Blau, grün, rot, schwarz: Die Taferl-Vielfalt auf Österreichs Straßen
Abseits von schwarz und weiß gibt es auf Österreichs Straßen eine Vielfalt an unterschiedlichen Kfz-Kennzeichen. Die gängigsten Taferln mit besonderem Verwendungszweck hier im Überblick.
Schwarze Schrift auf weißem Hintergrund, das blaue Feld mit EU-Sternenkranz und dem weißen A für „Austria“, dazu die Abkürzung für den Zulassungsbezirk sowie das Landeswappen des jeweiligen Bundeslandes und schließlich das individuelle Vormerkzeichen: So sieht im Normalfall ein Kennzeichen ist Österreich aus. Das ist allerdings nur eine von vielen Varianten von Kfz-Kennzeichen, die man auf den österreichischen Straßen antreffen kann.
Die tatsächliche Vielfalt ist deutlich größer, als gedacht: Es gibt eine ganze Reihe an weiteren Kennzeichen für unterschiedliche Zwecke, die sich u.a. farblich voneinander unterscheiden. Welche Farbkombinationen man bei den Kennzeichen auf Österreichs Straßen antreffen kann: Der Überblick.
Kfz-Kennzeichen für besonders Zwecke auf Österreichs Straßen
Gemäß des KFG (§ 49 Absatz 4) haben Kennzeichentafeln für besondere Zwecke einen andersfarbigen Hintergrund, die Schrift muss beispielsweise weiß statt schwarz sein und auch nicht den sonst üblichen blauen Rand mit EU-Emblem am linken Rand aufweisen. Diese Varianten gibt es:
Blaue Kfz-Kennzeichen
Hierbei handelt sich um Probefahrtkennzeichen die behelfsmäßig montiert werden dürfen und nur an Gewerbebetriebe ausgegeben werden, somit meist bei Werkstätten oder Autohändler zum Einsatz kommen. Grundsätzlich ist keine Verwendung der blauen Taferln für private Zwecke erlaubt, ein Fahrzeughändler darf diese aber samt Fahrzeug z.B. für eine Probefahrt an Kaufinteressenten überlassen. Probefahrtkennzeichen dürfen grundsätzlich nur in Österreich verwendet werden, in Deutschland und Ungarn muss zusätzlich eine Kopie des Probefahrtscheines mitgeführt werden, in Italien und der Schweiz gibt es keine zusätzlichen Auflagen. Eine durchgehende Verwendung von maximal 72 Stunden ist lt. Gesetz erlaubt.
Grüne Kfz-Kennzeichen
Grüne Kfz-Kennzeichen dürfen von Privatpersonen verwendet und behelfsmäßig am Fahrzeug angebracht werden. Sie sind für Überstellungsfahrten vom Inland in das Ausland vorgesehen, es kann übergangsweise auch verwendet werden, wenn das ursprüngliche Kennzeichen abhanden gekommen ist. Die Gültigkeitsdauer ist auf maximal 21 Tage beschränkt bzw. ist die genaue Dauer durch die Plakette am rechten Rand nachvollziehbar.
Weiße Kennzeichen mit grüner Schrift
Für Fahrzeuge der Klassen L, M1, M2, M3, N1, N2 und N3 mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff- Brennstoffzellenantrieb werden seit dem 1. April 2017 Kennzeichen mit weißem Untergrund und grüner Schrift ausgegeben.
Blaue Kfz-Kennzeichen mit rotem Streifen am rechten Rand
Diese auch „Zollkennzeichen“ bezeichneten Taferl dienen einer vorübergehenden Zulassung für maximal ein Jahr und werden an Privatpersonen ausgegeben, die ihren ordentlichen Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben. Die Gültigkeit erlischt Ende des Jahres, welches innerhalb des roten Streifens angegeben ist.
Rote Kfz-Kennzeichen in normaler Größe
Rote Kennzeichen werden dann ausgegeben und eingesetzt, wenn ein Anhänger mit ausländischem Kennzeichen von einem Kfz mit österreichischem Taferl gezogen werden soll, um eine Beförderung aus dem Ausland nach Österreich zu erledigen. Dabei muss das für diesen Zweck ausgegebene rote das ausländische Taferl des Anhängers überdecken.
