Kurzparkzonen und Parkgebühren in Wien 2024
Wo gibt es Kurzparkzonen in Wien, wie lange darf man dort parken, wie hoch sind die Parkgebühren und welche Bezahlmöglichkeiten hat man? Alle Informationen und Neuerungen findet ihr hier im Überblick.
Die Kurzparkzonen in Wien wurden auf alle Bezirke ausgeweitet, somit kann man fast im kompletten Stadtgebiet nur mehr mit Parkschein oder Parkpickerl parken. Alle Informationen zu den Kurzparkzonen und Parkgebühren in Wien findet ihr hier im Überblick.
Kurzparkzonen in Wien (Bezirke, Uhrzeiten und Parkdauer)
Montag bis Freitag (werktags) von 9 bis 22 Uhr darf man in allen flächendeckenden Kurzparkzonen Wiens mit Parkschein maximal zwei Stunden parken.
Neue Kurzparkzonen & einheitliche Regelungen seit 2022
Am 1. März 2022 wurden in allen Wiener Bezirken flächendeckende und zusammenhängende Kurzparkzonen eingeführt. In ganz Wien – ausgenommen sind lediglich wenige, sehr dünn besiedelte Gebiete – kann nur mehr mit Parkschein oder Parkpickerl parken. Die Fläche der Kurzparkzonen wurde damit ungefähr verdoppelt.
Auch die Zeiten sowie die maximale Parkdauer ohne Parkpickerl wurden in allen Bezirken vereinheitlicht:
- Gültigkeit der Kurzparkzonen: Montag bis Freitag (werktags) von 9 bis 22 Uhr
- Maximale Parkdauer: zwei Stunden
Im eigenen Wohnbezirk und den jeweils geltenden Überlappungszonen darf man mit gültigem Parkpickerl weiterhin ohne zeitliche Beschränkung parken, Geschäftsstraßen sind weiterhin ausgenommen – hier darf die maximale Parkdauer auch mit Parkpickerl nicht überschritten werden.
Ausnahmen
In den Bezirken 14, 17, 21, 22 und 23 gibt es Ausnahmen von der flächendeckenden Kurzparkzone. Welche das konkret sind, ist auf der Website der Stadt Wien unter diesem Link angeführt.
Übersicht aller Kurzparkzonen in Wien
Interaktive Karte
Die interaktive Karte der Stadt Wien (Quelle: wien.gv.at) zeigt alle Kurzparkzonen im Überblick. Durch Scrollen und Zoomen kann man durch die Karte navigieren. Flächendeckende Kurzparkzonen sind rosa hinterlegt, Geschäftsstraßen mit abweichenden Regelungen sind hellblau eingezeichnet. Per Klick in den jeweiligen Bereich erhält man weitere Informationen.
Kurzparkzonen sind durch Verkehrsschilder gekennzeichnet, weiße Zusatzschilder geben die höchstzulässige Parkdauer und die zeitliche Gültigkeit an. Zusätzlich können blaue Bodenmarkierungen auf eine Kurzparkzone aufmerksam machen.
Achtung: Bei flächendeckenden Kurzparkzonen finden sich die entsprechenden Verkehrsschilder nur bei den Zu- und Ausfahrten des jeweiligen Gebietes. Innerhalb dieser Bereiche gibt es keine weiteren Verkehrszeichen, die auf die flächendeckende Kurzparkzone hinweisen.
Kurzparkzonen Wien: Sonderregelung Geschäftsstraßen
Es gibt Sonderregelungen für das Kurzparken in Geschäftsstraßen. Die jeweiligen Zeiten und Bereiche sind ausgeschildert (jeweils werktags Mo.-Fr. 8-18 Uhr und Sa. 8-12 Uhr sowie in Ausnahmefälle Zusatzzeiten). Die Parkdauer beträgt hier (auch mit Parkpickerl) maximal 1,5 Stunden.
Weitere Informationen zu den Kurzpark-Sonderregelungen in den Wiener Geschäftsstraßen findet ihr hier.
