Parken: Preise, Tipps und Aktuelles [+FAQ]
Wo darf man parken und wo nicht, wie bezahlt man Parkgebühren und welche Irrtümer rund ums Thema Parken können teuer werden?
Wer ein Auto fährt, muss es zwischendurch auch abstellen – im Durchschnitt ist ein Fahrzeug sogar 23 Stunden am Tag ein „Stehzeug“, wie einst der VCÖ treffend formulierte. Glücklich kann sich schätzen, wer sowohl zuhause als auch am Arbeitsplatz einen eigenen Park- oder Garagenplatz hat. Alle anderen stehen regelmäßig vor der Herausforderung, ein gutes Plätzchen für ihr Auto zu finden. Was man beim Parken beachten muss, haben wir hier für euch zusammengefasst.
Wo darf man in Österreich (nicht) parken?
Generelle Informationen zum Halten und Parken in Österreich finden sich in §23 der Straßenverkehrsordnung.
- Prinzipiell darf man mehrspurige Kraftfahrzeuge auf gekennzeichneten Parkplätzen sowie parallel zum Fahrbahnrand parken, sofern Bodenmarkierungen oder Straßenverkehrszeichen nichts anderes anzeigen.
- In Wohnstraßen und Begegnungszonen ist das Parken nur an den dafür gekennzeichneten Plätzen erlaubt.
- Durch das abgestellte Fahrzeug darf kein Straßenbenützer gefährdet und kein Lenker eines anderen Fahrzeuges am Vorbeifahren oder am Wegfahren gehindert werden.
- Das Hineinragen abgestellter Fahrzeuge auf Fußgänger- oder Fahrradwege ist prinzipiell verboten. Bei Gehsteigen ist es in „geringfügigem Ausmaß“ – z.B. ein Seitenspiegel oder eine Stoßstange – unter gewissen Voraussetzungen aber nach wie vor möglich. Jedenfalls müssen 1,5 Meter am Gehweg frei bleiben.
- Generell empfiehlt es sich, vor dem Parken einen genauen Blick auf etwaige Verkehrsschilder zu werfen, die den jeweiligen Bereich betreffen.
- Abgesehen vom Geltungsbereich eines entsprechenden Vorschriftszeichens („Halten und Parken verboten“) ist das Halten und Parken noch in weiteren Bereichen bzw. unter weiteren Voraussetzungen untersagt, zum Beispiel an engen Fahrbahnstellen, in unübersichtlichen Kurven oder Tunnels, auf und im Bereich von fünf Metern vor Schutzwegen, sofern diese nicht durch Lichtzeichen geregelt sind, im Bereich von fünf Metern vor einer Kreuzung sowie auf Autobahnen oder Autostraßen außerhalb der durch Hinweiszeichen gekennzeichneten Stellen (geregelt in den Paragrafen 46 und 47 der StVO).
» Mehr dazu: Alle Informationen zu Halte- und Parkverboten in Österreich findet ihr hier.
Kurzparken
Vielerorts gibt es in Österreich Kurzparkzonen, in denen die maximal erlaubte Abstelldauer begrenzt ist. Die konkreten Regelungen können sich von Stadt zu Stadt unterscheiden.
In vielen Kurzparkzonen muss man für das Abstellen eines mehrspurigen Kraftfahrzeugs bezahlen. Es gibt aber auch gebührenfreie Kurzparkzonen – in ihnen gilt trotzdem die Parkzeitbeschränkung. Damit Kontrollorgane auch ohne Parkschein sehen können, das man sich an diese Regelungen hält, muss man eine Parkscheibe, auf der man die Ankunftszeit angegeben kann, gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen.
Die Parkscheibe richtig zu verwenden ist übrigens gar nicht so selbsterklärend, wie man denkt – so dürfen etwa viele Parkuhren, die hierzulande verkauft werden, streng genommen eigentlich gar nicht verwendet werden.
» Mehr dazu: Wie man die Parkuhr richtig benutzt
Parken in Wien
In Wien ist seit 1. März 2022 fast das gesamte Stadtgebiet eine Kurzparkzone, es gibt nur wenige Ausnahmen. Damit ist das Parken in allen Bezirken kostenpflichtig.
Die Parkometerabgabe (€ 1,25 je angefangener halben Stunde) kann via Papier- oder elektronischem Parkschein entrichtet werden. Zudem gibt es die Möglichkeit zur pauschalen Entrichtung der Parkometerabgabe.
Wiener:innen erhalten für 10 Euro im Monat ein Parkpickerl für den Bezirk, in dem sie ihren Hauptwohnsitz haben, und sind somit von zusätzlichen Kosten im Geltungsbereich sowie der Parkzeitbeschränkung ausgenommen.
OCR statt RFID: Das Klebe-Parkpickerl ist seit 1. Oktober 2023 Geschichte, stattdessen wird auf Kennzeichen-Erkennung umgestellt. Wie das neue System zur Parkometerabgabe für Wiener:innen funktioniert, erfahrt ihr hier.
Eine beliebte Alternative zum kostspieligen Parken in der Stadt sind für viele Pendler:innen die Park+Ride-Anlagen. Diese sind in Stadtrandnähe bei den Zufahrten gelegen und bieten günstige Tarife sowie eine gute Anbindung an das Öffi-Netz.
