Tamara Schögl
Praktische Fahrprüfung (Klasse B) Teil C: Fahren im Verkehr

Praktische Fahrprüfung (Klasse B) Teil C: Fahren im Verkehr

Der Hauptteil der praktischen Fahrprüfung ist Teil C: „Fahren im Verkehr“. Welche Prüfungsinhalte man zu erwarten hat, erfahrt ihr hier.

Christian Gaisböck
Veröffentlicht am 04.12.2023

Nach Teil A und B der praktischen Führerscheinprüfung wird’s richtig ernst: Es ist Zeit für Teil C, den Hauptteil der praktischen Fahrprüfung. Ist die Geschwindigkeit richtig gewählt, kann die Spur gehalten werden und beherrscht man das korrekte Einbiegen? Wir haben die wichtigsten Inhalte von Prüfungsteil C kompakt zusammengefasst.

Die vier Prüfungsteile der praktischen Fahrprüfung

Das Prüfungsprotokoll (Teil C): „Fahren im Verkehr“

Weiter unten im Beitrag findet ihr den Link zum Downloaden des Prüfungsprotokolls.

Die Prüfungsinhalte

Ebene, Steigung, Gefälle

  • Anfahrsicherheit: Überprüft wird, ob der Prüfling den Haltepunkt des Kupplungspedales rasch findet und so möglichst ruckfrei anfahren kann. Wichtig: Bergauf darf das Auto nicht bzw. kaum merkbar zurückrollen. Auch das Anfahren mit Feststellbremse darf angeordnet werden.
  • Gangwahl: Wichtig beim Schalten: Die richtige Handstellung und die exakte Führung des Ganghebels. Der richtige Zeitpunkt zum Schalten muss ebenso erkannt werden.
  • Nebenhandlungen: Dazu zählen z.B. das richtige (bzw. auch zum richtigen Zeitpunkt) Betätigen des Lichtes (Fernlicht, Abblendlicht etc.), der Scheibenwischer, Fensterheber, Lüftung (bei angelaufenen Scheiben) usw.
  • Abstellen und Sichern: Wird das Ein- und Ausfahren in bzw. aus einer Parklücke rechtzeitig angezeigt? Und ist die Parkposition verkehrsgerecht? Der Fahrprüfer wird darüber hinaus auch überprüfen, ob das Auto mit der Feststellbremse bzw. dem Einlegen eines Ganges gesichert wurde. Und selbst das Aussteigen aus dem Auto wird überprüft – der Blick nach hinten vor/beim Aussteigen ist obligatorisch.

Spurgestaltung auf der Geraden und in der Kurve

  • Wahl des Fahrstreifens: Bodenmarkierungen, die Rechtsfahrordnung, Baustellen oder auch die Busspur – diese und noch einige mehr Faktoren müssen bei der Wahl des richtigen Fahrstreifens berücksichtigt werden.
  • Die Spur innerhalb des Fahrstreifens: Auch die Spurwahl innerhalb des Fahrstreifens ist bei der Prüfung von Bedeutung. Unbefestigte Fahrbahnteile dürfen nicht befahren werden, bei Gegenverkehr, unübersichtlichen Kurven oder Kuppen sowie bei schlechter Sicht und auch wenn man überholt wird muss das Fahrzeug rechts gehalten werden. Und: Schlaglöchern muss rechtzeitig ausgewichen werden.
  • Spursicherheit, Blickverhalten: Fährt man geradeaus, muss der Blick in die Ferne gerichtet werden – etwa in eine Entfernung, die zwischen 15-20 Sekunden Fahrzeit entspricht. Nur so kann die Spur sicher gehalten werden. Beim Kurvenfahren muss der richtige Kurvenradius eingehalten werden, die Gegenfahrbahn darf dabei z.B. keinesfalls „geschnitten“ werden.
  • Lenkradführung: Auch die richtige Lenkradführung interessiert den/die Prüfer:in Sind beide Hände am Lenkrad (außer beim Schalten)? Klappt das Übergreifen und Zurücklenken in einer Kurve?
Bei der Fahrprüfung wird auf Details geachtet.
Bei der Fahrprüfung wird auf Details geachtet. © Bild: Martin Tomez

Tempogestaltung

Das Tempo muss den Straßen-, Witterungs-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen angepasst werden bzw. rechtzeitig verringert werden. Auch die Fahreigenschaften des Autos bzw. die Beladung müssen dabei berücksichtigt werden.

