Andreas Riedmann
Vorsteuerabzugsberechtigte Pkw und Kfz in Österreich

Vorsteuerabzugsberechtigte Pkw und Kfz in Österreich

Alle Pick-Ups, Vans, Kleinlastkraftwagen, Kastenwagen, Pritschenwagen und Kleinbusse (Klein-Autobusse), bei denen in Österreich laut Finanzministerium ein Vorsteuerabzug möglich ist.

Zuletzt aktualisiert am 06.09.2022

Wer auf der Suche nach einem neuen Dienstwagen ist, für den ist es mitunter wesentlich, dass das Fahrzeug auf der Liste der vorsteuerabzugsberechtigten Pkw (Kfz) angeführt ist. Bei diesen spart sich das Unternehmen die Mehrwertsteuer. Wir haben für euch wichtige Informationen zusammengetragen und eine Liste der betroffenen Fahrzeuge erstellt.


Alle vorsteuer­abzugsberechtigten Pkw in Österreich

In Österreich sind folgende Fahrzeuge in dieser Kategorie vorsteuerabzugsberechtigt: Kleinlastkraftwagen, Kastenwagen, Pritschenwagen, Kleinbusse (Klein-Autobusse). Darunter fallen auch manche Pick-Ups und Vans. Auch Elektroautos sind, unter gewissen Umständen, vorsteuerabzugsberechtigt. Wann das der Fall ist, erfahrt ihr weiter unten in den FAQs.

Ab 2020 ist der Vorsteuerabzug auch für Krafträder ohne CO2-Emissionen, also Elektro-Motorräder oder E-Bikes, möglich.

Stand: 25.3.2022 – Alle Daten stammen vom Bundesministerium für Finanzen. Tippfehler, Irrtümer und Änderungen vorbehalten


FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema vorsteuerabzugsberechtigte Pkw

Wann sind Vans bzw. Kleinbusse vorsteuerabzugsberechtigt?

Unter den Pkw-ähnlichen Autos gelten üblicherweise Vans als vorsteuerabzugsberechtigt, die laut Sprachregelung des Finanzamtes als Kleinbusse gemäß der Verordnung BGBl. Nr. 273/1996 und der Verordnung BGBl II Nr.193/2002 eingestuft sind.

Sind Elektroautos/-fahrzeuge vorsteuerabzugsberechtigt?

Für E-Fahrzeuge ist der Vorsteuerabzug für Kauf und auch Wartung dann möglich, wenn der direkte Co2-Ausstoß 0 Gramm beträgt.

Welche Elektroautos sind vorsteuerabzugsberechtigt?

Bei Elektroautos mit 0 Gramm Co2-Ausstoß die ab 1.Jänner 2016 zur Verwendung kommen, darf die Vorsteuer abgezogen werden, sofern sie gewerblich genutzt werden und der Anschaffungspreis 80.000 Euro nicht übersteigt.
E-Autos bis 40.000 Euro: Bei einem Anschaffungspreis bis 40.000 Euro (=Angemessenheitsgrenze) steht der Vorsteuerabzug nach den allgemeinen Vorschriften uneingeschränkt zu.
E-Autos zwischen 40.000 – 80.000 Euro: Bei einem Anschaffungspreis zwischen 40.000 und 80.000 Euro darf ebenso die Vorsteuer abgezogen werden, aber: Der Betrag über 40.000 Euro muss durch eine Eigenverbrauchsbesteuerung entsprechend neutralisiert werden („Luxustangente“). Praktisch ist damit der Vorsteuerabzug mit € 6.666,67 gedeckelt (€ 40.000 vom Kaufpreis).
– Übersteigen die Anschaffungskosten 80.000 € (Angemessenheitsgrenze über 100%), steht kein Vorsteuerabzug zu.

Beispiel für den Vorsteuerabzug bei einem E-Auto

Hier ein Beispiel: Ein Elektroauto mit einem Co2-Emmissionswert von 0 g/km wird nach dem 1. Jänner 2016 um € 60.000,- brutto gekauft und ausschließlich gewerblich („zur Ausführung steuerpflichtiger Umsätze“) verwendet. Der Vorsteuerabzug von 10.000 Euro (60.000 x 16,66667 %) steht zur Gänze zu. Aus dem Betrag über 40.000 Euro, also 20.000 Euro, muss die Eigenverbrauchsumsatzsteuer herausgerechnet werden und an das Finanzamt abgeführt werden, also 3.333,33 Euro (20.000 x 16,66667 %).

