Tamara Schögl
Klimabonus 2024: Höhe, Voraussetzungen, Auszahlung

Klimabonus 2024: Höhe, Voraussetzungen, Auszahlung

Wie hoch ist der Klimabonus 2024, wer hat Anspruch und wie bekommt man das Geld? Die wichtigsten Informationen gibt’s hier im Überblick.

Zuletzt aktualisiert am 16.05.2024

Alle in Österreich lebenden Personen erhalten den Klimabonus unter gewissen Voraussetzungen einmal pro Jahr direkt aufs Konto.

Die wichtigsten Informationen zum Klimabonus 2024 – von der Höhe über die Voraussetzungen bis zu Auszahlungszeitpunkt und -modalitäten – findet ihr hier im Überblick.

Die Höhe des Klimabonus 2024 steht fest – heuer gibt’s je nach Hauptwohnsitz 145, 195, 245 oder 290 Euro. Außerdem muss der Klimabonus ab einer gewissen Einkommensgrenze versteuert werden. Weitere Informationen dazu findet ihr hier.

Was ist der Klimabonus?

Der Klimabonus soll die Mehrkosten ausgleichen, die privaten Endverbraucher:innen durch den CO2-Preis entstehen.

Die so genannte „CO2-Steuer“ wurde im Oktober 2022 eingeführt. CO2-Emissionen kosteten damit vorerst 30 Euro je Tonne. In weiterer Folge wird der CO2-Preis schrittweise angehoben, am 1. Jänner 2024 erfolgte die zweite Erhöhung auf 45 Euro je Tonne.

Der CO2-Preis schlägt sich auch in den Energiekosten für private Endverbraucher:innen nieder. Unter anderem steigen mit jeder jährlichen Erhöhung auch die Spritpreise. Um die dadurch entstehenden Mehrkosten auszugleichen, wurde zugleich mit der CO2-Bepreisung auch der Klimabonus eingeführt.

Höhe des Klimabonus 2024

Der Klimabonus 2024 setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

  • Einem Sockelbetrag
  • je nach Wohnort ggf. einem Regionalausgleich

Insgesamt ergibt das – je nach Wohnort – 145, 195, 245 oder 290 Euro.

Regionale Staffelung

Der Klimabonus 2024 wird in vier Stufen gestaffelt. Die Höhe ist vom Hauptwohnsitz der Bezieher:innen abhängig.

Dabei geht es um die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel sowie die Infrastruktur vor Ort. In gut erschlossenen Regionen soll es weniger Geld geben als in Gebieten, die mit den Öffis nicht oder nur schlecht erreicht werden können und nur wenig Infrastruktur bieten.

Klimabonus 2024

2024 setzt sich der Klimabonus aus einem Sockelbetrag in Höhe von 145 Euro sowie einem Regionalausgleich in Höhe von 0, 50, 100 oder 145 Euro zusammen – insgesamt erhält man 2024 also je nach Hauptwohnsitz einen Klimabonus in Höhe von 145, 195, 245 oder 290 Euro.

In welche Kategorie ein Wohnort fällt, kann man durch die Eingabe der Postleitzahl auf der offiziellen Klimabonus-Website unter diesem Link überprüfen.

  • Kategorie 1 (Sockelbetrag + kein Zuschlag = 145 Euro): Wohnorte mit sehr guter Infrastruktur und exzellenter Öffi-Versorgung.
  • Kategorie 2 (Sockelbetrag + 50 Euro Zuschlag = 195 Euro): Wohnorte mit guter Infrastruktur und guter Öffi-Versorgung.
  • Kategorie 3 (Sockelbetrag + 100 Euro Zuschlag = 245 Euro): Wohnorte mit guter grundlegender Infrastruktur und öffentlichen Verkehrsmitteln.
  • Kategorie 4 (Sockelbetrag + 145 Euro Zuschlag = 290 Euro): Ländliche Wohnorte, die nur eine „grundlegende“ Öffi-Ausstattung bieten.
  • Für Kinder gibt’s 50% Aufschlag.
  • Menschen mit Behinderung und Mobilitätseinschränkung erhalten unabhängig vom Wohnort den höchsten Klimabonus, also den Sockelbetrag + 100% Zuschlag (=290 Euro)

In welche Kategorie euer Wohnort fällt, könnt ihr durch die Eingabe der Postleitzahl unter diesem Link überprüfen.

Dieses System kommt erst seit 2023 zur Anwendung. Für 2022 erhielten alle Berechtigten, unabhängig von ihrem Hauptwohnsitz, 500 Euro inklusive Anti-Teuerungs-Zuschuss. Wie hoch Sockelbetrag und Regionalausgleich für den Klimabonus 2024 ausfallen, steht noch nicht fest.

Karte: Hauptwohnsitz-Kategorien

In dieser interaktiven Karte der Statistik Austria ist die Kategorisierung aller österreichischen Gemeinden ersichtlich. Auch durch die Eingabe der Postleitzahl unter diesem Link kann man überprüfen, in welche Kategorie ein Ort fällt.

Ausnahmeregelung 2022

Im Zuge eines neuen Entlastungspakets wurde der Klimabonus für das Jahr 2022 einmalig auf 250 Euro erhöht – und zwar unabhängig vom Wohnort. Dazu kam eine Inflationsabgeltung in Höhe von 250 Euro (Anti-Teuerungsbonus). Erwachsene erhielten somit insgesamt 500 Euro, für Kinder gab’s 50 % davon, also 250 Euro.

