Tamara Schögl
Autofahren in Kroatien: Das ist zu beachten

Autofahren in Kroatien: Das ist zu beachten

Hinweise zur Ein- und Ausreise, Mitführpflichten, Alkoholbestimmungen, Tempolimits: Was man wissen sollte, wenn man in Kroatien mit dem Auto unterwegs ist.

Veröffentlicht am 17.10.2023

Im Folgenden finden Reisende Informationen zu wichtigen Verkehrsbestimmungen in Kroatien – von Tempolimits über die Maut bis zur Promillegrenze.

Seit 1.1.2023 gehört Kroatien zur Schengen-Zone – somit entfallen die Kontrollen an den slowenisch-kroatischen Grenzen. Für Autofahrer:innen kann das insbesondere in den starken Reisemonaten eine große Zeitersparnis bedeuten. Zudem wurde der Euro als Landeswährung eingeführt.

Freie Durchfahrt an der Grenze zwischen Kroatien und Slowenien.
Freie Durchfahrt an der Grenze zwischen Kroatien und Slowenien. © Bild: Tamara Schögl

Verkehrsbestimmungen

Geschwindigkeitsbegrenzungen

Sofern keine anderen Tempolimits ausgeschildert sind, dürfen diese Höchstgeschwindigkeiten nicht überschritten werden:

Fahrzeuge*OrtsgebietAußerortsSchnellstraßeAutobahn
bis 3,5 t5090110130
ab 3,5 t50808090
*Pkw, Motorrad und Wohnmobile

Achtung: Für kroatische Autofahrer:innen unter 25 Jahren gelten folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen: Auf Landstraßen 80 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und auf Autobahnen 120 km/h. Um Probleme mit den Behörden zu vermeiden, sollten sich auch österreichische Lenker:innen bis 25 Jahre an diese Regelung halten.

Promille-Grenzen und Alkoholbestimmungen

In Kroatien gilt generell die 0,5-Promille-Grenze.

Lenker:innen unter 25 Jahren, Lenker:innen von Fahrzeugen über 3,5 t sowie Berufskraftfahrer:innen müssen gänzlich auf Alkohol verzichten, bevor sie sich hinters Steuer setzen (0,0-Promille-Grenze).

Maut/Vignette

In Kroatien gibt es streckenabhängige Mautgebühren. Bei der Auffahrt auf die mautpflichtige Strecke erhält der Fahrer ein Ticket, das er beim Verlassen der Strecke vorzuweisen hat. Die zu bezahlende Gebühr richtet sich einerseits nach der Fahrzeugkategorie, andererseits nach der Länge der gefahrenen Strecke.

Electronic Toll Collection

Mittels Electronic Toll Collection (ETC) es gibt die Möglichkeit der bargeldlosen Bezahlung. Hierfür muss ein Transponder erworben werden, der aufladbar und zeitlich unbegrenzt einsetzbar ist. Weite Informationen zum System, zu den Preisen und zur Beschaffung findet man auf der Webseite der Hrvatske Autoceste (auf Kroatisch und Englisch).

Strecken, die das ETC-System unterstützen

  • A1 Zagreb – Split – Dubrovnik
  • A3 Bregana – Zagreb – Lipovac
  • A4 Zagreb – Goričan
  • A5 Beli Manastir – Osijek – Bosnien & Herzegowina
  • A6 Rijeka – Zagreb
  • A7 Rupa – Križišće
  • A10 Ploče – Grenze Bosnien & Herzegowina
  • A11 Zagreb – Sisak
  • D425 Ploče – Karamatići

Ausführlichere Informationen zur Maut in Kroatien haben wir in diesem Artikel für euch zusammengefasst.

Pflichten

Dokumente

Mitzuführende Personaldokumente

Erwachsene und Kinder müssen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis mitführen. Der nationale Führerschein dient nicht als Ersatz, da er kein Reisedokument ist. Ein Visum wird nicht benötigt.

Weitere Informationen und Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen finden sich auf der Website des österreichischen Außenministeriums unter diesem Link.

Dokumente, die das Kraftfahrzeug betreffen

  • Zulassungsschein des Fahrzeugs
  • Österreichischer Führerschein
  • Sonderfall: Bei Fahrzeugen, die einem nicht selbst gehören, ist eine Benützungsbewilligung erforderlich. Die Vorlage kann man sich – auch in kroatischer Sprache – zum Beispiel beim ÖAMTC unter diesem Link herunterladen.

Die Grüne (Versicherungs-) Karte muss in Kroatien nicht mitgeführt werden. Sobald jedoch Fahrten mit einem Anhänger unternommen werden, kann es zu Kontrollen kommen, bei denen der Versicherungsschutz des Anhängers überprüft wird.

Lichtpflicht

In Kroatien gilt die Lichtpflicht für alle Fahrzeuge auf allen Straßen in der Winterzeit, also vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März.

Motorradfahrer:innen müssen das ganze Jahr über auch am Tag das Licht einschalten.

Mitführpflichten

In Kroatien müssen Pkw ein Warndreieck, eine Warnweste, Verbandszeug, ggf. ein Ersatzlampenset und einen Reservereifen oder Reparatur-Utensilien mitführen. Gewerbliche Fahrzeuge müssen zudem einen Feuerlöscher mitführen.

Verlässt man das Fahrzeug bei einer Panne/einem Unfall außerorts, muss die Warnweste angezogen werden. Das gilt für alle Fahrzeuginsassen.

Telefonieren beim Fahren

Das Telefonieren während des Fahrens ist in Kroatien nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.

Rettungsgasse

Bei Staubildung auf Straßen mit zwei oder mehr Spuren muss seit Juli 2022 auch in Kroatien eine Rettungsgasse gebildet werden. Das funktioniert nach dem gleichen Prinzip wie in Österreich.

Winterreifenpflicht

Zwischen 15. November und 15. April gibt es in Kroatien auf einigen Straßen – unabhängig von den Wetterbedingungen – eine Winterreifenpflicht. Auf allen anderen Straßen müssen Winterreifen nur bei entsprechender Witterung verwendet werden.

Schneeketten dürfen bei Schnee / Eis auf den Straßen verwendet werden und müssen an den Antriebsrädern montiert werden.

Spike-Reifen dürfen in Kroatien nicht verwendet werden.

Alle Angaben ohne Gewähr!