Andreas Riedmann
E-Scooter mit Straßenzulassung in Deutschland [Gesetze + Regeln]

E-Scooter mit Straßenzulassung in Deutschland [Gesetze + Regeln]

Wie sehen die gesetzlichen Regelungen beim Fahren mit einem E-Scooter in Deutschland aus? Und wie müssen die Scooter mit Straßenzulassung ausgestattet sein? Wir geben euch den Überblick inklusive der beliebtesten Modelle für Deutschland.

Christian Gaisböck
Online Redaktion
Veröffentlicht am 20.10.2022

E-Scooter gehören bereits in vielen Städten zum Straßenbild – egal ob gemietet oder selbst gekauft. Wir geben euch einen Überblick, wie E-Scooter ausgestattet sein müssen und welche Modelle derzeit in Deutschland eine Straßenzulassung besitzen.

Gesetze und Regeln für E-Scooter in Deutschland

Die „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr„ wurde ab Mitte Juni 2019 rechtskräftig. Die Hersteller müssen somit für E-Scooter-Modelle, die eine Straßenzulassung (ABE = „Allgemeine Betriebserlaubnis“) erhalten sollen, ihre E-Scooter beim KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) einreichen. Erst wenn die ABE erteilt ist, dürfen die Modelle als E-Scooter mit Straßenzulassung verkauft werden.

Voraussetzungen für eine E-Scooter-Straßenzulassung in DE

Nur E-Scooter-Modelle, die alle Kriterien erfüllen, erhalten eine Straßenzulassung bzw. Betriebserlaubnis (ABE) vom Kraftfahrzeugbundesamt in Deutschland.

Ausstattungskriterien eines E-Scooters laut deutscher Verordnung

  • Maximale Geschwindigkeit / Leistung: Vorgesehen sind für E-Scooter mit ABE eine maximale Geschwindigkeit von 20 km/h, die Motorleistung ist auf max. 500 Watt im Dauerbetrieb bzw. maximal 700 Watt kurzfristige Peakleistung festgelegt. Allerdings räumt der Gesetzgeber eine Toleranzgrenze von 10% bezüglich der Höchstgeschwindigkeit ein: Einige Modelle wie der reizen diese Grenze bereits aus und erreichen somit 22 km/h.
  • Eine Lenk- oder Haltestange und zwei voneinander unabhängigen Bremsen sind Pflicht.
  • Ein E-Scooter darf lt. Verordnung max. 70 cm breit, 140 cm hoch sowie 2 Meter lang sein. Das erlaubte Maximalgewicht eines E-Scooters ist auf 55 Kilogramm begrenzt.
  • Zur Pflichtausstattung wird auch eine helltönende Glocke gehören.
  • Beleuchtung vorne (weiß) und hinten (rot) sowie seitliche Reflektoren.
  • Blinker sind lt. der letztgültigen Fassung der Verordnung nicht verpflichtend.  

Wo darf ein E-Scooter genutzt werden – und wo nicht?

Grundsätzlich darf nur der Radweg befahren werden – nur wenn ein solcher nicht vorhanden ist, muss auf die Straße ausgewichen werden. Auf dem Gehweg ist das Fahren mit einem E-Scooter, bis auf beschilderte Ausnahmen, nicht erlaubt.

Zusätzlich sind „E-Scooter frei“-Schilder auf ausgewählten Strecken angedacht.

Alterslimit und Führerschein

  • E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h dürfen lt. der Verordnung Personen ab 14 Jahre im öffentlichen Verkehr nutzen.
  • Auf Mofa-Führerschein oder eine andere Fahrerlaubnis wird verzichtet, womit ein E-Scooter auch in öffentlichen Verkehrsmitteln transportiert werden dürfen.

E-Scooter mit Versicherungspflicht

  • Versicherungspflicht/Kennzeichen: E-Scooter benötigen lt. den vorgesehenen Regeln eine Versicherungsplakette. Damit das Kennzeichen nicht stört, ist ein Klebeschild geplant mit den Maßen 6,5 x 5,3 cm. Dieser Kennzeichen-Aufkleber soll unterhalb der Rückleuchte sitzen (inkl. Beleuchtung). Die Kosten betragen je nach Versicherung zwischen 30-90 Euro pro Jahr (je nach Altersklasse).

E-Scooter-Modelle mit Straßenzulassung für Österreich und Deutschland

Seit 2019 haben bereits viele Hersteller ihre E-Scooter-Modelle beim deutschen Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eingereicht und eine Betriebserlaubnis für Deutschland erhalten. Aufgrund der in Deutschland geringeren erlaubten Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h wurde bisher angenommen, dass E-Scooter mit deutscher Zulassung auch in Österreich (25 km/h maximal) erlaubt sind. Aber: Mit der 41. Novelle des KFG 1967 wurde die Passage „höchste zulässige Leistung von nicht mehr als 600 Watt“ geändert auf „Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt“. Das könnte noch für hitzige Diskussionen bei E-Scooter-Fahrern sorgen. Der Grund: Für E-Scooter mit einer Nenndauerleistung von 250 Watt ist die Auswahl sehr bescheiden. Hier zwei Beispiele für E-Scooter, die bei der Nenndauerleistung dem KFG entsprechen.

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Die beliebtesten E-Scooter am Markt (mit und ohne Straßenzulassung)

Es folgt eine Auswahl der meistverkauften E-Scooter, hier haben wir insgesamt noch mehr beliebte E-Roller für euch zusammengefasst.

Bestseller: E-Scooter

Hier findet ihr die beliebtesten E-Scooter zusammengefasst in einer Bestseller-Liste. Die Auswahl wird stündlich aktualisiert.

Aktuelle Angebote bei E-Scootern

In folgender Liste findet ihr die derzeit besten Angebote für E-Scooter – die Angebote werden stündlich aktualisiert und stehen teilweise nur kurzfristig zur Verfügung.


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