Tamara Schögl
Halten und Parken verboten: Alle Infos zu Halte- und Parkverboten in Österreich

Halten und Parken verboten: Alle Infos zu Halte- und Parkverboten in Österreich

Alle wichtigen Informationen zu Halte- und Parkverboten in Österreich findet ihr hier. Inklusiver Ausnahmen, Strafen und Definitionen.

Zuletzt aktualisiert am 07.08.2023

Auf Straßenabschnitten, die mit dem oben stehenden Vorschriftszeichen gekennzeichnet sind, ist das Halten und Parken verboten.

Es handelt sich dabei um ein rundes Zeichen mit roter Umrandung und rotem Kreuz auf blauem Grund. Im Gegensatz zum Parkverbot ist im Geltungsbereich dieses Vorschriftszeichens nicht nur das Parken, sondern auch das Halten verboten.

Darüber hinaus gibt es auch Halte- und Parkverbote, die nicht mit einem oder mehreren Schildern gekennzeichnet sind – mehr dazu erfahrt ihr weiter unten.

In welchem Bereich ist Halten und Parken verboten?

Das Vorschriftszeichen markiert gemäß § 52 a/13b der Straßenverkehrsordnung einen Straßenabschnitt, an dem das Halten und Parken verboten ist. Der genaue Bereich kann mithilfe zweier Schilder und den Zusatztafeln „ANFANG“ und „ENDE“ eingegrenzt werden. Auch eine Zusatztafel mit Pfeil und Meterangabe zur Definition des Geltungsbereichs ist möglich. Ebenso kann eine solche Angabe in weißer Farbe direkt am Vorschriftszeichen erfolgen. Das Halte- und Parkverbot bezieht sich auf die Straßenseite, auf der das Zeichen aufgestellt ist.

Dieses Schild begrenzt den Bereich, in dem das Halten und Parken verboten ist.
Dieses Schild begrenzt den Bereich, in dem das Halten und Parken verboten ist. © Bild: Elke Mayr

Gibt es Ausnahmen vom Halte- und Parkverbot?

Ausnahmen von einem Halte- und Parkverbot können durch entsprechende Zusatztafeln am Vorschriftszeichen angegeben werden. Besonders häufig sind folgende Ausnahmen anzutreffen:

  • Zeitangaben: Häufig finden sich an den „Halten und Parken verboten“-Zeichen Zusatztafeln, die die Gültigkeit des markierten Halte- und Parkverbots auf bestimmte Zeiten beschränken. Das können etwa Uhrzeiten, Wochentage oder beides sein.
  • Ausgenommen Zustelldienste: Eine Zusatztafel mit dieser Aufschrift gibt ab, dass das „rasche Auf- oder Abladen geringer Warenmengen vom Halteverbot ausgenommen ist“.
  • Ausgenommen Ladetätigkeit: Diese Zusatztafel kennzeichnet eine Ladezone.
  • Ausgenommen Menschen mit Behinderungen: In Halte- und Parkverboten mit dieser Zusatztafel sind Inhaber eines Behindertenpasses mit entsprechendem Ausweis nach § 29b der StVo vom angegebenen Verbot ausgenommen.

Es gibt aber noch weitere Ausnahmen, die in den meisten Fällen recht unmissverständlich an den jeweiligen Zusatztafeln abzulesen sind.

Ein Halte- und Parkverbot samt Ausnahme.
Ein Halte- und Parkverbot samt Ausnahme. © Bild: Tamara Schögl

Tipp: Einen Überblick über alle Verkehrsstrafen in Österreich gibt unser Bußgeldrechner.

Sonstige Halte- und Parkverbote

Nicht jedes Halte- und Parkverbot in Österreich ist mit einem Schild gekennzeichnet. Abgesehen vom Geltungsbereich eines entsprechenden Vorschriftszeichens ist das Halten und Parken noch in weiteren Bereichen bzw. unter weiteren Voraussetzungen untersagt, unter anderem

  • vor Haus- und Grundstückseinfahrten
  • an engen Fahrbahnstellen, in unübersichtlichen Kurven oder Tunnels
  • auf und im Bereich von fünf Metern vor Schutzwegen, sofern diese nicht durch Lichtzeichen geregelt sind
  • im Bereich von fünf Metern vor einer Kreuzung
  • auf Autobahnen oder Autostraßen außerhalb der durch Hinweiszeichen gekennzeichneten Stellen (geregelt in den Paragrafen 46 und 47 der StVO)

Eine komplette Liste aller Halte- und Parkverbote in Österreich findet ihr im § 24 der StVO.

Welche Strafen drohen bei Missachtung?

Bei Missachtung eines Halte- und Parkverbots drohen ein Organmandat oder eine Anonymverfügung. Ersteres kostet meist 36 Euro, für letztere werden üblicherweise zwischen 21 und 72 Euro fällig. Unter gewissen Voraussetzungen können rechtswidrig abgestellte Kfz aber auch abgeschleppt werden, dann wird es für den Fahrzeughalter natürlich teurer.

Was ist der Unterschied zum Parkverbot?

Der Unterschied zum Parkverbot besteht darin, dass im Halte- und Parkverbot auch das Halten verboten ist.

Dafür ist es wichtig, die Definition dieser beiden Begriffe zu kennen: Als „Halten“ gilt laut § 2 der StVO „eine nicht durch die Verkehrslage oder durch sonstige wichtige Umstände erzwungene Fahrtunterbrechung bis zu zehn Minuten oder für die Dauer der Durchführung einer Ladetätigkeit“.

Ein Parkverbot-Schild mit Zusatztafeln.
Ein Parkverbot-Schild mit Zusatztafeln. © Bild: Tamara Schögl

Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und es können daraus keine Rechtsansprüche abgeleitet werden. Im Zweifelsfall sollte dringend eine juristische Expertise herangezogen werden