Was der nationale Energie- und Klimaplan (NEKP) für Autofahrer bedeutet
Werden Dieselprivileg und Pendlerpauschale abgeschafft? Hier erfahrt ihr, was der NEKP diesbezüglich konkret vorsieht.
Der nationale Energie- und Klimaplans (NEKP) soll zeigen, wie Österreich die rechtlich verbindlichen EU-Klimaschutzziele erreichen kann. Konkret ist eine Reduktion von Treibhausgasemissionen um 48 Prozent (im Vergleich zu 2005) bis 2030 vorgesehen. Seit der Präsentation des Plans sind vor allem die Themen Dieselprivileg und Pendlerpauschale wieder in aller Munde – doch was genau sieht der NEKP diesbezüglich eigentlich vor?
Einen Überblick der für Autofahrer:innen besonders relevanten geplanten bzw. diskutierten Maßnahmen findet ihr hier.
Dieselprivileg
Für Aufsehen sorgt vor allem die im NEKP thematisierte Abschaffung klimaschädlicher Subventionen. „Denken wir ans Dieselprivileg, wir sind beim Tanktourismus die ‚Tankstelle Europas‘ – das schrittweise anzugehen ist die Aufgabe aus dem Plan“, so Ministerin Leonore Gewessler im Rahmen der Präsentation. Der Ausdruck „Dieselprivileg“ bezeichnet eine steuerliche Ungleichheit: Die Mineralölsteuer auf Diesel ist ist in Österreich um 8,5 Cent je Liter niedriger als auf Benzin.
Von einer Angleichung – und damit einer Abschaffung des Dieselprivilegs – ist im NEKP nicht konkret die Rede. Das Dieselprivileg wird in diesem Plan gar nicht genannt. Auch, wenn die Grüne Klimaministerin das Thema exemplarisch angesprochen hat, stehen weder die Abschaffung selbst, geschweige denn ein konkreter Zeitplan, fest. Sogar Bundeskanzler Karl Nehammer hat ein fixes Aus des Dieselprivilegs bereits dementiert, wie der ORF berichtet.
Pendlerpauschale
Auch eine Abschaffung des Pendlerpauschales ist im NEKP nicht konkret vorgesehen. Im Wortlaut ist die Rede von einer „Ökologisierung des Pendler:innenpauschales: systematische Analyse und erneute
Bewertung von Modellvorschlägen unter Berücksichtigung infrastruktureller
Verbesserungen“.
NoVA, Sachbezugsrecht und motorbezogene Versicherungssteuer
Ebenfalls eine Maßnahme laut nationalem Energie- und Klimaplan: Die „Ökologisierung“ des Sachbezugsrechts für Kraftfahrzeuge, der Normverbrauchsabgabe (NoVA) und der motorbezogenen Versicherungssteuer. Konkretes ist auch diesbezüglich nicht angegeben. Die NoVA wurde bereits seit 2021 jährlich verschärft, also für Fahrzeuge mit höheren CO2-Emissionswerten schrittweise erhöht. Auch bei der motorbezogenen Versicherungssteuer kam es seit 2021 jährlich zu einer Verschärfung bei den Abzugsbeträgen für die Leistung und den CO2-Ausstoß.
Was passiert wann?
Was passiert also wirklich – und wann? Das soll ein „Fahrplan“ zeigen, der vom Finanzministerium ausgearbeitet wird. Details stehen also noch nicht fest.