Martin Czwiertnia
Mopedauto: Das Wichtigste im Überblick

Mopedauto: Das Wichtigste im Überblick

Lenkberechtigung, Pickerl, Mitführpflichten und mehr: Was man wissen sollte, wenn man in Österreich ein Mopedauto fahren möchte.

Veröffentlicht am 17.04.2024

Mopedautos sind besonders kleine und leichte, vierrädrige Fahrzeuge mit geringer Motorisierung (Klasse L6e), die mit der entsprechenden Lenkberechtigung (Klasse AM) in Österreich bereits ab einem Alter von 15 Jahren gefahren werden dürfen. Die hochoffizielle Bezeichnung für ein solches Gefährt lautet „vierrädriges Leichtkraftfahrzeug„, umgangssprachlich hat sich aber die Bezeichnung „Mopedauto“ durchgesetzt.

Was man wissen sollte, wenn man sich ein Mopedauto zulegen möchte, haben wir in diesem Artikel für euch zusammengefasst.

Was ist ein Mopedauto?

Ein Mopedauto ist ein vierrädriges Leichtkraftfahrzeug mit

  • maximal zwei Sitzplätzen
  • einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
  • einem Leergewicht im fahrbereiten Zustand von maximal 425 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne Batterie)
  • sowie einer Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).

Motorisierung

Die meisten Mopedautos fahren mit Benzinmotor, es sind aber auch Diesel-Modelle oder Mopedautos mit reinem Elektroantrieb erhältlich.

Um als Mopedauto zu gelten und dementsprechend mit dem AM-Führerschein gefahren werden zu können, dürfen die Leichtfahrzeuge eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten. Zudem gilt eine Hubraumbeschränkung von max. 50 ccm Hubraum bei Benzinern bzw. 500 ccm bei Dieselmotoren. Viele Mopedautos verfügen über eine Leistung von 5 oder 8 PS, für Fahrzeuge der Klasse L6e-B (Leichtes Vierradmobil) gilt eine Leistungsbeschränkung von kW (8,15 PS).

Welche Lenkberechtigung braucht man für ein Mopedauto?

Mit einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h dürfen vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge – ebenso wie Mopeds – in Österreich mit dem Führerschein der Klasse AM („Mopedführerschein“) gefahren werden. Das bedeutet, dass man frühestens im Alter von 15 Jahren ein Mopedauto fahren kann.

Prinzipiell berechtigt ein Führerschein der Klasse AM ohne eingetragenen Code sowohl zum Lenken eines Mopeds als auch zum Lenken eines Mopedautos. Wird die Praxisschulung nur mit einem Moped oder Mopedauto durchgeführt, gilt der Führerschein dann aber auch nur für die jeweilige Fahrzeugart, was durch den jeweiligen Code im Führerschein ersichtlich wird. Um die Lenkberechtigung für Mopeds und Mopedautos zu erhalten, muss der sechsstündige Praxisunterricht im Rahmen der Schulung mit beiden Fahrzeugarten absolviert werden.

Ein alter Mopedausweis berechtigt prinzipiell nicht um Lenken eines vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugs. Um den Mopedausweis zu „erweitern“, muss man sechs Praxisstunden am Übungsplatz absolvieren. Danach wird ein Scheckkartenführerschein mit der eingetragenen Klasse AM ausgestellt.

Alle Informationen zum Führerschein der Klasse AM findet ihr hier.

Für Inhaber anderer Lenkberechtigungsklassen wird die Klasse AM automatisch in den Führerschein eingetragen. Inhaber eines solchen Führerscheins müssen die Lenkberechtigung für die Klasse AM nicht mehr gesondert erwerben. Das betrifft die Führerscheinklassen B, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE und F.

Mit einem Führerschein, der (auch) die Klasse AM umfasst, darf ein Mopedauto gelenkt werden.
© Bild: autorevue online

Weitere Informationen rund um die Lenkberechtigung für Mopedautos gibt’s auch auf der Website der Bundesregierung unter diesem Link.

Wo darf man mit einem Mopedauto fahren?

Mit einem Mopedauto darf überall dort gefahren werden, wo man auch mit dem Moped fahren darf – also im Ortsgebiet sowie auf Freilandstraßen. Autostraßen und Autobahnen sind für Mopedautos Tabu, da die zum Befahren dieser Straßentypen erforderliche Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h nicht erreicht wird.

Mopedautos in Österreich

Aktuell (Stand: 31.3.2024) sind laut Statistik Austria 10.460 Fahrzeuge der Klasse L6e in Österreich zugelassen, das entspricht 0,1 Prozent des Kfz-Bestandes.

Weitere Fragen zu Mopedautos

Braucht ein Mopedauto ein Pickerl?

