Kindersitzpflicht im Auto
Bis 14 Jahre bzw. 135 cm ist ein Kindersitz Pflicht. Welche Modelle Sicherheit bieten und welche Norm-Änderung seit September 2024 gilt.
Eine besondere Sorgfaltspflicht gilt für Autofahrer, wenn Kinder unter 14 Jahre (und unter 135 cm Körpergröße) im Fahrzeug transportiert werden. Im § 106 des Kraftfahrgesetzes wird festgelegt, wie ein Kind im Pkw gesichert werden muss. Wird gegen diese Bestimmungen verstoßen, droht einerseits eine Verwaltungsstrafe in der Höhe von bis zu 5.000 Euro, andererseits erfolgt gemäß des Vormerksystems auch eine Vormerkung im Führerscheinregister.
Kindersicherung im Auto: Alter und Größe zählt
Jedes Kind muss einen eigenen, mit einem Sicherheitsgurt ausgestatteten Sitzplatz haben. Folgende Unterscheidungen gibt es:
Kinder unter 14 Jahre (kleiner 135 cm)
Kinder unter 14 Jahre, die kleiner als 135 cm sind, müssen mit einer dem Gewicht und Größe entsprechenden Rückhaltevorrichtung (z.B. Babyschale, Kindersitz oder Sitzerhöhung) gesichert werden. Nicht vorgeschrieben, aber empfohlen wird aber die Verwendung bis zu einer Größe von 150 cm.
Kinder unter 14 Jahre (größer 135 cm)
Kinder unter 14 Jahre, die größer als 135 cm sind, dürfen bereits mit einem Sicherheitsgurt gesichert werden. Wichtig: Der Gurt darf dabei aus Sicherheitsgründen nicht über den Hals verlaufen.
Ihr seid noch auf der Suche nach dem passenden Kindersitz? Hier geht’s zu den Ergebnissen des aktuellen ÖAMTC-Kindersitztests.
Der richtige Kindersitz
Die Auswahl des Kindersitzes muss entsprechend der neueren I-Size Norm (ECE-Regelung Nr. 129) nach Körpergröße des zu befördernden Kindes erfolgen – das Alter dient in den Herstellerangaben nur als Richtwert. Eingehalten muss allerdings auch das maximale Gewicht lt. Hersteller. Kindersitze nach der älteren Norm ECE Reg. 44 dürfen hingegen seit September 2024 endgültig nicht mehr verkauft werden – die Verwendung ist allerdings immer noch erlaubt.
Reboard-Sitz am Beifahrersitz
Wird ein Reboarder-Sitz (rückwärtsgerichteter Kindersitz) am Beifahrersitz montiert, muss der Airbag deaktiviert werden.
Airbag am Beifahrersitz
Bleibt der Airbag am Beifahrersitz aktiv, darf dort nur ein nach vorne gerichteter Kindersitz verwendet werden. Der sicherste Platz für Kinder ist aber lt. ÖAMTC auf der Rückbank.
ÖAMTC-Crashtest: Kopfstützen verbessern Sicherheit bei Heckaufprall
Der ÖAMTC hat im Rahmen eines Crashtests 2021 festgestellt, dass eine montierte Kopfstütze die Sicherheit des Kindes im Kindersitz bei einem Heckaufprall erhöht. Damit widerspricht der Klub den Empfehlungen vieler Fahrzeughersteller, die Kopfstütze vor dem Einbau eines Kindersitzes zu entfernen. Sollte die montierte Kopfstütze mit dem Kindersitz nicht kompatibel sein, könne man die Kopfstütze um 180 Grad verdreht einbauen, wo das geht – wichtig sei dabei vor allem, dass sie stabil montiert ist, so die Empfehlung der Experten.
Test-Auswertung gibt Aufschluss
Für den Crashtest setzte der ÖAMTC zwei Dummies stellvertretend für ein 6- und ein 10-jähriges Kind ein, in mehreren Fahr- und Unfallszenarien wurden vier unterschiedliche Kindersitze bzw. Sitzerhöhungen erprobt. „Die Test-Auswertungen zeigen, dass die Auto-Kopfstütze eine abstützende Wirkung erzielt, die der Kindersitz allein nicht bietet. So reduziert die Kopfstütze die auftretenden Kräfte, also Beschleunigung, Zugkraft und Biegemoment, deutlich“, sagt ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl. Die montierte Kopfstütze wirke sich allerdings negativ auf den Komfort des Kindes aus, da es aufrechter sitzen muss und beim Einschlafen nach vorne kippen kann.
Die Normgruppen für Kindersitze
Kindersitze nach der alten Norm ECE R-44-04 werden in Gruppen eingeteilt, die sich nach Gewicht bzw. Körpergröße richten. Diese Sitze dürfen seit September 2024 nicht mehr verkauft, aber weiterhin verwendet werden. Seit September 2024 sind somit nur mehr Modelle im Handel, die der neueren Norm ECE R-129 (i-Size) entsprechen.
- Die „alten“ Normgruppen nach Gewicht (ECE 44) dürfen weiterhin verwendet werden, aber von den Herstellern nicht mehr verkauft werden. Sie unterteilen sich in Gruppe 0 bis III.