Sind E-Autos, die vor 1.1.2016 angeschafft wurden, vorsteuerabzugsberechtigt?

Für E-Autos, die vor 1.1.2016 angeschafft (bzw. geliefert) wurden und zum Anlagevermögen gehören (und gewerblich genutzt werden) gibt es eine Regelung für „Altfahrzeuge“: Hier darf nachträglich anteilig die Umsatzsteuer vom Kaufpreis als Vorsteuer geltend gemacht (positive Vorsteuerberichtigung).

Sind Hybridfahrzeuge vorsteuerabzugsberechtigte Pkw?

Bei Hybridfahrzeugen (Elektro- und Verbrennungsmotor) ist kein Vorsteuerabzug möglich.

Können Betriebskosten von der Steuer abgesetzt werden?

Auch von den Betriebskosten (z.B. Service etc.) darf die Vorsteuer nach den allgemeinen Grundsätzen abgezogen werden – auch für begünstigte „Altfahrzeuge“.


Testberichte von vorsteuerabzugsberechtigten Pkw

In der nachfolgenden Übersicht findet ihr Neuvorstellungen, Testberichte mit technischen Daten und Preisen für einige vorsteuerabzugsberechtigte Vans und Pick-ups. Bei Letzteren entfällt auch die Normverbrauchsabgabe. In der obenstehenden Tabelle findet ihr alle Pick-Ups, Kleinlastkraftwagen, Kastenwagen, Pritschenwagen und Kleinbusse (Klein-Autobusse) die vorsteuerabzugsberechtigt sind.

Vorsteuerabzugsberechtigte Pick-Ups

Pritschenwagen gemäß § 7 der Verordnung aus 1996 und zugleich gemäß § 4 zweiter Gedankenstrich der Verordnung aus 2002.

Neuvorstellungen und Testberichte zu vielen Pick-ups findet ihr in unserer Testbericht-Suche!

Ford Ranger Pick Up

Vom Doppelkabinen-Pritschenwagen des Modells ab 2012 erfüllen nur die für den österreichischen Markt durch den Generalimporteur eingeführten Fahrzeuge die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Pritschenwagens.

Der Ford Ranger zählt zu den vorsteuerabzugsberechtigten Pkw.
© Bild: Andreas Riedmann

Mitsubishi L200 Pick Up

Toyota Hilux 2015 Mitsubishi L200 2015
© Bild: <a href=“http://andreasriedmann.at/index.html“>Andreas Riedmann</a>

Nissan NP300 Navara

Vorsteuerabzugsberechtigte Pkw und Kfz in Österreich
© Bild: Werk

VW Amarok Pick Up

Vorsteuerabzugsberechtigte Pkw und Kfz in Österreich
Wer nichts zum Beladen hat, fährt in die nächste Kiesgrube und lässt sich günstiges Schüttgut einfüllen (für die Tonne „Rundkornkies gewaschen“ müssen Sie mit 16 Euro netto rechnen. Ackererde ist billiger). © Bild: Andreas Riedmann

Vorsteuerabzugsberechtigte Vans

Kleinbusse gemäß § 5 der Verordnung aus 2002 – Im Folgenden werden die Fahrzeugtypen angeführt, die nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen unter Bedachtnahme auf die Entscheidung des EuGH vom 8. Jänner 2002, RS C-409/99, als vorsteuerabzugsberechtigte Kleinbusse anzusehen sind.

Neuvorstellungen und Testberichte zu vielen Vans/Kleinbussen findet ihr in unserer Testbericht-Suche!

Ford Galaxy

Vorsteuerabzugsberechtigte Pkw und Kfz in Österreich
Bei einem Fahrzeug dieser Gattung immer wieder bemerkenswert: dass er auch bei flink genommenen Wechselkurven nicht enttäuscht. © Bild: Andreas Riedmann

Hyundai Staria

Vorsteuerabzugsberechtigte Pkw und Kfz in Österreich
© Bild: Andreas Riedmann

Seat Alhambra

Seat-Alhambra-executive-tdi-dsg-4
© Bild: Andreas Riedmann

VW Caddy (alle Modelle)

Vorsteuerabzugsberechtigte Pkw und Kfz in Österreich
© Bild: Martin Strubreiter

VW Caravelle

vw t6 caravelle comfortline 2015 scheinwerfer front vorne seite felgen
© Bild: <a href=“http://andreasriedmann.at/index.html“>Andreas Riedmann</a>

VW Sharan

VW-Sharan-TDI-SCR-2016-5
© Bild: Andreas Riedmann