
CO2-Steuer in Österreich 2023: Die wichtigsten Infos im Überblick
Der CO2-Preis („CO2-Steuer“) wurde in Österreich neu eingeführt. Mit 1. Jänner 2023 steht die erste Erhöhung bevor.
Seit 1. Jänner 2023 beträgt der CO2-Preis – umgangssprachlich auch „CO2-Steuer“ genannt – in Österreich 32,50 Euro je Tonne. Die wichtigsten Informationen dazu gibt’s hier im Überblick.
Was ist die CO2-Steuer?
Die CO2-Bepreisung („CO2-Steuer“) ist ein Kernstück der ökosozialen Steuerreform. 2023 beträgt die Höhe 32,50 Euro je Tonne.
Bei der Einführung im Oktober 2022 kosteten CO2-Emissionen vorerst 30 Euro pro Tonne. Der CO2-Preis wird aber Jahr für Jahr angehoben und soll bis 2025 schrittweise auf 55 Euro pro Tonne steigen.
Mit 1. Jänner 2023 erfolgte die erste Erhöhung der CO2-Steuer. Eigentlich hätte sie zu diesem Zeitpunkt bereits von 30 auf 35 Euro steigen sollen. Aufgrund der aktuell ohnehin schon sehr hohen Energiepreise kam allerdings ein Preisstabilitätsmechanismus zum Tragen, und der CO2-Preis stieg lediglich auf 32,50 Euro je Tonne.
Für die Verbraucher:innen macht sich die „CO2-Steuer“ bei den Heiz- und Treibstoffkosten bemerkbar. Um die finanzielle Mehrbelastung auszugleichen, wurde mit dem CO2-Preis auch der so genannte Klimabonus eingeführt. Dabei handelt es sich um eine jährliche Einmalzahlung, die alle Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich erhalten (weitere Details siehe unten).
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CO2-Steuer macht Treibstoff teurer
Autofahrer:innen sind von der Neuerung unmittelbar betroffen: Der CO2-Preis lässt auch Benzin und Diesel teurer werden. Geben die Hersteller den Preis direkt an die Verbraucher:innen weiter, kommen noch 20 Prozent Mehrwertsteuer dazu.
Preisanstieg 2023
Mit 1. Jänner 2023 stieg der CO2-Preis von 30 auf 32,50 Euro je Tonne. Damit sind folgende Preisanstiege an den Zapfsäulen verbunden:
- Benzin: ca. 0,7 Cent je Liter
- Diesel: ca. 0,8 Cent je Liter
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Klimabonus als versuchter Ausgleich
Um die durch den CO2-Preis entstehende finanzielle Mehrbelastung auszugleichen, wurde im Zuge der ökosozialen Steuerreform auch die Einführung des so genannten „regionalen Klimabonus“ beschlossen. Dieser wird je nach Hauptwohnsitz und dessen Anbindung an den öffentlichen Verkehr in vier Stufen gestaffelt. Im ersten „Klimabonus-Jahr“ 2022 gab es allerdings eine Ausnahmeregelung (mehr dazu weiter unten).
Erhöhter Klimabonus 2022
Im Zuge eines Entlastungspakets wurde der Klimabonus für das Jahr 2022 nicht in vier Stufen gestaffelt ausbezahlt, sondern einmalig für alle (unabhängig vom Wohnort) auf 250 Euro erhöht. Dazu kam eine Inflationsabgeltung in Höhe von 250 Euro. Erwachsene erhielten 2022 somit insgesamt 500 Euro, für Kinder gab es 50% Aufschlag.
Klimabonus 2023
Ab 2023 wird der Klimabonus – wie ursprünglich vorgesehen – abhängig vom Hauptwohnsitz ausbezahlt. Dafür werden alle Gemeinden Österreichs in vier Kategorien eingeteilt. Der Klimabonus setzt sich aus einem Sockelbetrag und einem Zuschlag je nach Hauptwohnsitz-Kategorie zusammen.
- Kategorie 1 (0% Zuschlag): Wien
- Kategorie 2 (33% Zuschlag): 106 Gemeinden, darunter das Wiener Umland, die Landeshauptstädte inkl. einiger Umlandgemeinden, Wels, Steyr, Krems, Wr. Neustadt, Leoben, Lienz sowie das Rheintal.
- Kategorie 3 (66% Zuschlag): 443 Gemeinden, darunter etwa Amstetten, Bad Ischl, Leibnitz, Villach oder Wolfsberg.
- Kategorie 4 (100% Zuschlag): pro Jahr: 1.545 Gemeinden, darunter etwa Feldkirchen in Kärnten, Deutschlandsberg und Strasshof an der Nordbahn.
- Für Kinder gibt’s 50% Aufschlag.
- Menschen mit Behinderung und Mobilitätseinschränkung erhalten unabhängig vom Wohnort den höchsten Klimabonus.
Wie hoch der Klimabonus 2023 ausfallen soll, muss erst per Verordnung festgelegt werden. Der ursprünglich für 2022 vorgesehene Sockelbetrag von 100 Euro sollte noch angehoben werden, da ja auch der CO2-Preis mit 1. Jänner steigt. Weitere Details sind im Klimabonusgesetz nachzulesen.
» Nähere Informationen zum regionalen Klimabonus [Höhe, Voraussetzungen, Auszahlung etc.] gibt’s hier.
(Vorerst) keine Änderungen beim Dieselprivileg
Das so genannte Dieselprivileg, dessen Ende im Zuge der Steuerreform ebenfalls erwartet wurde, wird aber zumindest vorerst noch bestehen bleiben. Die Mineralölsteuer auf Diesel fällt im Vergleich zu Benzin niedriger aus.