Martin Czwiertnia
Pannendreieck: Diese Bestimmungen gelten in Österreich

Pannendreieck: Diese Bestimmungen gelten in Österreich

Ein Pannendreieck muss in mehrspurigen Kfz mitgeführt werden. In welchen Fällen es aufgestellt werden muss und was es dabei zu beachten gilt, erfahrt ihr hier.

Zuletzt aktualisiert am 07.09.2023

Lenker von mehrspurigen Kraftfahrzeugen sind in Österreich laut § 102 Kraftfahrgesetz dazu verpflichtet, reflektierende Warnkleidung (Warnweste) sowie eine „geeignete Warneinrichtung“ (Pannendreieck) mitzuführen.

Die Warnweste muss der Fahrzeuglenker anziehen, wenn er das Pannendreieck aufstellt bzw. auf einer Autobahn oder Autostraße das Fahrzeug verlässt. In welchen Fällen ein solches Warndreieck aufgestellt werden muss und was es dabei zu beachten gilt, erfahrt ihr hier.

Was ist ein Pannendreieck?

Ein Pannendreieck ist laut Kraftfahrgesetz eine „geeignete Warneinrichtung“, mit der herannahende Fahrzeuge auf ein Hindernis auf der Fahrbahn hingewiesen werden können. In mehrspurigen Kfz muss eine solche verpflichtend mitgeführt werden.

Das Warndreieck besteht aus drei roten, reflektierenden Balken und einem innen liegenden fluoreszierenden Streifen. Es kann platzsparend zusammengefaltet und bei Bedarf auf der Fahrbahn aufgestellt werden.

Laut der ECE-Regelung 27 muss ein Pannendreieck bestimmte Voraussetzungen erfüllen, etwa in Hinblick auf die Rückstrahlkraft, die Sichtbarkeit oder die Standfestigkeit.

PETEX Warndreieck, Pannendreieck
  • im Kunststoffköcher
  • ca. 44 x 5,5 x 3,5 cm
  • geprüft und zugelassen
Autofahrer stellt das Pannendreieck am Straßenrand auf.
© Bild: .istockphoto.com/kovaciclea

Wann muss man ein Pannendreieck aufstellen?

In welchen Fällen ein Warndreieck verpflichtend aufgestellt werden muss, ist im § 89 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass bei folgenden Gegebenheiten das Pannendreieck aufstellt werden muss:

  • Ein mehrspuriges Fahrzeug ist betroffen
  • Das Fahrzeug steht auf einer Freilandstraße, Autobahn oder Autostraße
  • Das Fahrzeug steht auf einer unübersichtlichen Straßenstelle (und/oder bei schlechter Sicht, Dämmerung bzw. Dunkelheit)
  • Das Fahrzeug stellt ein Verkehrshindernis auf der Fahrbahn dar
Michelin 92402 Warndreieck ECE, Kunststoffköcher zur Aufbewahrung
  • Nach StVZO und EU Norm zugelassen
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  • Im praktischen, stoßgeschützten Aufbewahrungsköcher

Es ist aber sinnvoll, im Fall einer Panne auf der Straße auch dann ein Warndreieck aufzustellen, wenn es nicht verpflichtend ist – sprich, wenn die oben genannten Voraussetzungen (unübersichtliche Straßenstelle / schlechte Sicht / Dämmerung bzw. Dunkelheit) nicht gegeben sind. Das Pannendreieck erhöht die Sichtbarkeit und damit auch die Sicherheit.

Wo muss man das Warndreieck aufstellen?

Das Pannendreieck muss nahe des Fahrbahnrandes so aufgestellt werden, dass die Lenker herannahender Fahrzeuge auf das Hindernis aufmerksam gemacht werden.

Ob es vor oder hinter dem liegengebliebenen Fahrzeug aufgestellt werden muss, kommt darauf an, aus welcher Richtung sich der Verkehr nähert, der durch das Hindernis gefährdet werden könnte.

Das Warndreieck muss laut StVO „in einer der Verkehrssicherheit entsprechenden Entfernung“ zum liegengebliebenen Fahrzeug aufgestellt werden, „damit sich die Lenker herannahender Fahrzeuge rechtzeitig auf das Verkehrshindernis einstellen können.“ Laut ÖAMTC gibt es keine fix definierte Entfernung, die zwischen Pannendreieck und Auto eingehalten werden muss – diese gilt es je nach Situation so zu wählen, dass die Lenker herannahender Fahrzeuge ab dem Erkennen des Pannendreiecks noch genügend Zeit und Platz haben, um auszuweichen oder anzuhalten.

FAQ: Häufige Fragen rund ums Pannendreieck

Muss man in Österreich ein Pannendreieck mitführen?

Ja – sofern man mit dem Auto und nicht zum Beispiel mit dem Motorrad fährt. Laut § 102 Kraftfahrgesetz sind Lenkerinnen und Lenker von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in Österreich dazu verpflichtet, reflektierende Warnkleidung (Warnweste) sowie eine „geeignete Warneinrichtung“ – das ist das Pannendreieck – mitzuführen.

Wofür braucht man ein Pannendreieck?

Ein Pannen- bzw. Warndreieck wird im Falle einer Panne bzw. eines Unfalls auf der Straße aufgestellt, um den nachfolgenden Verkehr vor dem Hindernis auf der Fahrbahn – dem liegengebliebenen Fahrzeug – zu warnen.

Muss man bei einer Panne ein Warndreieck aufstellen?

Verpflichtend vorgeschrieben ist der Einsatz des Pannendreiecks laut § 89 der StVO nur, wenn ein mehrspuriges Fahrzeug auf einer Freilandstraße auf einer unübersichtlichen Straßenstelle, bei durch Witterung bedingter schlechter Sicht, Dämmerung oder Dunkelheit zum Stillstand gelangt.

Wo genau muss das Pannendreieck aufgestellt werden?

Laut StVO ist das Warndreieck „auf dem verlegten Fahrstreifen in der Richtung des ankommenden Verkehrs in einer der Verkehrssicherheit entsprechenden Entfernung von dem zum Stillstand gelangten Fahrzeug aufzustellen, damit sich die Lenker herannahender Fahrzeuge rechtzeitig auf das Verkehrshindernis einstellen können.“

Was passiert, wenn man kein Pannendreieck im Auto hat?

In mehrspurigen Kfz muss in Österreich verpflichtend ein Pannen- bzw. Warndreieck mitgeführt werden, das fällt unter die so genannten Mitführpflichten. Bei einer Kontrolle kann verlangt werden, dass das Pannendreieck vorgezeigt wird. Bei Missachtung der Mitführpflicht droht eine Geldstrafe.


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