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Parkpickerl in Wien 2024: Alle Infos & Preise im Überblick

Parkpickerl in Wien 2024: Alle Infos & Preise im Überblick

Parkpickerl in Wien: Wer bekommt es, wo und wie lange gilt es, wie wird es beantragt und welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Veröffentlicht am 03.01.2024

Wer in Wien seinen Hauptwohnsitz hat, kann ein Parkpickerl beantragen. Es berechtigt dazu, in den Kurzparkzonen des jeweiligen Wohnbezirks ohne zusätzliche Gebühren und ohne zeitliche Beschränkung zu parken. Alle aktuellen Informationen zum Parkpickerl für Wien findet ihr hier im Überblick.

Update: Seit 1. Oktober 2023 wird das Parkpickerl nicht mehr aufgeklebt – die Stadt Wien hat stattdessen auf Kennzeichenerkennung umgestellt. Alle Informationen zu dieser Neuerung findet ihr hier.

Was ist das Parkpickerl und wer bekommt es?

In den Wiener Kurzparkzonen ist das Parken zeitlich begrenzt und für mehrspurige Kraftfahrzeuge zu festgelegten Zeiten kostenpflichtig. Die erforderliche Parkometerabgabe kann mittels Parkschein in Papierform oder via Smartphone-App entrichtet werden.

Für Anrainer:innen gibt es aber eine Ausnahme: Sie können für ihren Wohnbezirk und die jeweiligen Überlappungszonen ein Parkpickerl bekommen, mit dem sie ihr Auto ohne zeitliche Begrenzung und ohne zusätzliche Kosten in den flächendeckenden Kurzparkzonen im betreffenden Gebiet abstellen können (Geschäftsstraßen ausgenommen).

Das Parkpickerl kostet in allen Wiener Bezirken 10 Euro pro Monat und gilt für mindestens vier und maximal 24 Monate.

Alle Informationen zum Parkpickerl in Wien haben wir in diesem Artikel zusammengefasst.

Voraussetzungen

Damit ein Fahrzeug ein Parkpickerl für Wien bekommt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Wer bekommt ein Parkpickerl in Wien?

Jede Privatperson, deren Hauptwohnsitz in einer Kurzparkzone liegt, kann ein Parkpickerl für ihr Auto beantragen.

Auch mehrere Pickerl pro Haushalt sind möglich, sofern mehrere Zulassungsbesitzer:innen darin leben. Allerdings kann pro Person nur ein Parkpickerl beantragt werden.

Sonderregelung für Kleingarten-Bewohner:innen: Wer seinen Hauptwohnsitz in Wien und einen Nebenwohnsitz in einem Kleingarten angemeldet hat, kann für dieses Gebiet ein so genanntes „Saisonpickerl“ beantragen. Dieses ist allerdings nur von März bis Oktober gültig.

Für welche Fahrzeuge kann man ein Parkpickerl bekommen?

  • Der/die Antragsteller:in muss Zulassungsbesitzer:in des Autos sein oder einen Leasingvertrag für das Auto haben.
  • Auch für Firmenautos, die privat genutzt werden, kann man ein Parkpickerl beantragen.
  • Das Fahrzeug muss auf die Hauptwohnsitz-Adresse zugelassen sein (ausgenommen sind privat genutzte Firmenautos).
  • Auch Autos mit Wechselkennzeichen kommen in Frage.
  • Vorausgesetzt wird zudem, dass der/die Antragsteller:in das betreffende Fahrzeug auch wirklich selbst fährt.
  • Das Fahrzeug muss mehrspurig sein und darf ein Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten.

Geltungsbereich & Gültigkeitsdauer

Wo gilt das Parkpickerl?

Autos mit Parkpickerl dürfen in allen flächendeckenden Kurzparkzonen des jeweiligen Gültigkeitsbereichs ohne zeitliche Beschränkung abgestellt werden (ausgenommen Geschäftsstraßen).

Der Gültigkeitsbereich ist dabei nicht unbedingt mit dem Wohnbezirk ident, in manchen Fällen gilt es auch in weiteren Bereichen.

