Tamara Schögl
Kennzeichen in Österreich: Infos und Wissenswertes

Kennzeichen in Österreich: Infos und Wissenswertes

Kosten, Aussehen und mehr: Wissenswertes rund ums Thema Kennzeichen für Kfz in Österreich findet ihr hier.

Christian Gaisböck
Zuletzt aktualisiert am 13.01.2024

Das erste offizielle Wiener Kennzeichen für ein Kfz wurde im Jahre 1906 an Erzherzog Eugen ausgegeben, die Registriernummer damals lautete A 1. Seit damals haben sich Optik, Nummerierungsschema und Maße der „Taferln“ in Österreich deutlich geändert. Wissenswertes rund ums Thema Kennzeichen haben wir in diesem Artikel für euch zusammengefasst.

Das 1. offizielle Wiener Kennzeichen wurde an Erzherzog Eugen von Österreich (1863-1954) ausgegeben.
Das 1. offizielle Wiener Kennzeichen wurde an Erzherzog Eugen von Österreich (1863-1954) ausgegeben. © Bild: PD/Schuhmann

Kennzeichen in Österreich

Die in der aktuellen Form bekannten Kennzeichentafeln mit EU-Emblem auf der linken Seite werden seit dem Jahr 2002 ausgegeben. Der Umstieg von den alten, schwarzen Taferln mit weißer Schrift auf die neuen mit weißem Hintergrund und schwarzer Schrift erfolgte mit 1. Jänner 1990 – allerdings unter großen Protesten einer breiten Öffentlichkeit und nach langwierigen, politischen Diskussionen.

Nummerierungsschema der Kennzeichen

Das Schema für die Nummerierung eines Kennzeichens lautet: „Unterscheidungszeichen“ + Bundesländerwappen + „Vormerkzeichen“.

Das Unterscheidungszeichen besteht aus einem oder zwei Buchstaben und kennzeichnet den politischen Verwaltungsbezirk, die Statutarstadt, Landesregierung oder die jeweilige Bundesbehörde.

Das Vormerkzeichen hingegen besteht bei einem „normalen“ Kennzeichen aus einer Kombination aus vier bis fünf Zeichen, wenn das Unterscheidungszeichen aus zwei Buchstaben besteht. Bei Unterscheidungszeichen mit nur einem Buchstaben weist das Vormerkzeichen fünf bis maximal sechs Zeichen auf.

Neben einigen anderen Regelungen gilt außerdem: Das Vormerkzeichen bei „normalen“ Kennzeichen muss mit einer Ziffer beginnen und mit einem Buchstaben enden, sämtliche Ziffern und Buchstaben müssen außerdem je in einem geschlossenen Block stehen, ein Mischen von Ziffern und Buchstaben ist somit nicht gestattet. Außerdem sucht man Kleinbuchstaben sowie die Buchstaben Q, Ä, Ö und Ü vergeblich auf Nummerntafeln- diese sind hier nicht erlaubt.

Aussehen der Kennzeichen

Abgesehen von Kennzeichentafeln mit besonderem Verwendungszweck, haben „normale“ Auto-Kennzeichentafeln einen weißen Grund und darauf schwarze Ziffern, das EU-Emblem am linken Rand inkl. einem weißen „A“ für Österreich, als Trennzeichen in der Mitte das jeweilige Bundesländerwappen, sowie schmale rot-weiß-rote Randstreifen oben und unten.

Blaue, grüne, weiße oder rote Taferln? Hier gibt’s einen Überblick über alle unterschiedlichen Kennzeichen in Österreich.

Auch die Abmessungen, die technische Beschaffenheit, Form und Größe der Schriftzeichen, die weitere optische Gestaltung und auch die Rückstrahlwerte sind gesetzlich geregelt.

Maße der Kennzeichen und Schriftzeichen

Die Kennzeichentafeln werden im Normalfall im bekannten rechteckigen Querformat mit abgerundeten Ecken ausgegeben und weisen folgende Abmessungen auf:

  • Einzeilige Nummernschilder: 520 × 120 mm, Schrifthöhe 67 mm
  • Zweizeilige Nummernschilder: 300 × 200 mm, Schrifthöhe 67 mm
  • Motorrad: 210 x 170 mm
  • Moped (rote Tafeln mit weißer Schrift): 115 x 150 mm

Kennzeichen für besondere Verwendungszwecke bzw. Wunschkennzeichen

Neben den „normalen“ Kennzeichentafeln für Autos gibt es eine Vielzahl von Kennzeichen, die für andere, besondere Verwendungszwecke, Personen, Behörden bzw. Organisationen vorgesehen sind und sich im Aussehen unterscheiden. Eine Übersicht über die unterschiedlichen Kennzeichen bekommt ihr hier. Auch zum Thema Wunschkennzeichen haben wir alle Infos zusammengestellt.

Herstellung

Aufgrund der besonderen Anforderungen an das Aussehen und die Beschaffenheit der Kennzeichen dürfen diese nur von Unternehmen unter großen Sicherheitsauflagen hergestellt werden, die von den Behörden für diesen Zweck konzessioniert sind.

Achtung: Da es sich bei Kennzeichentafeln um öffentliche Urkunden handelt, ist es verboten, diese zu verdecken, in irgendeiner Form zu verändern oder unlesbar zu machen – im schlimmsten Fall kann das als Kennzeichenmanipulation bzw. Urkundenfälschung interpretiert werden. Alle Infos zu diesem Thema findet ihr hier.

Kosten für Kennzeichen

Die Kosten für die Kennzeichentafeln betragen für Pkw und Lkw 23 Euro und fallen im Rahmen der Zulassung an.

Für Motorräder kostet eine Kennzeichentafel 13 Euro, für Motorfahrräder 8,50 Euro.

Kennzeichen für Anhänger und Zugmaschinen schlagen mit 11,50 Euro zu Buche.

Stand: 8.8.2022, Quelle: oesterreich.gv.at

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Verlust, Diebstahl, Rückgabe oder Hinterlegung der Kennzeichen

Vorgehensweise bei Diebstahl

Bei Diebstahl oder Verlust der Kennzeichentafeln muss, auch im eigenen Interesse, unverzüglich der Verlust bzw. Diebstahl angezeigt werden – nur so kann die Zulassungsstelle neue Kennzeichentafeln ausstellen.

Erst wenn die Anzeige erledigt wurde, dürfen in der Zeit, bis die neuen Kennzeichen ausgegeben werden (maximal aber eine Woche lang), selbstgebastelte Ersatztafeln behelfsmäßig am Fahrzeug angebracht werden.

Kennzeichen vorübergehend hinterlegen bzw. „stilllegen“

Wer sein Fahrzeug für einen längeren Zeitraum nicht benötigt, z.B. aufgrund eines Auslandaufenthaltes oder weil das Auto im Winter nicht gefahren wird, kann die Nummerntafeln vorübergehend hinterlegen, also „stilllegen“. Damit kann man sich (bis auf die ersten 45 Tage) in dieser Zeit die motorbezogene Versicherungssteuer sparen.

Rückgabe

Zwar müssen die Kennzeichentafeln bezahlt werden – das bedeutet aber nicht, dass alte Tafeln behalten werden dürfen. Werden die Kennzeichen nicht mehr benötigt, müssen diese der Behörde zur Vernichtung zurückgegeben werden.


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