- Die neuere i-Size-Norm (R129, im Juli 2013 zusätzlich zu ECE 44 in Kraft getreten) bietet insgesamt noch mehr Sicherheit. Hier wird nicht nach Körpergewicht, sondern nach Körpergröße unterteilt – und Kinder bis 15 Monate müssen bei dieser Norm rückwärtsgerichtet sitzen (Reboard-Modell).
i-Size-Kindersitze dürfen in Phase 1+2 nur per Isofix-Einrastsystem befestigt werden. Einzig in der neueren i-Size Phase 3 ist eine Befestigung mit dem Gurt erlaubt. - Unser Tipp: Kinder richten sich nicht immer nach „Normen“, weshalb beim Kauf ein „Probesitzen“ wichtig ist. Denn der Kindersitz sollte zum Kind passen, nicht zur Norm.
Die verschiedenen Kindersitze eingeteilt nach Normgruppen sowie nach Größe, Gewicht und Alter des Kindes hier im Überblick.
Die unterschiedlichen i-Size-Normen nach Körpergröße
i-Size Phase 1
Kindersitze mit dieser Klassifizierung sind für Kinder mit einer Körpergröße von 40 bis max. 105 cm geeignet – das entspricht etwa der Normgruppe 0+/I bzw. einem Alter von etwa 4 Jahren. Es handelt sich hier häufig auch um Reboarder-Modelle (Montage entgegen der Fahrtrichtung), die nach dieser Norm bis zu einem Alter von 15 Monaten verpflichtend sind.
i-Size Phase 2
Kindersitze dieser Klassifizierung eignen sich für eine Körpergröße 100 bis max. 150 cm – das entspricht etwa den „alten“ Normgruppen II/III.
i-Size Phase 3
Für Babys mit ab der Geburt bis zu einer Körpergröße von bis zu 105 cm, somit bezüglich Größe wie bei Phase 1 – mit dem wesentlichen Unterschied, dass Kindersitze mit dieser Klassifizierung nicht per Isofix, sondern mit dem Fahrzeuggurt befestigt werden. Das ist z.B. für Oldtimer eine gute Wahl, wenn keine Isofix-Befestigung möglich ist.
Die unterschiedlichen Gewichtsklassen nach ECE R-44-04
Bei Norm ECE 44 wurde nach Gewicht unterteilt. Kindersitze nach dieser Norm dürfen von den Herstellern seit September 2024 nicht mehr verkauft werden – sie dürfen von Eltern bzw. Kindern aber nach wie vor verwendet werden.
Gewichtsklasse 0
Kinder mit weniger als 10 kg sollten mit Babyschalen (entgegen der Fahrtrichtung) oder Babytragetaschen (quer zur Fahrtrichtung des Fahrzeuges verwendbar) gesichert werden.
Gewichtsklasse 0+
Kinder mit weniger als 13 kg sollten mit Babyschalen/Babyliegesitzen (meistens als Reboardsitze in entgegengesetzter Fahrtrichtung einzubauen) gesichert werden.
Gewichtsklasse I
Kinder mit 9-18 kg sollten mit Kindersitzen in und gegen Fahrtrichtung gesichert werden; die Sicherung der Kinder erfolgt mit Hosenträgergurten, Fangtischen oder dem Fahrzeugdreipunktgurt mit spezieller Gurtklemme.
Gewichtsklasse II
Kinder mit 15 kg bis 25 kg sollten mit Kindersitzen gesichert werden, die mit eigenen Gurten an den Verankerungspunkten für Sicherheitsgurte für Erwachsene oder durch normale Sicherheitsgurte (3-Punkt-Sicherheitsgurte oder Beckengurte) für Erwachsene im Fahrzeug befestigt werden; manche Kindersitze sind mit einem Aufprallschutz (Tischgestell, Fangkörper) versehen. Kinder der Gewichtsklasse II können auch mit einem Sitzpolster gesichert werden.
Gewichtsklasse III
Kinder mit 22 kg bis 36 kg sollten mit Sitzkissen (Polster) mit und ohne Rückenlehne gesichert werden.
Die kompletten Bestimmungen zur Kindersicherung in Österreich könnt ihr hier nachlesen.
Häufige Fragen zur Kindersitzpflicht und zur Kindersicherung in Autos
Generell gelten Kindersitze, die nach der neueren i-Size-Norm (R129) zugelassen sind, als sicherer. Aber auch Modelle die nach den alten Gewichtsgruppen (Normgruppen 0-III) zugelassen sind, erzielen bei Crashtests immer noch sehr gute Resultate. Hier eine Auswahl von Testsiegern von ADAC (bzw. ÖAMTC)-Crashtests der letzten Jahre:
– „Jade“ von Maxi Cosi: Eine Babyschale nach i-Size für Babys bis 12 Monate. Einer der Testsieger 2019 beim ADAC – Babyschalen von Maxi Cosi gibt es hier.
– „Cybex Gold“ von Cybex: Eine Babyschale der Normgruppe 0, für Kinder bis maximal 13 kg geeignet. Unter den Testsiegern beim ADAC-Kindersitz-Test aus dem Jahr 2017 – den Cybex Gold gibt es hier.