  • Zu langsam? Nicht nur ein zu hohes Tempo, auch eine zu langsame Fahrt wird nicht goutiert werden. Ziel sollte sein, mit dem Verkehr „mitzuschwimmen“. Was genau bedeutet „zu langsam“? Bei guten sonstigen Verkehrsbedingungen sind z.B. weniger als 40 km/ im Ortsgebiet oder auch weniger als 100 km/h auf der Autobahn zu langsam, da der fließende Verkehr behindert wird.
  • Zu schnell (für die Situation) bzw. Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit? Auch mit einer zu rasanten Fahrt wird man keinen guten Eindruck machen. Allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkungen dürfen ohnehin nicht überschritten werden – das alleine ist aber nicht genug. Die Geschwindigkeit muss zudem den Verkehrs- bzw. Sichtverhältnissen sowie auch dem eigenen Können angepasst werden. Wichtig ist hier auch das „Fahren auf Sicht“ bzw. auf halbe Sicht. Achten sollte der Prüfling auch auf das Fahren „auf Gefahrensicht“ – eine Baustelle muss z.B. mit deutlich verringerter Geschwindigkeit passiert werden.
  • Sicherheitsabstände? Der Sicherheitsabstand zum nächsten Fahrzeug muss nicht nur ausreichend, sondern auch konstant gehalten werden. Ein zu geringer Abstand ist ein absolutes „No-go“ – aber auch ein grundlos zu großer Abstand, z.B. in einer Kolonne, sollte vermieden werden.

Fahrstreifenwechsel

Sicheres Umspuren ist eine weitere Voraussetzung, um die Fahrprüfung bestehen zu können. Der/die Prüfer:in kann während der Fahrt auch einen Fahrstreifenwechsel anordnen. Was ist dabei zu beachten?

  • Verkehrsbeurteilung, Kontaktaufnahme: Ein notwendiger Fahrtstreifenwechsel muss vom Kandidaten rechtzeitig erkannt werden. Keinesfalls fehlen darf beim bzw. vor dem Umspuren der 3-S-Blick. Nach der richtigen Blickkontrolle muss der Spurwechsel anderen Verkehrsteilnehmern auch rechtzeitig angezeigt werden (blinken).
  • Beachten der Bodenmarkierungen: Auch die Bodenmarkierung sind beim Spurwechsel ein wesentlicher Punkt: Das Überfahren von Sperr-, Randlinien oder Sperrflächen kann beispielsweise zu gefährlichen Situationen führen – und sollte folglich auch bei der Fahrprüfung tunlichst vermieden werden.
  • Rechtzeitige Anzeige: Ein Fahrstreifenwechsel muss anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig (und richtig koordiniert mit dem 3-S-Blick) angezeigt werden (blinken). Bitte daran denken: Nach Beenden des Umspur-Manövers den Blinker wieder ausschalten.
  • Richtige Ausführung: Ein Wechsel des Fahrstreifens muss zwar entschlossen und nicht zögerlich erfolgen – andere Verkehrsteilnehmer dürfen aber auch nicht behindert oder gefährdet werden. Wichtig: Nach dem Spurwechsel auf einen ausreichenden Abstand zum nächsten Fahrzeug halten.

Sonstiges Verhalten

  • Beachten der Verkehrsvorschriften: Über die Verkehrsvorschriften theoretisch Bescheid zu wissen – schön und gut. Bei Fahrprüfung wird aber auch vorausgesetzt, dass die Vorschriften auch in der Praxis umgesetzt und eingehalten werden. Dazu zählen neben den Verkehrszeichen z.B. auch das richtige Bilden der Rettungsgasse oder auch, dass die Geschwindigkeit nicht erhöht wird, während man überholt wird.
  • Verhalten bei besonderen Partnern: Mit „besonderen Partnern“ sind im Straßenverkehr z.B. Einsatzfahrzeuge, Schul- oder Linienbusse gemeint, aber auch Personen, die aus dem Vertrauensgrundsatz ausgenommen sind (z.B. Kinder). So muss Rettung, Polizei und Co. rechtzeitig Platz gemacht werden, die Geschwindigkeit beim Vorbeifahren an einer Bushaltestelle angepasst werden usw.
  • Voraussehen der Gefahr: Geprüft wird auch, ob man (verborgene) Gefahren rechtzeitig erkennt – und angemessen reagiert. Also z.B. ob man rechtzeitig abbremst, wenn Ladegut auf der Fahrbahn liegt oder sich Stau bildet.
  • Behinderung, Gefährdung: Bei dieser Bewertungskategorie kann eine zusätzliche Bewertung zu anderen Fahrfehlern erfolgen. Beispiele: Während der Prüfungsfahrt wird ein Bus beim Verlassen der Haltestelle behindert oder man ordnet sich (unerlaubt) vor einer Straßenbahn ein; bzw. man zwingt andere Verkehrsteilnehmende zu einer Bremsung.