- Parkscheibe fürs Auto Parkscheibe mit Profiltiefenmesser Einkaufswagenchip Autozubehör zum Parken Einkaufen
- Der Eiskratzer befindet sich an der Seite und die Abziehlippe an der Unterkante der Parkuhr
- Die Parkscheiben fürs Auto hat eine Viertel-Stunden Anzeige die leicht über ein Drehrad eingestellt werden kann
Parkgebühren in Wien 2023
Für mehrspurige Fahrzeuge, die in einer Wiener Kurzparkzone abgestellt werden, muss eine so genannte Parkometerabgabe entrichtet werden. Diese wurde mit 1.1.2023 um 15 Cent je halber Stunde erhöht. Die einzige Ausnahme ist der 15-Minuten-Parkschein, der auch weiterhin kostenlos bleibt.
- Die Kurzparkgebühren betragen 1,25 Euro je halber Stunde. Für angefangene halbe Stunden ist der volle Abgabenbetrag zu entrichten.
- Bei einer gesamten Abstellzeit von maximal fünfzehn Minuten ist das Kurzparken kostenfrei, sofern der entsprechende Parkschein in Papier- oder elektronischer Form den Vorschriften entsprechend entwertet und angebracht bzw. aktiviert ist.
- Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Parkometerabgabe zu bezahlen. Alle Informationen dazu findet ihr weiter unten im Überblick.
Parkometerabgabe 2024
Diese Preise gelten seit 1.1.2023 sowohl für Parkscheine in Papierform als auch die elektronischen Varianten:
Parkschein-Farbe | Parkdauer | Preis |
Violett | 15 Minuten | Gratis |
Rot | 30 Minuten | 1,25 Euro |
Blau | 60 Minuten | 2,50 Euro |
Grün | 90 Minuten | 3,75 Euro |
Gelb | 120 Minuten | 5 Euro |
15 Minuten kostenfrei in der Kurzparkzone
Generell kann man in jeder Kurzparkzone eine Viertelstunde kostenfrei stehen. Wichtig: Auch hier muss die Ankunftszeit vermerkt werden, entweder durch eine Parkuhr oder durch kostenlose Viertelstunden-Parkscheine. Die Ankunftszeit darf hier aber nicht aufgerundet werden, sondern muss minutengenau angegeben werden.
Achtung: Ein kostenloser 15-Minuten-Schein darf mit keinem anderen Parkschein kombiniert werden.
Parkpickerl für Wiener:innen
Wer in Wien seinen Hauptwohnsitz hat, kann für den eigenen Wohnbezirk (und ggf. Überlappungszonen) ein Parkpickerl bekommen. Mit dem Parkpickerl muss man für das registrierte Fahrzeuge in den im Wohnbezirk gelegenen Kurzparkzonen keine zusätzlichen Parkgebühren mehr bezahlen, auch die maximale Parkdauer fällt weg. Ausnahme: In Geschäftsstraßen-Kurzparkzonen im eigenen Wohnbezirk gilt die maximale Parkdauer auch für Parkpickerl-Inhaber:innen, sie müssen hier allerdings keinen Parkschein lösen.
Das Parkpickerl kostet seit der Ausweitung der Kurzparkzonen mit 1. März 2022 in allen Wiener Bezirken einheitlich 10 Euro pro Monat.
Alle Informationen rund um das Parkpickerl für Wien findet ihr hier im Überblick.
Befreiung von Parkgebühren
Bestimmte Personen und Fahrzeuge sind von der Parkometerabgabe in Wien befreit, etwa Menschen mit Behinderung und entsprechendem Parkausweis oder Einsatzfahrzeuge.
Alle Informationen dazu, wer in den Wiener Kurzparkzonen unter welchen Voraussetzungen keine Parkgebühren entrichten muss, hat die Stadt Wien unter diesem Link zusammengefasst.
Wie kann man die Parkgebühr für Kurzparkzonen (Wien) bezahlen?
In Wien gibt es für Autofahrer:innen ohne Parkpickerl mehrere Möglichkeiten, die Parkometerabgabe zu entrichten:
Parkscheine in Papierform
Die „klassische“ Möglichkeit zur Entrichtung der Parkometerabgabe sind Parkscheine in Papierform. Diese sind an verschiedenen Verkaufsstellen erhältlich, darunter Trafiken, Tankstellen, Zigarettenautomaten, Postfilialen, ÖAMTC, ARBÖ, alle Stadtkassen, Vorverkaufsstellen und Fahrscheinautomaten der Wiener Linien sowie diverse Hotels und Geschäfte.
Auf den Parkscheinen vermerkt man den Zeitpunkt der Ankunft, man darf dabei auf die nächste Viertelstunde aufrunden (ausgenommen hiervon ist der kostenlose 15-Minuten-Schein). Der ausgefüllte Parkschein muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe platziert werden.
