
Hinweise zur Ein- und Ausreise, Mitführpflichten, Alkoholbestimmungen, Tempolimits: Was man wissen sollte, wenn man in Kroatien mit dem Auto unterwegs ist.
Im Folgenden finden Reisende Informationen zu wichtigen Verkehrsbestimmungen in Kroatien - von Tempolimits über die Promillegrenze bis zur Maut, die in der Sommersaison deutlich höher aus fällt als sonst.
Seit 1.1.2023 gehört Kroatien zur Schengen-Zone - somit entfallen die Kontrollen an den slowenisch-kroatischen Grenzen. Für Autofahrer:innen kann das insbesondere in den starken Reisemonaten eine große Zeitersparnis bedeuten. Zudem wurde der Euro als Landeswährung eingeführt.


© Tamara Schögl
Verkehrsbestimmungen
Geschwindigkeitsbegrenzungen
Sofern keine anderen Tempolimits ausgeschildert sind, dürfen diese Höchstgeschwindigkeiten nicht überschritten werden:
Fahrzeuge* | Ortsgebiet | Außerorts | Schnellstraße | Autobahn |
---|---|---|---|---|
bis 3,5 t | 50 | 90 | 110 | 130 |
ab 3,5 t | 50 | 80 | 80 | 90 |
Achtung: Für kroatische Autofahrer:innen unter 25 Jahren gelten folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen: Auf Landstraßen 80 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und auf Autobahnen 120 km/h. Um Probleme mit den Behörden zu vermeiden, sollten sich auch österreichische Lenker:innen bis 25 Jahre an diese Regelung halten.
Promille-Grenzen und Alkoholbestimmungen
In Kroatien gilt generell die 0,5-Promille-Grenze.
Lenker:innen unter 25 Jahren, Lenker:innen von Fahrzeugen über 3,5 t sowie Berufskraftfahrer:innen müssen gänzlich auf Alkohol verzichten, bevor sie sich hinters Steuer setzen (0,0-Promille-Grenze).
Maut/Vignette
In Kroatien gibt es streckenabhängige Mautgebühren. Bei der Auffahrt auf die mautpflichtige Strecke erhält der Fahrer ein Ticket, das er beim Verlassen der Strecke vorzuweisen hat. Die zu bezahlende Gebühr richtet sich einerseits nach der Fahrzeugkategorie, andererseits nach der Länge der gefahrenen Strecke.
Achtung: In der Sommersaison ist die Maut in Kroatien deutlich teurer als sonst. Von 1. Juli bis 30 September fallen die Gebühren um 10 Prozent höher aus (gilt nicht für Schwerfahrzeuge).
Electronic Toll Collection
Mittels Electronic Toll Collection (ETC) es gibt die Möglichkeit der bargeldlosen Bezahlung. Hierfür muss ein Transponder erworben werden, der aufladbar und zeitlich unbegrenzt einsetzbar ist. Weite Informationen zum System, zu den Preisen und zur Beschaffung findet man auf der Webseite der Hrvatske Autoceste (auf Kroatisch und Englisch).
Strecken, die das ETC-System unterstützen
A1 Zagreb - Split - Dubrovnik
A3 Bregana - Zagreb - Lipovac
A4 Zagreb - Goričan
A5 Beli Manastir - Osijek - Bosnien & Herzegowina
A6 Rijeka - Zagreb
A7 Rupa - Križišće
A10 Ploče - Grenze Bosnien & Herzegowina
A11 Zagreb - Sisak
D425 Ploče - Karamatići
Ausführlichere Informationen zur Maut in Kroatien haben wir in diesem Artikel für euch zusammengefasst.


Eine Mautstelle in Kroatien.
© Tamara SchöglPflichten
Dokumente
Mitzuführende Personaldokumente
Erwachsene und Kinder müssen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis mitführen. Der nationale Führerschein dient nicht als Ersatz, da er kein Reisedokument ist. Ein Visum wird nicht benötigt.
Weitere Informationen und Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen finden sich auf der Website des österreichischen Außenministeriums unter diesem Link.
Dokumente, die das Kraftfahrzeug betreffen
Zulassungsschein des Fahrzeugs
Österreichischer Führerschein
Sonderfall: Bei Fahrzeugen, die einem nicht selbst gehören, ist eine Benützungsbewilligung erforderlich. Die Vorlage kann man sich - auch in kroatischer Sprache - zum Beispiel beim ÖAMTC unter diesem Link herunterladen.
Die Grüne (Versicherungs-) Karte muss in Kroatien nicht mitgeführt werden. Sobald jedoch Fahrten mit einem Anhänger unternommen werden, kann es zu Kontrollen kommen, bei denen der Versicherungsschutz des Anhängers überprüft wird.
Lichtpflicht
In Kroatien gilt die Lichtpflicht für alle Fahrzeuge auf allen Straßen in der Winterzeit, also vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März.
Motorradfahrer:innen müssen das ganze Jahr über auch am Tag das Licht einschalten.
Mitführpflichten
In Kroatien müssen Pkw ein Warndreieck, eine Warnweste, Verbandszeug, ggf. ein Ersatzlampenset und einen Reservereifen oder Reparatur-Utensilien mitführen. Gewerbliche Fahrzeuge müssen zudem einen Feuerlöscher mitführen.
Verlässt man das Fahrzeug bei einer Panne/einem Unfall außerorts, muss die Warnweste angezogen werden. Das gilt für alle Fahrzeuginsassen.
Telefonieren beim Fahren
Das Telefonieren während des Fahrens ist in Kroatien nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
Rettungsgasse
Bei Staubildung auf Straßen mit zwei oder mehr Spuren muss seit Juli 2022 auch in Kroatien eine Rettungsgasse gebildet werden. Das funktioniert nach dem gleichen Prinzip wie in Österreich.
Winterreifenpflicht
Zwischen 15. November und 15. April gibt es in Kroatien auf einigen Straßen - unabhängig von den Wetterbedingungen - eine Winterreifenpflicht. Auf allen anderen Straßen müssen Winterreifen nur bei entsprechender Witterung verwendet werden.
Schneeketten dürfen bei Schnee / Eis auf den Straßen verwendet werden und müssen an den Antriebsrädern montiert werden.
Spike-Reifen dürfen in Kroatien nicht verwendet werden.