Die Rolle des Fahrprüfers bei der praktischen Führerscheinprüfung
Der Ablauf der Fahrprüfung sowie der Auftrag des Fahrprüfers: Was der Fahrprüfer während der Prüfungsfahrt sagen, verlangen und machen kann – und was nicht? Und in welchen Fällen der Prüfer eine Prüfungsfahrt abbrechen darf? Hier der Überblick.
Das Prüfungsprotokoll für die praktische Fahrprüfung gibt ergänzend mit dem Prüferhandbuch die Richtlinie vor, welche Fähigkeiten und Verhaltensweisen vom Fahrprüfer überprüft werden müssen bzw. dürfen. Den genauen Ablauf sowie Inhalte der Fahrprüfung im Detail könnt ihr hier nachlesen. Auch in der Fahrprüfungsverordnung können der Prüfungsablauf bzw. die Rechte und Pflichten beider Seiten nachgelesen werden.
Was der Fahrprüfer während der Prüfungsfahrt darf – und was nicht
Wer muss anwesend sein?
- Neben dem Fahrprüfer muss auch ein ausgebildeter Fahrlehrer der Fahrschule im Auto sitzen, an der die Ausbildung absolviert wurde.
Während der Prüfungsfahrt
- Der Fahrprüfer muss sich während der Prüfungsfahrt an das Prüferhandbuch bzw. an die vorgegebenen Punkte des Prüfungsprotokolls halten.
- Aber: Dieses Handbuch lässt auch gewisse Freiräume für den Fahrprüfer. So sind z.B. im Mängelkatalog nicht alle möglichen Fehler aufgeführt, sondern nur Beispiele, um einen Rahmen vorzugeben.
- Die Eindrücke der Fahrt müssen nachvollziehbar (im Prüfungsprotokoll) festgehalten werden.
- Die Fahrtstrecke für die Prüfungsfahrt muss vom Prüfer rechtzeitig mitgeteilt werden.
- Die Anweisungen des Prüfers müssen eindeutig und deutlich sein, sodass Missverständnisse möglichst ausgeschlossen werden können.
- Während der Fahrt ist der Fahrprüfer lt. Handbuch angehalten, keine ausführlichen Erklärungen abzugeben, um Ablenkung zu vermeiden. Sehr wohl darf er allerdings auch während der Prüfungsfahrt Fragen stellen.
- Der Prüfer darf während der Fahrt keine „Fallen“ stellen – also zu keiner verbotenen Fahrweise auffordern, wie z.B. zur Fahrt gegen eine Einbahn auffordert. Tut er das dennoch und der Prüfungskandidat folgt der Anweisung, darf dieses fehlerhafte Fahrverhalten nicht als Fehler gewertet werden.
- Die Prüfungsfahrt muss/darf vom Prüfer unterbrochen werden, wenn zuvor vom Prüfungskandidaten eine Gefahrensituation durch falsches Fahrverhalten ausgelöst wurde. Diese Unterbrechung darf maximal fünf Minuten dauern – und zur Ausräumung von Zweifeln am Verkehrssinn des Kandidaten durch ein Gespräch genutzt werden.
Nachbsprechung
- Der Teil D, also die Nachbesprechung muss nicht zwingend erfolgen, kann aber im Zweifelsfall zur endgültigen Entscheidung herangezogen werden.
Bei nicht bestandener Prüfung
- Sollte die Fahrprüfung nicht bestanden werden, muss der Prüfer die Gründe für das Durchfallen nennen und erklären.
Bei bestandener Prüfung
- Bei bestandener Prüfung muss der Fahrprüfer einen vorläufigen Führerschein überreichen und den Kandidaten unterzeichnen lassen.
Wann darf der Fahrprüfer eine Prüfungsfahrt abbrechen?
In gewissen, vom Gesetz definierten Fällen kann und darf eine Prüfungsfahrt vom Fahrprüfer auch vorzeitig abgebrochen werden:
- Wenn der Prüfungskandidat grundlegende Verkehrsregeln missachtet und dadurch andere Verkehrsteilnehmer auf schwere Weise gefährdet werden – oder eine solche Situation nur durch das Eingreifen des Prüfungsbegleiters (z.B. Fahrlehrer) verhindert werden konnte.
- Wenn es zu einem Unfall kommt.
- Wenn der Prüfer Zweifel an der gesundheitlichen Eignung des Kandidaten hat.
- Auch wenn der Prüfungskandidat es verlangt, kann die Fahrprüfung abgebrochen werden.
Alles Wissenswerte rund ums Thema Führerschein- und Fahrprüfung auf einen Blick:
- Alle Infos zu Teil B der praktischen Fahrprüfung: Übungen im verkehrsfreien Raum
- Alle Infos zu Teil C der praktischen Fahrprüfung: Fahren im Verkehr
- Alle Infos zu Teil D der praktischen Fahrprüfung: Besprechen von erlebten Situationen
- So läuft die theoretische Führerscheinprüfung in Österreich
- Die praktische Fahrprüfung (Klasse B) im Überblick
- Das Prüfungsprotokoll für die praktische Fahrprüfung zum Download