Tamara Schögl
Autobahn-Vignette für Österreich 2024

Autobahn-Vignette für Österreich 2024

Alle Infos rund um die Autobahn-Vignette für Österreich: Aktuelle Preise und Gültigkeit, welche Varianten es gibt, wo man sie bekommt und mehr.

Zuletzt aktualisiert am 01.02.2024

Die Klebe-Vignette für das Jahr 2024 trägt die Farbe Sonnengelb. Zudem gibt es heuer einige Neuerungen. In diesem Artikel ihr alle Informationen rund um die Autobahn-Vignette für Österreich im Überblick.

Update: 2024 wird der Preis für die Jahresvignette nicht erhöht. Zudem wird erstmals eine Ein-Tages-Vignette eingeführt. Weitere Informationen dazu findet ihr hier.

Vignette 2024

Die Jahresvignette für das Jahr 2024 gilt von 1. Dezember 2023 bis zum 31. Jänner 2025.

Sie ist seit November 2023 sowohl in digitaler Form als auch als klassische Klebe-Vignette erhältlich.

Preise 2024

2024 wird der Preis für die Jahresvignette in Österreich nicht wie üblich an die Inflation angepasst, sondern bleibt gleich wie 2023.

Zudem wird 2024 eine völlig neue Vignetten-Kategorie eingeführt: Ab kommendem Jahr gibt es erstmals in Österreich auch eine 1-Tages-Vignette.

Zudem gilt eine neue Preisstaffelung: Für 2024 kostet die 2-Monats-Vignette 30 Prozent, die 10-Tages-Vignette 12 Prozent und die 1-Tages-Vignette 9 Prozent der Jahresvignette kosten. Daraus ergeben sich für 2024 folgende Preise:

Fahrzeug1 Tag10 Tage2 Monate1 Jahr
Pkw bzw. Kfz bis 3,5 t8,60 €11,50 €28,90 €96,40 €
Motorrad3,40 €4,60 €11,50 €38,50 €

Menschen mit Behinderung erhalten von der ASFINAG automatisch eine kostenlose digitale Jahresvignette für das auf sie zugelassene mehrspurige Kraftfahrzeug. Voraussetzung dafür ist, dass sie von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit sind.

Preise 2023

Die Preise der Vignette in Österreich werden mit Verordnung des Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen festgelegt.

Die Klebevignette 2023 trug die Farbe Purpur. Der Preis wurde um 2,8 % erhöht (im Vergleich zum Vorjahrespreis) und somit an den Verbraucherpreisindex angepasst. Die Preise sind sowohl für die Klebevignette als auch für die digitale Variante gleich.

Fahrzeug10 Tage2 Monate1 Jahr
Pkw bzw. Kfz bis 3,5 t9,9029,0096,40
Motorrad5,8014,5038,20
Die Autobahn-Vignette ist auch in einer digitalen Variante erhältlich.
Die Autobahn-Vignette ist auch in einer digitalen Variante erhältlich. © Bild: Tamara Schögl
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Klebe- oder digitale Vignette

Die Autobahn-Vignette für Österreich ist sowohl in der klassischen Klebevariante als auch in einer digitalen Version verfügbar.

  • Die Klebe-Vignette kann an zahlreichen Vertriebsstellen in ganz Österreich sowie auch im Ausland gekauft werden.
  • Die digitale Vignette ist seit 2018 eine praktische Alternative zur herkömmlichen Klebe-Variante. Sie bietet einige Vorteile, etwa dass sie nicht aufgeklebt und wieder entfernt werden muss, oder dass Besitzer von Wechselkennzeichen nur mehr eine Vignette für ihre Fahrzeuge kaufen müssen.
  • Erhältlich ist die digitale Autobahn-Vignette beispielsweise im ASFINAG Webshop bzw. in der ASFINAG-App, beim ÖAMTC, ARBÖ und ADAC sowie an ausgewählten Tankstellen und Trafiken. Beim Online-Kauf muss man allerdings beachten, dass die 2-Monats- sowie die Jahres-Vignette erst am 18. Tag danach gültig ist (bei der 1-Tages- und 10-Tages-Vignette entfällt diese Frist).

Gültigkeit

Eine Ganzjahres-Vignette gilt immer vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Jänner des Folgejahres.

Die Autobahn-Vignette für 2023 gilt also vom 1. Dezember 2022 bis zum 31. Jänner 2024. Die Jahresvignette 2022 gilt noch bis zum 31. Jänner 2023.

Achtung: Eine online gekaufte digitale 2-Monats- oder Jahres-Vignette ist erst am 18. Tag nach dem Online-Kauf gültig. Grundlage dafür ist das Rücktrittsrecht beim Warenkauf im Internet, das Konsumentinnen und Konsumenten dazu berechtigt, innerhalb von 14 Tagen vom Online-Kauf eines Produktes oder einer Dienstleistung zurückzutreten. Da der Rücktritt auch postalisch erfolgen kann, werden zusätzlich diesen 14 Tagen noch drei Tage für einen möglichen Postweg mit einberechnet.

