Tamara Schögl
Falschparken: 6 gängige Vergehen [+ Strafen]

Falschparken: 6 gängige Vergehen [+ Strafen]

Die gängigsten Parkvergehen im Überblick: Welche Strafen drohen – und was es kostet, wenn das Fahrzeug abgeschleppt wurde.

Veröffentlicht am 08.09.2023

Die häufigsten Parkvergehen, für die in Österreich Strafen verhängt werden, würden sich theoretisch ohne viel Aufwand vermeiden lassen – Regelkenntnis vorausgesetzt. Unter anderem der vielerorts große Mangel an Parkflächen treibt aber viele Autofahrer zu „kreativen“ Parkmanövern, die teils sehr teuer werden können. Hier haben wir 5 gängige und kostspielige Park-Fallen zusammengefasst.

Achtung: Die Stadt Wien erhöht mit 15. September die Strafen für Lenker:innen, die mit ihrem falsch abgestellten Fahrzeug ein öffentliches Verkehrsmittel blockieren. Die reine Verwaltungsstrafe kostet künftig 365 statt bisher 128 Euro, wie die Wiener Linien mitteilten. Die Einsatzkosten für Feuerwehr oder Abschleppdienst kommen noch hinzu. Außerdem können die Wiener Linien den Verursachern der Betriebsstörung noch weitere Mehrkosten weiterverrechnen.

Die gängigsten Parkvergehen und die fälligen Strafen im Überblick

1. Verletzung der Gebührenpflicht in Kurzparkzonen

Es ist das wohl gängigste Delikt in punkto Parken, das im Normfall aber zumindest kein Sicherheitsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer mit sich bringt. Dementsprechend niedrig fällt üblicherweise auch die Strafe aus. Übersicht der Strafen untenstehend.

2. Parken in der Parkverbotszone

Wer sein Fahrzeug in einer Parkverbotszone parkt, hat entweder nicht ernsthaft versucht, einen Parkplatz zu suchen, der auch als solcher markiert ist, oder die zwangsläufigen Folgen, wie Abschleppung und Strafen sind demjenigen schlicht egal oder nicht bekannt.

Tipp: Einen Überblick über alle Verkehrsstrafen in Österreich gibt unser Bußgeldrechner.

3. Parken und Halten in der Ladezone

Schon etwas kniffliger ist das Halten und Parken in einer Ladezone. Während den meisten klar ist, dass längeres Parken eben dort nicht der eigentlichen Widmung des Stellplatzes entspricht, herrscht bezüglich „Halten in einer Ladezone“ immer noch häufig Unsicherheit.

Die Regelung „Halten in einer Ladezone“ im Überblick

  • In einer Ladezone darf ein Fahrzeug nicht länger abgestellt werden, als die tatsächliche, ununterbrochene Ladetätigkeit dauert.
  • Tätigkeiten wie das Vorbereiten des Ladegutes für den Transport oder das Ausfüllen von Lieferscheinen zählen somit nicht als Ladetätigkeit im eigentlichen Sinne.
  • Entsteht dadurch eine längere Abwesenheit vom Fahrzeug wird dies als unrechtmäßiges Parken und nicht mehr als Halten in der Ladezone bewertet und entsprechend bestraft.

Auch interessant: Kurzparkzonen, Parkgebühren und Uhrzeiten in Wien

4. Halten und Parken vor Kreuzungen und Schutzwegen

Der Mangel an Parkplätzen oder auch die mangelhafte Fähigkeit, Distanzen abzuschätzen, bringt manche Autofahrer dazu, ihr Fahrzeug im 5-Meter-Bereich vor einer Kreuzung abzustellen. Neben einer Strafe, oder gar Abschleppen des Fahrzeuges, wird damit aber auch die Sicherheit von anderen Autofahrern, Fußgängern oder Radfahrern aufs Spiel gesetzt, denen so die nötige Sicht auf die Kreuzung verstellt wird.

5. Parken am Behindertenparkplatz

Nur schwer entschuldbar ist das unberechtigte Ausweichen von Parklückensuchenden auf Behindertenparkplätze. Dennoch wird auch dies von einigen Unbelehrbaren nicht selten genauso praktiziert. Zu Recht werden solche Fahrzeuge abgeschleppt und die Halter mit Verwaltungsstrafen bis zu 726 Euro belegt.

6. Halten und Parken des Fahrzeuges auf dem Radweg

Das Parken, aber auch das bloße Halten auf einem Radweg kann mitunter zu sehr gefährlichen Situationen für Radfahrer führen. Deshalb ist auch in diesem Fall der Strafrahmen bis 726 Euro gesetzt – obendrein ist es auch hier möglich, dass das Fahrzeug abgeschleppt wird.

Die Strafen für Falschparker im Überblick

Verwaltungsstrafe/Organmandat

Bei allen Verstößen gegen Parkvorschriften auf öffentlichem Grund sind Verwaltungsstrafen bis zu 726 Euro möglich. In vielen Fällen kommt man aber mit einem Organmandat (bis zu 36 Euro) davon. Bei einer „Verletzung der Gebührenpflicht“ in Kurzparkzonen wird zusätzlich die Parkgebühr nachverrechnet.

Achtung: Die Stadt Wien erhöht mit 15. September die Strafen für Lenker:innen, die mit ihrem falsch abgestellten Fahrzeug ein öffentliches Verkehrsmittel blockieren. Die reine Verwaltungsstrafe kostet künftig 365 statt bisher 128 Euro, wie die Wiener Linien mitteilten. Die Einsatzkosten für Feuerwehr oder Abschleppdienst kommen noch hinzu. Außerdem können die Wiener Linien den Verursachern der Betriebsstörung noch weitere Mehrkosten weiterverrechnen.

Abschleppung

In einigen Fällen wird ein Fahrzeug, neben der fälligen Verwaltungsstrafe, auch abgeschleppt, was zusätzliche Kosten von oft mehreren hundert Euro verursacht. Im Schnitt ca. 250-300 Euro. Abgeschleppt wird beispielsweise dann, wenn ein Fahrzeug verkehrsbehindernd geparkt, das Fahrzeug unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz abgestellt oder in zweiter Spur, vor einer Hauseinfahrt oder einer Taxizone geparkt bzw. abgestellt wurde.

Klage

Wird ein anderes Fahrzeug oder auch eine Grundstückseinfahrt komplett zugeparkt oder das Auto (ob absichtlich oder nicht) unberechtigt auf einem Privatgrundstück abgestellt, ist als Folge auch eine Besitzstörungsklage vor Gericht möglich, die mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist.