Elke Mayr
Parken: Preise, Tipps und Aktuelles [+FAQ]

Parken: Preise, Tipps und Aktuelles [+FAQ]

Wo darf man parken und wo nicht, wie bezahlt man Parkgebühren und welche Irrtümer rund ums Thema Parken können teuer werden?

Zuletzt aktualisiert am 23.08.2023

Wer ein Auto fährt, muss es zwischendurch auch abstellen – im Durchschnitt ist ein Fahrzeug sogar 23 Stunden am Tag ein „Stehzeug“, wie einst der VCÖ treffend formulierte. Glücklich kann sich schätzen, wer sowohl zuhause als auch am Arbeitsplatz einen eigenen Park- oder Garagenplatz hat. Alle anderen stehen regelmäßig vor der Herausforderung, ein gutes Plätzchen für ihr Auto zu finden. Was man beim Parken beachten muss, haben wir hier für euch zusammengefasst.

Wo darf man in Österreich (nicht) parken?

Generelle Informationen zum Halten und Parken in Österreich finden sich in §23 der Straßenverkehrsordnung.

  • Prinzipiell darf man mehrspurige Kraftfahrzeuge auf gekennzeichneten Parkplätzen sowie parallel zum Fahrbahnrand parken, sofern Bodenmarkierungen oder Straßenverkehrszeichen nichts anderes anzeigen.
  • In Wohnstraßen und Begegnungszonen ist das Parken nur an den dafür gekennzeichneten Plätzen erlaubt.
  • Durch das abgestellte Fahrzeug darf kein Straßenbenützer gefährdet und kein Lenker eines anderen Fahrzeuges am Vorbeifahren oder am Wegfahren gehindert werden.
  • Das Hineinragen abgestellter Fahrzeuge auf Fußgänger- oder Fahrradwege ist prinzipiell verboten. Bei Gehsteigen ist es in „geringfügigem Ausmaß“ – z.B. ein Seitenspiegel oder eine Stoßstange – unter gewissen Voraussetzungen aber nach wie vor möglich. Jedenfalls müssen 1,5 Meter am Gehweg frei bleiben.
  • Generell empfiehlt es sich, vor dem Parken einen genauen Blick auf etwaige Verkehrsschilder zu werfen, die den jeweiligen Bereich betreffen.
  • Abgesehen vom Geltungsbereich eines entsprechenden Vorschriftszeichens („Halten und Parken verboten“) ist das Halten und Parken noch in weiteren Bereichen bzw. unter weiteren Voraussetzungen untersagt, zum Beispiel an engen Fahrbahnstellen, in unübersichtlichen Kurven oder Tunnels, auf und im Bereich von fünf Metern vor Schutzwegen, sofern diese nicht durch Lichtzeichen geregelt sind, im Bereich von fünf Metern vor einer Kreuzung sowie auf Autobahnen oder Autostraßen außerhalb der durch Hinweiszeichen gekennzeichneten Stellen (geregelt in den Paragrafen 46 und 47 der StVO).

» Mehr dazu: Alle Informationen zu Halte- und Parkverboten in Österreich findet ihr hier

Im Geltungsbereich dieses Schildes darf man weder halten noch Parken, die Zusatztafel informiert über Einschränkungen, Ausnahmen und Bedingungen.
Im Geltungsbereich dieses Schildes darf man weder halten noch Parken, die Zusatztafel informiert über Einschränkungen, Ausnahmen und Bedingungen. © Bild: autorevue Online

Kurzparken

Vielerorts gibt es in Österreich Kurzparkzonen, in denen die maximal erlaubte Abstelldauer begrenzt ist. Die konkreten Regelungen können sich von Stadt zu Stadt unterscheiden.

In vielen Kurzparkzonen muss man für das Abstellen eines mehrspurigen Kraftfahrzeugs bezahlen. Es gibt aber auch gebührenfreie Kurzparkzonen – in ihnen gilt trotzdem die Parkzeitbeschränkung. Damit Kontrollorgane auch ohne Parkschein sehen können, das man sich an diese Regelungen hält, muss man eine Parkscheibe, auf der man die Ankunftszeit angegeben kann, gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen.

Parken: Preise, Tipps und Aktuelles [+FAQ]
© Bild: autorevue online

Die Parkscheibe richtig zu verwenden ist übrigens gar nicht so selbsterklärend, wie man denkt – so dürfen etwa viele Parkuhren, die hierzulande verkauft werden, streng genommen eigentlich gar nicht verwendet werden.

» Mehr dazu: Wie man die Parkuhr richtig benutzt

Parken in Wien

In Wien ist seit 1. März 2022 fast das gesamte Stadtgebiet eine Kurzparkzone, es gibt nur wenige Ausnahmen. Damit ist das Parken in allen Bezirken kostenpflichtig.

Die Parkometerabgabe (€ 1,35 je angefangener halben Stunde) kann via Papier- oder elektronischem Parkschein entrichtet werden. Zudem gibt es die Möglichkeit zur pauschalen Entrichtung der Parkometerabgabe.

Grundregel: Vor dem Parken sollte man die Verkehrsschilder am Straßenrand genau unter die Lupe nehmen.
Grundregel: Vor dem Parken auf etwaige Schilder am Straßenrand achten. © Bild: Beigestellt

Wiener:innen erhalten für 10 Euro im Monat ein Parkpickerl für den Bezirk, in dem sie ihren Hauptwohnsitz haben, und sind somit von zusätzlichen Kosten im Geltungsbereich sowie der Parkzeitbeschränkung ausgenommen.

Eine beliebte Alternative zum kostspieligen Parken in der Stadt sind für viele Pendler:innen die Park+Ride-Anlagen. Diese sind in Stadtrandnähe bei den Zufahrten gelegen und bieten günstige Tarife sowie eine gute Anbindung an das Öffi-Netz.

