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Ein Fußgänger geht über den Zebrastreifen.

Autofahrer vs. Fußgänger: Rechte und Pflichten der Autofahrer

Fußgänger gefährden, behindern oder rücksichtslos behandeln: Wer sich dazu als Autofahrer hinreißen lässt, hat laut StVO mit saftigen Strafen zu rechnen.

Christian Gaisböck
Zuletzt aktualisiert am 12.01.2024

Welche Pflichten aber auch Rechte Autofahrer gegenüber Fußgängern im Straßenverkehr haben: Hier der Überblick (die Rechte und Pflichten der Fußgänger haben wir hier zusammengefasst).

Rechte und Pflichten von Autofahrern gegenüber Fußgängern

Fußgänger sind beim Überqueren einer Straße ohne Schutzweg dafür verantwortlich, dass dies ohne Behinderung oder Gefährdung des Verkehrs geschieht. Im Bereich eines Schutzwegs sieht die Lage allerdings anders aus. Grundsätzlich gilt hier: Ein Autofahrer muss einem Fußgänger das ungehinderte und ungefährdete Überqueren der Straße auf dem Schutzweg ermöglichen. Aber: Der Fußgänger muss das auch rechtzeitig erkennbar machen – ein überraschendes Betreten des Schutzwegs knapp vor einem Auto ist Fußgängern nicht erlaubt.

Muss das Auto vor einem Schutzweg angehalten werden?

Das ist nicht zwangsläufig erforderlich, selbst wenn sich ein Fußgänger einem Schutzweg nähert. Will dieser aber die Straße überqueren, ist man als Autofahrer dazu verpflichtet, das dem Fußgänger „ungefährdet und ungehindert“ zu ermöglichen. Die logische Folge aus dieser Regelung: Dem Nahbereich eines Schutzwegs darf man sich als Autofahrer nur in einer solchen Geschwindigkeit nähern, dass das Auto rechtzeitig und vollständig gestoppt werden kann.

Grüne Ampel für Autofahrer und Fußgänger – wer hat Vorrang?

Achtung auch bei ampelgeregelten Kreuzungen. Hier gilt: haben sowohl die abbiegenden Autofahrer als auch die Fußgänger eine grüne Ampel vor sich hat der Fußgänger den Vorrang. Eine „Grüne-Ampel“-Falle für Autofahrer, die leider immer wieder zu schwerwiegenden Kollisionen mit Fußgängern führt.

Der Vertrauensgrundsatz nach § 3 der StVO

Zwar sollte jeder Straßenbenützer darauf vertrauen können, dass andere Personen, wie etwa auch Fußgänger, die Rechtsvorschriften im Straßenverkehr befolgen. Aber, es gibt da einen weiteren Punkt, den man als Autofahrer diesbezüglich stets im Kopf haben sollte: § 3 der StVO – der Vertrauensgrundsatz.

Zusammenfassend besagt der Vertrauensgrundsatz

Eine Gefährdung von Personen durch Autofahrer muss ausgeschlossen werden, wenn diese offensichtlich nicht in der Lage sind, die Gefahren im Straßenverkehr richtig einzuschätzen bzw. sich entsprechend zu verhalten (wie Kinder, Menschen mit Sehbehinderung etc.). Das sollte mit geringer Fahrgeschwindigkeit und bremsbereiten Fahren gelingen. (Gesamte geltende Fassung des Vertrauensgrundsatzes findet ihr hier).

Strafen und Bußgeldhöhe

Die geringste Verwaltungsstrafe, bis zu 726 Euro, droht dann, wenn ein Fußgänger beim Überqueren eines Zebrasteifens „behindert“ wird. Beispiel: Ein Fußgänger muss aufgrund des Fahrverhaltens ausweichen oder stehen bleiben, was bei staureichen Fahrbahnabschnitten nur mit vorausschauendem Fahrstil verhindert werden kann.

Tipp: Einen Überblick über alle Verkehrsstrafen in Österreich gibt unser Bußgeldrechner.

Gefährdung eines Fußgängers

Mit bis zu 2.180 Euro wesentlich teurer wird es dann, wenn ein Fußgänger von einem Autofahrer gefährdet wird. Als Gefährdung wird lt. Rechtsprechung z.B. dann gesprochen, wenn ein Fußgänger auf den Fahrbahnrand zurückspringen muss, um eine Kollision zu vermeiden. Eine Vormerkung im Führerscheinregister gibt es obendrein.

Aggressive und besonders rücksichtslose Fahrweise

Wer die Nerven verliert und sich zu einer aggressiven bzw. besonders rücksichtslosen Fahrweise gegenüber Fußgängern hinreißen lässt, muss neben der Verwaltungsstrafe (ebenso bis zu 2.180 Euro) auch den Verlust der Lenkberechtigung für mindestens drei Monate befürchten.