Interaktive Karte: Übersicht aller Kurzparkzonen in Wien 2024

Mit Klick auf die jeweilige Straße/Adresse öffnet sich ein Fenster, das die Informationen über die betreffende Kurzparkzone anzeigt. Quelle: Stadt Wien

Auch auf gekennzeichneten Anwohner-Parkplätzen im betreffenden Bezirk dürfen Autos mit Parkpickerl ohne Zusatzkosten zeitlich unbegrenzt abgestellt werden.

Weiterführende Informationen zum Thema Kurzparkzonen, Parkscheine und Parkgebühren in Wien findet ihr hier.

Wie lange gilt das Parkpickerl?

  • Das Parkpickerl ist, je nach Antrag, zwischen vier Monaten und zwei Jahren lang gültig.
  • Saisonpickerl für Kleingartenbewohner:innen gelten nur in der Gartensaison von März bis Oktober.

Verlängerung

Wer sein Parkpickerl verlängern möchte, muss spätestens vier Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeitsdauer einen neuen Antrag stellen.

Achtung: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erhalten Parkpickerl-Inhaber:innen, die keine gesonderte Zustimmung zur Verwendung ihrer Daten erteilt haben, vor dem Ablauf der Gültigkeitsdauer keine automatische Erinnerung mehr.

Gültigkeit überprüfen

Die Gültigkeit seines eigenen Parkpickerls kann man auf der Website der Stadt Wien unter diesem Link jederzeit online abfragen. Lediglich die Eingabe des Kennzeichens des betreffenden Fahrzeugs ist dafür erforderlich.

Kann man das Parkpickerl vor Ablauf der Gültigkeit zurückgeben?

Wer das Parkpickerl schon vor dem Ablauf der eigentlichen Gültigkeitsdauer nicht mehr benötigt, bekommt die Kosten anteilig rückerstattet. Für bereits begonnene Monate gibt es allerdings keine Rückvergütung.

Die Rückgabe des Pickerls kann im Änderungs-Formular online angemeldet werden. Alternativ dazu kann man es auch im zuständigen Magistratischen Bezirksamt deaktivieren lassen, dafür benötigt man einen Lichtbildausweis.

Kosten & Zahlungsmöglichkeiten

Wie viel kostet das Parkpickerl in Wien?

Mit der Einführung der flächendeckenden Kurzparkzonen in allen Bezirken mit März 2022 wurden auch die Kosten vereinheitlicht. Somit kostet das Parkpickerl in ganz Wien 120 Euro im Jahr, also 10 Euro pro Monat.

Welche zusätzlichen Gebühren fallen an?

Neben der eigentlichen Parkgebühr – der so genannten pauschalen Parkometerabgabe, die ab März 2022 in allen Bezirken 10 Euro pro Monat beträgt – werden bei der Ausstellung eines Parkpickerls diverse Gebühren fällig:

Bei Antragstellung im Magistratischen Bezirksamt:

  • Bundesabgabe: 14,30 Euro für den Antrag
  • 3,90 Euro je Beilage (max. 21,80 Euro für alle Beilagen)
  • Verwaltungsabgabe: 35,70 Euro

Bei der Online-Antragsstellung:

  • Bundesabgabe: 8,60 Euro für den Antrag
  • 2,30 Euro je Beilage (max. 13,10 Euro für alle Beilagen)
  • Verwaltungsabgabe: 30,70 Euro

Wer den Antrag online statt persönlich stellt, schneidet durch die geringeren Gebühren also insgesamt günstiger ab. Alle Informationen sowie die Links zur Online-Antragstellung findet ihr hier.

Die Parkometerabgabe muss für jeden Monat bezahlt werden, für den ein Parkpickerl beantragt wird. Die Dauer beträgt mindestens vier Monate und höchstens zwei Jahre. Bereits begonnene Monate werden dabei voll gerechnet.

Antrag & Fristen

Wo kann man ein Parkpickerl beantragen?

