieren, um unliebsame Überraschungen (bis hin zu empfindlichen Strafen) zu vermeiden. Hier haben wir praktische Informationen zu den Bestimmungen in Italien für euch zusammengefasst.
Achtung: Ab 25. April wird für Venedig-Besucher:innen eine Eintrittsgebühr fällig, zudem muss man sich vorab online registrieren. Die Kontrolle soll stichprobenartig erfolgen. Vorerst gilt die Regelung bis 5. Mai durchgehend, danach bis zum 14. Juli an den Wochenenden (außer 1. & 2. Juli). Weitere Infos & Registrierung/Bezahlung: https://cda.ve.it/it/
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- Im Ortsgebiet 50 km/h
- Auf Autobahnen 130 km/h, bei Regen oder Schnee 110 km/h. Ausgenommen Pkw mit Anhänger (80 km/h) und Wohnmobile/Lkw über 3,5 t (100 km/h). Mit Motorrädern mit bis zu 149 ccm dürfen italienische Autobahnen nicht befahren werden.
- Auf Schnellstraßen 110 km/h, bei Regen oder Schnee 90 km/h. Ausgenommen Pkw mit Anhänger (70 km/h) und Wohnmobile/Lkw über 3,5 t (80 km/h). Mit Motorrädern mit bis zu 149 ccm dürfen italienische Schnellstraßen nicht befahren werden.
- Auf Landstraßen 90 km/h, ausgenommen Pkw mit Anhänger (70 km/h), Wohnmobil/Lkw über 3,5 t (80 km/h) und Motorräder mit bis zu 149 ccm (90 km/h)
- Bei schlechten Fahrbahn- oder Sichtverhältnissen, beispielsweise bei starkem Regen- oder Schneefall, wird die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für Pkw auf Autobahnen auf 110 km/h, auf Schnellstraßen auf 90 km/h reduziert. Bei Beeinträchtigung der Sicht durch dichten Nebel dürfen Autofahrer höchstens 50 km/h schnell fahren.
- Führerscheinneulinge müssen sich an niedrigere Tempolimits halten: In den ersten drei Jahren nach der Ausstellung des B-Scheins dürfen sie höchstens 100 km/h auf Autobahnen und 90 km/h auf Schnellstraßen fahren.
Wichtige Infos rund ums Autofahren in verschiedenen Ländern:
Lichtpflicht
In Italien müssen alle Fahrzeuge außerhalb des Ortsgebiets auch tagsüber das Licht einschalten. Für Mopeds und Motorräder gilt die Lichtpflicht auch innerhalb des Ortsgebiets. Sind die Sichtverhältnisse ausreichend, können Pkw am Tag statt mit Abblendlicht auch nur mit Tagfahrlicht fahren.
Mitführpflichten
Alle Pkw, die auf italienischen Straßen unterwegs sind, müssen ein Warndreieck mitführen.
Zudem sollten Warnwesten für alle Insassen mitgeführt werden: Bei einer Panne oder einem Unfall außerhalb des Ortgebietes ist das Tragen einer Warnweste für alle Personen vorgeschrieben, die das Auto verlassen.
Alkoholbestimmungen
In Italien gilt die 0,5-Promille-Grenze. Wer sich nicht daran hält, muss bei einer Kontrolle mit einer Geldstrafe ab 500 Euro rechnen.
Für Führerscheinneulinge gilt in den ersten drei Jahren die 0,0-Promille-Grenze.
Achtung: In Italien sind einige Verkehrsstrafen zwischen 22 und 7 Uhr um ein Drittel höher! Wenn ein:e Fahrer:in alkoholisiert einen Unfall verursacht, verdoppelt sich die Geldstrafe sogar.
Telefonieren beim Fahren
Das Telefonieren während des Fahrens ist in Italien nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
Winterreifenpflicht
Zwischen 15. November und 15. April gilt bei winterlichen Straßenbedingungen eine Winterreifen– bzw. Schneekettenpflicht.
Achtung: Der ÖAMTC weist darauf hin, dass bestimmte Winter- und Ganzjahresreifen in Italien zwar im Winter, aber nicht im Sommer (von 16. Mai bis 14. Oktober) verwendet werden dürfen.
Grundsätzlich müssen Kfz in Italien mit Reifen ausgestattet sein, die den im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) angegebenen Geschwindigkeitsindex nicht unterschreiten. Im Winter (15. Oktober bis 15. Mai) gilt allerdings eine Ausnahmeregelung, die auch die Verwendung von Winterreifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex erlaubt. In den Sommermonaten darf hingegen nur mit Winter- oder Ganzjahresreifen gefahren werden, deren Geschwindigkeitsindex mindestens dem im Zulassungsschein festgesetzten entspricht. Bei Missachtung drohen Strafen bis 1.682 Euro und die Sicherstellung des Fahrzeugs. Weitere Informationen zu diesem Thema findet ihr direkt beim ÖAMTC unter diesem Link.
Maut/Vignette
Geschlossenes System
Die Nutzung der meisten Autobahnen in Italien ist kostenpflichtig. Die Gebühr richtet sich größtenteils nach der Streckenlänge: Bei der Auffahrt auf die Autobahn wird ein Ticket gezogen, das beim Verlassen wieder vorgelegt werden muss. Wer das Ticket verliert, muss die höchstmögliche Gebühr sowie eine Strafe zahlen – also sollte man das Ticket stets gut verwahren!
Offenes System
Auf manchen Autobahnabschnitten wird statt einer streckenabhängigen Gebühr ein Pauschalbetrag verrechnet, der direkt an den Mautstationen bezahlt wird. Möglich sind die Zahlung in bar oder mittels Bankomat- oder Kreditkarte. Mit dem Telepass und der VIAcard können die Mautgebühren beim Passieren einer Mautstation automatisch beglichen werden.
Telepass
Der Telepass ist eine Mautbox, die an der Windschutzscheibe angebracht wird und mit der die Erfassung und Bezahlung der Mautgebühren automatisch erfolgt. Meist gibt es an den Stationen eigene Spuren, die nur von Telepass-Nutzern befahren werden dürfen. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bestellung gibt’s auf der Website des Anbieters tollticket.
Free-Flow-System
Auf den Autobahnen A36, A59 und A60 im Norden Mailands gilt seit 2015 das so genannte „Free Flow“-Mautsystem. Dabei wird das Kennzeichen jedes Fahrzeugs automatisch registriert. Die Gebühr kann auf verschiedene Arten bezahlt werden:
- innerhalb von 15 Tagen online unter diesem Link
- per Telepass
- an diversen Servicestellen an der Autobahn
Detaillierte Informationen zum Mautsystem in Italien haben wir in diesem Artikel für euch zusammengefasst.
Notrufnummern
Für den Notfall sollte man in Italien folgende Nummern parat haben:
- Feuerwehr: 115
- Polizei: 113
- Rettung: 118
Alle Notrufnummern in Österreich findet ihr hier auf einen Blick.
Fahrverbote auf der Amalfitana für Pkw
Wie der ÖAMTC berichtet, ist die beliebte Küstenstraße Amalfitana zwischen Vietri sul Mare und Positano wohl heuer auch für Pkw nur eingeschränkt befahrbar. 2024 sollen die Fahrverbote sogar noch ausgeweitet werden. Die voraussichtlichen Regelungen findet ihr in diesem Artikel im Überblick.
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