
CO2-Steuer in Österreich
Der CO2-Preis („CO2-Steuer“) wurde in Österreich 2022 eingeführt. Wie sich das auf die Energiepreise auswirkt, lest ihr hier.
Seit 1. Jänner 2023 beträgt der CO2-Preis – umgangssprachlich auch „CO2-Steuer“ genannt – in Österreich 32,50 Euro je Tonne. Für die Verbraucher:innen macht sich die CO2-Steuer bei den Heiz- und Treibstoffkosten bemerkbar. Die wichtigsten Informationen dazu gibt’s hier im Überblick.
Was ist die CO2-Steuer?
Die CO2-Bepreisung („CO2-Steuer“) ist ein Kernstück der ökosozialen Steuerreform. 2023 beträgt die Höhe 32,50 Euro je Tonne.
Bei der Einführung im Oktober 2022 kosteten CO2-Emissionen vorerst 30 Euro pro Tonne. Der CO2-Preis wird aber Jahr für Jahr angehoben und soll bis 2025 schrittweise auf 55 Euro pro Tonne steigen.
Mit 1. Jänner 2023 erfolgte die erste Erhöhung der CO2-Steuer. Eigentlich hätte sie zu diesem Zeitpunkt bereits von 30 auf 35 Euro steigen sollen. Aufgrund der ohnehin schon sehr hohen Energiepreise kam allerdings ein Preisstabilitätsmechanismus zum Tragen, und der CO2-Preis stieg lediglich auf 32,50 Euro je Tonne.
Für die Verbraucher:innen macht sich die CO2-Steuer bei den Heiz- und Treibstoffkosten bemerkbar. Um die finanzielle Mehrbelastung auszugleichen, wurde mit dem CO2-Preis auch der so genannte Klimabonus eingeführt. Dabei handelt es sich um eine jährliche Einmalzahlung, die alle Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich erhalten (weitere Details siehe unten).
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CO2-Steuer macht Treibstoff teurer
Autofahrer:innen sind von der Neuerung unmittelbar betroffen: Der CO2-Preis lässt auch Benzin und Diesel teurer werden. Geben die Hersteller den Preis direkt an die Verbraucher:innen weiter, kommen noch 20 Prozent Mehrwertsteuer dazu.
Preisanstieg 2023
Mit 1. Jänner 2023 stieg der CO2-Preis von 30 auf 32,50 Euro je Tonne. Damit sind folgende Preisanstiege an den Zapfsäulen verbunden:
- Benzin: ca. 0,7 Cent je Liter
- Diesel: ca. 0,8 Cent je Liter
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Klimabonus und CO2-Steuer
Um die durch die CO2-Steuer entstehende finanzielle Mehrbelastung auszugleichen, wurde im Zuge der ökosozialen Steuerreform auch die Einführung des so genannten „regionalen Klimabonus“ beschlossen. Dieser wird je nach Hauptwohnsitz und dessen Anbindung an den öffentlichen Verkehr in vier Stufen gestaffelt. Im ersten „Klimabonus-Jahr“ 2022 gab es allerdings eine Ausnahmeregelung (mehr dazu weiter unten).
Erhöhter Klimabonus 2022
Im Zuge eines Entlastungspakets wurde der Klimabonus für das Jahr 2022 nicht in vier Stufen gestaffelt ausbezahlt, sondern einmalig für alle (unabhängig vom Wohnort) auf 250 Euro erhöht. Dazu kam eine Inflationsabgeltung in Höhe von 250 Euro. Erwachsene erhielten 2022 somit insgesamt 500 Euro.
Klimabonus 2023
Ab 2023 wird der Klimabonus – wie ursprünglich vorgesehen – abhängig vom Hauptwohnsitz ausbezahlt. Dafür werden alle Gemeinden Österreichs in vier Kategorien eingeteilt, je nach Infrastruktur und Erschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln. So soll durch die CO2-Steuer verursachte finanzielle Mehrbelastung ausgeglichen werden.
Der Klimabonus setzt sich aus einem Sockelbetrag und einem Zuschlag je nach Hauptwohnsitz-Kategorie zusammen und beträgt – je nach Wohnort – 110, 150, 185 oder 220 Euro.
Für Kinder gibt’s 50% Aufschlag. Menschen mit Behinderung und Mobilitätseinschränkung erhalten unabhängig vom Wohnort den höchsten Klimabonus.
» Nähere Informationen zum Klimabonus in Österreich gibt’s hier.
(Vorerst) keine Änderungen beim Dieselprivileg
Das so genannte Dieselprivileg, dessen Ende im Zuge der Steuerreform ebenfalls erwartet wurde, wird aber zumindest vorerst noch bestehen bleiben. Die Mineralölsteuer auf Diesel fällt im Vergleich zu Benzin niedriger aus.