Das Parkpickerl kann sowohl persönlich im zuständigen Magistratischen Bezirksamt als auch online über die Website der Stadt Wien beantragt werden.

Wichtige Links

Welche Unterlagen sind für die Antragstellung erforderlich?

Für den Parkpickerl-Antrag benötigt man jedenfalls den Zulassungsschein des betreffenden Fahrzeugs sowie den eigenen Führerschein.

Je nachdem, für welches Auto der Antrag gestellt wird, können auch weitere Unterlagen erforderlich sein:

  • Handelt es sich um ein geleastes Auto, muss der Leasingvertrag vorgezeigt werden.
  • Bei einem privat genutzten Dienstfahrzeug wird die Bestätigung des Arbeitgebers sowie die Bestätigung über die Zahlung des entsprechendes Sachbezuges (z.B. am Lohnzettel) benötigt.
  • Selbständige benötigen bei der Beantragung eines Parkpickerls für ihr privat genutztes Firmenauto eine Bestätigung ihres Steuerberaters, berufmäßigen Parteienvertreters oder Buchhalters, dass das betreffende Fahrzeug zu mindestens 15 Prozent privat genutzt wird.
  • Wenn vorhanden, sollten auch der Auszug aus dem Gewerberegister (Gewerbeschein) und der Auszug aus dem Firmenbuch mitgebracht werden.
  • Bei Wechselkennzeichen sind die Zulassungsscheine von allen Fahrzeugen, die damit genutzt werden, erforderlich.
  • Wer einen diplomatischen Status inne hat, benötigt die Legitimationskarte sowie den Mietvertrag für die Wohnung.
  • Inhaber eines Behindertenpasses nehmen diesen ebenfalls zur Antragsstellung mit.

Für die Online-Antragstellung müssen alle erforderlichen Unterlagen eingescannt werden.

Welche Fristen gilt es zu beachten?

Bei persönlicher Beantragung im Magistratischen Bezirksamt wird das Parkpickerl dem Antragsteller direkt ausgehändigt, sofern alle Voraussetzungen erfüllt werden.

Wer es online beantragt, sollte etwa eine Woche bis zum Erhalt einkalkulieren.

Änderungen am Parkpickerl

In bestimmten Fällen ist es erforderlich, Änderungen bekannt zu geben, damit das bestehende Parkpickerl weiterhin seine Gültigkeit behält:

  • Tausch der Windschutzscheibe
  • Wechsel des Autos
  • Übersiedelung in einen anderen Parkpickerl-Bezirk
  • Wechsel des Kennzeichens
  • Rückgabe-Wunsch

Alle Änderungen an bestehenden Parkpickerln können unter diesem Link online vorgenommen werden.

Neuerung 2023

Seit 1. Oktober 2023 gibt es das Parkpickerl in klassischer Form – also zum Aufkleben – nicht mehr. Stattdessen wird auf OCR – Bilderkennung umgestellt. Das bedeutet, dass künftig die Kennzeichen gescannt und mit der Datenbank abgeglichen werden, um festzustellen, ob ein gültiges Parkpickerl für das betreffenden Fahrzeug vorhanden ist.

Für Inhaber:innen eines Parkpickerl ändert sich nichts. Der Ablauf zur Antragstellung etc. läuft gleich ab wie bisher, der einzige Unterschied besteht darin, dass keine neuen Parkpickerl mehr ausgegeben werden – und dass man das alte Pickerl von der Windschutzscheibe kratzen kann.

Ein Parkpickerl für Wien an der Windschutzscheibe
Das Parkpickerl wird seit 2023 nicht mehr wie hier im Bild aufgeklebt, stattdessen wird das Kennzeichen zur Gültigkeitskontrolle genutzt. © Bild: Tamara Schögl

Parkpickerl-Reform 2022

Mit 1. März 2022 wurde in der ganzen Stadt ein einheitliches Parkpickerl eingeführt. In allen Bezirken gibt es seither flächendeckende Kurzparkzonen, die einheitlich geregelt sind, mit wenigen Ausnahmen in einigen Industrievierteln und sehr dünn besiedelten Gebieten.

