Tamara Schögl
CO2-Preis (CO2-Steuer) in Österreich

CO2-Preis (CO2-Steuer) in Österreich

Der CO2-Preis („CO2-Steuer“) wurde auch 2024 wieder erhöht. Wie sich das auf die Energiepreise auswirkt, lest ihr hier.

Zuletzt aktualisiert am 18.02.2024

Seit 1. Jänner 2024 beträgt der CO2-Preis – umgangssprachlich auch CO2-Steuer genannt – in Österreich 45 Euro je Tonne.

Für die Verbraucher:innen macht sich die CO2-Steuer bei den Heiz- und Treibstoffkosten bemerkbar.

Die wichtigsten Informationen rund um den CO2-Preis in Österreich gibt’s hier im Überblick.

CO2-Steuer macht Treibstoff teurer

Autofahrer:innen sind von der Neuerung unmittelbar betroffen: Der CO2-Preis lässt auch Benzin und Diesel teurer werden. Geben die Hersteller den Preis direkt an die Verbraucher:innen weiter, kommen noch 20 Prozent Mehrwertsteuer dazu.

Preisanstieg 2024

Mit 1. Jänner 2024 stieg der CO2-Preis von 32,50 auf 45 Euro je Tonne. Das führt zu folgenden Preisanstiegen an den Zapfsäulen:

  • Benzin: ca. +3,4 Cent je Liter
  • Diesel: ca. +3,7 Cent je Liter

Wie der direkte Vergleich zwischen Jänner 2024 und Dezember 2023 zeigt, ist der Dieselpreis Anfang des neuen Jahres tatsächlich um diese 3,7 Cent angestiegen. Super wurde aber noch etwas teurer, als alleine durch die höhere CO2-Bepreisung zu erklären wäre (+4,4 Cent).

» Tipp: Die Tankstellen mit den günstigsten Treibstoffpreisen in eurer Nähe findet ihr mit unserem Spritpreisrechner.

Was ist die CO2-Steuer?

Die CO2-Bepreisung („CO2-Steuer“) ist ein Kernstück der ökosozialen Steuerreform. 2024 beträgt die Höhe der CO2-Steuer 45 Euro je Tonne.

Für die Verbraucher:innen macht sich die CO2-Steuer bei den Heiz- und Treibstoffkosten bemerkbar. Um die finanzielle Mehrbelastung auszugleichen, wurde mit dem CO2-Preis auch der so genannte Klimabonus eingeführt. Dabei handelt es sich um eine jährliche Einmalzahlung, die alle Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich erhalten (weitere Details siehe unten).

Schrittweise Erhöhung

Bei der Einführung im Oktober 2022 kosteten CO2-Emissionen vorerst 30 Euro pro Tonne. Der CO2-Preis wird aber Jahr für Jahr angehoben und soll bis 2025 schrittweise auf 55 Euro pro Tonne steigen.

  • Mit 1. Jänner 2023 erfolgte die erste Erhöhung der CO2-Steuer. Eigentlich hätte sie zu diesem Zeitpunkt bereits von 30 auf 35 Euro steigen sollen. Aufgrund der ohnehin schon sehr hohen Energiepreise kam allerdings ein Preisstabilitätsmechanismus zum Tragen, und der CO2-Preis stieg lediglich auf 32,50 Euro je Tonne.
  • Mit 1. Jänner 2024 erfolgte die zweite Erhöhung des CO2-Preises. Er stieg von 32,50 auf 45 Euro je Tonne.

Klimabonus und CO2-Steuer

Um die durch die CO2-Steuer entstehende finanzielle Mehrbelastung auszugleichen, wurde im Zuge der ökosozialen Steuerreform auch die Einführung des so genannten „regionalen Klimabonus“ beschlossen.

Der Klimabonus wird je nach Hauptwohnsitz und dessen Anbindung an den öffentlichen Verkehr in vier Stufen gestaffelt. Im ersten „Klimabonus-Jahr“ 2022 gab es allerdings eine Ausnahmeregelung (mehr dazu weiter unten).

Seit 2023 richtet sich die Höhe des Klimabonus wie ursprünglich geplant nach dem Hauptwohnsitz der Bezieher:innen. Dafür werden alle Gemeinden Österreichs in vier Kategorien eingeteilt, je nach Infrastruktur und Erschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Der Klimabonus setzt sich aus einem Sockelbetrag und einem Zuschlag je nach Hauptwohnsitz-Kategorie zusammen, um die finanzielle Mehrbelastung durch die CO2-Steuer abzufedern.

Für Kinder gibt’s 50% Aufschlag. Menschen mit Behinderung und Mobilitätseinschränkung erhalten unabhängig vom Wohnort den höchsten Klimabonus.

Die CO2-Steuer macht sich auch an den Zapfsäulen bemerkbar.
Der CO2-Preis macht sich auch an den Zapfsäulen bemerkbar. © Bild: Tamara Schögl

Höhe des Klimabonus

  • Im Zuge eines Entlastungspakets wurde der Klimabonus für das Jahr 2022 nicht in vier Stufen gestaffelt ausbezahlt, sondern einmalig für alle (unabhängig vom Wohnort) auf 250 Euro erhöht. Dazu kam eine Inflationsabgeltung in Höhe von 250 Euro. Erwachsene erhielten 2022 somit insgesamt 500 Euro.
  • Seit 2023 wird der Klimabonus – wie ursprünglich vorgesehen – abhängig vom Hauptwohnsitz ausbezahlt. Er besteht aus einem Sockelbetrag und einem Zuschlag je nach Hauptwohnsitz-Kategorie und betrug im Jahr 2023 – je nach Wohnort – 110, 150, 185 oder 220 Euro.
  • 2024 steht die konkrete Höhe des Klimabonus noch nicht fest. Die Höhe des Sockelbetrages muss erst per Verordnung festgelegt werden. Fix ist aber, dass der Klimabonus höher als im Vorjahr ausfallen wird, da auch die CO2-Steuer gestiegen ist.

» Nähere Informationen zum Klimabonus in Österreich gibt’s hier.

(Vorerst) keine Änderungen beim Dieselprivileg

Das so genannte Dieselprivileg, dessen Ende im Zuge der Steuerreform ebenfalls erwartet wurde, wird aber zumindest vorerst noch bestehen bleiben. Die Mineralölsteuer auf Diesel fällt im Vergleich zu Benzin niedriger aus.