Ja, auch ein Mopedauto braucht ein gültiges Pickerl, um im österreichischen Straßenverkehr genutzt werden zu können. Das bedeutet, dass man mit dem Leichtfahrzeug genauso wie mit einem „großen“ Auto regelmäßig zur §57a-Begutachtung muss.

Für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge gilt wie beim Pkw die so genannte „3-2-1“-Regelung: Das bedeutet, dass die §57a-Begutachtung das erste Mal drei Jahre nach der Erstzulassung, dann zwei Jahre nach der ersten Begutachtung, und in weiterer Folge ein Jahr nach jeder weiteren Begutachtung durchgeführt werden muss. 

Alle Informationen rund ums Pickerl und die §57a-Begutachtung in Österreich findet ihr hier.

Braucht man für ein Mopedauto eine Versicherung?

Ja, wie für andere Kfz auch benötigt man zumindest eine Haftpflichtversicherung, um ein Mopedauto anmelden zu können.

Welches Kennzeichen braucht ein Mopedauto?

Ein vierrädriges Leichtkraftfahrzeug bekommt eine rote Moped-Kennzeichentafel. Zusätzlich wird es am Heck mit dem Aufkleber „45“ gekennzeichnet.

Welche Mitführpflichten gibt es?

Bei Fahrten mit dem Mopedauto müssen eine Autoapotheke, der Zulassungsschein und ein Pannendreieck mitgeführt werden.

Braucht man für ein Mopedauto Winterreifen?

Auch für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge gilt in Österreich die so genannte situative Winterreifenpflicht. Das heißt, dass die Fahrzeuge im Zeitraum 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnbedingungen nur dann in Betrieb genommen werden dürfen, wenn an allen vier Rädern Winterreifen (oder entsprechend gekennzeichnete Ganzjahresreifen) angebracht sind. Alternativ dazu sind bei durchgängiger Schnee- oder Eisfahrbahn auch Sommerreifen mit Schneeketten an mindestens zwei Antriebsrädern erlaubt.

Alle Informationen zur Winterreifenpflicht in Österreich und seinen Nachbarländern findet ihr hier.

Welche Hersteller bieten Mopedautos an?

Zu den bekannten Herstellern von Mopedautos zählen etwa Aixam oder Ligier (mit den Marken Ligier und Microcar), es gibt aber noch zahlreiche weitere Marken, die vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge im Programm haben – etwa Renault mit dem Twizy oder Citroën mit dem in Österreich noch nicht erhältlichen E-Winzling namens Ami.

Ein Mopedauto in freier Wildbahn.
Ein Mopedauto in freier Wildbahn. © Bild: Tamara Schögl

Wie teuer ist ein Mopedauto?

Wie bei allen anderen Fahrzeugtypen auch, gibt es bei Mopedautos große Preisunterschiede zwischen einzelnen Modellen. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge sind mittlerweile auch mit vielen Ausstattungs-Extras wie etwa Rückfahrkamera, Touch-Display, Alufelgen oder Sportsitzen erhältlich, was sich natürlich auch auf den Preis niederschlägt. Als groben Richtwert kann man davon ausgehen, für ein neues Mopedauto mit Verbrennungsmotor an die 10.000 Euro einplanen zu müssen, es gibt aber auch Modelle (insbesondere jene mit Elektroantrieb), die an der 20.000-Euro-Marke kratzen.

Zudem sollte man nicht vergessen, dass zu den Anschaffungskosten auch noch laufende Kosten wie Versicherung, §57a-Begutachtung, Wartung etc. gerechnet werden müssen.

FAQ zum Thema Mopedauto

Welchen Führerschein braucht man für ein Mopedauto?

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h dürfen in Österreich mit einem Führerschein der Klasse AM („Mopedführerschein“) gefahren werden.

Kann man mit dem B-Schein ein Mopedauto fahren?

Ja, auch andere Führerscheinklassen – unter anderem der B-Schein – umfassen die Lenkberechtigung für die Klasse AM und damit für Mopeds und Mopedautos.

Wie alt muss man sein, um ein Mopedauto zu fahren?

Eine Lenkberechtigung der Klasse AM kann man frühestens im Alter von 15 Jahren bekommen.

Braucht man für ein Mopedauto ein Pickerl?

Ja, auch Mopedautos brauchen in Österreich ein gültiges Pickerl und müssen regelmäßig zur §57a-Begutachtung.

Braucht man für ein Mopedauto eine Versicherung?

Ja, auch für Mopedautos braucht man zumindest eine Haftpflichtversicherung.

Wie schnell kann ein Mopedauto fahren?

Als Mopedauto gilt ein vierrädriges Leichtkraftfahrzeug mit einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.