Übergangsregelung für „alte“ Parkscheine
Seit 1. Jänner 2023 sind Parkscheine teurer. „Alte“ Parkscheine, die bis zum 31. Dezember 2022 gegolten haben, konnten nur bis zum 30. Juni 2023 weiterverwendet werden.
Elektronische Parkscheine für Wien
Wie in einigen anderen Städten Österreichs kann auch in Wien die Parkgebühr mit dem Handy entrichtet werden. Dies funktioniert entweder via App oder mittels SMS. Es gibt mehrere Anbieter, die die Entrichtung der Parkgebühren mit dem Smartphone ermöglichen – in Wien häufig genutzt wird etwa der Service „Handyparken“.
Um diesen nutzen zu können benötigt man einen Account, bezahlt wird über paybox oder man lädt sein Konto via Online-Banking oder Kreditkarte auf. Auch über den Anbieter EasyPark kann man elektronische Parkscheine für die Wiener Kurzparkzonen kaufen.
Die wichtigsten Informationen rund ums Thema Handyparken in Wien findet ihr hier im Überblick.
Gebühren für elektronische Parkscheine 2024
Die Gebühren für elektronische Parkscheine wurden mit 1.1.2023 ebenfalls auf 1,25 Euro je halber Stunde erhöht:
Dauer | Preis |
15 Minuten | gebührenfrei |
30 Minuten | 1,25 Euro |
60 Minuten | 2,50 Euro |
90 Minuten | 3,75 Euro |
120 Minuten | 5 Euro |
150 Minuten | 6,25 Euro |
180 Minuten | 7,50 Euro |
Pauschale Entrichtung der Parkometerabgabe / Parkchip
Es ist auch möglich, die Parkometerabgabe für alle Wiener Bezirke pauschal zu bezahlen. Dafür benötigt man einen elektronischen Parkchip, der am rechten oberen Rand der Windschutzscheibe angebracht wird (wie beim Parkpickerl), und muss einen entsprechenden Antrag bei der Behörde stellen.
Die Parkometerabgabe kann für ein bestimmtes Kennzeichen mit Gültigkeit ab 2023 für mindestens vier (früher: drei) und maximal 24 Monate bezahlt werden.
Die pauschalierten Kosten betragen bei ganztägiger Inanspruchnahme 2.544 Euro pro Jahr, auf Basis dieser Grundlage wird die pauschale Abgabe für kürzere Zeiträume oder halbtägige Inanspruchnahme berechnet.
Weitere Informationen zu den Kosten bzw. der Antragstellung gibt’s direkt auf der Website der Stadt Wien unter diesem Link.
Parken in Geschäftsstraßen
Sonderregelungen bezüglich dem Kurzparken gibt es in sogenannten Geschäftsstraßen. Hier sind die kostenpflichtigen Zeiträume auf Tafeln gekennzeichnet, die jeweils am Beginn und am Ende des jeweiligen Abschnitts aufgestellt sind.
- Maximale Parkdauer: 1,5 Stunden
- Gilt Mo.-Fr. (werktags) 8-18 Uhr und Sa. (werktags) 8-12 Uhr
Auf manchen Abschnitten kann es auch zusätzliche Geltungszeiten geben, diese sind ebenfalls ausgeschildert.
Achtung: Zu den angeführten Zeiten dürfen auch Fahrzeuge mit Parkpickerl nicht länger in diesen Sonderzonen stehen als angegeben.
Eine Übersicht aller Geschäftsstraßen sowie der jeweils gültigen Kurzpark-Regelungen findet ihr auf der Website der Stadt Wien unter diesem Link.
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Anwohnerparken
Für viele noch unbekannt und für arglose Wien-Besucher besonders überraschend sind jene Parkplätze, die für Anwohner (also Inhaber eines entsprechenden Parkpickerls) reserviert sind. Diese Plätze sind ebenfalls durch Tafeln gekennzeichnet (Parkverbotstafel plus Zusatztafel „ausgen. Fahrzeuge mit Parkkleber für den X. Bezirk sowie Behinderte“).
Für alle Straßenzüge gilt: Haltet euch an alle Fragmente von Straßenmarkierungen und achtet auf den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand von fünf Metern zu einem Zebrastreifen!
Alle Angaben ohne Gewähr!