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Wunschkennzeichen: Was ist erlaubt, welche Kosten fallen an?

Wunschkennzeichen: Was ist erlaubt, welche Kosten fallen an?

Wer in Österreich ein Wunschkennzeichen an seinem Fahrzeug haben möchte, muss mehrere Punkte berücksichtigen und mit nicht unerheblichen Kosten rechnen.

Christian Gaisböck
Veröffentlicht am 18.02.2024

In Österreich wurde die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen zu beantragen, im Jahr 1989 vom damaligen Verkehrsminister Rudolf Streicher eingeführt. Was einst als lukrative zusätzliche Einnahmequelle gedacht war, ist spätestens seit 2004 eher nur mehr eine Randerscheinung auf Österreichs Straßen.

Der Grund: Viele Autofahrer verlängerten nach Ablauf der Gültigkeitsfrist von 15 Jahren ihre Wunschkennzeichen nicht – sicherlich auch aufgrund der Kosten, die mittlerweile beachtliche 228,30 Euro nur für die Bewilligung ausmachen (die Zusammensetzung der Summe findet ihr weiter unten). (Stand Februar 2024).

Der Weg zum Wunschkennzeichen

Vorgaben

Wunschkennzeichen können nicht völlig beliebig gestaltet werden – es gibt Vorgaben, die eingehalten werden müssen:

  • Ganz links steht – wie bei „normalen“ Kennzeichen auch – immer die Abkürzung der Zulassungsbehörde, also in Landeshauptstädten ein Buchstabe, bei allen anderen Zulassungsbehörden zwei Buchstaben.
  • Es folgen das Landeswappen und erst danach die gewünschte Buchstaben- bzw. Ziffernkombination.
  • Aber auch hier gibt es Einschränkungen: Die wählbare Kombination kann, abhängig von der Abkürzung der Zulassungsbehörde bzw. dem verfügbaren Platz (Pkw- oder Motorrad-Kennzeichen), aus drei bis sechs Zeichen bestehen.
  • Außerdem gilt: Am Beginn muss ein Buchstabe, am Ende eine Ziffer stehen, wobei die Buchstaben und Ziffern jeweils in einem Block zusammengefasst sein müssen.

Auch interessant: 5 Kuriositäten rund ums Wunschkennzeichen

Welche Buchstaben- und Zahlenkombinationen sind bei Wunschkennzeichen verboten?

Erlaubt ist im Prinzip, was gefällt – aber mit Einschränkungen und Ausnahmen. Laut § 48a des Kraftfahrgesetzes kann ein Wunschkennzeichen zugewiesen werden, sofern es „nicht eine lächerliche oder anstößige“ Buchstabenkombination oder Buchstaben-Ziffernkombination enthält oder in Kombination mit der Behördenbezeichnung eine lächerliche oder anstößige Buchstaben- oder Buchstaben-Ziffernkombination ergibt.“

Auch so genannte „Nazi-Codes„, also Buchstaben- und Zahlenfolgen, die eine Nähe zu nationalsozialistischem Gedankengut nahelegen, sind seit 2015 nicht mehr erlaubt. Auch die Buchstabenfolgen „IS“ und „ISIS“ können auf Wunschkennzeichen nicht verwendet werden. Eine komplette Liste der Kürzel, die seit dem entsprechenden Erlass aus dem Jahr 2015 unzulässig sind, findet ihr hier (PDF-Download).

Ein Wunschkennzeichen an einem Fiat 500.
© Bild: istock.com/altmodern

Wo wird das Wunschkennzeichen beantragt?

Der erste Schritt für die Reservierung bzw. Bewilligung ist der Gang zur Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes des Antragstellers. Die Zulassungsbehörde ist je nach Hauptwohnsitz entweder die Landespolizeidirektion, die Bezirkshauptmannschaft oder der Magistrat bzw. in Wien das Verkehrsamt.

Die Behörde stellt eine Bestätigung für die Reservierung bzw. eine Bewilligung für das Kennzeichen aus, sofern das gewünschte Kennzeichen noch nicht vergeben ist oder ein sonstiger Grund für eine Ablehnung vorliegt. Mit dieser Bestätigung geht man dann zur Zulassungsstelle.

Alle Informationen rund um die Kfz-Zulassung in Österreich findet ihr hier im Überblick.

Reservierung oder Zuweisung?

Ein Wunschkennzeichen kann reserviert oder sofort zugewiesen werden. In beiden Fällen gilt das jeweilige Wunschkennzeichen 15 Jahre lang. Reserviert man ein Wunschkennzeichen, bringt dieses aber erst später am Fahrzeug an, wird die mögliche Nutzungsdauer entsprechend verringert. Fünf Jahre nach der Bekanntgabe der Reservierung erlischt diese, sofern sie nicht in Anspruch genommen wird.