Vorbeifahren, Überholen

Ist ein Überholvorgang bzw. Vorbeifahren angebracht, erlaubt und möglich? Auch das muss während der Fahrprüfung richtig eingeschätzt und ausgeführt werden, ohne dass andere Verkehrsteilnehmende behindert oder gefährdet werden.

  • Verkehrsbeurteilung, Kontaktaufnahme, Blicktechnik: Bevor zum Überholvorgang angesetzt wird, müssen die Verkehrsverhältnisse bzw. die Geschwindigkeit der anderen Verkehrsteilnehmer richtig eingeschätzt werden. Vor dem Vorbeifahren bzw. Überholen außerdem wichtig: die korrekte Blicktechnik (3-S-Blick) sowie die Kontaktaufnahme.
  • Überholsicht, Behinderung: Auch eine ausreichende Sicht nach vorne bzw. die gefahrlose Möglichkeit zum Überholen/Vorbeifahren muss gegeben sein, bevor man zum tatsächlichen Überholmanöver ansetzt.
  • Rechtzeitige Anzeige: Geprüft wird sodann auch, ob der Überholvorgang rechtzeitig (aber auch nicht zu früh) angezeigt wird (Blinker). Der 3-S-Blick muss dabei zeitlich richtig koordiniert eingesetzt werden. Nicht vergessen: Nach Ende des Manövers den Blinker wieder ausschalten.
  • Beschleunigen: Der eigentliche Überholvorgang muss rasch durchgeführt werden – dazu muss ausreichend beschleunigt werden. Wenn erforderlich muss der Prüfling zurückschalten, um eine ausreichende Drehzahl/Beschleunigung zu erreichen. Mindestens 20 km/h Geschwindigkeitsunterschied sollten beim Überholmanöver erreicht werden.
  • Seitenabstand: Von Interesse ist auch, ob beim Vorbeifahren bzw. Überholen auch der nötige Seitenabstand eingehalten wird. Von einspurigen Fahrzeugen bzw. Personen müssen mindestens 1,5 Meter, von mehrspurigen Fahrzeugen bzw. „unbeweglichen Objekten“ zumindest 1 Meter Seitenabstand eingehalten werden. Es handelt sich um Richtwerte, die nur dann unterschritten werden dürfen, wenn die Geschwindigkeit entsprechend reduziert wird.
  • Wiedereinordnen: Um den Überholvorgang richtig abzuschließen, muss sich der Prüfling davon überzeugen, dass der Sicherheitsabstand zum überholten Fahrzeug ausreicht: Mindestens ein Meter Sekunden-Sicherheitsabstand muss eingehalten werden. Das überholte Fahrzeug darf nach dem Überholmanöver nicht zum Bremsen gezwungen werden.

Befahren von Querstellen

Querstellen müssen bewusst wahrgenommen werden, um sich richtig annähern zu können. Das bedeutet ggf.: Geschwindigkeit reduzieren, Vorrangsituation richtig beurteilen, rasches Übersetzen der Querstelle usw.

