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Warnweste: Diese Bestimmungen gelten in Österreich

Warnweste: Diese Bestimmungen gelten in Österreich

Eine Warnweste gehört in jedes Auto, in Österreich gilt sowohl eine Mitführ- als auch eine Tragepflicht. Wissenswertes dazu erfahrt ihr hier.

Online Redaktion
Veröffentlicht am 22.08.2023

Eine Warnweste erhöht die Sichtbarkeit der Person, die sie trägt – das ist insbesondere auf bzw. in der Nähe von Straßen wichtig. Deshalb ist das Mitführen einer Warnweste in alle mehrspurigen Kraftfahrzeugen in Österreich vorgeschrieben.

Alles Wissenswertes rund um das signalfarbene Zubehör findet ihr hier im Überblick.

Auch interessant: Alle Informationen zu Mitführpflichten in Österreich findet ihr hier.

Was man über die Warnweste wissen sollte

Mitführpflicht vs. Tragepflicht

Für alle mehrspurigen Kraftfahrzeuge in Österreich besteht seit 1. Mai 2005 eine Warnwesten-Mitführpflicht. Laut Paragraf § 102 des Kraftfahrgesetzes ist der Lenker konkret dazu verpflichtet, eine „geeignete, der ÖNORM EN 471 oder der ÖNORM EN ISO 20471 entsprechende Warnkleidung mit weiß retroreflektierenden Streifen mitzuführen“. Das heißt, dass diese bei jeder Fahrt mit dabei sein und im Fall einer Kontrolle auch vorgezeigt werden muss.

Darüber hinaus gibt es auch noch die Tragepflicht. Diese schreibt vor, dass die Warnweste im Bedarfsfall, also wenn man nach einem Unfall oder einer Panne das Fahrzeug verlässt, auch getragen werden muss:

  • Wenn man auf einer Freilandstraße ein Pannendreieck aufstellt
  • Wenn man sich auf einer Autobahn oder Autostraße außerhalb des Fahrzeugs aufhält
Eine Warnweste erhöht die Sichtbarkeit von Personen auf der Straße bzw. am Straßenrand.
© Bild: istock.com / GregorBister
Eine Warnweste erhöht die Sichtbarkeit von Personen auf der Straße bzw. am Straßenrand.

Wo muss die Warnweste aufbewahrt werden?

Wo im Fahrzeug die Warnweste verstaut werden muss, ist nicht konkret vorgeschrieben. Es empfiehlt sich aber, sie in der Nähe vom Fahrersitz griffbereit zu haben, um sie im Bedarfsfall vor dem Aussteigen anziehen zu können.

Welche Warnwesten sind zulässig?

Die Warnkleidung muss der ÖNORM EN 471 oder der ÖNORM EN ISO 20471 entsprechen und mit weiß retroflektierenden Streifen ausgestattet sein. Warnwesten sind in Gelb, Rot oder Orange erhältlich.

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Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Wer gegen die Mitführ- bzw. Tragepflicht verstößt – also beispielsweise keine Warnkleidung in einem mehrspurigen Kfz dabei hat oder diese in einem oben genannten Bedarfsfall nicht trägt – muss mit einer Geldstrafe rechnen.

Theoretisch reicht der Rahmen bei einer Anzeige bis zu 2.180 Euro, tatsächlich werden aber eher Organstrafmandate in der Höhe ab 14 Euro ausgestellt.

In welchen anderen Ländern braucht man eine Warnweste?

Nicht nur in Österreich, sondern auch in vielen anderen Ländern gibt es eine Warnwesten-Mitführ- oder Tragepflicht (oder beides).

Die Tragepflicht gilt laut ÖAMTC in den meisten europäischen Ländern, darunter Italien, Kroatien, Polen und Ungarn. Auch in Deutschland gilt eine Warnwestenpflicht. Wer im Ausland mit dem Auto fährt, sollte sich vor dem Fahrtantritt ohnehin über die lokal geltenden Gesetze erkundigen – im Zweifelsfall empfiehlt es sich aber, für alle Fahrzeuginsassen einen Warnweste einzupacken.


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