Welche Unterlagen werden zur Antragstellung benötigt?

  • Zur Beantragung des Wunschkennzeichens wird außerdem eine Meldebestätigung benötigt, falls die Behörde die Daten nicht selbst aus dem zentralen Melderegister abfragt.
  • Bei Wunschkennzeichen für Firmen muss ein Firmenbuchauszug vorgelegt werden.

Wie viel kostet ein Wunschkennzeichen?

Die Kosten die Bewilligung sowie Verwaltungskosten für ein Wunschkennzeichen belaufen sich auf 228,30 Euro. Mit weiteren 23 Euro schlagen die neuen Kennzeichentafeln zu Buche. Die Gesamtsumme setzt sich aus folgenden Posten zusammen:

  • Für die Bewilligung werden 200 Euro als Abgabe für den Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds eingehoben.
  • Dazu kommen Verwaltungskosten von 14 Euro.
  • Sowie Antragskosten in Höhe von 14,30 Euro.
  • Insgesamt schlägt die Bewilligung somit mit 228,30 Euro zu Buche.
  • Für die neuen Kennzeichentafeln werden weitere 23 Euro fällig.
  • Die Begutachtungsplakette mit dem neuen Kennzeichen kostet 1,90 Euro.

Wie lange dauert es, bis das Wunschkennzeichen fertig ist?

Mit der Bestätigung der Zulassungsbehörde kann das Wunschkennzeichen bei der Zulassungsstelle bestellt werden. Innerhalb von etwa einer Woche können die Tafeln dann bei der Zulassungsstelle abgeholt werden.

Wie lange gilt ein Wunschkennzeichen?

Ein Wunschkennzeichen gilt 15 Jahre ab dem Datum der Reservierung bzw. Zuweisung. Nach dem Ablauf dieser Zeitspanne verliert das Wunschkennzeichen automatisch seine Gültigkeit. Der Zulassungsbesitzer hat in diesem Fall mehrere Möglichkeiten:

  • Verlängerung des selben Wunschkennzeichens um weitere 15 Jahre (siehe unten)
  • Umstieg auf ein anderes Wunschkennzeichen (muss gesondert beantragt werden)
  • Umstieg auf ein Standardkennzeichen

Wie kann das Wunschkennzeichen verlängert werden?

Für eine Verlängerung des Wunschkennzeichens sind die Zulassungsstellen der Versicherungsgesellschaften zuständig. Ein Antrag auf Verlängerung kann frühestens sechs Monate vor dem Tag des Erlöschens gestellt werden. Eine Verlängerung erfolgt wieder für die Dauer von 15 Jahren.

Tipp: Wer seinem Modellfahrzeug ein passendes Kennzeichen verpassen will, dem sei die Website kennzeichengenerator.com empfohlen.

Wie viel kostet die Verlängerung?

Die Verlängerung ist nur unwesentlich „günstiger“ als die Neubeantragung eines Wunschkennzeichens: 200 Euro Abgabe für den Verkehrssicherheitsfonds und 14 Euro Verwaltungskosten werden in diesem Fall fällig, insgesamt schlägt die Verlängerung also mit 214 Euro zu Buche.

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Wie funktioniert der Umstieg auf ein Standardkennzeichen?

Inhaber eines Wunschkennzeichens können schon vor Ablauf der 15 Jahre Gültigkeit auf ein Standardkennzeichen umsteigen. Dafür müssen die Kennzeichen in einer Zulassungsstelle zurückgegeben werden. Bleibt die Zulassung des Fahrzeugs auch nach dem Verzicht auf die Wunschkennzeichen aufrecht, weist die Zulassungsstelle ein Standardkennzeichen zu. In diesem Fall werden nur 23 Euro für die neuen Tafeln fällig, die Zulassung muss nicht erneut bezahlt werden – außer, man möchte auch einen Scheckkartenzulassungsschein erhalten.

Welche Fristen müssen beachtet werden?

Ein Wunschkennzeichen kann für maximal fünf Jahre reserviert oder sofort zugewiesen werden. Nach 15 Jahren erlischt die Gültigkeit, sofern nicht schon früher freiwillig auf das gewünschte Kennzeichen verzichtet wurde oder rechtzeitig eine Verlängerung beantragt wurde (frühestens 6 Monate vor Ablauf möglich). Wer keine Verlängerung oder ein anderes Wunschkennzeichen beantragt muss auf Standard-Kennzeichentafeln umsteigen – in dem Fall muss keine erneute Zulassung erfolgen, es müssen lediglich die üblichen Gebühren für die Kennzeichen bezahlt werden.


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