Tamara Schögl
Mitführpflichten in Österreich

Mitführpflichten in Österreich

Diese Gegenstände müssen bei Autofahrten in Österreich mit an Bord. Achtung: Die Mitführpflichten variieren von Land zu Land.

Veröffentlicht am 23.10.2023

Wer mit einem Kraftfahrzeug unterwegs ist, muss laut Gesetz bestimmte Gegenstände mitführen. Die wichtigsten Informationen zu den Mitführpflichten in Österreich findet ihr hier im Überblick.

Tipp: Einen Überblick über alle Verkehrsstrafen in Österreich gibt unser Bußgeldrechner.

Mitführpflichten in Österreich

Was in welchen Fahrzeugen verpflichtend mitzuführen ist, kann im Kraftfahrgesetz nachgelesen werden.

  • Bei allen Fahrten mit allen Kraftfahrzeugen muss staubdicht verpacktes, gegen Verschmutzungen geschütztes Verbandszeug mitgeführt werden, das zur Wundversorgung geeignet ist. Weitere Informationen dazu findet ihr hier.
  • Führerschein und Zulassungsschein müssen immer mitgeführt werden. Eine Kopie ist nicht ausreichend.
  • Bei Fahrten in mehrspurigen Kraftfahrzeugen müssen ein Pannendreieck und geeignete Warnkleidung mit an Bord. Die Warnkleidung muss der ÖNORM EN 471 oder der NORM EN ISO 20471 entsprechen. Diese sieht mehrere Möglichkeiten vor, z.B. eine reflektierende Warnweste, Overall, Jacke, Hose oder auch nur einen Überwurf mit reflektierenden Streifen. Entsprechen sie der Norm, gelten alle diese Kleidungsstücke als geeignet – in der Regel werden aber Warnwesten verwendet.
  • Obwohl nur das Mitführen von Warnkleidung für den Lenker vorgeschrieben ist, empfiehlt es sich, auch für alle Mitfahrenden eine Warnweste einzupacken.
Kombi-Tasche für Pkw mit Warnweste, Warndreieck und Erste-Hilfe-Set
  • Mit Klettstreifen auf der Taschenrückseite
  • Mit Warnweste EN 471 Klasse 2/2
Mitführpflichten in Österreich umfassen unter anderem eine Autoapotheke, ein Pannendreieck und eine Warnweste.
Mitführpflichten in Österreich umfassen unter anderem eine Autoapotheke, ein Pannendreieck und eine Warnweste. © Bild: Tamara Schögl

Bei Autoreisen ins Ausland: Länderspezifische Regelungen beachten

Achtung bei Reisen ins Ausland: Die Mitführpflichten können von Land zu Land variieren. So muss beispielsweise in Lettland, Estland, Litauen, Bulgarien, Griechenland, Rumänien, Montenegro, Polen, Russland und der Türkei ein Feuerlöscher mit an Bord. In Albanien, Bosnien & Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien ist das Mitführen eines Abschleppseils verpflichtend. In Bosnien & Herzegowina, Kroatien, Albanien und Montenegro muss ein Ersatzlampenset mitgeführt werden (gilt nicht für Xenon- , Neon- oder LED-Leuchten).

Vor einer Autoreise ins Ausland solltet ihr euch also immer über die im jeweiligen Land geltenden Mitführpflichten informieren. Diese gelten übrigens auch bei Mietwagen.


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