
Was genau ist ein Quad oder ATV eigentlich, welche Lenkberechtigung wird in Österreich dafür benötigt und was muss man sonst noch beachten, wenn man sich eines dieser kleinen Kraftfahrzeuge zulegen möchte? Wir haben die wichtigsten Informationen rund ums Thema Quad / ATV für euch zusammengefasst.
Was ist ein Quad / ATV?
Das Wort Quad leitet sich vom lateinischen "quadruplex" ab, was so viel wie "vierfach" bedeutet. Damit ist auch klar, was ein solches Fahrzeug auszeichnet: Im Prinzip handelt es sich um nichts anderes als um ein Motorrad mit vier statt zwei Rädern.
Die englische Bezeichnung ATV steht für "All Terrain Vehicle" und weist darauf hin, dass diese Fahrzeuge auch abseits befestigter Straßen eingesetzt werden können. Meist sind Quads und ATV mit geländegängigen Reifen ausgestattet, es gibt aber auch Modelle mit Kettenantrieb.
Was ist der Unterschied zwischen Quad und ATV?
Im Deutschen werden im Allgemeinen Sport- und Freizeitfahrzeuge "Quads" genannt, wohingegen die Bezeichnung "ATV" eher für Arbeitsfahrzeuge geläufig ist. Letztere verfügen oft über einen Allradantrieb und sind damit auch für den Einsatz abseits befestigter Straßen geeignet.


Was sind SSV und UTV?
Eine Sonderform sind so genannte SSV - Side-by-Side-Vehicles. Dabei handelt es sich um Quads bzw. ATV mit (mindestens) zwei Sitzen nebeneinander. Manche Modelle verfügen zusätzlich noch über eine zweite, dahinter angeordnete Sitzreihe. SSV verfügen über ein Lenkrad und Pedale und lassen sich damit steuern wie ein Auto.
UTV (Utility Task Vehicles) sind SSV, die als Arbeitsfahrzeuge konzipiert sind. Die meisten Modelle verfügen über eine kippbare Pritsche. Die kleinen Nutzfahrzeuge werden unter anderem in der Land- oder Forstwirtschaft eingesetzt.
Welche Lenkberechtigung braucht man?
Welche Lenkberechtigung man für ein Quad bzw. ATV auf öffentlichen Straßen benötigt, hängt ebenso wie bei den zweirädrigen Motorrädern von der Motorleistung bzw. von der Einstufung ab. Folgende Unterscheidungen werden dabei getätigt:
- Alle Quads und ATV dürfen mit einer Lenkberechtigung der Klasse B gefahren werden.
- Quads und ATV mit einer Leermasse von maximal 425 kg, einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einer Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm dürfen auch mit einer Lenkberechtigung der Klasse AM mit der Berechtigung für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge / Mopedautos gefahren werden. Diese Fahrzeuge sind mit einer roten Moped-Kennzeichentafel und einem "45"-Aufkleber ausgestattet.
- Quads und ATV mit einer Leermasse von maximal 400 kg und einer maximalen Motornennleistung von 15 kW dürfen auch mit einer Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19.1.2013 ausgestellt wurde, gefahren werden.
- Quads und ATV, die als Zugmaschine eingestuft sind und deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt, dürfen auch mit einer Lenkberechtigung der Klasse F gefahren werden.
Es gibt auch spezielle Miniaturausgaben, die so genannten Pocketquads. Auf öffentlichen Straßen dürfen diese aber nicht gefahren werden.
Was muss man sonst noch beachten?
Ein zugelassenes Quad bzw. ATV darf in Österreich mit der entsprechenden Lenkberechtigung auch auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Folgende Punkte müssen dabei beachtet werden:
- Es besteht Helmpflicht - das heißt, dass sowohl Lenker:innen als auch Mitfahrer:innen einen Helm tragen müssen. Unseren umfassenden Ratgeber zum Thema (Motorrad-)Helme findet ihr hier.
- Quad- und ATV-Fahrer:innen müssen eine Autoapotheke, ein Pannendreieck und Warnbekleidung mitführen. Unseren Ratgeber zum Thema Mitführpflichten in Österreich findet ihr hier.
- Wer sein Quad / ATV in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abstellt, muss Parkgebühren für das Fahrzeug zahlen.
- Autobahnen und Schnellstraßen dürfen nur mit Modellen befahren werden, die eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und die diese Geschwindigkeit ihrer Zulassung entsprechend auch überschreiten dürfen.
- Die Kennzeichentafel muss hinten vollständig sichtbar angebracht sein.
- Auch für Quads / ATV wird ein gültiges "Pickerl" (Gutachten gem. § 57a KFG) benötigt. Alle Informationen rund ums Pickerl in Österreich findet ihr hier.
- Auf Autobahnen muss eine Pkw-Vignette mitgeführt werden. Wenn das Fahrzeug über keine Windschutzscheibe verfügt, muss die Vignette nicht aufgeklebt, aber trotzdem mitgenommen werden. Unseren Ratgeber rund ums Thema Autobahn-Vignette in Österreich findet ihr hier.
Quelle: oesterreich.gv.at