
Praktische Fahrprüfung Teil D: Besprechen von erlebten Situationen
Nach dem Hauptteil der Fahrprüfung (Teil C – „Fahren im Verkehr“) kann ein vierter und letzter Prüfungsteil folgen, sofern noch kleine Zweifel an der Fahrtüchtigkeit bzw. dem Verkehrssinn des Prüflings bestehen.

Nicht jeder Fehler bei der praktischen Führerscheinprüfung muss ernste Konsequenzen haben. Der/die Fahrprüfer:in stuft die einzelnen Fehler, die während der Prüfungsfahrt unterlaufen sind, ein. Hat der Prüfer Zweifel an der „ausreichenden Verkehrssinnbildung des Kandidaten“ kann der/die Fahrprüfer:in gemäß Fahrprüfungsverordnung § 6 eine Nachbesprechung anordnen.
Die vier Prüfungsteile der praktischen Fahrprüfung
- Teil A: Überprüfungen am Fahrzeug
- Teil B: Übungen im verkehrsfreien Raum
- Teil C: Fahren im Verkehr
- Teil D: Besprechen von erlebten Situationen (dieser Artikel)
Prüfungsteil D: Was wird hier besprochen?
„Besprechen von erlebten Situationen“ heißt es im Prüfungsteil D der praktischen Fahrprüfung. Was das konkret heißt:
- Das Nachbesprechen von Situationen und Fehlern während der Prüfungsfahrt findet meist direkt im Anschluss an Prüfungsteil C statt. Ein Besprechen von Situationen kann bei Bedarf vom Prüfer aber auch während der Prüfung angeordnet werden.
- Bestehen hingegen keine Zweifel, kann dieser letzte Teil aber auch gänzlich entfallen: Grobe Fehler lassen sich auch bei der Nachbesprechung nicht mehr korrigieren; kleinere Fehler werden ohnehin nicht zum „Durchfallen“ bei der Fahrprüfung führen.
- Bei dieser Nachbesprechung erhält der Prüfling die Gelegenheit, zu einzelnen Situationen Stellung zu nehmen bzw. die gewählten Fahr- und Verhaltensweisen zu begründen.
- Gelingt diese Begründung überzeugend, kann der/die Prüfer:in scheinbare Fahrfehler bzw. deren Beurteilung revidieren bzw. nicht anrechnen.
Welche Situationen nachbesprochen werden
Es gibt einige Verkehrssituationen, die bei der Nachbesprechung lt. Prüfungsprotokoll Thema sein können. Hier ein Überblick:
- Wahl der Fahrgeschwindigkeit
- Wahl der Fahrspur
- Wahl von Tiefen- und Seitenabstand
- Fahren auf Autobahnen und Autostraßen
- Überholen, Überholt-werden
- Gefahrenstellen erkennen, Partnerkunde
- Defensiv-Taktik, Öko-Fahrstil
- Anlauf-Ablauf erkennen
- Vorrangsituationen
Alle Infos zur theoretischen und praktischen Führerscheinprüfung (Klasse B)
- Die theoretische Führerscheinprüfung für Pkw in Österreich [Infos + Ablauf]
- Ablauf der praktischen Fahrprüfung für den Führerschein (Klasse B)
- Praktische Fahrprüfung Teil A: Überprüfungen am Fahrzeug
- Praktische Fahrprüfung Teil B: Übungen im verkehrsfreien Raum
- Praktische Fahrprüfung Teil C: Fahren im Verkehr
- Praktische Fahrprüfung Teil D: Besprechen von erlebten Situationen
- Das Prüfungsprotokoll für die praktische Fahrprüfung als pdf-Datei zum Downloaden
Fazit
Die Nachbesprechung von erlebten Situationen ist der vierte Teil der praktischen Führerscheinprüfung. Sie kann angeordnet werden, wenn Fahr- bzw. Verhaltensweisen des Prüflings während der Fahrprüfung Fragen aufwerfen bzw. der/die Prüfer:in Zweifel an dessen Fahrtüchtigkeit hat. Ist die Nachbesprechung nicht notwendig, weil kein Fahrfehler begangen wurde, kann dieser Teil aber auch gänzlich entfallen.