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Ein selbstgebasteltes Kennzeichen.

Autokennzeichen: 6 No-Gos

Eigentlich logisch, aber dennoch passiert es häufig: Strafen wegen verschmutzen Kennzeichen. Diese 6 No-Gos solltet ihr unbedingt kennen.

Veröffentlicht am 05.09.2022

Kfz-Kennzeichen sind öffentliche Urkunden, die strengen Normen hinsichtlich Form, Position, Farbe und auch der Buchstaben/Zahlen-Kombinationen unterliegen (über die unterschiedlichen Kennzeichen lest ihr hier). Unbeabsichtigte Abweichungen oder gar absichtliche Veränderungen der Kennzeichen können hohe Strafen nach sich ziehen. Wir haben sechs gängige Irrtümer bzw. Kennzeichen-No-Gos für euch zusammengefasst:

6 Kennzeichen-No-Gos hier im Überblick

1 – Verschmutzte Kennzeichen

Der Klassiker: Schmutzige oder mit Laub verklebte Kennzeichen, die nicht mehr erkennbar sind. Jeder Lenker hat jedoch laut Gesetzgebung selbst dafür zu sorgen, dass die Kennzeichen seines Kfz vollständig erkennbar und lesbar sind. Wichtig: Auch die Kennzeichen eines gezogenen Anhängers müssen frei von Verschmutzung und sichtbar sein.

Einzige Ausnahme: Man kann den Exekutivbeamten glaubhaft machen, dass vor Fahrtantritt die Kennzeichen sauber und lesbar waren. Was aber nach einer längeren Autofahrt nun nicht mehr der Fall ist.

Tipp: Einen Überblick über alle Verkehrsstrafen in Österreich gibt unser Bußgeldrechner.

2 – Eingeschneite/vereiste Kennzeichen

Autokennzeichen: 6 No-Gos
© Bild: FABRICE COFFRINI / AFP / picturedesk.com

Das winterliche Pendant zum verschmutzten Kennzeichen ist jenes, das im Winter aus einer Schicht von Schnee und/oder Eis bedeckt ist. Der Effekt ist der Gleiche: Das Kennzeichen wird damit unleserlich, eine Fahrt laut Gesetz ist somit untersagt. Beim Befreien des Fahrzeuges von Schnee und Eis darf daher nicht auf die Kennzeichen vergessen werden.

3 – Kennzeichen selber basteln

Hobby-Bastler aufgepasst: Ist das Kennzeichen, aus welchem Grund auch immer, nicht mehr ordnungsgemäß am Fahrzeug angebracht, sollte keinesfalls selbst Hand angelegt werden und ein Kennzeichen aus Karton und aufgemalten Zeichen angefertigt werden – denn wie erwähnt handelt es sich beim Autokennzeichen um eine öffentliche Urkunde. Der Vorwurf der Urkundenfälschung steht dann rasch im Raum, was empfindliche Strafen zur Folge haben kann. Eine Ausnahmesituation besteht, wenn nach einem Verlust, Diebstahl oder Unfall das Kennzeichen ersetzt werden muss. Dabei gilt jedoch, dass eine selbstgebastelte Ersatztafel nur gemeinsam mit der Anzeige und für maximal eine Woche als Kennzeichenersatz gilt.

4 – Kennzeichen manipulieren

Folien, Glas oder diverse „Spezial-Sprays“ um Radargeräte „erblinden“ zu lassen – manche Autofahrer sind sehr kreativ, wenn es darum geht, Radargeräte ein Schnippchen zu schlagen. Dauerhaft Sparen lässt sich mit solchen Tricks aber nicht: Alle Versuche, sein Kennzeichen zu manipulieren um diese unkenntlich zu machen bzw. für Radar-Blitzgeräte zu präparieren, führen zu teils sehr hohen Geldstrafen – umso mehr in Fällen, bei denen die Absicht dahinter klar ersichtlich ist.

Auf die Frage, ob Radar- und Blitzer-Apps erlaubt sind, findet ihr hier Antworten.

5 – Klebekennzeichen anbringen

Die Form, Größe und Gestaltung der Kennzeichen sind klar vom Gesetz definiert – daraus ergibt sich, dass mitunter diese Maße nicht jedem Autobesitzer gefallen bzw. zum jeweiligen Auto „passen“. Deshalb können manche Autofahrer der Versuchung nicht widerstehen, aus ästhetischen Gründen ein „Klebekennzeichen“ anfertigen zu lassen und dieses an passender Stelle am Fahrzeug anzubringen. Die Gesetzeslage ist aber auch hier ganz klar: Nur die von der Behörde ausgegebenen Kennzeichen erlauben es, ein Fahrzeug in Betrieb zu nehmen.

6 – Kennzeichen nachlackieren

Sonne, Regen, Wind und Wetter: Nicht nur das Auto, auch die Kennzeichen sind oft jahrelang direkt allen Wettereinflüssen ausgesetzt. So wundert es nicht, dass so mancher Autofahrer in bester Absicht dafür sorgen will, dass die Kennzeichen auch nach vielen Jahren noch gut leserlich bleiben: Das Nachlackieren der Kennzeichen scheint eine gute Lösung dafür zu sein.

Der Haken: Auch das ist nicht erlaubt – die gute Absicht kann in diesem Fall sogar als Urkundenfälschung ausgelegt werden. Dazu kommt, dass für die Kfz-Kennzeichen Farben mit besonderen Eigenschaften (z.B. reflektierend usw.) verwendet werden, die nicht so einfach im Fachhandel bezogen werden können.

Bei verblassenden Kennzeichen gibt es somit nur eine Lösung: Ersatzkennzeichen beantragen!

Die Strafhöhen

Wer etwa mit verschmutzten, verschneiten bzw. schlicht nicht zu erkennenden Kennzeichen aufgehalten wird, muss mit einer Geldstrafe von etwa 70 Euro rechnen.

In Extremfällen können aber Strafen von bis zu .5000 Euro ausgesprochen werden bzw. zusätzlich je nach Verstoß z.B. auch ein Verfahren wegen Urkundenfälschung folgen.

Die erwähnte Ausnahme bei verschmutzten Kennzeichen: Wer glaubhaft versichern kann, dass die Kennzeichen bei Fahrtantritt sauber waren und die Verschmutzung z.B. während einer längeren Autofahrt zustande gekommen ist, wird wohl von einer Strafe verschont bleiben.

Außerdem noch wichtig: Die hintere Kennzeichentafel muss während der Fahrt bei Dämmerung, Dunkelheit oder wenn es die Witterung erfordert, beleuchtet sein.