E-Scooter kaufen oder mieten: Die Übersicht für Österreich und Deutschland
Ob gemietet oder gekauft: Für E-Scooter gelten sowohl in Österreich als auch Deutschland gesetzliche Regelungen. Hier der Überblick inklusive wichtiger Kaufkriterien.
Die Voraussetzungen für die Verwendung von Elektro-Scootern im öffentlichen Verkehr sind in Österreich und Deutschland unterschiedlich – sie gelten aber sowohl für Leih-Scooter als auch selbst gekaufte Modelle. Innerhalb der gesetzlichen Vorgaben gibt es wiederum deutliche Unterschiede in technischer Hinsicht seitens der Hersteller.
Wie die gesetzlichen Regelungen in Deutschland und Österreich aussehen, welche Modelle bei diversen Tests bisher überzeugen konnten und zu welchen Konditionen man E-Scooter in Österreich mieten kann, haben wir hier übersichtlich zusammengefasst. Außerdem: Welche Vor- und Nachteile das Mieten von E-Scootern bringt.
Gesetzliche Regelungen für E-Scooter
Die Voraussetzungen für die Verwendung eines E-Scooters im öffentlichen Verkehr sind in Österreich und Deutschland unterschiedlich geregelt. Während diese im Nachbarland durch die „Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung“ (eKFV)“ geregelt ist, ist die Situation in Österreich komplizierter.
E-Scooter Regeln Österreich
In Österreich werden E-Scooter nach § 88b StVO eingeordnet, es gelten zudem die Verhaltensbestimmungen für Fahrräder im Sinne der StVO. Bedeutet u.a.:
25 km/h (Bauartgeschwindigkeit), maximale Leistung lt. Datenblatt (Peak-Leistung) von 600 Watt, nicht unter 12 Jahren: Das sind drei Eckpunkte der E-Scooter-Regeln in Österreich. Dazu gibt es aber eine Reihe weiterer Ausstattungskomponenten und Verkehrsregeln, die ebenso eingehalten werden müssen.
Für Verwirrung sorgt(e) allerdings der Umstand, dass lt. KFG ein E-Scooter nur dann als Fahrrad im Sinne der StVO eingeordnet wird, wenn die Nenndauerleistung nicht mehr als 250 Watt beträgt. Auf Anfrage des Standard beim Bundesministerium für Klimaschutz und Verkehr ändert sich demnach allerdings nichts – es wird auf auf den im Mai 2019 vorgestellten und seit 1. Juni 2019 gültigen Paragraf 88b der StVO verwiesen.
» Mehr dazu: E-Scooter in Österreich: Die gesetzlichen Regelungen
E-Scooter Regeln Deutschland
In Deutschland gelten im Vergleich zu Österreich bezüglich der Höchstgeschwindigkeit strengere, aber durch die „Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung“ (eKFV)“ aber auch klarer geregelte Werte: 20 km/h (bzw. 22 km/h inklusive Toleranz), sowie eine Nenndauerleistung von max. 500 Watt. Nur Modelle, die die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, erhalten eine Betriebserlaubnis vom KBA (Kraftfahrt-Bundesamt).
» Mehr dazu: E-Scooter mit Straßenzulassung in Deutschland [Gesetze + Regeln]
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E-Scooter mieten in Österreich
In Wien gab es in den vergangenen Jahren bereits ein relativ großes Angebot an E-Scooter zur Miete, mittlerweile ist Anzahl der Anbieter aber wieder deutlich geschrumpft. Der Vorteil im Vergleich zum eigenen Scooter: Man braucht sich nicht um die Wartung kümmern. Der Nachteil: Bei häufiger Nutzung ist diese Variante teurer, als einen eigenen E-Scooter zu nutzen.
» Mehr dazu: E-Scooter mieten in Wien: Anbieter und Preise
E-Scooter kaufen in Österreich und Deutschland
Abseits der rechtlichen Voraussetzungen unterscheiden sich die E-Scooter in technischer und qualitativer Hinsicht teils enorm. Modelle mit zu geringer Dauerleistung unter 250-300 Watt bereiten im Alltag meist Frust. Auch die Akkukapazität spielt eine entscheidende Rolle, sie bestimmt (neben anderen Faktoren wie Gewicht und Fahrverhalten) über die Reichweite. Vorsicht: Die Reichweiten-Angaben der Hersteller sind oftmals nicht realistisch. Man kann davon getrost 25-30% abziehen, um auf den richtigen Wert zu kommen.
E-Scooter im Test
E-Scooter lassen sich zwar anhand der Leistungsangaben der Hersteller vergleichen, wie alltagstauglich ein Modell aber wirklich ist, lässt sich nur in der Praxis herausfinden. Ob es nun um Reichweite, Beschleunigung oder Sicherheit geht: U.a. der ÖAMTC und ADAC haben bereits zwei E-Scooter-Tests unter objektiven und realistischen Bedingungen durchgeführt. Beim ÖAMTC- und ADAC-Test wurde der Segway-Ninebot Max G30 D zum Testsieger gekürt, knapp dahinter landete der Velix E-Kick 20 E.
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Alternativen zum E-Scooter
Neben den beliebten E-Scootern gibt es eine Reihe von anderen Gefährten mit E-Antrieb. Mit Ausnahme der E-Bikes haben aber E-Skateboards, Hoverboards oder Segways einen gravierenden Nachteil: Sie dürfen nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Abseits davon können aber auch, diese E-Fahrzeuge eine Menge Spaß machen.
Rechtslage bei E-Mobilität
Verschiedene E-Fahrzeuge und die dazu momentan gültige Rechtslage in Österreich und Deutschland haben wir hier für euch im Überblick:
E-Scooter mit Sitz und E-Mopeds
E-Scooter mit Sitz bzw. E-Mopeds sind ebenso brauchbare Alternativen zu E-Scootern. Aber: Für alle Gefährte über 25 km/h bis maximal 45 km/h maximaler Bauartgeschwindigkeit bzw. mit mehr als 600 Watt braucht man einen Mopedführerschein (oder eine Lenkberechtigung einer anderen Führerscheinklasse). Mehr Infos dazu findet man auch hier.
Fazit: Das ist wichtig bei einem E-Scooter
Vorweg muss die Entscheidung getroffen werden, ob ein eigener E-Scooter oder Miet-Scooter die bessere Wahl ist. Wird der Scooter regelmäßig genutzt, ist der Kauf eines eigenen Gefährtes meist die günstigere Variante. Abseits der rechtlichen Voraussetzungen müssen bei der Auswahl technische Kriterien berücksichtigt werden: Reichweite, Motorleistung, Verarbeitungsqualität oder auch die maximale Traglast. Um herauszufinden, ob ein E-Scooter wirklich alltagstauglich ist, können unabhängige Tests wie von ÖAMTC oder ADAC hilfreich sein.
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