Praktische Fahrprüfung (Klasse B) Teil A: Überprüfungen am Fahrzeug
Was euch beim ersten Teil der praktischen Prüfung (Teil A) erwartet: Erfahrt hier, welche Fragen bei der Überprüfung am Fahrzeug kommen können.

Nach der theoretischen Führerscheinprüfung kommt der spannendste Teil auf dem Weg zur Lenkberechtigung: Die praktische Fahrprüfung entscheidet, wer den Führerschein ausgestellt bekommt.
Die vier Prüfungsteile der praktischen Fahrprüfung
- Teil A: Überprüfungen am Fahrzeug (dieser Artikel)
- Teil B: Übungen im verkehrsfreien Raum
- Teil C: Fahren im Verkehr
- Teil D: Besprechen von erlebten Situationen
Ein Muster-Prüfungsprotokoll für den B-Führerschein findet ihr hier.
Kennt man die Vorschriften im Straßenverkehr? Kann man ein Auto so beherrschen, dass andere Verkehrsteilnehmende nicht gefährdet werden? Und ist man in der Lage, umweltbewusst und ökonomisch zu fahren? Bevor diese (und einige weitere) Punkte bei der praktischen Fahrprüfung festgestellt und im Prüfungsprotokoll eingetragen werden, muss der erste Teil der Prüfung gemeistert werden: Die Überprüfungen am Fahrzeug.
Alle Infos zur theoretischen und praktischen Führerscheinprüfung (Klasse B)
- Die theoretische Führerscheinprüfung für Pkw in Österreich [Infos + Ablauf]
- Ablauf der praktischen Fahrprüfung für den Führerschein (Klasse B)
- Praktische Fahrprüfung Teil A: Überprüfungen am Fahrzeug
- Praktische Fahrprüfung Teil B: Übungen im verkehrsfreien Raum
- Praktische Fahrprüfung Teil C: Fahren im Verkehr
- Praktische Fahrprüfung Teil D: Besprechen von erlebten Situationen
- Das Prüfungsprotokoll für die praktische Fahrprüfung als pdf-Datei zum Downloaden
Teil A: Überprüfungen am Fahrzeug
Beim ersten Teil der praktischen Fahrprüfung wählt der/die Prüfer:in mindestens drei Fragen aus diesem Themenpool aus:
- Fragen zur Handhabung der Bedienungseinrichtungen
- Kontrollen der Vorschriftsmäßigkeit und
- Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges
Dafür ist zwar kein „Expertenwissen“ nötig – ein gewisses Grundverständnis davon, was und wie ein Fahrzeug vor dem Fahrtantritt überprüft werden muss, sollte aber vorhanden sein.
Mögliche Themen und Fragen zur Überprüfung am Fahrzeug
Fragen zur Überprüfung der Räder
Sommerreifen: mind. 1,6 mm, Winterreifen: mind. 4 mm
Der Reifendruck kann im Hersteller-Handbuch oder anhand dem Aufkleber (meistens im Tankdeckel oder an der Fahrertüre) abgelesen werden.
Wichtig: Der Reifendruck muss auch der Ladung bzw. dem Gewicht der Insassen angepasst werden.
Winterausrüstungspflicht besteht vom 1. November bis zum 15. April des darauffolgenden Jahres.
Fragen zur Überprüfung der Bremsanlage
30 Sekunden fest auf das Bremspedal steigen, dieses darf nicht nachgeben. Kann das Bremspedal durchgetreten werden, sind die Bremskreise undicht).
Alle ein- bis zwei Jahre
Mehrmals kräftig auf das Bremspedal steigen (pumpen), danach das Bremspedal fest mit dem Fuß gedrückt halten. Beim Starten des Motors muss das Pedal ca. 2 cm, also spürbar „angesaugt“ werden, wenn der Bremskraftverstärker funktioniert.
Die Feststellbremse anziehen, dann im 1. Gang anfahren ohne Gas. Der Motor muss absterben, wenn die Bremse ordnungsgemäß funktioniert.
Rollbremsprobe wird bei ca. 10-20 km/h durchgeführt. Beim starken Bremsen muss das Fahrzeug ruckartig und ohne Verdrehen des Lenkrades zum Stillstand kommen. Eine Fahrbremsprobe wird bei 50 km/ auf einem Parkplatz durchgeführt. Der Bremsweg darf dabei (ca.) 15 Meter nicht übersteigen.
