Handbremse anziehen beim Parken: Sinnvoll oder unnötig?
Muss beim Abstellen des Autos die Handbremse angezogen werden? Oder reicht es, wenn ein Gang eingelegt wird? Wir haben uns die Rechtsprechung angesehen.
Das Anziehen der Handbremse bzw. Aktivieren der elektrischen Feststellbremse erscheint beim Parken auf abschüssigem Gelände logisch. Auf ebenen Parkflächen begnügen sich manche Autofahrer aber damit, den 1. Gang (oder den Rückwärtsgang) einzulegen, um so ihr Fahrzeug vor dem Abrollen zu sichern. Warum das keine gute Idee ist, erfahrt ihr hier.
Sichern des Fahrzeuges laut StVO
Besonders auf ebenen Parkflächen, wie sie häufig im städtischen Bereich vorzufinden sind, ist es für viele Fahrzeuglenker üblich, das Auto lediglich durch das Einlegen des ersten Ganges oder des Rückwärtsganges zu sichern. Die Vorschrift des § 23 Abs. 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt, dass jeder Lenker vor Verlassen des Fahrzeuges dieses so zu sichern hat, dass es „nicht abrollen kann„.
Muss auf ebenen Parkflächen die Handbremse angezogen werden?
„Abrollen“ ist als Bewegung des Autos auf einer schiefen Ebene durch die Einwirkung der Schwerkraft zu verstehen. Ein ausdrückliches Gebot, ein Auto auch auf einer geraden Ebene zu sichern, kann dem kurzen Gesetzestext somit nicht klar entnommen werden.
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Rechtsprechung bezüglich Sicherung durch die Handbremse
Allerdings lassen Verfahren, mit denen sich auch bereits der Verwaltungsgerichtshof auseinandergesetzt hat, den Schluss zu, dass die Sachlage nicht so eindeutig erscheint, wie auf den ersten Blick angenommen. Einem Spruch des VwGH zufolge stellt „das Unterlassen des Anziehens der Handbremse gegen Ortsveränderung“ auch auf ebener Fahrbahn eine Sorgfaltsverletzung bzw. fahrlässiges Verhalten dar. Dies gilt insbesondere für den städtischen Bereich, wie sich aus der juristischen Argumentationslinie erkennen lässt. Denn vor allem im städtischen Bereich lasse sich nicht ausschließen, dass während eines Parkmanövers ein anderes Fahrzeug berührt und somit bewegt werden kann, sofern dieses nicht entsprechend vor dem Abrollen gesichert wurde.
Laut ARBÖ-Verkehrsjuristen führt „die Außerachtlassung dieser Sorgfalt zwar an sich nicht zur Strafbarkeit dieses Verhaltens„, allerdings wird darin laut gängiger Rechtsauffassung eine Fahrlässigkeit erkannt. Diese führt dazu, dass „der Lenker eine, auch durch Fremdeinwirkung, herbeigeführte Änderung der Abstellposition des Fahrzeugs“ und die dadurch entstehende Übertretung der StVO zu verantworten hat.
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Fazit: Handbremse und Gang einlegen für absolute Sicherheit
Wer sein Fahrzeug gegen nicht beabsichtigtes Abrollen sichern, und auch rechtlich vor Überraschungen verschont bleiben will, dem sei empfohlen: vor Verlassen des Fahrzeuges die Handbremse anziehen und zusätzlich den ersten Gang bzw. Rückwärtsgang einlegen, oder die elektrische Feststellbremse aktivieren – egal ob beim Parken auf schiefer oder gerader Ebene.