Martin Czwiertnia
Hoverboards: Gesetzliche Regelungen in Österreich & Deutschland

Hoverboards: Gesetzliche Regelungen in Österreich & Deutschland

Die gesetzlichen Regelungen für Hoverboards in Österreich und Deutschland zeigen: Es handelt sich um ein Spaßgefährt, das im öffentlichen Verkehr stark eingeschränkt ist. Hier der Überblick.

Christian Gaisböck
Veröffentlicht am 20.10.2023

Wer sich bei einem Hoverboard an den Untersatz von Marty McFly in „Zurück in die Zukunft“ erinnert fühlt: Fast richtig! Der kleine Unterschied: Dem Hoverboard hat man noch Räder verpasst. Erfunden hat es übrigens nicht Doc Brown, sondern Shane Chen, ein chinesisch-amerikanischer Erfinder und Unternehmer, der mittlerweile nachgelegt hat: Das Gefährt „SHANE“ erinnert auf den ersten Blick ebenso an ein (futuristisches) Hoverboard, tatsächlich handelt es sich aber um das erste E-Auto auf 2 Rädern, das bis zu fünf Erwachsenen Platz bieten soll.

Um aber bei den gängigen Hoverboard-Modellen zu bleiben: Ein Hoverboard, auch als „self balancing board“ oder „E-Board“ bekannt, ist ein zweirädriges „Brett“ mit zwei Rädern, das durch Gewichtsverlagerung gesteuert wird. Es erinnert stark an einen Segway – allerdings ohne Lenkstange. Deshalb ist auch etwas Übung erforderlich, um den Ritt auf einem Hoverboard zu meistern. Und: Die Verwendung von Hoverboards ist sowohl in Österreich als auch Deutschland stark eingeschränkt. Hier der Überblick.

Die gesetzlichen Regelungen für Hoverboards

Hoverboards in Österreich

Obwohl Hoverboards den Segways im Grunde sehr ähnlich sind (es fehlt nur die Lenksäule), werden sie nicht wie Fahrräder eingestuft, sondern gemäß § 2 Abs 1 Z. 19 StVO „zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn bestimmte Kleinfahrzeuge“.

Somit dürfen Hoverboards weder auf Radwegen noch auf Straßen verwendet werden. Die Nutzung ist auf Gehwege, Wohn- und Spielstraßen und Fußgängerzonen beschränkt – immerhin. Aber auch hier gelten Verhaltensregeln:

  • Beim Befahren von Gehsteigen, Fußgängerzonen, Gehwegen oder Wohn- und Spielstraßen muss die Geschwindigkeit so angepasst werden, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet oder behindert werden.
  • Fahrtrichtung: so wie bei Fußgängern gibt es Empfehlung, den rechten Bereich (des Gehsteiges) zu nutzen.
  • Beim Queren der Fahrbahn darf die Fahrbahn bei Herannahen eines Fahrzeuges nicht überraschend befahren werden – diese Regel gilt im übrigen auch für Fußgänger.

Hoverboards Deutschland

Die Situation für Hoverboard-Fahrer ist auch in Deutschland schwierig.

Die Gefährte erfüllen die Zulassungsvorschriften bezüglich Sitz, Lenkung, Bremsen, Beleuchtung usw. nicht und dürfen daher nur im „abgegrenzten nichtöffentlichen Verkehr“ verwendet werden – also im Grunde auf privatem Gelände. Und selbst wenn sie die Zulassungsvorschriften wie oben genannt erfüllen würden, müssten diese Boards pflichtversichert werden, da sie eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von über 6 km/ aufweisen – allerdings wird eine solche Versicherung gar nicht angeboten.

Außerdem interessant: Wer diese Boards im öffentlichen Straßenverkehr nutzt, kann zusätzlich für „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ bestraft werden, da es schwierig bis unmöglich ist, die richtige Fahrerlaubnisklasse hierfür zu bestimmen und somit eine Fahrerlaubnis zu erlangen.

Versicherung: Kommt es bei der unerlaubten Nutzung zu einem Schaden, muss der Fahrer privat haften. Aber auch bei rechtmäßiger Nutzung auf Privatgelände ist je nach Vertrag möglich, dass eine private Haftpflichtversicherung nicht greift: Personen- oder Sachschäden müssen dann selbst bezahlt werden.

Die beliebtesten Hoverboards am Markt

» Mehr dazu:  Eine kompakte Übersicht zu Hoverboards für Kinder findet man hier.

Bestseller: Hoverboards

Hier findet ihr die beliebtesten Hoverboards zusammengefasst in einer Bestseller-Liste. Die Auswahl wird stündlich aktualisiert.

Rechtslage bei E-Mobilität

Verschiedene E-Fahrzeuge und die dazu momentan gültige Rechtslage in Österreich und Deutschland haben wir hier für euch im Überblick:


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