  • Verkehrsbeurteilung: Vor dem Übersetzen muss die Vorrangsituation rechtzeitig und richtig erkannt werden. Auch Schutzwege müssen rechtzeitig erkannt werden. Bei Unsicherheit bzw. bei unübersichtlichen Stellen kann notfalls auf den Vorrang auch verzichtet werden – bei der Fahrprüfung, aber auch im Alltag mit Auto.
  • Richtiges Annähern: Die Annäherungsgeschwindigkeit vor einer Querstelle muss rechtzeitig unter Verwendung „beider Betriebsbremsen“ angepasst, also gedrosselt werden. Rechtzeitig bedeutet: nicht zu spät – aber auch zu früh sollte man vor einer Kreuzung nicht zum Stehen kommen.
  • Wartepflichtserfüllung: Besteht vor einer Querstelle Wartepflicht, muss dies den anderen Verkehrsteilnehmenden rechtzeitig angezeigt werden – und nicht dazu gezwungen werden, zu Bremsen oder auszuweichen. Das Fahrverhalten bzw. die Absichten (Anfahren/Stehen bleiben) müssen also für alle anderen klar erkennbar sein.
  • Stop, Arm- und Lichtzeichen (Anhalten)
    Vor einer STOP-Tafel muss das Auto vor der Haltelinie oder Sichtlinie ganz zum Stillstand kommen. Fußgänger:innen oder Radfahrer:innen dürfen auf einem Schutzweg (oder einer Radfahrerüberfahrt) keinesfalls behindert werden. Ein Einfahren in eine Kreuzung bei ROT kann/wird übrigens zum Abbruch der Fahrprüfung führen. Aber auch zu vorsichtig sollte nicht agiert werden – z.B. bei grün blinkender Ampel (abrupt) abzubremsen. Darüber hinaus müssen auch Armzeichen z.B. von Fahrradfahrenden beachtet werden.
  • Fußgänger:innen, Radfahrer:innen: Fußgänger:innen und Radfahrer:innen müssen einen Schutzweg bzw. eine Radfaahrerüberfahrt gefahrlos überqueren können. Aber auch wenn kein Schutzweg vorhanden ist, muss die Querung gefahrlos ermöglicht werden.
  • Blicktechnik: Überprüft wird auch der richtig eingesetzte Pendel- bzw. Sicherungsblick bei Querstellen. Querkommende bzw. generell alle anderen Verkehrsteilnehmenden sollten also mit der richtigen Blicktechnik rechtzeitig erkannt werden.
  • Rasches Verlassen: Bei aller Vorsicht muss derPrüfling aber dennoch darauf achten, die Querstelle zügig wieder hinter sich zu lassen, wenn alle zuvor aufgelisteten Punkte erfüllt wurden. Wichtig dabei: Die Wahl des richtigen Ganges.

Einbiegen

Fahrtrichtungsänderungen müssen rechtzeitig angezeigt werden, die Geschwindigkeit entsprechend angepasst werden. Einbiegen nach rechts im Idealfall in engem Bogen, nach links tangential in weitem Bogen. Auf Fußgänger:innen, Radfahrer:innen und alle anderen Verkehrsteilnehmer:innen sollte außerdem geachtet werden.

  • Rechtzeitige Anzeige, Tempoanpassung: Das Einbiegen muss also rechtzeitig angezeigt werden, damit andere Verkehrsteilnehmende sich darauf einstellen können, gleichzeitig muss richtig koordiniert wiederum der 3-S-Blick angewandt werden. Die Geschwindigkeit sollte dabei konstant verringert werden – nicht zu früh, aber auch nicht zu spät.
  • Einordnen: Beim Abbiegen nach links gilt: Das Auto auf dem der Fahrbahnmitte zunächst gelegenen Fahrstreifen seiner Fahrtrichtung einordnen bzw. in Einbahnen auf dem linken Fahrstreifen. Vor dem Rechtseinbiegen gilt: Auf dem rechten Fahrstreifen einordnen. Das Einordnen muss dabei rechtzeitig vor dem Fahrmanöver erfolgen – die Fahrbahnmitte darf dabei nie überragt werden (Gegenverkehr!).
  • Blickverhalten: Vor dem Einordnen bzw. dem anschließenden Einbiegen muss man sich mittels 3-S-Blick vergewissern, dass andere Verkehrsteilnehmer:innen nicht behindert oder gefährdet werden. Ein zusätzlicher Kontrollblick auf Fußgänger:innen bzw. auch auf eine von hinten kommende Straßenbahn ist zusätzlich nötig.
  • Fahrspur beim Einbiegen: Auch auf die gewählte Fahrspur wird in der Prüfungssituation geachtet: Einbiegen nach rechts bitte in engem Bogen, einbiegen nach links tangential in weitem Bogen. Unbedingt vermeiden sollte man einen unkontrollierten bzw. unbeabsichtigten Fahrstreifenwechsel, wenn z.B. mehrere Fahrstreifen beim Einbiegen zur Verfügung stehen.

Hohes Tempo (Autobahn, Freiland)

Kann, muss aber nicht: Wenn das Straßennetz es zulässt, kann/soll die Prüfungsfahrt auch einen Autobahnabschnitt beinhalten.

  • Einfahren: Überprüft wird hier, ob man am Beschleunigungsstreifen zügig beschleunigen und sich durch den 3-S-Blick in den fließenden Verkehr einordnen kann. Umgekehrt dürfen andere Autofahrer beim Einordnen nicht behindert werden.
  • Ausfahren: Sofern es möglich ist (abhängig von der Länge des Verzögerungsstreifens), darf die Geschwindigkeit beim Ausfahren erst am Verzögerungsstreifen verringert werden.
    Sowohl beim Ein- als auch Ausfahren muss wie gewohnt das Blickverhalten stimmen und der Blinker rechtzeitig gesetzt werden.

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