
E-Skateboards dienen im Unterschied zum E-Scooter oder dem E-Bike weniger der Fortbewegung von A nach B, sondern haben in erster Linie nur einen Verwendungszweck: Spaß haben! Nur logisch, dass motorisierte Skateboards sowie auch "normale" Skateboards in erster Linie eine eher junge Zielgruppe ansprechen. Der Unterschied zu E-Scooter oder E-Bikes liegt aber auch bei den gesetzlichen Bestimmungen. Vorweg: Das immer wieder vorgebrachte Argument, dass ein E-Skateboard als E-Bike eingestuft werden kann und somit auch im öffentlichen Verkehr verwendet werden darf, steht auf sehr schwachen Beinen.
Auf welchem Gelände diese Gefährte erlaubt oder verboten sind: Hier der Überblick mit Stand 2024.
In Österreich gibt es nach wie vor keine eindeutige rechtliche Regelung bezüglich der Verwendung von Elektro-Skateboards im öffentlichen Bereich. Verfechter der E-Skateboards vertreten zwar mitunter die Meinung, dass in Österreich ein elektrisches Fortbewegungsmittel bis 25 km/h und weniger als 600 Watt als Elektro-Fahrrad klassifiziert werden kann. Diese Interpretation steht aber auf schwachen Beinen, da bei einem Elektro-Skateboard die Beleuchtung, Bremsen usw. fehlen, um als Fahrrad klassifiziert zu werden. Auch die Gleichstellung mit einem Skateboard ohne Motorisierung ist kaum argumentierbar. Nikolaus Authried vom ÖAMTC kommt zu dem Schluss: „Eine eindeutige rechtliche Regelung gibt es für diese E-Skateboards und -Longboards nicht. Aufgrund der bestehenden Vorschriften für Spielzeug und Kleinfahrzeuge wird man jedoch zu dem Schluss kommen müssen, dass das Fahren mit derartigen Geräten in Österreich nur auf Flächen ohne öffentlichen Verkehr erlaubt ist – also dort, wo die Straßenverkehrsordnung nicht gilt”.
E-Skateboards in Deutschland
Auch in Deutschland heißt es bezüglich E-Skateboards immer noch: "Leider nein" im öffentlichen Bereich. Bereits Ende 2016 forderte der deutsche Bundestag per Beschluss die Bundesregierung auf, schnellstmöglich die "verhaltens- und zulassungsrechtlichen Voraussetzungen" (usw.) hierfür zu klären. Noch immer besteht aber das Problem, dass Elektroskateboards als Kraftfahrzeug gelten - und somit eine Versicherung bräuchten, um damit legal auf öffentlichen Straßen fahren zu können. Diese Versicherung kann allerdings nicht abgeschlossen werden, solange für die Gefährte keine eigene Fahrzeugklasse geschaffen wird. "Bei jeder Tour auf der Straße begeht man eine Straftat“, warnt deshalb Bianca Boss (Expertin des Bunds der Versicherten (BdV)): "Der Fahrspaß kann im Schadensfall teuer werden." Ein Betrieb ist daher in Deutschland immer noch ausschließlich auf privatem Gelände erlaubt. Auch der ADAC sagt: "Der öffentliche Straßenverkehr ist tabu". Der in der Szene immer wieder gebrachte Hinweis, dass Kinder unter 14 in Deutschland nach §19 StGB als schuldunfähig gelten, hilft hier unserer Meinung nach ebenso wenig weiter: Es mag zwar ein Kind unter 14 Jahre als schuldunfähig gelten, nicht aber dessen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, die für das Kind verantwortlich sind.
Angebote: E-Skateboards
Verschiedene E-Fahrzeuge und die dazu momentan gültige Rechtslage in Österreich und Deutschland haben wir hier für euch im Überblick:
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