Die gestaffelte Berechnung abhängig vom Hauptwohnsitz wird seit 2023 umgesetzt und kommt auch 2024 zur Anwendung.

Alle Details sind auch im eigens geschaffenen Klimabonusgesetz nachzulesen.

Stufenweise Anpassung seit 2023

Ebenso wie in Deutschland wird der CO2-Preis auch hierzulande jährlich angehoben und soll bis 2025 schrittweise auf 55 Euro pro Tonne steigen. Mit jeder Erhöhung steigt auch der Klimabonus.

Dafür wird die Höhe des Sockelbetrages, der für 2023 mit 110 Euro festgesetzt war, angehoben. 2024 beträgt der Sockelbetrag 145 Euro.

» Weitere Informationen zum CO2-Preis („CO2-Steuer“) in Österreich gibt’s hier.

Voraussetzungen für den Erhalt des Klimabonus

Natürliche Personen, die im betreffenden Kalenderjahr an mindestens 183 Tagen (6 Monaten) ihren Hauptwohnsitz in Österreich gemeldet hatten, haben Anspruch auf den Klimabonus.

Das Alter, die Herkunft oder die Staatsbürgerschaft spielen dabei keine Rolle.

Der Klimabonus wurde 2022 das erste Mal ausbezahlt - ausnahmsweise gab's für alle unabhängig vom Wohnort 500 Euro.
Der Klimabonus wurde 2022 das erste Mal ausbezahlt – ausnahmsweise gab’s für alle unabhängig vom Wohnort 500 Euro. © Bild: Tamara Schögl

Wann und wie wird der Klimabonus ausbezahlt?

Der Klimabonus wird erstmals im Herbst des betreffenden Jahres ausbezahlt, eine zweite Auszahlungswelle startet jeweils im darauffolgenden Frühjahr.

Um das Geld zu erhalten, muss kein Antrag gestellt werden. Die Überprüfung der Voraussetzungen sowie die Ausbezahlung erfolgen automatisiert.

Es gibt zwei verschiedene Varianten, wie die Berechtigten das Geld erhalten können:

  • Liegen dem Ministerium die Kontodaten des/der Empfänger:in vor (z.B. in FinanzOnline oder über die Pensionsversicherungsanstalt), wird der Klimabonus direkt auf das Konto überwiesen.
  • Liegen dem Ministerium keine Kontodaten vor, erhält der/die Empfänger:in stattdessen einen RSa-Brief mit Gutscheinen. Diese Gutscheine können entweder für den Einkauf in Geschäften eingelöst oder bei einer Bank gegen Bargeld getauscht werden.

Tipp: Wer Zugang zu FinanzOnline hat, sollte überprüfen, ob die dort angegebenen Kontodaten noch aktuell sind. Das kann man unter diesem Link tun.

Was muss man tun, um das Geld zu bekommen?

Nichts. Alle Personen, die die nötigen Voraussetzungen erfüllen (Hauptwohnsitz in Österreich an mindestens 183 Tagen im betreffenden Kalenderjahr), erhalten den Klimabonus automatisch – entweder direkt aufs Konto oder als Gutscheine per RSa-Brief.

Versteuerung ab 2024

Neu ab 2024: Ab einem monatlichen Einkommen von rund 6.660 Euro brutto (14-mal im Jahr) wird der Klimabonus heuer versteuert. In diesen Fällen wird der Betrag zur Bemessungsgrundlage der Einkommensteuerveranlagung addiert.

Warum habe ich den Klimabonus noch nicht bekommen?

Die Auszahlung für den Klimabonus 2023 ist abgeschlossen. Rund 7,4 Millionen haben das Geld bzw. die Gutscheine bereits im Rahmen der ersten Auszahlungswelle 2023 bekommen, im Februar 2024 startete die zweite Auszahlungswelle.

Wer den Klimabonus 2023 noch nicht erhalten hat, sollte über das Kontaktformular auf der offiziellen Klimabonus-Website unter diesem Link oder telefonisch unter der Hotline 0800 8000 80 (Mo. bis Fr., 8 bis 18 Uhr) nachfragen.

Der Klimabonus 2024 wird ab Herbst 2024 ausbezahlt.

FAQ: Häufige Fragen zum Klimabonus

Wer bekommt den Klimabonus 2024?

Den Klimabonus 2024 bekommen alle Personen, die 2024 an mindestens 183 Tagen (6 Monaten) ihren Hauptwohnsitz in Österreich gemeldet hatten.

Wie hoch ist der Klimabonus 2024?

Der Klimabonus 2024 wird in vier Stufen gestaffelt. Die Höhe ist vom Hauptwohnsitz der Bezieher:innen abhängig und beträgt je nach Wohnort 145, 195, 245 oder 290 Euro.

Wie bekommt man den Klimabonus?

Der Klimabonus kommt direkt aufs Konto, man muss keinen Antrag stellen. Liegen die Kontodaten nicht vor, erhält man stattdessen Gutscheine per RSa-Brief, die gegen Bargeld eingetauscht oder zum Einkaufen genutzt werden können.

Wann wird der Klimabonus 2024 ausbezahlt?

Die Auszahlung startet im Herbst 2024. Eine zweite Auszahlungswelle wird es Anfang 2025 geben.