– BeSafe iZi Kid X3 i-Size: Für Kinder von ca. 1-4 Jahre geeignet. Dieses Modell hat die beste Bewertung in punkto Sicherheit aller getesteten Kindersitze seit 2015: Sowohl im Frontal- als auch Seitenaufpralltest mit Note „sehr gut“.
Kinder unter 14 Jahre mit einer Körpergröße unter 135 cm müssen immer mit einer Rückhaltevorrichtung im Auto transportiert werden, so das Gesetz. Empfohlen wird aber die Verwendung eines Kindersitzes bis zu einer Größe von 150 cm. Wichtig: Der Gurt darf (egal ob mit oder ohne Kindersitz) niemals über dem Hals verlaufen.
Kinder, die bereits über 135 cm groß sind, aber noch unter 14 Jahre alt sind, dürfen bereits mit einem Sicherheitsgurt gesichert werden.
Ausnahme: Kinder ab 3 Jahren dürfen auf den Rücksitzen auch ohne Gurt transportiert werden, wenn ein es einen solchen im Fahrzeug nicht gibt (z.B. in einem Oldtimer). Der entsprechende Auszug aus § 106 Abs. 5 KFG 1967: „Ist das Fahrzeug, ausgenommen Beförderung in Fahrzeugen der Klassen M2 und M3, nicht mit Sicherheitssystemen (Sicherheitsgurten oder Rückhalteeinrichtung) ausgerüstet, so dürfen Kinder, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht befördert werden und müssen Kinder ab vollendetem dritten Lebensjahr auf anderen als den Vordersitzen befördert werden.„
Bei der neueren i-Size-Norm werden die Sitze nach Größe unterteilt.
i-Size Phase 1 sind für Babys von 40-105 cm geeignet, Phase 2 für Kinder von 100-150 cm.
Bei der älteren Norm ECE 44 wird in Normgruppen (0-III) nach Gewicht unterteilt:
Normgruppe 0: bis etwa 10 kg (etwa bis 12 Monate)
Normgruppe I: von 9-18 kg (etwa 1-4 Jahre)
Normgruppe II: von 15-25 kg (etwa 3,5-7 Jahre)
Normgruppe III: von 25-36 kg (etwa 7-12 Jahre)
Kindersitze nach i-Size gelten generell als sicherer bzw. weisen einen verbesserten Schutz bei einem Seiten- und Frontalaufprall auf, auch der Kopf- und Nackenbereich wird besser geschützt – auch weil bei der i-Size Norm das rückwärtsgerichtete Fahren für Kinder bis 15 Monate Pflicht ist.
Zusätzlich wird durch die Verwendung des ISOFIX-Systems das Risiko einer falschen Montierung des Sitzes im Fahrzeug minimiert.
Und schon beim Kauf gibt es bei i-Size-Kindersitzen einen entscheidenden Vorteil: Die Auswahl erfolgt nach Körpergröße – und ist somit einfacher als bei Sitzen mit den Normgrößen nach Gewicht des Kindes.
Kindersitzerhöhungen mit Rückenlehne
Eine Sitzerhöhung kann eine Alternative zum Kindersitz sein, sofern ein Modell mit Rückenlehne gewählt wird. Modelle ohne Rückenlehne sind ebenso verbreitet, sie schneiden bei Crashtests aber schlecht ab, selbst wenn sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Das Problem laut den Experten von Stiftung Warentest: Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne bieten keinen Schutz bei einem seitlichen Aufprall. Und: Sie geben zu wenig Halt, wenn das Kind schläft.
Die beliebtesten Kindersitze am Markt
Bestseller: Kinderautositze
Hier findet ihr die beliebtesten Produkte aus der Kategorie Kinderautositze, zusammengefasst in einer Bestseller-Liste. Die Auswahl wird stündlich aktualisiert.
Angebote: Kinderautositze
In folgender Liste findet ihr die derzeit besten Angebote für Kinderautositze – die Angebote werden stündlich aktualisiert und stehen teilweise nur kurzfristig zur Verfügung.
Bestseller: Kindersitzerhöhung
Hier findet ihr die beliebtesten Kindersitzerhöhung zusammengefasst in einer Bestseller-Liste. Die Auswahl wird stündlich aktualisiert.
Fazit: Kindersitzpflicht im Auto
- Alter und Größe: Kinder unter 14 Jahre unter 135 cm müssen mit passender Rückhaltevorrichtung (Kindersitze, Babyschale etc.) befördert werden, größere Kinder mit einem Sicherheitsgurt.
- Normgruppen von Kindersitzen: In der „alten“ Norm ECE 44 werden Kinder bzw. Kindersitze nach Körpergewicht eingestuft (Gruppen 0-III). Nur mehr erhältlich bis September 2024.
- Noch sicherer: die neuere i-Size-Norm (R129, seit Juli 2013), hier wird nach Körpergröße unterteilt (Phase 1+2), Kinder bis 15 Monate müssen lt. dieser Norm rückwärtsgerichtet transportiert werden.
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