Tamara Schögl
StVO (Straßenverkehrsordnung) in Österreich

StVO (Straßenverkehrsordnung) in Österreich

Die wichtigsten Informationen zur Straßenverkehrsordnung (StVO) 1960 in Österreich gibt’s hier im Überblick.

Veröffentlicht am 31.01.2024

Was ist die österreichische StVO (Straßenverkehrsordnung), wo und für wen gilt sie und wie kann das ganze Gesetz online abgerufen werden? Die wichtigsten Informationen rund um die StVO in Österreich haben wir in diesem Artikel für euch zusammengefasst.

Was ist die StVO?

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) 1960 ist ein Bundesgesetz in Österreich, das die Regeln für alle Verkehrsteilnehmer:innen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr regelt.

Auch in Deutschland gibt es eine StVO zur Regelung des öffentliches Verkehrs. In diesem Artikel geht es allerdings um die österreichische Straßenverkehrsordnung.

Inhalt

Die Straßenverkehrsordnung ist am 1. Jänner 1961 in Kraft getreten und hat das Straßenpolizeigesetz abgelöst. Sie ist in acht Abschnitte gegliedert und umfasst alle Bestimmungen, die den Verkehr auf öffentlichen Straßen regeln – zum Beispiel Fahrregeln für die Lenker:innen verschiedener Fahrzeuge, Bestimmungen für den Fußgängerverkehr, Licht- und Verkehrszeichen, Vorschriften für die Verkehrsüberwachung und mehr.

Die StVO regelt den Verkehr auf öffentlichen Straßen - unter anderem auch den Vorrang.
© Bild: autorevue Online

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der StVO ist in Paragraf 1 derselben festgelegt. Demnach gilt die Straßenverkehrsordnung auf allen Straßen mit öffentlichem Verkehr, also auf Straßen, die von „jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden können“. Dazu können zum Beispiel auch Parkplätze vor Geschäften oder Lokalen, Tankstellen, Einkaufszentren und mehr zählen.

Auch auf Straßen ohne öffentlichen Verkehr gilt prinzipiell die Straßenverkehrsordnung, wenn „andere Rechtsvorschriften oder die Straßenerhalter nichts anderes bestimmen.“ Aber: „Die Befugnisse der Behörden und Organe der Straßenaufsicht erstrecken sich auf diese Straßen nicht“.

StVO auf Privatgrundstücken

Selbst Privatgrund ist häufig nicht ausgenommen: Der ÖAMTC weist darauf hin, dass es bei der Frage nach dem „öffentlichen Verkehr“ nicht auf die Besitzverhältnisse ankommt, sondern darauf, ob die Fläche „dem äußeren Anschein nach zur allgemeinen Benützung freisteht“.

Das heißt, dass ein Privatgrund etwa durch Schranken, Ketten oder ähnliches abgegrenzt sein sollte, um „jedermann“ von der Nutzung abzuhalten – nur eine Tafel mit der Aufschrift „Privatgrund“ sei wohl zu wenig, so der ÖAMTC. Weitere Informationen zu diesem Thema gibt’s bei der Rechtsberatung des Klubs unter diesem Link.

StVO online nachlesen

Die gesamte Straßenverkehrsordnung kann online eingesehen werden. Dieser Link führt direkt zur aktuellen Fassung der StVO im Rechtsinformationssystem des Bundes.

Novellen der StVO

Bisher gab es 34 Novellen der Straßenverkehrsordnung. Die 35. ist gerade in Begutachtung und beinhaltet unter anderem Neuerungen in Bezug auf die unkompliziertere Einführung von Tempo 30.

Die 34. Novelle ist teilweise bereits am 1. September 2023 in Kraft getreten, teilweise tritt sie erst mit 1. März 2024 in Kraft. Sie beinhaltet weitere Sanktionen im Fall von extremen Geschwindigkeitsübertretungen – weitere Informationen dazu findet ihr hier.

Die 33. StvO-Novelle trat am 1. Oktober 2022 in Kraft und beinhaltet mehrere Änderungen, die insbesondere für Radfahrer und Fußgänger:innen Vorteile bringen sollen. Weitere Informationen zur 33. StVO-Novelle findet ihr hier im Überblick.

FAQ: Häufige Fragen zur StVO (Straßenverkehrsordnung)

Für wen gilt die Straßenverkehrsordnung?

Die StVO gilt für alle Verkehrsteilnehmer:innen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr – also nicht nur für die Lenker:innen von Kfz, sondern auch für Fußgänger:innen, Radfahrer:innen, aber auch zum Beispiel Reiter:innen.

Wo gilt die Straßenverkehrsordnung?

Laut Paragraf 1 gilt die StVO für Straßen mit öffentlichem Verkehr – das sind „Straßen, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden können“. Sie gilt aber auch auf Straßen ohne öffentlichen Verkehr, wenn andere Rechtsvorschriften oder die Straßenerhalter nichts anderes bestimmen.

Gilt die StVO auch auf Parkplätzen oder Privatgrundstücken?

Die Straßenverkehrsordnung gilt per definitionem auf „Straßen, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden können„. Dazu können – je nach Beschaffenheit – auch Parkplätze oder Privatgrundstücke zählen. Weitere Informationen zu diesem Thema gibt’s hier.

Was regelt die Straßenverkehrsordnung?

Die StVO regelt den Verkehr für alle Verkehrsteilnehmer:innen. Unter anderem umfasst dieses Bundesgesetz Fahrregeln für die Lenker:innen verschiedener Fahrzeuge, Bestimmungen für den Fußgängerverkehr, Licht- und Verkehrszeichen, Vorschriften für die Verkehrsüberwachung und mehr.