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Verkehrsregeln in Deutschland: 10 hartnäckige Irrtümer

Verkehrsregeln in Deutschland: 10 hartnäckige Irrtümer

Viele Autofahrer aus unserem Nachbarland Deutschland haben in der Praxis Probleme mit der richtigen Interpretation mancher dort gültigen Verkehrsregeln.

Christian Gaisböck
Zuletzt aktualisiert am 05.01.2024

10 der gängigsten Irrtümer Österreichs Verkehrsregeln betreffend haben wir bereits aufgelistet es folgt nun eine Top-10-Auflistung für Deutschland.

1. Der Führerschein ist erst ab 0,5 Promille in Gefahr (?)

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© Bild: ANDREAS GEBERT / EPA / picturedesk.com

Grundsätzlich stimmt zwar, dass in Deutschland ab 0,5 Promille ein Bußgeld sowie üblicherweise ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten ausgesprochen wird. Aber Achtung: Der Führerschein kann auch bereits bei einer geringgradigeren Alkoholisierung eingezogen werden, wenn eine „relative Fahruntüchtigkeit“ vorliegt, also dem Alkohol geschuldete Ausfallserscheinungen auftreten. Dazu zählt z.B. auffälliges Fahrverhalten wie „Schlangenlinien fahren“. Auch bei einem verursachten Unfall mit unter 0,5 Promille wird als Ursache der Alkohol im Blut angenommen, was zu den oben genannten Folgen führt (Bußgeld, Führerscheinentzug für mehrere Monate).

2. „Verkehrsberuhigter Bereich“: max. Tempo 30 ist erlaubt (?)

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© Bild: Straßenverkehrsordnung

Eine gängige Fehlannahme: Für Autos, Motorräder aber auch Fahrräder (!) gilt in sogenannten „verkehrsberuhigten Bereichen“ Schrittgeschwindigkeit! Das heißt: max. 7 km/h sind erlaubt. Da in diesen gekennzeichneten Bereichen z.B. Kinder auf der Straße spielen oder Fußgänger die gesamte Breite der Fahrbahn nutzen dürfen und auf eine klare Trennung von Fahrbahn und Gehweg bzw. ggf. Radweg verzichtet wird, ist diese Einschränkung durchaus logisch nachzuvollziehen.

3. Bei Autobahnauffahrten gilt das Reißverschlusssystem (?)

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© Bild: Straßenverkehrsordnung

Ein weiterer, sehr verbreiteter Irrtum, der gerade in Deutschland (mit teils nicht beschränkter Geschwindigkeit auf den Autobahnen) immer wieder zu brenzligen Situationen führt.

Richtig ist: Das Reißverschlussverfahren gilt nur dann, wenn sich eine Fahrspur verengt, also wegfällt. Auf dem Beschleunigungsstreifen hingegen muss immer der auf die Autobahn auffahrende Fahrer die Fahrzeuge passieren lassen, die bereits auf der Autobahn unterwegs sind. Die Geschwindigkeit muss entsprechend angepasst werden.

4. Die Rettungsgasse muss nur dann gebildet werden, wenn Einsatzfahrzeuge unterwegs zu einer Unfallstelle sind. (?)

Rettungsgasse per Prinzip rechte Hand by Manfred Kiefer
© Bild: Manfred Kiefer

Auch in Deutschland haben noch immer viele Autofahrer Probleme mit der korrekten Bildung der Rettungsgasse. Wie auch in Österreich gilt u.a.: Die Rettungsgasse muss bereits dann gebildet werden, sobald der Verkehr ins Stocken gerät – unabhängig davon, ob ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn von hinten ankommt, oder nicht. Weiters gilt: Autos auf der linken Spur müssen am linken Fahrbahnrand fahren, die auf der rechten Fahrbahn ganz rechts. Bei dreispurigen Abschnitten wird die Rettungsgasse zwischen linker und mittlerer Spur gebildet.

