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E-Mobilität: Womit darf man wo fahren?

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2 min
Zwei abgestellte E-Scooter.
Tamara Schögl©Tamara Schögl
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Im Straßenbild sind E-Scooter und E-Bikes bereits fest verankert. Aber wie sieht die rechtliche Situation bei anderen elektrisch angetriebenen Gefährten aus?

E-Scooter

E-Scooter, E-Bike, E-Skateboard, Hoverboard oder Segway: Es gibt mittlerweile viele Möglichkeiten, "elektro-mobil" zu sein. Aber nicht alle diese Fahrzeuge dürfen auch auf öffentlichen Straßen genutzt werden. Und während die Rechtslage bei einem E-Skateboard oder Hoverboard eindeutig ist, sorgten div. Gesetzesnovellen bezüglich der beliebten E-Scooter in Vergangenheit für Unsicherheit.

Gesetzeslage in Österreich

E-Scooter

In Österreich schaffte die 31. Novelle der StVO vom 1. Juni 2019 vermeintlich Klarheit in punkto Straßenzulassung für E-Scooter. Eine weitere Novelle im April 2023 sorgte aber wieder für große Verwirrung - Stichwort "250 Watt Nennleistung". Das Verkehrsministerium erklärte allerdings auf Anfrage des Standard, dass "für diese in der Straßenverkehrsordnung (StVO §88b) nach wie vor maximal 600 Watt als obere Leistungsgrenze definiert sind".

Insgesamt lässt sich festhalten: E-Scooter werden im Grunde wie E-Fahrräder behandelt, bedeutet: Ausstattung und Benutzungsregeln unterliegen den gleichen Regeln wie bei einem Fahrrad. Eine Übersicht über die aktuellen E-Scooter-Verordnungen und Regeln für Österreich und auch Deutschland findet ihr hier.

Da es durch die unsachgemäße Nutzung der elektrischen Tretroller in Wien immer wieder zu Problemen und Beschwerden gekommen ist, wurde 2020 u.a. ein 9-Punkte-Paket mit Sofortmaßnahmen entwickelt. Alle Regelungen für E-Scooter-Fahrer und -Anbieter in Wien findet ihr hier im Überblick.

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E-Scooter unterliegen grundsätzlich den gleichen Regeln wie Fahrrädern.

E-Scooter unterliegen grundsätzlich den gleichen Regeln wie Fahrrädern.

 © Tamara Schögl

Kleintretroller, Hoverboards und Airwheels

Kleintretroller, Hoverboards und sogenannte Airwheels (elektrische Einräder) gelten hingegen nicht als Fahrzeuge, die auf öffentlichen Straßen betrieben werden dürfen (“zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn bestimmte Kleinfahrzeuge”).

Segways und E-Skateboards

Sie werden nicht mehr produziert, wer aber noch ein solches Gefährt im Schuppen stehen hat: Ein Segway wird grundsätzlich wie ein E-Bike eingestuft, sofern dieser nicht schneller als 25 km/h läuft. Bis 80 cm Breite darf man damit Radwege unsicher machen, breitere Modelle bzw. wenn kein Radweg vorhanden ist, dürfen auch auf die Straße. Fahren auf dem Gehsteig ist hingegen nicht erlaubt.

Gänzlich vom öffentlichen Verkehr verbannt sind hingegen Elektro-Skateboards, daran ändert auch eine kreative Auslegung der Rechtslage wenig.

Gesetzeslage in Deutschland

In Deutschland sind viele solcher neuen Fahrzeugklassen, vom Gesetzgeber auch “Mobilitätshilfen” genannt, noch nicht in die Gesetzgebung aufgenommen und somit nicht zum Verkehr zugelassen. An einer weiteren Regulierung wird derzeit noch gearbeitet.

E-Scooter

Immerhin wurde Mitte Juni 2019 Klarheit für E-Scooter bezüglich Straßenzulassung geschaffen, dazu hier unser Überblick. Wie erwähnt: Mit E-Skateboards oder Hoverboards ist man aber auch in Deutschland nach wie vor vom öffentlichen Verkehr ausgeschlossen.

E-Scooter-Modelle mit Straßenzulassung für Deutschland

Die ersten Hersteller haben bereits ihre E-Scooter-Modelle beim KBA eingereicht und eine Betriebserlaubnis erhalten. Folgende E-Scooter besitzen in Deutschland eine Straßenzulassung:

Segway-Ninebot MAX G30D II, E Scooter mit Straßenzulassung für Erwachsene, max. 20 km/h Geschwindigkeit, 65 km Reichweite, Lange Reichweite (2021 Version), grau

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E-Bike

Beim E-Bike ist die Nennleistung auf 250 Watt (bzw. 25 km/h Höchstgeschwindigkeit) begrenzt, um noch als E-Bike zu gelten.

Für leistungsstärkere E-Bikes (bzw. bis max. 500 WattMotorleistung / Motorzuschaltung bis maximal 45 km/h) gilt: Führerschein derKlasse AM und Zulassung (Versicherungskennzeichen) sind erforderlich, es giltdann außerdem die Helmpflicht.

Rechtslage bei E-Mobilität

Verschiedene E-Fahrzeuge und die dazu momentan gültige Rechtslage in Österreich und Deutschland haben wir hier für euch im Überblick:

Die beliebtesten E-Scooter

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