BMW M1 Quelle: Andreas Riedmann

Welchen Deckungsumfang haben Autoversicherungen?

Je nach gewählter Autoversicherung gibt es unterschiedliche Details im Deckungsumfang.

Zuletzt aktualisiert am 26.07.2015

Besonderheiten bei allen Produkten (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko):

Versicherungssumme der Autos

Das ist die maximale Höhe bis zu der die Versicherung einen von Ihnen verursachten Schaden deckt. Das gesetzliche Minimum liegt bei 7 Mio. €. Größere Schäden sind sehr selten, kommen jedoch trotzdem vor. Durch Auswahl einer höheren Versicherungssumme können Sie sich daher zusätzlich absichern.

 

Freischaden

Nach einem von Ihnen verursachten Unfall (Haftpflichtschaden) erhöht sich Ihre Bonus-Malus Stufe, dadurch kommt es zu einem Prämienanstieg bei der Haftpflichtversicherung. Mit der Wahl eines Freischadens können Sie Ihre aktuelle Prämienhöhe in der Haftpflichtversicherung absichern, und sich vor diesem Anstieg schützen. Je nach Art des Freischadens gilt dies für einen Schadensfall, einen Schaden pro Jahr, oder eine unbegrenzte Anzahl von Schadenfällen.

 

Kfz-Assistance

Ein Assistance-Paket bietet Ihnen Unterstützung im Falle eines Unfalls oder einer Panne. In der Regel werden Abschleppen/Bergung des Autos, Übernachtung sowie Rückreise organisiert und die Kosten übernommen. Falls Sie Mitglied in einem Automobil-Club (z.B. ÖAMTC Schutzbrief) sind, sind viele dieser Leistungen bereits abgedeckt. Ein Assistance-Paket kostet je nach Versicherer rund € 30-50 pro Jahr.

 

Kfz-Insassenunfall

Werden bei einem Verkehrsunfall Personen verletzt oder getötet, gibt es grundsätzlich eine Leistung aus der Haftpflichtversicherung des verantwortlichen Fahrers. Nur der Lenker, der den Unfall verschuldet hat, ist in einem solchen Fall nicht versichert. Bestehen private Unfall- oder Lebensversicherungen, dann kommt deren Zahlung in der Regel zu Haftpflichtleistungen hinzu.

Eine Insassenunfall-Versicherung bietet eine zusätzliche Absicherung für die Insassen – und vor allem den Lenker – Ihres Fahrzeugs im Falle von dauerhafter Invalidität oder Tod. Die Leistung erfolgt dabei zusätzlich zu anderen Versicherungen und wird sofort ausbezahlt, d.h. eine allfällige Klärung des Verschuldens oder Geltendmachung bei ausländischen Versicherungen muss nicht abgewartet werden.

Die Insassenunfall-Versicherung kann entweder nur für den Lenker (als einzig nicht versicherte Person beim selbst verschuldeten Unfall) oder auch für die Mitfahrer abgeschlossen werden. Eine Absicherung aller Insassen kostet ca. doppelt so viel wie die reine Lenker-Deckung. Im Versicherungsrechner von durchblicker.at können Sie sehen, wie hoch die Leistung der einzelnen Anbieter ist und was Sie an Prämie bezahlen.

 

Kfz-Rechtsschutz

Eine Kfz-Rechtsschutzversicherung deckt Kosten für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Benützung eines Fahrzeugs. Das können sowohl die Geltendmachung von Forderungen (z.B. Schadenersatz) als auch die Verteidigung in Straf- oder Verwaltungsverfahren sein. Die genauen Leistungen können je nach Anbieter variieren.

 

Zusätzliche Besonderheiten von Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen:

Kleingläser

Die Teilkasko deckt in der Regel Bruchschäden an der Windschutzscheibe, sowie den Seiten- und Heckscheiben ab. Nicht gedeckt sind Bruchschäden an Blinkern, Scheinwerfern, Heckleuchten, oder das Glas des Seitenspiegels. Diese Fahrzeugteile können meist in einem Zusatzpaket extra versichert werden.