» Mehr dazu: Von den Kurzparkzonen über Park + Ride bis zum Parkpickerl: Hier findet ihr alle Informationen rund ums Thema Parken in Wien.

Parkgebühren mit dem Smartphone bezahlen

In Wien, aber auch in vielen anderen Städten Österreichs, kann man Parkgebühren mit dem Smartphone bezahlen. Dafür gibt es verschiedene Anbieter, zu den populärsten zählen Handyparken und EasyPark. Um das Service zu nutzen, ist eine Registrierung erforderlich. Je nach Stadt und Anbieter gibt es verschiedene Zahlungsmöglichkeiten. Der elektronische Parkschein kann direkt in der App gelöst werden.

» Mehr dazu: Alle Informationen rund um elektronische Parkscheine via Handyparken, EasyPark & Co. findet ihr hier im Überblick.

Gängige Irrtümer rund ums Thema Parken

Die grundlegenden Vorschriften zum Thema Parken sind damit klar – doch es gibt auch diverse Situationen und Sonderfälle, die immer wieder für Verwirrung sorgen. Dürfen Männer auf Frauenparkplätzen parken, kann man bei defektem Ticketautomaten gratis parken und können parkende Autos Unfälle verursachen? Die Antwort auf diese und weitere Fragen findet ihr in folgenden Artikeln:

» 7 häufige Irrtümer rund ums Thema Parken
» 5 gängige Park-Fallen, die sehr teuer werden können

Ebenfalls interessant:

» Darf ich meinen Anhänger auf der Straße parken?
» Muss man beim Parken die Handbremse anziehen?

Parken wie ein Profi

Nur weil man in einem bestimmten Bereich parken darf, heißt das noch lange nicht, dass man es auch kann. Wie ihr euer Auto auch in tückische Parklücken quetscht und unfreiwillige Bekanntschaften mit Parkgaragen-Pfosten vermeidet, erfahrt ihr in den nachstehend aufgelisteten Artikeln.

FAQ: Häufige Fragen rund ums Parken in Österreich

Wo darf man in Österreich parken?

Prinzipiell darf man auf gekennzeichneten Parkplätzen sowie parallel zum Fahrbahnrand parken, sofern sich aus Bodenmarkierungen oder Straßenverkehrszeichen nichts anderes ergibt. In Wohnstraßen und Begegnungszonen ist das Parken nur an den dafür gekennzeichneten Stellen erlaubt. Generell darf kein Straßenbenützer gefährdet und kein Lenker eines anderen Fahrzeuges am Vorbeifahren oder am Wegfahren gehindert werden.

In gewissen Bereichen bzw. unter bestimmten Voraussetzungen ist das Halten und Parken auch darüber hinaus verboten. Wo man in Österreich nicht halten und parken darf, erfahrt ihr hier.

Wo gibt es Kurzparkzonen?

In vielen Österreichischen Städten gibt es Kurzparkzonen, in denen das Parken zeitlich begrenzt und für mehrspurige Fahrzeuge ggf. kostenpflichtig ist. Die diesbezüglichen Regelungen fallen von Stadt zu Stadt unterschiedlich aus – im Zweifelsfall sollte man sich vor dem Abstellen des Autos auf der Website der jeweiligen Stadt informieren.

Wo gibt es in Wien Kurzparkzonen?

In Wien ist seit 1. März fast das gesamte Stadtgebiet eine Kurzparkzone, es gibt nur wenige Ausnahmen in dünn besiedelten und Industriegebieten. Einen Überblick über alle Kurzparkzonen in der Hauptstadt inklusive interaktiver Karte gibt’s hier.

Was kostet das Parken in den Wiener Kurzparkzonen?

In den Wiener Kurzparkzonen muss für mehrspurige Fahrzeuge in den Geltungszeiten (Mo. bis Fr. 9-22 Uhr, abweichende Zeiten in Geschäftsstraßen) eine Parkometerabgabe entrichtet werden. Diese beträgt seit Jahresbeginn 2023 1,25 Euro je angefangener halben Stunde. Für 15 Minuten kann man in den Kurzparkzonen kostenlos parken.

Wie kann man die Parkgebühren in Wien bezahlen?

Die Parkgebühren können in Wien per Papier-Parkschein oder elektronisch bezahlt werden. Wie man Parkgebühren mit dem Smartphone bezahlen kann, erfahrt ihr hier.

Wie bekommt man ein Parkpickerl für Wien und was kostet es?

Ein Parkpickerl bekommt, wer in einer Wiener Kurzparkzone seinen Hauptwohnsitz hat. Seit März 2022 kostet das Parkpickerl in allen Bezirken einheitlich 10 Euro pro Monat. Alle Informationen zur Gültigkeit, Beantragung und den Voraussetzungen gibt’s hier im Überblick.

Wie lange darf man in einer Kurzparkzone stehen?

Wie lange man in einer Kurzparkzone stehen darf, kann von Stadt zu Stadt unterschiedlich geregelt sein. In Wien beträgt die maximale Parkdauer in allen Bezirken 2 Stunden.

Wofür braucht man eine Parkuhr/Parkscheibe?

Eine Parkuhr/Parkscheine braucht man, um in Bereichen mit begrenzter Parkdauer die Ankunftszeit zu markieren – also zum Beispiel in einer Kurzparkzone ohne Gebührenpflicht oder wenn man mit Parkpickerl in einer Wiener Geschäftsstraßen-Kurzparkzone steht. Wie man die Parkscheibe richtig verwendet und wieso viele gängige Modelle in Österreich streng genommen gar nicht erlaubt sind, erfahrt ihr hier.

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