Die digitale 2-Monats- und Jahresvignette kann aber auch an verschiedenen Vertriebsstellen „offline“ gekauft werden und ist dann sofort gültig. Die 1-Tages- und 10-Tages-Vignetten sind auch bei Online-Kauf sofort gültig.

Alle Informationen zur digitalen Vignette in Österreich gibt’s hier auf einen Blick.

Wer braucht eine Vignette in Österreich?

Wer in Österreich mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse auf einer vignettenpflichtigen Autobahn oder Schnellstraße unterwegs ist, braucht eine gültige Vignette. Diese muss bereits bei der Auffahrt ordnungsgemäß angebracht (Klebe-Vignette) bzw. rechtzeitig gekauft und bereits gültig sein (Digitale Vignette).

So klebt und entfernt ihr die Vignette richtig

  • Alte, nicht mehr gültige Vignetten entfernt ihr am besten mit einem Glasschaber. Dieser praktische Helfer ist beispielsweise bei Tankstellen, Automobilclubs, Werkstätten oder bei diversen Online-Shops erhältlich.
  • Am besten löst sich die Vignette, wenn die Scheibe zuvor angewärmt wurde – mit Hilfe der Autoheizung oder auch mit einem Haartrockner.
  • Die verbleibenden Klebstoff-Rückstände können mit warmem Wasser angefeuchtet und mit einem weichen Tuch abgerubbelt werden, da der Klebstoff wasserlöslich ist. Es gibt aber auch spezielle Vignetten- bzw. Kleberentferner, mit deren Hilfe sich auch hartnäckige Rückstände gut ablösen lassen.
  • Bevor ihr die neue Autobahn-Vignette anbringt, solltet ihr die Scheibe reinigen und gut trocknen. So könnt ihr sicherstellen, dass die neue Vignette auch wirklich ein ganzes Jahr lang kleben bleibt.
  • Zudem sollte die Scheibe nicht zu kalt sein, wenn die Vignette aufgeklebt wird. Bei Temperaturen unter 5 Grad Celsius kann es passieren, kein guter Halt gegeben ist, warnt der ÖAMTC – daher sollte man die Vignette nur aufkleben, wenn das Fahrzeug in einer Garage steht oder die Außentemperaturen stimmen, bzw. die Scheibe nach einer längeren Fahrt aufgewärmt ist.
  • Wichtig: Die Vignette muss sichtbar auf der Windschutzscheibe (z.B. hinter dem Rückspiegel oder am linken Rand der Scheibe) angebracht werden. Man sollte also nicht im Bereich des Tönungsstreifens kleben. Auch ein Kleben auf den Seitenfenstern oder auf allen sonstigen Fahrzeugteilen führt dazu, dass die Vignette keine Gültigkeit hat.
  • Wurde die Vignette einmal geklebt, darf und kann diese nicht mehr entfernt werden.
  • Der untere Vignettenabschnitt sollte samt Rechnung aufgehoben werden – nur damit habt ihr zum Beispiel im Fall eines Scheibenbruches die Chance auf eine Ersatzvignette.
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Mit der digitalen Vignette gehört das Kleben und Kratzen der Vergangenheit an – alle Infos dazu gibt’s hier auf einen Blick.

Keine gültige Vignette: Diese Strafen drohen

Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse sind vignettenpflichtig. Ist man auf einer vignettenpflichtigen Autobahn oder Schnellstraße in Österreich ohne Vignette unterwegs, wird eine Ersatzmaut in Höhe von 120 Euro fällig.

In bestimmten Fällen kann man aber auch mit einer Strafe bis zu 3.000 Euro belegt werden. Höhere Strafen als die Ersatzmaut in Höhe von 120 Euro sind aber nur dann vorgesehen, wenn nicht sofort bezahlt werden kann (€ 300,- Ersatzmaut) oder z.B. Manipulationen an der Vignette versucht werden (ab € 300).

Hauptverantwortlich für die Kontrolle der Vignettenpflicht sind die Mitarbeiter der ASFINAG. Eine Vignette, die im Auto mitgeführt wird, aber nicht sichtbar an die Windschutzscheibe geklebt wurde, schützt nicht vor Strafe. In dem Fall wird ebenso die Ersatzmaut eingefordert.

Pro Jahr registriert die ASFINAG rund 200.000 Vignettendelikte in ganz Österreich. Das bedeutet, dass rund 99 Prozent aller Fahrzeuge mit einer korrekten, gültigen Vignette ausgestattet sind. Die Einhaltung der Vignettenpflicht auf den österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen wird von über 100 Mitarbeiter:innen sowie mit 19 automatischen Kontrollsystemen überprüft.

Die Autobahn-Vignette für das Jahr 2024 trägt die Farbe Sonnengelb.
Die Autobahn-Vignette für das Jahr 2024 trägt die Farbe Sonnengelb. © Bild: Tamara Schögl

Alle Angaben ohne Gewähr!

FAQs: Fragen zur Autobahn-Vignette in Österreich

Wie viel kostet die Vignette in Österreich?

