Tamara Schögl
Folgetonhorn: So unterschiedlich klingen Polizei, Krankenwagen und Feuerwehr

Folgetonhorn: So unterschiedlich klingen Polizei, Krankenwagen und Feuerwehr

Das Folgetonhorn darf getrost als eine der letzten Bastionen gegen die staatliche Regulierungswut angesehen werden. Wir sagen euch, warum dem so ist und warum der Postbus als strenge Ausnahme gilt.

Christian Gaisböck
Zuletzt aktualisiert am 06.03.2024

Eine österreichische Eigenheit: Polizei, Krankenwagen und Feuerwehr können durch das Folgetonhorn voneinander unterschieden werden. Worin sich das Folgetonhorn in Österreich sonst noch vom Rest Europas abhebt, erfahrt ihr hier.

Die Martinshorn-Unterschiede von Polizei, Krankenwagen und Feuerwehr

Die Ursprünge des Folgetonhorns bei österreichischen Einsatzfahrzeuge liegen bereits einige Jahrzehnte zurück: Seit den 1950er Jahren sind diese mit Folgetonhorn ausgestattet und an den gewohnten Tonfolgen erkennbar:

  • Tatüü-Tatütatütatüü – Polizei
  • Tüütaa Tüütaa – Krankenwagen
  • Tatüü Tatüü – Feuerwehr
Blaulicht und Folgetonhorn gehören zur Grundausstattung von Einsatzfahrzeugen.
Blaulicht und Folgetonhorn gehören zur Grundausstattung von Einsatzfahrzeugen. © Bild: autorevue Online

Ursprung der Tonfolgen

Wer diese Tonfolgen so festgelegt hat, ist nicht mehr genau zu eruieren. Es heißt, dass die bekannten Tonfolgen Ende der 50er Jahre von den jeweiligen Spitzen der Blaulichtorganisationen so festgelegt und seither beibehalten wurden. Diese mehr oder weniger formlose Einigung und Festlegung zwischen den Blaulichtorganisationen hält noch immer – und das nach wie vor ohne einer exakten gesetzlichen Grundlage. Denn die Regelungen im KFG (Kraftfahrgesetz) bieten keine strengen Anhaltspunkte und könnten theoretisch sehr kreativ ausgelegt werden.

Gesetzliche Vorgaben

Paragraf 22 besagt lediglich (immerhin in bestem Juristen-Fachgetöne), dass die „Vorrichtung zum Abgeben akustischer Warnzeichen einen gut wahrnehmbaren, nicht auf- und abschwellenden, nicht schrillen Klang“ haben muss. Die Tonfolge muss sich zudem aus „aufeinanderfolgenden, verschieden hohen Tönen“ zusammensetzen.

Wann wird welches Signal angewendet?

Ein weiteres rechtliches Kuriosum ist die Tatsache, dass Einsatzfahrzeuge in Österreich je nach Situation wählen können, ob mit Blaulicht alleine oder zusammen mit Folgetonhorn gefahren wird. In fast allen anderen Ländern weltweit besteht hingegen die Pflicht, das Blaulicht und das Folgetonhorn gemeinsam und zeitgleich zu verwenden.

Der Postbus als strenge Ausnahme

Ohne eine gesetzlich-musikalische Ausnahme geht es aber in Österreich dann doch nicht – sie schützt die „musikalischen“ Eigenheiten des Postbusses! Fakt ist: Die Tonfolge „a – fis – a – d“ ist allein und ausschließlich dem Postbus vorbehalten, um sich akustisch bemerkbar zu machen. Wir geben zu: Es ist nicht das erste Mal, dass wir der österreichische Gesetzgebung im Straßenverkehr nicht ganz folgen können – versprechen aber natürlich, uns auch daran zu halten.

Das richtige Verhalten mit Einsatzfahrzeugen im Straßenverkehr