 

Erhöhte Totalschadenleistung

Bei Totalschaden oder Diebstahl ersetzt Ihnen die Kasko-Versicherung im Normalfall den Zeitwert Ihres Fahrzeugs (d.h. den aktuellen Wert am Gebrauchtwagenmarkt). Vor allem bei Neuwägen im ersten Jahr hat das zur Folge, dass Sie für einen gleichwertigen Ersatz häufig aufzahlen müssen. Gegen Aufpreis bieten manche Versicherer in solchen Fällen an, feste Prozentsätze des Listenpreises zu ersetzen, die üblicherweise über dem Zeitwert liegen (z.B. 100% in den ersten 6 Monaten, 90% in den nächsten 6 Monaten usw.), dies wird üblicherweise als „Neuwertentschädigung“ bezeichnet. Wenn Sie ein Leasingfahrzeug haben, bekommen Sie auf durchblicker jedenfalls nur Angebote angezeigt, die Ihnen den Restwert laut Leasingvertrag ersetzen (sogenannte „Leasingwertklausel“ oder „GAP-Klausel“, siehe unten). Dementsprechend wird Ihnen die erhöhte Totalschadenleistung nicht als Option angezeigt.

 

Diebstahl von persönlichen Gegenständen

Persönliche Gegenstände, die im Zuge eines Einbruchs aus Ihrem Auto gestohlen werden, sind in der Kasko-Versicherung nicht automatisch mitversichert, können aber gegen Aufpreis in die Versicherung mit aufgenommen werden. Elektronische Geräte sind meist nur eingeschlossen, wenn sie sich versperrt im Handschuhfach oder im versperrten Kofferraum befunden haben.

 

Nur bei Teilkaskoversicherungen:

Parkschaden

Die Teilkasko versichert in der Grundausstattung vor allem höhere Gewalt und Diebstahl. Parkschäden, die durch andere Verkehrsteilnehmer an Ihrem geparkten Auto verursacht werden, sind nicht automatisch versichert, können aber meist gegen Aufpreis mit abgedeckt werden.

 

Vandalismus

Die Teilkasko versichert in der Grundausstattung vor allem Schäden, die durch höhere Gewalt und Diebstahl entstanden sind. Schäden durch Vandalismus (z.B. Zerkratzen des Lacks, Einschlagen von Fenstern) sind nicht automatisch versichert, können aber meist gegen Aufpreis mit abgedeckt werden.

 

Nur bei Vollkaskoversicherungen:

Grobe Fahrlässigkeit

Bei Unfällen die aufgrund grober Fahrlässigkeit Ihrerseits entstehen, ist die Versicherung nicht verpflichtet, Ihren Kaskoschaden zu bezahlen. Beispiele für grobe Fahrlässigkeit sind unter anderem: überhöhte Geschwindigkeit auf nasser Fahrbahn, Sommerreifen auf Schneefahrbahn, Abstellen des Autos am Hang ohne Handbremse etc. Einzelne Versicherungen bieten die Abdeckung solcher Fälle gegen Aufpreis an. Unfälle unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sind davon allerdings immer ausgenommen.

 

Versicherung zum Leasingrestwert („Gap-Klausel“)

Wenn Sie ein Leasingfahrzeug haben und es zu einem Totalschaden kommt, bekommt das Geld die Leasinggesellschaft. Sollte der Wert des Fahrzeugs zu diesem Zeitpunkt unter dem berechneten Leasingrestwert liegen, dann müßten Sie die Differenz aus eigener Tasche bezahlen. Um dieses Risiko auszuschließen, bieten Versicherungen als optionale Deckung an, bei Leasingfahrzeugen den Leasingrestwert zu ersetzen. Wenn Sie auf durchblicker.at auswählen, dass Ihr Auto ein Leasingfahrzeug ist, dann erhalten Sie nur Angebote angezeigt, die Ihnen den Restwert laut Leasingvertrag ersetzen (sogenannte „Leasingwertklausel“ oder „GAP-Klausel“). Dementsprechend wird Ihnen aber zusätzlich die erhöhte Totalschadenleistung nicht als Option angezeigt.

 

Welche Schäden im Detail von einer Versicherung gedeckt sind, sehen Sie im Ergebnisbereich unseres Versicherungsvergleichs, powered by durchblicker.at

Hier finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Formen von Autoversicherungen.

Lesen Sie hier alles über Selbstbehalte.

Quelle: www.durchblicker.at