Tamara Schögl
Praktische Fahrprüfung (Klasse B) Teil D: Besprechen von erlebten Situationen

Praktische Fahrprüfung (Klasse B) Teil D: Besprechen von erlebten Situationen

Nach dem Hauptteil der Fahrprüfung (Teil C – „Fahren im Verkehr“) kann ein vierter und letzter Prüfungsteil folgen, sofern noch kleine Zweifel an der Fahrtüchtigkeit bzw. dem Verkehrssinn des Prüflings bestehen.

Christian Gaisböck
Veröffentlicht am 04.12.2023

Nicht jeder Fehler bei der praktischen Führerscheinprüfung muss ernste Konsequenzen haben. Der/die Fahrprüfer:in stuft die einzelnen Fehler, die während der Prüfungsfahrt unterlaufen sind, ein. Haben die Fehler zu einer Behinderung oder gar Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmenden geführt? Ist das der Fall bzw. bestehen noch leichte Zweifel, kann der/die Fahrprüfer:in gemäß Fahrprüfungsverordnung § 6 eine Nachbesprechung anordnen.

Die vier Prüfungsteile der praktischen Fahrprüfung

Was im Prüfungsteil D besprochen wird

„Besprechen von erlebten Situationen“ heißt es im Prüfungsteil D der praktischen Fahrprüfung. Aber was wird hier wirklich besprochen? Wir geben euch einen Überblick:

  • Das Nachbesprechen von Situationen und Fehlern während der Prüfungsfahrt findet direkt im Anschluss an Prüfungsteil C statt.
  • Bestehen hingegen keine Zweifel, kann dieser letzte Teil aber auch gänzlich entfallen: Grobe Fehler lassen sich auch bei der Nachbesprechung nicht mehr korrigieren; kleinere Fehler werden ohnehin nicht zum „Durchfallen“ bei der Fahrprüfung führen.
  • Bei dieser Nachbesprechung erhält der Prüfling die Gelegenheit, zu einzelnen Situationen Stellung zu nehmen bzw. die gewählten Fahr- und Verhaltensweisen zu begründen.
  • Gelingt diese Begründung überzeugend, kann der/die Prüfer:in scheinbare Fahrfehler bzw. deren Beurteilung revidieren bzw. nicht anrechnen.

Welche Situationen nachbesprochen werden

Es gibt einige Verkehrssituationen, die bei der Nachbesprechung lt. Prüfungsprotokoll Thema sein können. Hier ein Überblick:

  • Wahl der Fahrgeschwindigkeit
  • Wahl der Fahrspur
  • Wahl von Tiefen- und Seitenabstand
  • Fahren auf Autobahnen und Autostraßen
  • Überholen, Überholt-werden
  • Gefahrenstellen erkennen, Partnerkunde
  • Defensiv-Taktik, Öko-Fahrstil
  • Anlauf-Ablauf erkennen
  • Vorrangsituationen

Fazit

Die Nachbesprechung von erlebten Situationen ist der vierte Teil der praktischen Führerscheinprüfung. Sie kann angeordnet werden, wenn Fahr- bzw. Verhaltensweisen des Prüflings während der Fahrprüfung Fragen aufwerfen bzw. der/die Prüfer:in Zweifel an dessen Fahrtüchtigkeit hat. Ist die Nachbesprechung nicht notwendig, kann dieser Teil aber auch gänzlich entfallen.

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