Außerdem kann das rote Kfz-Kennzeichen auch für Anhänger verwendet werden, die nicht zum Verkehr zugelassen sind – allerdings nur dann, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass der Anhänger im Ausland gezogen werden soll.
Rote Taferl werden zudem für Fahrradträger, die auf der Anhängekupplung montiert werden, ausgegeben. Aber Achtung: In den meisten Nachbarländern werden rote Kennzeichen für diesen Verwendungszweck nicht erkannt.
Seit 2021 muss das rote Kennzeichen nun auch das EU-Symbol mit dem internationalen Unterscheidungskennzeichen „A“ am linken Rand aufweisen (siehe Bild oben).
Rote Kennzeichen in kleinerer, fünfeckiger Ausführung und weißem Rand
Es handelt sich hierbei um die umgangssprachlichen „Mopedkennzeichen„, welche aber auch auf „vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen“, auch Microcars genannt, angebracht werden. Für die Mopeds und Microcars mit Elektroantrieb sind die Kennzeichen im Übrigen weiß mit grüner Schrift und einem grünen Rand.
Weitere besondere Kfz-Kennzeichentafeln
Alte, schwarze Kennzeichen
Die „schwarzen Taferln“ wurden von 1947 bis zum 1. Jänner 1990 ausgegeben, so wie sie übrigens auch vor 1938 üblich waren. Diese Kennzeichen mit schwarzem Grund und weißer Schrift (ohne Wappen) sind übrigens nach wie vor gültig, solange sich nichts an der Zulassung ändert. Neu ausgegeben werden sie aber wie erwähnt seit 1990 nicht mehr.
Diplomatenkennzeichen
Diplomatenkennzeichen in Österreich (bzw. Kennzeichen des „diplomatischen Korps“) unterscheiden sich von „normalen“ Taferln dadurch, dass anstelle des Wappens in der Mitte ein Bindestrich als Trennzeichen steht. Dieses Kfz-Kennzeichen setzt sich, mit Ausnahmen, grundsätzlich aus der Abkürzung für das Bundesland und einem „D“ (für „Diplomaten“) zusammen. Beispiel: Abkürzung „WD“ für Fahrzeuge von Wiener Diplomaten.
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Wunschkennzeichen
Die „Kennzeichen nach eigener Wahl„, bekannt als „Wunschkennzeichen“, können seit 1990, also seit der Umstellung von den alten, schwarzen Kennzeichentafeln auf die weißen Tafeln, beantragt werden (Alle Informationen dazu findet ihr ihn unserem Übersichtsbeitrag). Sie bestehen aus einer Kombination aus Buchstaben und Zahlen.
Behörden und staatsnahe Unternehmen
Besondere Buchstabenkombinationen sind auch für diverse Behörden und staatsnahe Unternehmen reserviert. Die Abkürzung BD für „Bundesbusdienst“ findet man beispielsweise auf Omnibussen, die „zur Verwendung im Kraftfahrlinienverkehr der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) und der Post- und Telegraphenverwaltung“ bestimmt sind. Das Kürzel „BH“ ist hingegen für Fahrzeuge des österreichischen Bundesheeres vorgesehen, „BP“ hingegen kennt man von den Fahrzeugen der Polizei (BP für „Bundespolizei“), „JW“ ist die Abkürzung für die Justizwache. Postfahrzeuge erkennt man nicht nur am gelben Fahrzeuglack sondern auch am Kürzel „PT“ auf dem Kennzeichen. Und seit 2020 sind neu zugelassene Feuerwehrautos mit der einheitlichen Bezeichnung FW unterwegs.
Taferln für den Bundespräsidenten
Bei Fahrzeugen, die für Fahrten des Bundespräsidenten für feierliche Anlässe verwendet werden, dürfen die Kennzeichen durch Tafeln, auf denen das Bundeswappen zu sehen ist, ersetzt werden. Im Normalfall ist aber auf den Kennzeichentafeln für Fahrzeuge des Bundespräsidenten sowie für alle anderen obersten Organe der Republik Österreich als Kennung der Buchstabe „A“ vorgesehen.
Für hohe Funktionäre der Bundesländer ist hingegen der jeweilige Anfangsbuchstabe des Bundeslandes als Kennung per Gesetz definiert.
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