Die Vignette für Österreich kostet 2024:
– Jahresvignette Pkw/Motorräder: 96,40/38,20 Euro 
– 10-Tages-Vignette Pkw/Motorräder: 9,90/5,80 Euro.
– 2-Monats-Vignette Pkw/Motorräder: 29/14,15 Euro.
– Tagesvignette (neu ab 2024): 8,60 Euro

Für welchen Zeitraum gilt die Autobahn-Vignette in Österreich?

Es gibt eine 1-Tages-, eine 10-Tages-, eine 2-Monats- sowie eine Jahres-Vignette. Letztere ist immer vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Jänner des Folgejahres gültig, also 14 Monate lang.

Was ist zu tun, wenn falsch geklebt, das Fahrzeug verkauft wird, oder die Scheibe bricht?

Habt ihr die Vignette an der falschen Stelle aufgeklebt, kann bis Ende März des laufenden Jahres eine Ersatzvignette angefordert werden, z.B. direkt bei den ASFINAG Mautstellen oder bei ÖAMTC und ARBÖ. Ab April muss ein solcher Antrag an die ASFINAG Maut Service GmbH in Salzburg gestellt werden.

Wie beantrage ich eine Ersatzvignette?

Das ist nicht ganz unaufwendig: Ihr müsst dazu das Formular „Ersatzvignette – falsche Handhabung“ (erhältlich bei der ASFINAG unter diesem Link) inklusive Beschreibung, wie es zur Ungültigkeit der Vignette gekommen ist, ausfüllen und diese zusammen mit einer Kopie des Zulassungsscheins, der nicht mehr gültigen Jahresvignette samt unterem Vignetten-Abschnitt und der Rechnung der Vignette, an eine der genannten Stellen senden. Wesentlich weniger Aufwand ist es somit, sich für die richtige Anbringung der Vignette genug Zeit zu nehmen.

Was passiert nach einem Bruch der Windschutzscheibe?

Bei einem Bruch der Scheibe ist der einfachste Weg, eine Ersatzvignette zu bekommen, beim Werkstattbesuch danach zu fragen – diese erledigt im Normalfall alle Formalitäten und händigt euch eine Ersatzvignette aus.

Kann die Vignette auf ein anderes Auto übertragen werden?

Nur bei einem Fahrzeugkauf/Verkauf geht ihr leer aus: Die Vignette kann nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden.

Wie viele Vignetten dürfen an einer Windschutzscheibe kleben?

Grundsätzlich gibt es in Österreich keine Beschränkung für die Anzahl der Vignetten, die auf der Scheibe kleben dürfen. Eine Obergrenze ergibt sich aber aus der Regelung, dass die freie Sicht nicht eingeschränkt werden darf. Empfohlen wird allgemein, dass nicht mehr als 2 Vignetten auf der Scheibe kleben sollten.

Wer darf kontrollieren und eine Ersatzmaut einheben? Welche Strafen drohen?

Hauptverantwortlich für die Kontrolle der Vignettenpflicht sind die Mitarbeiter der ASFINAG.
Aber auch Beamte der Polizei und der Zollwache haben die Befugnis, die Vignette zu kontrollieren.
Wer keine gültige Vignette hat, kann mit einer Strafe von bis zu 3.000 Euro belegt werden – höhere Strafen als die Ersatzmaut in Höhe von 120 Euro sind aber nur dann vorgesehen, wenn nicht sofort bezahlt werden kann (€ 300,- Ersatzmaut) oder z.B. Manipulationen an der Vignette versucht werden (ab € 300).
Wichtig: Eine Vignette die im Auto mitgeführt wird, aber nicht sichtbar an die Windschutzscheibe geklebt wurde, schützt nicht vor Strafe. In dem Fall wird ebenso die „Ersatzmaut“ eingefordert.

Ist eine Doppelbestrafung an einem Tag möglich?

Innerhalb 2 aufeinanderfolgenden Tagen wird die Ersatzmaut nur einmalig eingefordert, auch wenn ihr mehrmals von einer der Überwachungskameras erfasst wurdet.

Darf man die Vignette auf anderes Fahrzeug umkleben?

Ein Übertrag der Vignette auf ein anderes Fahrzeug ist nicht erlaubt, da diese fahrzeugbezogen ist. Die Vignetten sind außerdem so gefertigt, dass diese beim Ablösen von der Scheibe an mehreren Stellen einreißen. Zudem bleibt die aufgedruckte Seriennummer nicht auf der Vignette, sondern auf der Scheibe kleben. Somit muss auch für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen jeweils eine eigene Vignette besorgt und geklebt werden.

Wohin klebt man bei Fahrzeugen ohne Windschutzscheibe die Vignette?

Bei Fahrzeugen, die bauartbedingt ohne Windschutzscheibe ausgestattet sind (und auch so typengenehmigt wurden!) reicht das Mitführen der Vignette samt Typengenehmigung, die das Fehlen der Windschutzscheibe bestätigt.

Was macht die ASFINAG mit den Vignetten-Einnahmen?

Die Einnahmen aus dem Vignettenverkauf werden lt. Angaben der ASFINAG größtenteils für den Erhalt, der Sicherheit und die Erweiterung der österreichischen Autobahnen verwendet.


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