E-Mobilität: Womit darf man wo fahren?
Im Straßenbild sind E-Scooter, E-Bikes und auch Segways bereits fest verankert. Aber wie sieht die rechtliche Situation aus?
E-Scooter, E-Bike, E-Skateboard, Hoverboard oder Segway: Es gibt mittlerweile viele Möglichkeiten, „elektro-mobil“ zu sein. Aber nicht alle diese Fahrzeuge dürfen auch auf öffentlichen Straßen genutzt werden.
Teils verwirrende Rechtslage in Österreich und Deutschland
Gesetzeslage in Österreich
In Österreich schaffte die 31. Novelle der StVO vom 1. Juni 2019 Klarheit in punkto Straßenzulassung für E-Scooter. Eine weitere Novelle im April 2023 sorgt hingegen wieder für große Verwirrung – Stichwort „250 Watt Nennleistung“.
E-Scooter
Die E-Scooter werden rechtlich wie E-Fahrräder behandelt, das bedeutet: Ausstattung und Benutzungsregeln unterliegen den gleichen Regeln wie bei einem Fahrrad. Eine Übersicht über die aktuellen E-Scooter-Verordnungen und Regeln für Österreich und auch Deutschland findet ihr hier.
Teils werden die elektronisch betriebenen Fahrzeuge also verkehrsrechtlich “normalen” Fahrrädern gleichgestellt, sofern sie nicht schneller als 25 km/h fahren können und die Leistung auf 250 Watt Nennleistung begrenzt ist.
Da es durch die unsachgemäße Nutzung der elektrischen Tretroller in Wien immer wieder zu Problemen und Beschwerden kommt, wurde ein 9-Punkte-Paket mit Sofortmaßnahmen entwickelt, die für den Start der Saison im April 2020 geplant sind und bis dahin umgesetzt werden. Alle neuen Regelungen für E-Scooter-Fahrer und -Anbieter in Wien findet ihr hier im Überblick.
Kleintretroller, Hoverboards und Airwheels
Kleintretroller, Hoverboards und sogenannte Airwheels (elektrische Einräder) gelten hingegen nicht als Fahrzeuge, die auf öffentlichen Straßen betrieben werden dürfen (“zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn bestimmte Kleinfahrzeuge”).
Segway
Ein Segway dagegen gilt wie erwähnt als (E-)Fahrrad. Gänzlich vom öffentlichen Verkehr verbannt sind hingegen Kickboards, (E-)Skateboards oder Snakeboards.
Ist bauartbedingt bei solchen E-Fahrzeugen eine höhere Geschwindigkeit als 25 km/h möglich bzw. weist der Motor eine höhere Leistung als 600 Watt auf, gelten jedoch bereits die wesentlich strengeren Regelungen wie bei einem Moped (muss somit angemeldet und mit Nummernschild gefahren werden, ein entsprechender Führerschein ist dann ebenfalls Pflicht).
Gesetzeslage in Deutschland
In Deutschland sind viele solcher neuen Fahrzeugklassen, vom Gesetzgeber auch “Mobilitätshilfen” genannt, noch nicht in die Gesetzgebung aufgenommen und somit nicht zum Verkehr zugelassen. An einer weiteren Regulierung wird derzeit noch gearbeitet.
E-Scooter
Immerhin wurde Mitte Juni 2019 Klarheit für E-Scooter bezüglich Straßenzulassung geschaffen, dazu hier unser Überblick.
E-Scooter-Modelle mit Straßenzulassung für Deutschland
Die ersten Hersteller haben bereits ihre E-Scooter-Modelle beim KBA eingereicht und eine Betriebserlaubnis erhalten. Folgende E-Scooter besitzen in Deutschland eine Straßenzulassung:
- ✅ E-Scooter mit Straßenzulassung, darf legal in Deutschland gefahren werden
- ✅ LED Beleuchtung. Reflektoren ringsum. Patentierter Ein-Hand-Klapp-Mechanismus
- ✅ Mit 20 km/h geräuschlos 25km weit fahren
E-Bike
Beim E-Bike ist die Nennleistung auf 250 Watt (bzw. 25 km/h Höchstgeschwindigkeit) begrenzt, um noch als E-Bike zu gelten.
Für leistungsstärkere E-Bikes (bzw. bis max. 500 Watt Motorleistung / Motorzuschaltung bis maximal 45 km/h) gilt: Führerschein der Klasse AM und Zulassung (Versicherungskennzeichen) sind erforderlich, es gilt dann außerdem die Helmpflicht.
Rechtslage bei E-Mobilität
Verschiedene E-Fahrzeuge und die dazu momentan gültige Rechtslage in Österreich und Deutschland haben wir hier für euch im Überblick:
Die beliebtesten E-Scooter
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