
Nicht jeder Fehler bei der praktischen Führerscheinprüfung muss ernste Konsequenzen haben. Der/die Fahrprüfer:in stuft die einzelnen Fehler, die während der Prüfungsfahrt unterlaufen sind, ein. Hat der Prüfer Zweifel an der "ausreichenden Verkehrssinnbildung des Kandidaten" kann der/die Fahrprüfer:in gemäß Fahrprüfungsverordnung § 6 eine Nachbesprechung anordnen.
Die vier Prüfungsteile der praktischen Fahrprüfung
Teil A: Überprüfungen am Fahrzeug
Teil B: Übungen im verkehrsfreien Raum
Teil C: Fahren im Verkehr
Teil D: Besprechen von erlebten Situationen (dieser Artikel)
Prüfungsteil D: Was wird hier besprochen?
„Besprechen von erlebten Situationen“ heißt es im Prüfungsteil D der praktischen Fahrprüfung. Was das konkret heißt:
- Das Nachbesprechen von Situationen und Fehlern während der Prüfungsfahrt findet meist direkt im Anschluss an Prüfungsteil C statt. Ein Besprechen von Situationen kann bei Bedarf vom Prüfer aber auch während der Prüfung angeordnet werden.
- Bestehen hingegen keine Zweifel, kann dieser letzte Teil aber auch gänzlich entfallen: Grobe Fehler lassen sich auch bei der Nachbesprechung nicht mehr korrigieren; kleinere Fehler werden ohnehin nicht zum „Durchfallen“ bei der Fahrprüfung führen.
- Bei dieser Nachbesprechung erhält der Prüfling die Gelegenheit, zu einzelnen Situationen Stellung zu nehmen bzw. die gewählten Fahr- und Verhaltensweisen zu begründen.
- Gelingt diese Begründung überzeugend, kann der/die Prüfer:in scheinbare Fahrfehler bzw. deren Beurteilung revidieren bzw. nicht anrechnen.
Welche Situationen nachbesprochen werden
Es gibt einige Verkehrssituationen, die bei der Nachbesprechung lt. Prüfungsprotokoll Thema sein können. Hier ein Überblick:
- Wahl der Fahrgeschwindigkeit
- Wahl der Fahrspur
- Wahl von Tiefen- und Seitenabstand
- Fahren auf Autobahnen und Autostraßen
- Überholen, Überholt-werden
- Gefahrenstellen erkennen, Partnerkunde
- Defensiv-Taktik, Öko-Fahrstil
- Anlauf-Ablauf erkennen
- Vorrangsituationen
Alle Infos zur theoretischen und praktischen Führerscheinprüfung (Klasse B)
- Die theoretische Führerscheinprüfung für Pkw in Österreich [Infos + Ablauf]
- Ablauf der praktischen Fahrprüfung für den Führerschein (Klasse B)
- Praktische Fahrprüfung Teil A: Überprüfungen am Fahrzeug
- Praktische Fahrprüfung Teil B: Übungen im verkehrsfreien Raum
- Praktische Fahrprüfung Teil C: Fahren im Verkehr
- Praktische Fahrprüfung Teil D: Besprechen von erlebten Situationen
- Das Prüfungsprotokoll für die praktische Fahrprüfung als pdf-Datei zum Downloaden
Fazit
Die Nachbesprechung von erlebten Situationen ist der vierte Teil der praktischen Führerscheinprüfung. Sie kann angeordnet werden, wenn Fahr- bzw. Verhaltensweisen des Prüflings während der Fahrprüfung Fragen aufwerfen bzw. der/die Prüfer:in Zweifel an dessen Fahrtüchtigkeit hat. Ist die Nachbesprechung nicht notwendig, weil kein Fahrfehler begangen wurde, kann dieser Teil aber auch gänzlich entfallen.