5. Die Winterreifenpflicht gilt in Deutschland in den Wintermonaten (?)

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© Bild: Arno Burgi dpa/lsn

Zeitlich fällt die Winterreifenpflicht zwar witterungsbedingt häufig mit den Wintermonaten zusammen, aber: Genau genommen hat die Winterreifenpflicht nichts mit einem bestimmten Zeitraum zu tun. Vielmehr sind die Wetter- und Straßenverhältnisse ausschlaggebend, ob Winterreifen montiert sein müssen, oder nicht. Bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ sind Sommerreifen dem Gesetz nach verboten – egal in welcher Jahreszeit diese Umstände auftreten. Ansonsten gibt´s einen Punkt in Flensburg und eine Geldbuße oben drauf. Bei Verwicklung in einen Unfall kommen außerdem noch die üblichen und teils schwerwiegenden Probleme bezüglich Versicherung auf einen zu.

6. Halten oder Parken? Kurz aussteigen gilt im Parkverbot gilt nur als „Halten“ (?)

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© Bild: Bundesgesetzblatt

Dieser Irrtum kostet vielen Autolenkern immer wieder Bußgeld. Der Grund: Jedes Verlassen des Wagens gilt als Parken, egal wie kurz man sich vom Auto entfernt. Aber auch ein „Anhalten“, das länger als drei Minuten dauert, wird als „Parken“ gewertet (und ggf. dementsprechend bestraft), selbst wenn man sich nicht vom Auto entfernt.

7. An der roten Ampel darf ich mit dem Handy telefonieren (?)

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© Bild: FRANK RUMPENHORST/EPA/picturedesk

Während in Österreich an einer roten Ampel während der „roten Phase“ das Telefonieren auch ohne Freisprecheinrichtung erlaubt ist, gilt in Deutschland: Telefonieren am Steuer ist absolut verboten, solange der Motor läuft.

Das bedeutet aber auch: Wird der Motor an der Ampel abgestellt (oder eine Stopp-Start-Automatik sorgt dafür), ist das Handy-Verbot nach aktueller Rechtssprechung außer Kraft gesetzt. In der Sekunde, in der der Motor aber wieder angelassen wird, gilt erneut das Verbot. Übrigens: Erlaubt ist in Deutschland laut Rechtsprechung des Oberlandesgerichtes Köln z.B. das Weiterreichen und Hantieren mit dem Handy, solange nicht auf das Display geschaut wird. Heißt: Überreichen des Handys an den Beifahrer ist erlaubt. Dabei aber einen Blick auf das Display zu werfen oder gar die Uhrzeit abzulesen, ist hingegen verboten.

8. Unberechtigtes Parken auf einem Mutter-Kind-Parkplatz wird bestraft (?)

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© Bild: CC / Wald-Burger8

Auch wenn es aus Sicherheitsgründen und moralischen Aspekten angebracht sein mag, Mutter-Kind-Parkplätze für den vorgesehenen Zweck frei zu lassen: Die Hinweiszeichen für Mutter-Kind-Parkplätze sind nicht offiziell im Verkehrszeichenkatalog des Bundes eingetragen – somit kann auch kein Bußgeld bei Missachtung eingehoben werden.

Vielmehr handelt es sich bei diesen Parkplätzen um Stellflächen, die von den jeweiligen Betreibern (und nicht von öffentlicher Hand) selbst eingerichtet und gekennzeichnet werden.

9. Das Standlicht reicht unter Tags als Beleuchtung (?)

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© Bild: Helmut Fohringer / APA / picturedesk.com

„Im Stand“ mag diese Behauptung richtig sein. Wenn man unterwegs ist, darf man allerdings lt. § 17 II StVO mit dem Standlicht alleine nicht fahren. Die Beleuchtungspflicht gilt übrigens, sobald die Dämmerung einsetzt, aber auch unter Tags bei einsetzendem Nebel, Schneefall oder Regen, sofern die Sicht erheblich behindert ist.

10. Taxifahrer müssen keine Hunde befördern (?)

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© Bild: Sean Gallup/Getty Images

Es ist vermutlich richtig, dass Taxifahrer keine Hunde befördern müssen, die alleine unterwegs sind. Allerdings darf ein lizenziertes Taxi die Beförderung eines Hundes grundsätzlich nicht verweigern, wenn dieser zusammen mit seinem Herrchen von A nach B befördert werden will. Das Oberlandesgericht Hamm hat die Verpflichtung, auch Vierbeiner zu befördern, festgestellt. (OLG Hamm, Az.: 3 Ss OWi 61/92).