» Mehr dazu: Von den Kurzparkzonen über Park + Ride bis zum Parkpickerl: Hier findet ihr alle Informationen rund ums Thema Parken in Wien.
Parkgebühren mit dem Smartphone bezahlen
In vielen Städten und Gemeinden Österreichs kann man Parkgebühren mit dem Smartphone bezahlen. Dafür gibt es verschiedene Anbieter, zu den populärsten zählen Handyparken und EasyPark. Um das Service zu nutzen, ist eine Registrierung erforderlich. Je nach Stadt und Anbieter gibt es verschiedene Zahlungsmöglichkeiten. Der elektronische Parkschein kann direkt in der App gelöst werden.
» Mehr dazu: Alle Informationen rund um elektronische Parkscheine via Handyparken, EasyPark & Co. findet ihr hier im Überblick.
Gängige Irrtümer rund ums Thema Parken
Die grundlegenden Vorschriften zum Thema Parken sind damit klar – doch es gibt auch diverse Situationen und Sonderfälle, die immer wieder für Verwirrung sorgen. Dürfen Männer auf Frauenparkplätzen parken, kann man bei defektem Ticketautomaten gratis parken und können parkende Autos Unfälle verursachen? Die Antwort auf diese und weitere Fragen findet ihr in folgenden Artikeln:
» 7 häufige Irrtümer rund ums Thema Parken
» 5 gängige Park-Fallen, die sehr teuer werden können
Ebenfalls interessant:
» Darf ich meinen Anhänger auf der Straße parken?
» Muss man beim Parken die Handbremse anziehen?
Parken wie ein Profi
Nur weil man in einem bestimmten Bereich parken darf, heißt das noch lange nicht, dass man es auch kann. Wie ihr euer Auto auch in tückische Parklücken quetscht und unfreiwillige Bekanntschaften mit Parkgaragen-Pfosten vermeidet, erfahrt ihr in den nachstehend aufgelisteten Artikeln.
FAQ: Häufige Fragen rund ums Parken in Österreich
Prinzipiell darf man auf gekennzeichneten Parkplätzen sowie parallel zum Fahrbahnrand parken, sofern sich aus Bodenmarkierungen oder Straßenverkehrszeichen nichts anderes ergibt. In Wohnstraßen und Begegnungszonen ist das Parken nur an den dafür gekennzeichneten Stellen erlaubt. Generell darf kein Straßenbenützer gefährdet und kein Lenker eines anderen Fahrzeuges am Vorbeifahren oder am Wegfahren gehindert werden.
In gewissen Bereichen bzw. unter bestimmten Voraussetzungen ist das Halten und Parken auch darüber hinaus verboten. Wo man in Österreich nicht halten und parken darf, erfahrt ihr hier.
In vielen Österreichischen Städten gibt es Kurzparkzonen, in denen das Parken zeitlich begrenzt und für mehrspurige Fahrzeuge ggf. kostenpflichtig ist. Die diesbezüglichen Regelungen fallen von Stadt zu Stadt unterschiedlich aus – im Zweifelsfall sollte man sich vor dem Abstellen des Autos auf der Website der jeweiligen Stadt informieren.
In Wien ist seit 1. März fast das gesamte Stadtgebiet eine Kurzparkzone, es gibt nur wenige Ausnahmen in dünn besiedelten und Industriegebieten. Einen Überblick über alle Kurzparkzonen in der Hauptstadt inklusive interaktiver Karte gibt’s hier.
In den Wiener Kurzparkzonen muss für mehrspurige Fahrzeuge in den Geltungszeiten (Mo. bis Fr. 9-22 Uhr, abweichende Zeiten in Geschäftsstraßen) eine Parkometerabgabe entrichtet werden. Diese beträgt seit Jahresbeginn 2023 1,25 Euro je angefangener halben Stunde. Für 15 Minuten kann man in den Kurzparkzonen kostenlos parken.
Die Parkgebühren können in Wien per Papier-Parkschein oder elektronisch bezahlt werden. Wie man Parkgebühren mit dem Smartphone bezahlen kann, erfahrt ihr hier.
Ein Parkpickerl bekommt, wer in einer Wiener Kurzparkzone seinen Hauptwohnsitz hat. Seit März 2022 kostet das Parkpickerl in allen Bezirken einheitlich 10 Euro pro Monat. Alle Informationen zur Gültigkeit, Beantragung und den Voraussetzungen gibt’s hier im Überblick.
Wie lange man in einer Kurzparkzone stehen darf, kann von Stadt zu Stadt unterschiedlich geregelt sein. In Wien beträgt die maximale Parkdauer in allen Bezirken 2 Stunden.
Wie man die Parkscheibe richtig verwendet und wieso viele gängige Modelle in Österreich streng genommen gar nicht erlaubt sind, erfahrt ihr hier. Generell gilt: Eine Parkuhr/Parkscheine braucht man, um in Bereichen mit begrenzter Parkdauer die Ankunftszeit zu markieren – also zum Beispiel in einer Kurzparkzone ohne Gebührenpflicht oder wenn man mit Parkpickerl in einer Wiener Geschäftsstraßen-Kurzparkzone steht.