Fragen zur Überprüfung der Beleuchtung
Überprüfung des Zustandes der Leuchten.
Der Gegenverkehr darf nicht geblendet werden, dazu muss der Einstellregler justiert werden. Wichtig besonders bei schwerer Beladung.
Das Fernlicht soll ca. 300 Meter weit leuchten.
Neben Brems- und Blinkerleuchten auch die Kennzeichenbeleuchtung sowie die Nebelschlussleuchte und die weißen Rückfahrscheinwerfer nicht vergessen.
Signal- und Warneinrichtungen überprüfen
Den Blinkerhebel Richtung Lenkrad ziehen und wieder loslassen (bzw. je nach Fahrzeugmodell).
Bei Stillstand des Autos bzw. bei einer Panne oder auch bei ein- und aussteigenden Kindern) bzw. während der Fahrt, um vor einem nahenden Stau bzw. Unfall zu warnen.
Fragen zur Überprüfung am Lenkrad
Das Lenkrad bei heruntergelassenem Fenster nach links und rechts bewegen und überprüfen, ob die Reifen dem Lenkeinschlag folgen. Der „Lenkungstotgang“ darf maximal ca. 2 cm betragen, bedeutet: wird das Lenkrad mehr als 2 cm in eine Richtung bewegt, muss auch ein Lenkeinschlag an den Reifen erkennbar sein.
Kontrolle im Motorraum
z.B.: Scheibenwaschflüssigkeit, Kühlflüssigkeit, Bremsflüssigkeit, Öl, Batterie usw.
Überprüfungen für eine ausreichende Sicht
Überprüfen der Scheibenwischer bzw. Heckscheibenwischer, Bedienung der Heckscheibenheizung, des Umluftschalters und des Gebläses gegen beschlagene Scheiben.
Überprüfung der Plakette (Pickerl) §57
Die Begutachtungsplakette zeigt an, dass die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges überprüft wurde und auch, wann der nächste Begutachtungstermin fällig ist.
Die gelochten Felder zeigen dabei den Zeitpunkt der nächsten fälligen Begutachtung an.
Äußerer Ring: Monat der nächsten Überprüfung
Innerer Ring: Das Jahr, wann die nächste Überprüfung stattfindet.
Die Begutachtung darf bis zu ein Monat vorher und bis zu vier Monate nach der gelochten Markierung durchgeführt werden. Dieser Toleranzzeitraum gilt nur in Österreich.
Überprüfung von Sicherungen
- Die Sicherungen sollen einen Kabelbrand verhindern, der durch Kurzschlüsse entstehen kann. Ersatzsicherungen sind mitzuführen.
Überprüfung des Keilriemens
Der Keilriemen treibt die Lichtmaschine, die Wasser- und Servopumpe sowie die Klimaanlage an. Er ist somit für die Stromversorgung aber auch für die Motorkühlung und die Lenkung wichtig. Der Keilriemen darf auf Druck nur maximal 1 bis 1,5 cm nachgeben – nur bei kaltem Motor überprüfen (Verbrennungsgefahr!). Auch auf sichtbare Risse und Beschädigungen überprüfen.
Innenkontrollen
Bei durchgetretenem Kupplungspedal muss der linke Fuß noch leicht angewinkelt sein. Berührt man das Lenkrad oben mittig, dürfen die Hände nicht ganz durchgestreckt sein. Die Lehne muss leicht nach hinten geneigt sein (ca. 110 Grad). Die Oberkante der Kopfstütze muss mit dem Scheitel des Kopfes eine Linie bilden. Zwischen Kopfstütze und Kopf muss ein Abstand von ungefähr 3 Handbreiten bestehen.
Dicke und aufbauschende Kleidung muss vor dem angurten ausgezogen werden, da ansonsten zu viel Bewegungsfreiheit besteht (Verletzungsgefahr bei Unfällen). Der Gurt darf außerdem an keiner Stelle verdreht oder einklemmt sein. Nach dem Angurten muss der Beckengurt händisch nachgespannt werden. An der B-Säule kann und muss der Gurt höhenverstellt werden und so an die Körpergröße angepasst werden.