
Fahrsicherheitstraining für Pkw und Motorrad: Ablauf, Infos, Kosten
Das Fahrsicherheitstraining ist Teil der Mehrphasenausbildung und für Führerscheinneulinge der Klassen A und B verpflichtend.
Das Fahrsicherheitstraining ist Teil der zweiten Ausbildungsphase, die nach der bestandenen Führerscheinprüfung für die Klassen A und B verpflichtend durchlaufen werden muss. Die wichtigsten Informationen dazu findet ihr hier im Überblick.
Wann muss man das Fahrsicherheitstraining absolvieren?
Die zweite Ausbildungsphase inklusive Fahrsicherheitstraining muss innerhalb eines festgelegten Zeitraums nach der bestandenen Führerschein absolviert werden – und zwar abhängig von der Führerscheinklasse:
- Nach der Erteilung des B-Führerscheins muss man die zweite Ausbildungsphase innerhalb von 12 Monaten absolvieren.
- Inhaber:innen eines A-Führerscheins müssen die zweite Ausbildungsphase innerhalb von 14 Monaten abschließen.
Was die zweite Ausbildungsphase konkret umfasst und wann die einzelnen Module absolviert werden müssen, hängt ebenfalls von der bzw. den Führerscheinklassen ab. Das Fahrsicherheitstraining inklusive verkehrspsychologischem Teil steht
- bei der Klasse B mit oder ohne L17-Ausbildung drei bis neun Monate und
- bei der Klasse A innerhalb von zwei bis 12 Monaten
nach dem Führerscheinerwerb am Programm. Erwirbt man die Lenkberechtigung für die Klassen A und B gemeinsam, müssen auch beide Fahrsicherheitstrainings absolviert werden. Innerhalb der oben genannten Fristen kann man sich den Termin für das Training frei aussuchen.
Wo findet das Fahrsicherheitstraining statt?
Man kann sich prinzipiell selbst aussuchen, wo man das Training absolviert. Fahrsicherheitstrainings werden sowohl von verschiedenen Fahrschulen als auch von den Autofahrerklubs ÖAMTC und ARBÖ angeboten und finden auf speziellen Übungsarealen statt.
Die Anbieter selbst geben Auskunft über verfügbare Termine. Innerhalb der oben angeführten Fristen muss man das Fahrsicherheitstraining selbst buchen und absolvieren.
Ablauf
Das Fahrsicherheitstraining dauert einen ganzen Tag. Es umfasst einen theoretischen Teil (eine Unterrichtseinheit) sowie einen praktischen Teil (fünf Unterrichtseinheiten).
Das Hauptaugenmerk liegt also auf der Praxis. Jede:r Teilnehmer:in muss selbst fahren – häufig geschieht das bereits mit einem eigenen Fahrzeug. Ist ein solches nicht vorhanden, stellen die Anbieter gegen eine zusätzliche Gebühr auch ein Leihfahrzeug zur Verfügung.
Beim Praxistraining wird das richtige Fahrverhalten in verschiedenen Situationen trainiert. Auch die angemessene Reaktion in verschiedenen herausfordernden bzw. potenziell riskanten Situationen kann im gesicherten Rahmen ausführlich erprobt und mit erfahrenen Expert:innen besprochen werden.
Zum Fahrsicherheitstraining gehört auch ein so genannter verkehrspsychologischer Teil (100 Minuten für die Klasse B / 75 Minuten für die Klasse A). Dabei handelt es sich um ein Gruppengespräch, in dessen Rahmen verschiedene Aspekte rund ums Fahren mit speziell geschulten Psycholog:innen besprochen werden.
Beim Fahrsicherheitstraining für die Klasse A kommt zusätzlich noch ein so genanntes Gefahrenwahrnehmungstraining (75 Minuten) hinzu.
Eine Prüfung gibt es nicht.
Kosten
Die Kosten für das Fahrsicherheitstraining variieren von Anbieter zu Anbieter. Je nachdem, ob man auch ein Leihfahrzeug benötigt, kann noch eine Zusatzgebühr hinzukommen. Beim ÖAMTC kostet etwa das Fahrsicherheitstraining für die Klasse B 237 Euro, für die Klasse A 263 Euro. Beim ARBÖ kosten beide Klassen 240 Euro.