Auch die Regelungen bezüglich der maximalen Parkdauer sowie der Zeiten, in denen die Kurzparkzonen gelten, wurden in allen Bezirken vereinheitlicht:

  • Ohne Parkpickerl darf in den flächendeckenden Kurzparkzonen in ganz Wien zwischen 9 und 22 Uhr für maximal zwei Stunden geparkt werden.
  • Für mehrspurige Fahrzeuge muss die in der Parkometerabgabeverordnung festgelegte Gebühr entrichtet werden.
  • Für Anrainer:innen kostet das Parkpickerl seither einheitlich 120 Euro pro Jahr, also 10 Euro pro Monat.
  • Dazu kommt bei der Beantragung eine einmalige Verwaltungsangabe (günstiger ist die Gebühr bei der Online-Beantragung, siehe unten).

Häufige Fragen zum „neuen“ Parkpickerl

Welche Änderungen wurden umgesetzt?

Mit 1. März 2022 wurden auch in den bis dato „pickerlfreien“ Bezirken Donaustadt, Floridsdorf, Hietzing und Liesing flächendeckende Kurzparkzonen eingeführt. In Simmering, wo zuvor nur ein Bezirksteil eine Parkpickerlzone war, wurde die Kurzparkzone auf den gesamten Bezirk ausgeweitet. Ausnahmen gibt es wienweit nur in wenigen, sehr dünn besiedelten Gebieten.

Neben der Ausweitung der flächendeckenden Kurzparkzonen wurden auch die Geltungszeiten sowie die maximale Parkdauer für Pkw ohne Parkpickerl vereinheitlicht: Die Kurzparkzonen gelten in allen Bezirken von Montag bis Freitag zwischen 9 und 22 Uhr, die maximale Parkdauer ohne Parkpickerl beträgt zwei Stunden.

Die Sonderreglung rund um die Stadthalle im 15. Bezirk fiel weg. Sonderregelungen gelten weiterhin in Geschäftsstraßen.

Wie viel kostet das Parkpickerl?

Seit 1. März 2022 kostet das Parkpickerl wienweit einheitlich 10 Euro pro Monat.

Dazu kommt bei der Beantragung eine einmalige Bundes- und Verwaltungsabgabe. Deren Höhe variiert je nachdem, für welchen Weg der Beantragung man sich entscheidet: Beim persönlichen Antrag im Magistratischen Bezirksamt werden 50 Euro fällig, beim Online-Antrag mit Bürgerkarte/Handy-Signatur 39,30 Euro, und beim Online-Antrag ohne Bürgerkarte/Handy-Signatur 45 Euro.

Wie lange gilt das Parkpickerl?

Die Gültigkeitsdauer beträgt mindestens vier und höchstens 24 Monate.

Wann und wie kann das Parkpickerl beantragt werden?

Das Parkpickerl kann online oder persönlich im jeweiligen Magistratischen Bezirksamt beantragt werden.

Die Online-Beantragung ist um 10,70 Euro günstiger als die persönliche, das Parkpickerl wird dann per Post nach Hause geliefert.

Gilt ein „altes“ Parkpickerl auch weiterhin?

Vor März 2022 erworbene Parkpickerl für die bestehenden Pickerl-Bezirke gelten auch weiterhin und werden auch für die neuen Geltungszeiten und Zonen anerkannt. Nach dem Auslaufen des alten Parkpickerls wird ein neues entsprechend den aktuellen Regelungen ausgestellt.

Was soll die Parkpickerl-Ausweitung bringen?

Durch die Ausweitung der flächendeckenden Kurzparkzonen soll die Parkplatzsituation verbessert werden. Zudem werden durch die Einführung flächendeckender Kurzparkzonen die Autofahrten reduziert und der Umstieg auf die öffentlichen Verkehrsmittel angeregt. Mit den Einnahmen aus dem Parkpickerl wird der Ausbau der Öffis finanziert, heißt es auf der Website der Stadt Wien.