
Auf Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich gilt die Vignettenpflicht. Die Vignette ist in digitaler Form oder zum Aufkleben mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Tag (ab 2024, nur digital erhältlich), 10 Tagen, 2 Monaten und 1 Jahr erhältlich.
Vignetten-Preise 2024
Fahrzeugkategorie | 1-Tages-Vignette | 10-Tages-Vignette | 2-Monats-Vignette | Jahresvignette |
Pkw bzw. Kfz bis 3,5 t hzG | 8,60 € | 11,50 € | 28,90 € | 96,40 € |
Einspurig (Motorrad) | 3,40 € | 4,60 € | 11,50 € | 38,50 € |
Die Digitale Vignette (siehe unten) ist sowohl bei den oben genannten Vertriebsstellen als auch online im Mautshop der ASFINAG bzw. über die ASFINAG-App erhältlich.
Aber Achtung: Wenn man die digitale Jahres- oder 2-Monats-Vignette online kauft, ist sie erst am 18. Tag nach dem Online-Kauf gültig. Grund dafür ist das Rücktrittsrecht beim Warenkauf im Internet. Kauft man sie hingegen "offline", ist sie sofort nach dem Kauf gültig.
Die 1-Tages- und 10-Tages-Vignette sind auch beim Online-Kauf sofort gültig.


Digitale Vignette
Die Digitale Vignette gibt es in Österreich seit dem Jahr 2018. Sie kostet gleich viel wie die Klebevignette, bietet hinsichtlich der Handhabung aber einige Vorteile - zum Beispiel, dass sie beim Tausch nicht mehr mühsam von der Windschutzscheibe gekratzt werden muss, oder dass Besitzer mit Wechselkennzeichen nur mehr eine Vignette für ihre Fahrzeuge kaufen müssen.
Die digitale Vignette funktioniert, indem das Kennzeichen des betreffenden Fahrzeugs registriert wird.
Klebevignette
Die Klebevignette für das Jahr 2024 trägt die Farbe Sonnengelb und ist seit dem 22. November 2023 erhältlich. Sie kostet gleich viel wie die digitale Variante. Die neue 1-Tages-Vignette ist nicht zum Aufkleben, sondern nur in digitaler Form verfügbar.


Vignettenpflicht
Für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht (hzG) gilt grundsätzlich eine Vignettenpflicht auf allen österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen. Es gibt aber einige Ausnahmen:
- Auf den Streckenabschnitten, auf denen eine Streckenmaut bezahlt werden muss, gilt keine Vignettenpflicht.
- Darüber hinaus gibt es laut Bundesstraßen-Mautgesetz auf diesen fünf Streckenabschnitten Ausnahmen von der Vignettenpflicht: -A1 Westautobahn zwischen Staatsgrenze Walserberg und Anschlussstelle Sbg-Nord-A12 Inntalautobahn zwischen Staatsgrenze bei Kufstein und der Anschlussstelle Kufstein-Süd-A14 Rheintal/Walgauautobahn zwischen Staatsgrenze bei Hörbranz und Anschlussstelle Hohenems -sowie der sich derzeit noch im Bau befindlichen A26 Linzer Autobahn.

